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Schichtzeit Unterbrechung

Themenstarteram 26. Dezember 2017 um 19:03

Ich fahre um 16 Uhr in Köln los, nach München, nach 4,5 Std. Mache ich meine 45minütige Pause. Um 24 Uhr stelle ich den Lkw auf einem Parkplatz ab und werde abgeholt. Meine Fahrerkarte ziehe ich natürlich ab und verbringe 6 Std. Bei eine Freundin. Um 6 Uhr lade ich den lkw ab und fahre um 6.30 ,noch 1,5 Std. Nach Hause.

Habe ich meine Schichtzeit überschritten, oder 6 Std. Unterbrochen?....Bitte keine Erklärungen mit 48 Std. Woche und und und, das ist mir bekannt!

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich? Das artet hier mal wieder in Korinthenkakerei aus.

Fakt ist er hat nicht innerhalb von 24 Stunden 9 Stunden Ruhezeit am Stück sondern nur 8.

Das ist schlicht und ergreifend unzulässig und nur darum geht es hier.

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Und wann machst du deine Tagesruhezeit? Geht deine nächste Tour wieder um 16:00 los?

Ist meines Erachtens ok, wenn wir von einer Pausensplittung sprechen.

Sprich Pause Nr 1 min 3h (bei dir 6h), Pause Nr 2 muss dann aber 9h betragen (ab 8Uhr).

Bei einer Splittung der Pause muss man 12h Ruhezeit haben, nicht wie gewohnt min 11h am Stück.

Wenn Du um Mitternacht den LKW abstellst und ab 6:00 wieder arbeitest, gilt diese Pause nicht als Tagesruhezeit. Denn dafür ist sie zu kurz (sie muss 9 bzw. 11 Stunden betragen). Allerdings kann man die Tagesruhezeit splitten: Teil 1 mindestens 3 Stunden, Teil 2 mindestens 9 Stunden. Somit kann Deine Pause von Mitternacht bis 6:00 Uhr als 1. Teil einer gesplitteten Tagesruhezeit betrachtet werden. Da aber eine Tagesruhezeit innerhalb eines 24stündigen Zeitraumes ab Schichtbeginn abgehalten werden muss - in Deinem Fall nanntest Du als Schichtbeginn 16:00 - müsstest Du den 2. Teil der gesplitteten Tagesruhezeit spätestens um 7:00 beginnen lassen, um die geforderten 9 Stunden einzuhalten. Also kommst Du in Schwierigkeiten, wenn Du erst um 8:00 Uhr zu Hause bist und dann die Pause beginnen lässt. Siehe auch VO (EG) Nr. 561/2006.

In deinem Fall hast du deine Schicht Zeit um eine Stunde überzogen.

Oder weil es ja den Begriff Schicht Zeit offiziell nicht gibt. Deine darauf folgende tägliche Ruhezeit eine Stunde zu spät begonnen.

Zitat:

@tananan schrieb am 26. Dezember 2017 um 20:03:13 Uhr:

Ich fahre um 16 Uhr in Köln los, nach München, nach 4,5 Std. Mache ich meine 45minütige Pause. Um 24 Uhr stelle ich den Lkw auf einem Parkplatz ab und werde abgeholt. Meine Fahrerkarte ziehe ich natürlich ab und verbringe 6 Std. Bei eine Freundin. Um 6 Uhr lade ich den lkw ab und fahre um 6.30 ,noch 1,5 Std. Nach Hause.

Habe ich meine Schichtzeit überschritten, oder 6 Std. Unterbrochen?....Bitte keine Erklärungen mit 48 Std. Woche und und und, das ist mir bekannt!

Ich sehe zwei Probleme:

Du bist um 16:00 Uhr losgefahren. Vorher musstest du mind. 5 Min Abfahrtkontrolle nachweisen.

Zwischen 16:00 und 24:00 Uhr = 8 Std. abzüglich 45 Min. Ruhezeit = 7:15 Lenkzeit.

