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Was ist die "Schichtzeit", wie wird sie berechnet

Themenstarteram 19. März 2008 um 10:55

Erstmal hallo miteinander,

ich bin neu hier im Forum und ich habe mal folgende Frage:

Was ist die Schichtzeit und wie wird sie berechnet?

Wann beginnt eine neue Schicht?

Ich bin seit ca. einem Jahr als Busfahrer angestellt und werde da immer mit der Schichtzeit konfrontiert aber keiner kann mir da richtig weiterhelfen. Ich habe auch schon gegoogelt und versucht, mich durch etliche Gesetze durchzulesen, habe aber keine Antwort gefunden.

Bsp.:

Wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre und 4 Stunden fahre (Ankunft also 9 Uhr), danach am Ziel der Bus 11 Stunden steht und ich um 20 Uhr wieder die 4 Stunden zurückfahre (rückkunft also 24 Uhr), habe ich dann 19 Stunden Schichtzeit oder wird das als 2 Schichten gezählt.

Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten sind alle klar, da gibt es keine Probleme.

Freue mich jetzt schon auf eure Antworten

Gruß

Gerno

Beste Antwort im Thema

Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.

Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.

Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.

Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,

- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen

- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen

- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.

Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.

Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.

Noch ein paar ergänzende Informationen:

- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.

- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.

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am 11. November 2008 um 20:32

Nabend!

So, jetzt habe ich auch noch was zu fragen:

wenn ich um 0600h losfahre, 2,5h bis zur Ladestelle fahre, 1h Lade (arbeite), dann darf ich doch noch 2h fahren, bis zur 45 Min. Pause, oder? Weil Lenkzeit nicht gleich Arbeitszeit, oder?

richtig aber nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit, also Lenk + sonstige Arbeiten, musst du deine Pause von 45 Minuten machen

sprich du darfst sogar 1,5 Stunden mit laden verbringen um noch deine Zeiten einzuhalten

lädst du aber 2 Stunden darfst du danach nur noch 1,5 mit dem Lenken bis zur Pause verbringen

am 11. November 2008 um 20:44

Das ist schon so. In deinem Fall:

2,5 Std Lenkdauer + 1 Arbeitszeit+ 2 Std Lenkdauer = 5,5 Arbeitszeit.

Du darfst also die 2 Std fahren und dann die 45 min Pause machen.

Anderes Beispiel.

3 Std lenkdauer + 2 Std Arbeitszeit

Bei diesem beispiel dürftest du nur noch 1 Std fahren,

dann ist mindestens eine 1/2 Stunde pause fällig,

auch wenn der DtCO das nicht anzeigt.

Weil man nach 6 Std Arbeit (4std Lenkdauer+2 Std Arbeit)

mind. eine 1/2 Std Pause machen muss.

Sinnvoller wäre aber dann ein 3/4 Stunde zu machen,

da du sonst nur eine halbe Stunde noch fahren dürftest,

weil nach 4,5 Std Lenkdauer eine 3/4 Stunde zu machen ist.

am 11. November 2008 um 20:51

Alles klar! Dann bin ich ja im grünen Bereich. Wie gut das es so ein Forum gibt! Danke dafür.

nicht so ganz

die erste Fahrtunbrechung hat mindestens 15 minuten zu sein, die 2. zu erfolgende hat mindestens 30 Minuten zu dauern

da kann man sich ganz böse mit vertun

machst du die erste pause schon 30 minuten muss die 2. erneut 30 minuten dauern, auch wenn nur 1 Stunde Lenkzeit dazwischen war

am 11. November 2008 um 21:01

Ja das ist ja klar, aber das steht ja auch gar nicht zur Debatte wenn ich nach 4,5h Lenkzeit, bzw. 5,5h Arbeitszeit 45Min Pause mache.

am 13. November 2008 um 21:12

Klartext:

Nach 6 Stunden Arbeit ist mindestens ein halbe Stunde Pause zu machen.

Nach 4,5 Stunden Lenkdauer sind 45 minuten zu nehmen.

Das ist auch aufteilbar: 15min gefolgt von 30min.

Bei dem Beispiel,was ich hatte waren erst 4 Std lenkdauer und

2 Std Arbeit zusammen gekommen, also brauch nur eine

halbe Stunde genommen zu werden, Arbeitszeitgesetz!

Dann dürfte man allerdings nur noch eine halbe Std fahren

und müsste man erneut eine halbe std pause machen,

da sonst die lenkdauer überschritten wird. Deswegen habe

ich ja auch geraten 45min am stück zu machen, damit die

volle Fahrtzeit zur Verfügung steht.

naja ist aber bei der gesamten Tageslenkzeit auch wieder hinderlich weil dann kurz vor Feierabend nochmals eine entsprechende Fahrtunterbrechung zu nehmen ist.

wenn du anstatt nach der 30 Minuten eine erneute Pause einzulegen die Pause vorziehst hast du ja dennoch die Tageslenkzeit noch gut musst aber eben später nach weiteren4,5 Stunden doch noch mal 45 Minuten Pause machen um die Lenkzeit auszunutzen

am 27. Dezember 2008 um 12:04

Die Regelung sagt im Text sogar folgendes:

Man muss nach 5.15 Std 45 min Pause gemacht haben.Das is ein kleiner,aber feiner unterschied.Hat mir ma ein BAG erklärt !

am 10. April 2009 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.

Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.

Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.

Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,

- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen

- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen

- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.

Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.

Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.

Noch ein paar ergänzende Informationen:

- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.

- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.

