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Was ist die "Schichtzeit", wie wird sie berechnet

Themenstarteram 19. März 2008 um 10:55

Erstmal hallo miteinander,

ich bin neu hier im Forum und ich habe mal folgende Frage:

Was ist die Schichtzeit und wie wird sie berechnet?

Wann beginnt eine neue Schicht?

Ich bin seit ca. einem Jahr als Busfahrer angestellt und werde da immer mit der Schichtzeit konfrontiert aber keiner kann mir da richtig weiterhelfen. Ich habe auch schon gegoogelt und versucht, mich durch etliche Gesetze durchzulesen, habe aber keine Antwort gefunden.

Bsp.:

Wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre und 4 Stunden fahre (Ankunft also 9 Uhr), danach am Ziel der Bus 11 Stunden steht und ich um 20 Uhr wieder die 4 Stunden zurückfahre (rückkunft also 24 Uhr), habe ich dann 19 Stunden Schichtzeit oder wird das als 2 Schichten gezählt.

Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten sind alle klar, da gibt es keine Probleme.

Freue mich jetzt schon auf eure Antworten

Gruß

Gerno

Beste Antwort im Thema

Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.

Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.

Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.

Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,

- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen

- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen

- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.

Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.

Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.

Noch ein paar ergänzende Informationen:

- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.

- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.

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am 9. Oktober 2013 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von olaf422

Die Schichtzeit beträgt bei Dir max. 15 Stunde. Sie errechnet sich 24 Stunden weniger 9 Stunden verkürzte Ruhezeit. Als Busfahrer z. B. im Reiseverkehr fährst Du z.B. 4 Studen hin wartest dort 7 Stunden und fährst danach die 4 Stunden wieder heim. Ist zwar recht simpel erklärt und es gibt sicherlich bei der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden Abweichungen bzw. verschiedene Auslegungen. Ich fahre auch schon ein paar Tage Bus und wurde noch nie von den Filzstiften nach der Schichtzeit befragt.

Alles schön und gut, nur in Deutschland sagt Das sozial Arbeit Gesetz das Mann nur 10 stunden arbeiten darf 50 stunden in Der Woche ....und Falls es nicht bekannt ist sind Die Fahrzeiten und Lenkzeiten Europäische vorgaben , Das Inland Gesetz setzt Dies außer Kraft Die verlangt Nämlich das Mann innerhalb

6 Stunden 30 Minuten Pause macht , und das ist Der Gesetz Das uns in Nahverkehr , wo Die Lenkzeiten nicht so lange sind Regelt

am 9. Oktober 2013 um 12:22

die maximale Schicht Zeit für Kraftfahrer beträgt 12 stunden.

Das Halte ich für ein Märchen , Viele haben immer noch nicht kapiert das es keiner ausnahmen in Deutschland & Europa gibt. ALLE Arbeitnehmer sind an Der jeweiligen Landes Arbeits Gesetz Verbunden

Das wonach Ihr Euch Richtet sind Die EUROPÄISCHE VORSCHRIFTEN Für Kraftfahrer & Fahrpersonal Dies sind keiner Gesetze sondern VORSCHRIFTEN und werden Außer kraft gesetzt Von Der jeweiligen Landes Gesetz Es gibt weder 13 noch 15 stunden Schickt Zeiten !!! Es gibt auch keiner 9 stunden Ruhepausen , Es gibt nur Deutsche Kontrol Organe Die Das Arbeitsgesetz ignorieren

 

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland

und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die

Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung

der Arbeitnehmer zu schützen.

Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn

Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit

von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden

insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15

Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause

beschäftigt werden.

§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von

mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,

Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,

in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde

verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier

Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und

Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die

nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

am 9. Oktober 2013 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Majoreezy

die maximale Schicht Zeit für Kraftfahrer beträgt 12 stunden.

Das Halte ich für ein Märchen , Viele haben immer noch nicht kapiert das es keiner ausnahmen in Deutschland & Europa gibt. ALLE Arbeitnehmer sind an Der jeweiligen Landes Arbeits Gesetz Verbunden

Das wonach Ihr Euch Richtet sind Die EUROPÄISCHE VORSCHRIFTEN Für Kraftfahrer & Fahrpersonal Dies sind keiner Gesetze sondern VORSCHRIFTEN und werden Außer kraft gesetzt Von Der jeweiligen Landes Gesetz Es gibt weder 13 noch 15 stunden Schickt Zeiten !!! Es gibt auch keiner 9 stunden Ruhepausen , Es gibt nur Deutsche Kontrol Organe Die Das Arbeitsgesetz ignorieren

 

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland

und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die

Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung

der Arbeitnehmer zu schützen.

Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn

Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit

von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden

insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15

Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause

beschäftigt werden.

§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von

mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,

Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,

in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde

verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier

Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und

Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die

nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

am 9. Oktober 2013 um 12:36

Ausschnitt aus Der Arbeitsgesetz Deutschland

 

21a Beschäftigung im Straßentransport

(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im

Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur

Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr.