Die Zeit des Abholens vom LKW und das wieder Hinbringen ist Arbeitszeit. (Nehmen wir mal an, das dauert jeweils nur 20 Minuten). Anschließend brauchst du 30 Minuten für das Abladen (=ist wieder sonstige Tätigkeiten, also Arbeitszeit)

Wenn du dann um 6:30 Uhr nochmal 1:30 Lenkzeit hast, hast du viel eher das Probem, dass du deine maximale Tagesarbeitszeit von 10 Std überschritten hast. (5 min. Abfahrkontrolle + 7:15 Min. Lenkzeit + 30 Min. Abladezeit + 1:30 Lenkzeit) zuzüglich deiner An- und Abfahrt zum LKW, der sich nicht auf dem Betriebsgelände befindet. Wenn man dafür nur 40 Min ansetzt, hast du eine Arbeitszeit von glatten 10 Std. Wenn du durch Stau oder Probleme beim Abladen eine Zeitverzögerung bekommst, bist du leicht über 10 Stunden.

Dein Problem der Tagesruhezeit ist die Nr. 2, weil, wenn du sie als 2. Teil morgens ab 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr machst, hast du nur 8:00 Stunden. Es müssen aber auch bei der geteilten Tagesruhezeit mindestens 3 Std. + 9 Stunden sein. Wenn du später als 8:00 den Schlüssel abziehst, bist du außerdem außerhalb des 24-Stundenzeitraums, in dem du die Tagesruhezeit absolviert haben musst.

Zu deiner Frage: ja, du hast deine Tagesruhezeit unterschritten (um 1 Stunde). Und das Ganze 5 x in der Woche in einem 28 Tagezeitraum = (gem. § 8a Absatz 2 Nr. 1 EG-VO 561/06) je angefangene Stunden = 30,00 € x 20 = 600,00 € für dich und 1.800 € für deinen Chef.

Du solltest mal prüfen, ob du die Zeit bei deiner Freundin um 1 Stunde verkürzt (auch wenns vielleicht schwer ist) und schon um 5:00 Uhr abladen kannst. Dann haut es eher hin.

Zitat: "Die Zeit des Abholens vom LKW und das wieder Hinbringen ist Arbeitszeit. (Nehmen wir mal an, das dauert jeweils nur 20 Minuten). Anschließend brauchst du 30 Minuten für das Abladen (=ist wieder sonstige Tätigkeiten, also Arbeitszeit)"

Nicht unbedingt! Bei http://www.gloistein-partner.de/...eiten-sind-erlaubt-und-zu-vergueten findet man folgende Aussage:

"Zum anderen ist es denkbar, dass der Mitarbeiter von seiner Wohnung mit seinem privaten Pkw direkt zu dem Lkw fährt, auf dem er eingesetzt werden soll und sich dieser Lkw außerhalb der Betriebsstätte befindet. In diesem Fall stellt sich diese Anfahrtszeit ebenfalls als Arbeitszeit dar. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer dann von der Anreisezeit ab Wohnung zum auswärtigen Arbeitsplatz diejenige Zeit abziehen lassen, die er normalerweise für den Weg zum Betrieb benötigt hätte (BAG, Urteil vom 08.12.1960, Az. 5 AZR 304/58; BAG, Urteil vom 28.06.1960, Az. 1 AZR 421/58)."

Nun fährt Tananan zwar nicht zu seiner Wohnung. Aber doch in eine private Umgebung. Er könnte ja vielleicht auch in einem Hotel direkt neben dem Parkplatz übernachten. Oder sogar - falls der LKW dafür ausgestattet ist - im LKW selber. Also: wenn überhaupt, wird nicht die volle Zeit des Abholens und Hinbringens berechnet. Und als Lenkzeit wird es schon mal überhaupt nicht angerechnet.

Zitat:

@Kurpan schrieb am 28. Dezember 2017 um 07:10:29 Uhr:

Zitat: "Die Zeit des Abholens vom LKW und das wieder Hinbringen ist Arbeitszeit. (Nehmen wir mal an, das dauert jeweils nur 20 Minuten). Anschließend brauchst du 30 Minuten für das Abladen (=ist wieder sonstige Tätigkeiten, also Arbeitszeit)"

Nicht unbedingt! Bei http://www.gloistein-partner.de/...eiten-sind-erlaubt-und-zu-vergueten findet man folgende Aussage: ...