Sorry, ich kann mich an meine Fahrschule erinnern - CE prüfung 11.03.2009. Dort wurde uns gesagt, das Verbringen während der Fahrt in der Schlafkabine ist verboten!! Hmmm, was stimmt denn jetzt davon? Darf ich, oder darf ich nicht, wenn mein Kollege fährt ??

am 6. Juli 2012 um 7:35

Hallo liebe Leute,

ich habe mal versucht mich durch das wirr warr der Schichtzeit durchzuarbeiten. Ich fahre unsere Landw. Maschinen auf dem LKW durch Norddeutschland und arbeite auch damit. Das heisst ich bin eigentlich nie die volle Zeit unterwegs, die ich fahren dürfte, weil ich mehr arbeite als fahre. Ich fahre auch oft am gleichen Tag wieder in die Heimat zurück und bin nicht am nächsten Tag wieder auf Achse. Wie definiere ich jetzt also die Schichtzeit?

Als Bsp.

Ich fahre um 8 morgens los und komme um 11 an. Dort arbeite ich bis um 15 Uhr und fahre dann weiter bis um 17 Uhr. Dort arbeite ich bis um 20 Uhr und fahre dann 3 Stunden nach Hause. Das heisst ich bin um 8 los und um 23 Uhr zu Hause. Am darauf folgenden Tag fahre ich nicht. Ich habe was von 13h Schichtzeit gelesen aber die habe ich ja theopraktisch überschritten.

Wenn ich nun am nächsten Tag doch wieder fahre, dürfte ich nach 9 Stunden erst wieder fahren oder?

Achso und wenn ich arbeite, steht der Fahrtenschreiber auf Ruhezeit (ich hatte bisher noch keine Kontrolle und hoffe dass sie mir trotz dreckiger Klamotten abnehmen, dass ich nur die Maschine durch die Gegend fahre und nicht bediene.

am 7. Juli 2012 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Magister Wigbold

Hallo liebe Leute,

ich habe mal versucht mich durch das wirr warr der Schichtzeit durchzuarbeiten. Ich fahre unsere Landw. Maschinen auf dem LKW durch Norddeutschland und arbeite auch damit. Das heisst ich bin eigentlich nie die volle Zeit unterwegs, die ich fahren dürfte, weil ich mehr arbeite als fahre. Ich fahre auch oft am gleichen Tag wieder in die Heimat zurück und bin nicht am nächsten Tag wieder auf Achse. Wie definiere ich jetzt also die Schichtzeit?

Als Bsp.

Ich fahre um 8 morgens los und komme um 11 an. Dort arbeite ich bis um 15 Uhr und fahre dann weiter bis um 17 Uhr. Dort arbeite ich bis um 20 Uhr und fahre dann 3 Stunden nach Hause. Das heisst ich bin um 8 los und um 23 Uhr zu Hause. Am darauf folgenden Tag fahre ich nicht. Ich habe was von 13h Schichtzeit gelesen aber die habe ich ja theopraktisch überschritten.

Wenn ich nun am nächsten Tag doch wieder fahre, dürfte ich nach 9 Stunden erst wieder fahren oder?

Achso und wenn ich arbeite, steht der Fahrtenschreiber auf Ruhezeit (ich hatte bisher noch keine Kontrolle und hoffe dass sie mir trotz dreckiger Klamotten abnehmen, dass ich nur die Maschine durch die Gegend fahre und nicht bediene.

Was wolltest du jetzt hören ?????

Wie bescheiße ich mich selbst ???

Wie bescheiße ich die Behörden , im Fall einer Kontrolle ???

Wie mache ich die Preise Kaputt ??

So wie du das oben beschrieben hast gehts schon mal gar nicht, viel Spaß bei der nächsten Kontrolle.

Während der Arbeitszeit auf Pause stellen..........kann man machen....... muß ( darf ) man aber nicht.

am 7. Juli 2012 um 17:21

Ich mache keine Preise kaputt, weil wir nur unsere eigenen Maschinen fahren. Ich weiß dass esnicht richtig ist und nach der ersten Kontrolle werde ich das gleich nach oben weiterleiten. Ich muss es so machen. Mir ging es nur um die Schichtzeit. Dann fährt die Maschine jmd anderes und ich fahre nur den LKW. Geht das dann?

am 7. Juli 2012 um 17:49

Amen Tommmes....

Also hören wir ab Montag alle auf damit und die Welt ist wieder gut oder wie? Das Problem muss ganz anders angegangen werden . Bei REWE und Co. Müsste man abgeladen werden (ja werden. Man sitzt vorne drin und ruht sich aus während hinten irgendwer die Ware vom LKW fährt) und das aber schnell. Und überall sonst müsste es aufhören, dass man immer warten muss. Und all den großen Firmen, die den Markt diktieren gehört mächtig auf die Finger geschlagen. Die drücken doch durch dass das Arbeitszeitgesetz mit Füßen getreten wird. um Thema preise kaputt machen: habe heute nen Arbeitsvertrag gesehen von einer kleinen Drecksspedition aus nordHessen: 1000€ brutto + Spesen, 25 Tage Urlaub im Jahr, Verpflichtung zu jeglicher Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im rahmen der Gesetze. Solchen Wic** gehören die Lkw angezündet. Schlimm dass Leute dafür auch noch fahren. Da würde ich ja lieber den ganzen Tag auf der Couch Liegen und Asi-TV gucken und hartz 4 beziehen.

am 7. Juli 2012 um 18:36

Ihr wisst ja ein Deutscher AN darf max. 10 Stunden arbeiten am Tag. ;)

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