3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl.

EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr

beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten

die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die

Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.

(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit

aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung

aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer

Schlafkabine verbrachte Zeit.

Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im

Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten

Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert

werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich

nicht überschritten werden.

(5) Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und

Beifahrer sowie nach dem AETR. Dies gilt auch für Auszubildende und Praktikanten.

(6) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann

zugelassen werden,

1. nähere Einzelheiten zu den in Absatz 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Satz 2 genannten Voraussetzungen zu regeln,

2. abweichend von Absatz 4 sowie den §§ 3 und 6 Abs. 2 die Arbeitszeit festzulegen, wenn objektive,

technische oder arbeitszeitorganisatorische Gründe vorliegen. Dabei darf die Arbeitszeit 48 Stunden

wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten nicht überschreiten.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2a gilt nicht. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

(7) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind

mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie der

Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit auszuhändigen.

(8) Zur Berechnung der Arbeitszeit fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich auf, ihm eine Aufstellung

der bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Arbeitszeit vorzulegen. Der Arbeitnehmer legt diese Angaben

schriftlich vor.

am 9. Oktober 2013 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von DaywalkerTR

Max. Schichtzeit beträgt aber so viel ich weiss 13 Stunden.

Diese setzt sich aus Lenkzeit , Arbeitszeit und ggfs aus Bereitschaft zusammen.

 

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen wir und alle anderen Berufsgruppen nur 48 Std/Woche

arbeiten und in den 48 Std sind Lenkzeit und Arbeitszeit mit drin.

So wie ScaniaChris das sagt , kann man auch bis zu 60 Std/Woche arbeiten , allerdings

muss dann innerhalb von 4 Monaten ein Freizeitausgleich kommen , so das man nach

4 Monaten wieder auf einen Schnitt von 48Std kommt.

So kenn ich das

Ihr Redet aber von zwei verschiedener Gesetze , Einer ist Landes Gesetz das andere Europäisch ,Deswegen Kommt nicht nur Ihr durcheinander sondern Die Kontrolleure auch .

Die Gesetzgeber waren so Clever (aber nur in Deutschland) einen Hintertür für Die Arbeitgeber aufzuhalten in Dem Sie uns Fahrer 60 stunden oder 10 stunden + Pausen als schickt Zeiten zumuten aber anderer Arbeitnehmer 8 bzw 10 stunden Maximal vorschreiben

Beispielsweise wird in Österreich auch ein anderes Arbeitszeitmodell gesetzeskonform angewendet:

Arbeits- und Ruhezeitregelungen nach dem Arbietszeitgesetz und dem Kraftfahrliniengesetz für Bus-Linienverkehr bis 50 km Streckenlänge .... meistens blicken bei diesem Konstrukt die Diensteinteiler besser durch als die Kontrollorgane. (Und meistens lassen die genau deshalb von vielen Linienbussen lieber die Finger weg und winken sie bei Kontrollen durch ....)

Zitat:

die maximale Schicht Zeit für Kraftfahrer beträgt 12 stunden.

Das Halte ich für ein Märchen , Viele haben immer noch nicht kapiert das es keiner ausnahmen in Deutschland & Europa gibt. ALLE Arbeitnehmer sind an Der jeweiligen Landes Arbeits Gesetz Verbunden

Das wonach Ihr Euch Richtet sind Die EUROPÄISCHE VORSCHRIFTEN Für Kraftfahrer & Fahrpersonal Dies sind keiner Gesetze sondern VORSCHRIFTEN und werden Außer kraft gesetzt Von Der jeweiligen Landes Gesetz Es gibt weder 13 noch 15 stunden Schickt Zeiten !!! Es gibt auch keiner 9 stunden Ruhepausen , Es gibt nur Deutsche Kontrol Organe Die Das Arbeitsgesetz ignorieren

Zitat:

Ihr Redet aber von zwei verschiedener Gesetze , Einer ist Landes Gesetz das andere Europäisch ,Deswegen Kommt nicht nur Ihr durcheinander sondern Die Kontrolleure auch .

Die Gesetzgeber waren so Clever (aber nur in Deutschland) einen Hintertür für Die Arbeitgeber aufzuhalten in Dem Sie uns Fahrer 60 stunden oder 10 stunden + Pausen als schickt Zeiten zumuten aber anderer Arbeitnehmer 8 bzw 10 stunden Maximal vorschreiben

der herr erhalte dir deinen irrglauben.......

desweiteren hast du unteranderem den 21a aus dem ARBEITSZEITGESETZ kopiert. ein ARBEITSGESETZ gibt es in Deutschland nicht

und dann lese dir das durch ( klick )

eventuell erkennst dann auch du, das es für ALLE mitgliedsstaaten gilt und verschiedene richtlinien und verordnungen ineinandergreifen

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