Die Quelle bezieht sich auf die Bezahlung der Zeit als Arbeitszeit. Das ist aber hier völlig bedeutungslos, es zählt:

Zitat:

EG-VO 561/06, Artikel 9 Abs. 2

(2) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befindet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.

Da der TE sich von seiner Freundin abholen lässt und diese höchstwahrscheinlich nicht auf einem Fährschiff ein Koje hat und auch keine Liegewagen, ist es keine Ruhepause, sondern Arbeitszeit.

Zitat:

@Kurpan schrieb am 28. Dezember 2017 um 07:10:29 Uhr:

.... Und als Lenkzeit wird es schon mal überhaupt nicht angerechnet.

Hat niemand behauptet. Es geht um die Höchstarbeitszeit

 

 

Ganz ehrlich? Das artet hier mal wieder in Korinthenkakerei aus.

Fakt ist er hat nicht innerhalb von 24 Stunden 9 Stunden Ruhezeit am Stück sondern nur 8.

Das ist schlicht und ergreifend unzulässig und nur darum geht es hier.

Warum fährt man nicht um 17 oder 18 Uhr los, dann wäre das mit den 9Std in 24 Std erledigt.

Das ist alles nur eine Sache der Planung.

Und warum ist es Arbeitszeit wenn ihn seine Freundin in der Pause od. Ruhezeit abholt und bringt.

mfg

Zitat:

@Focus2fan schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:33:30 Uhr:

...Und warum ist es Arbeitszeit wenn ihn seine Freundin in der Pause od. Ruhezeit abholt und bringt.

Weil es so in Artikel 9 Abs. 2 der EG-VO 561/06 drin steht (siehe weiter oben).

Und um 8 Uhr macht er Feierabend und fährt nach Hause und das ist dann auch Arbeitszeit oder wie?

Also 2mal zur Arbeit und zurück während einer "Arbeitsschicht", geht´s noch, last mal die Kirche im Dorf.

mfg

Zitat:

@Focus2fan schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:33:30 Uhr:

Und warum ist es Arbeitszeit wenn ihn seine Freundin in der Pause od. Ruhezeit abholt und bringt.

Weil es sonst sicherlich findige Spediteure geben würde die z.B. den LKW in Bremen stehen lassen würden und den Fahrer in der Privatzeit nach Hamburg fahren lassen würden.

Zum eigentlichen Thema:

Einfach gesagt, die Schichtzeit, bzw. die Zeit zwischen zwei Ruhezeiten, lässt sich nicht unterbrechen, einmal angefangen läuft sie unermüdlich runter. Erst wenn eine Pause von 11 oder 9 Stunden gemacht wurde nullt sich die Schichtzeit

Also Köln -München ist ja wohl in einer Schicht zu schaffen. wenn er dann 5-6Std. Pause macht und in dieser Zeit zu einer Freundin geht ist ja wohl wirklich keine Arbeitszeit.

Auf so Ideen das Spediteure solche Sachen ausnützen kommt man, aber das diese Tour falsch geplant ist kommt man nicht.

Wo steht das wir nur max.10 std arbeiten dürfen? Es dürfen 13 u. 15 Schichten gemacht werden, aber es muss innerhalb eines gewissen Zeitraum ausgeglichen werden. Rechnet mal die Wochenarbeitszeit zusammen wenn es Freitag mittags um 13 od. 14 nach hause geht. Oder fährt jemand freiwillig am Freitag nochmals raus wenn er die 48 Std. nicht voll hat. Die Lenk u. Ruhezeitenverordnung hat immer noch etwas Spielraum für uns gelassen. Aber dann muss man eben mitdenken und seine Zeiten planen, wenn man Freitag mittag heimgehen will, oder es wird nachts bzw. Samstag vormittag.

Mann muss eben immer beide Seiten betrachten und nicht nur auf die Spedis od. Transportunternehmen schimpfen.

mfg

Eben, da muss halt die Freundin zurückstehen. Als Disponent hätte ich dem Ersteller des Themas schon mal die Ohrwascheln langgezogen, ohne Not so seine Lurz zu verhunzen!

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