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Was ist die "Schichtzeit", wie wird sie berechnet

Themenstarteram 19. März 2008 um 10:55

Erstmal hallo miteinander,

ich bin neu hier im Forum und ich habe mal folgende Frage:

Was ist die Schichtzeit und wie wird sie berechnet?

Wann beginnt eine neue Schicht?

Ich bin seit ca. einem Jahr als Busfahrer angestellt und werde da immer mit der Schichtzeit konfrontiert aber keiner kann mir da richtig weiterhelfen. Ich habe auch schon gegoogelt und versucht, mich durch etliche Gesetze durchzulesen, habe aber keine Antwort gefunden.

Bsp.:

Wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre und 4 Stunden fahre (Ankunft also 9 Uhr), danach am Ziel der Bus 11 Stunden steht und ich um 20 Uhr wieder die 4 Stunden zurückfahre (rückkunft also 24 Uhr), habe ich dann 19 Stunden Schichtzeit oder wird das als 2 Schichten gezählt.

Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten sind alle klar, da gibt es keine Probleme.

Freue mich jetzt schon auf eure Antworten

Gruß

Gerno

Beste Antwort im Thema

Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.

Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.

Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.

Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,

- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen

- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen

- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.

Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.

Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.

Noch ein paar ergänzende Informationen:

- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.

- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.

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am 22. März 2008 um 15:47

Sorry ScaniaChris ,

Du hast es ja schon ausführlich erklärt. Konnte nicht editieren.

Auf jedenfall sind die 15 Stunden Schichten Geschichte.

am 26. April 2008 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von DaywalkerTR

Sorry ScaniaChris ,

Du hast es ja schon ausführlich erklärt. Konnte nicht editieren.

Auf jedenfall sind die 15 Stunden Schichten Geschichte.

Erklär das mal ein paar von unseren älteren Fahrern oder dem neuen Disponenten ...

Die sind der Meinung, das wenn ich verkürzte Ruhezeit mache, also nur 9 Stunden, das ich dann 15 Stunden Schichtzeit ( oder Arbeitszeit, egal wie man es nennt ) haben darf. Mit der Begründung, sonst käme man ja nicht auf den 24 Stunden Rythmus ...

Ich sehe das aber so ( und habe es auch schon immer so gemacht ), das wenn ich 9 Stunden Pause mache und dann 13 Stunden meine Schichtzeit habe, das sich die nächste Ruhezeit einfach um 2 Stunden vorzieht ...

Falsch gedacht ???

Wenn man das Thema auf Tour über Funke anspricht, weiss auch jeder was anderes ... :)

Die Schichtzeit ergibt sich nicht aus dem Fahrpersonalrecht, sondern aus dem Arbeitszeitrecht. Das ist eine andere Baustelle. Aber ich kann durchaus nachvollziehen, was Du meinst.

Noch hat sich das nicht so ganz rumgesprochen und wohl muss noch der ein und andere bestraft werden, bevor die wissen, wie das genau geht. Schlimmer finde ich es, wenn Disponenten noch nicht einmal wissen, welche Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer so einzuhalten hat! :O

Hmm, Knöllchen für die Hälfte wenn bei der Kontrolle ein Fragebogen zu Lenk und Ruhezeiten korrekt beantwortet wird... :D

Wär doch mal was ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, Knöllchen für die Hälfte wenn bei der Kontrolle ein Fragebogen zu Lenk und Ruhezeiten korrekt beantwortet wird... :D

Wär doch mal was ;)

Grüße

Warum, dann ist doch der Beweis geliefert dass es vorsätzlich war und gehört mal mindestens ums doppelte bestraft anstatt halbiert zu werden.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, Knöllchen für die Hälfte wenn bei der Kontrolle ein Fragebogen zu Lenk und Ruhezeiten korrekt beantwortet wird... :D

Wär doch mal was ;)

Grüße

Warum, dann ist doch der Beweis geliefert dass es vorsätzlich war und gehört mal mindestens ums doppelte bestraft anstatt halbiert zu werden.

Dann würde es aber keiner lernen ;).

Und der Vorsatz ist eh gegeben weil man die Regeln ja so oder so wissen muss!

 

Grüße

Steini

nachlässigkeit ist nicht wirklich mit vorsatz gleichzustellen

zum Glück kommt ja der Bildungszwang für gewerblichen Verkehr

In dem bereich gibts keine Unterscheidungen da letztenendes alles "Vorsatz" ist, egal ob Lenkzeit oder Parkverbot missachtet.

Ob die Schulungen wirken werden in dem Bereich wird sich zeigen, ich denke ja, aber Holzköpfe oder Lernresistente wirds immer geben ;) uind da es bei den Schulungen keine Prüfungen gibt könnte schnell ein Papiertiger draus werden.

Grüße

Steini

Hallo,

wie ist das bei mir zu sehen. Wir sind heute morgen zu zweit, um 4.00 Uhr mit dem LKW losgefahren und sind nach 6 Std. auf der Baustelle eingetroffen. 20 min Kaffeepause inbegriffen. Auf der Baustelle haben wir 5 Std. den Kran aufgebaut und sind danach ohne Pause wieder nach hause aufgebrochen und wieder 6 Std. zurück mit dem LKW gefahren. Jeder von uns ist 1 Strecke mit dem LWK gefahren. Hat dann jeder von uns eine Schichtzeit von 17 Std. oder wie zählt die Zeit als Beifahrer ?

Für eine Aufklärung wäre ich schon mal dankbar.

Grüsse

Helmut

Hallo @BobbyLAW,

die Zeit als Beifahrer zählt nicht zur Arbeitszeit.

D.h.:

Fahrer 1 fährt 6 Stdn + 5 Stdn Aufbau = 11 Stdn;

Fahrer 2 arbeitet 5 Stdn (Aufbau) + 6 Stdn Rückfahrt = 11 Stdn.

 

Was mir allerdings zu denken gibt, sind zwei Aspekte:

  1.)  Lt. ArbZG sind nach 6 Stdn Arbeit 30 Min Pause vorgeschrieben.

  2.)  Lt. FPersVO sind nach spätestens 4,5 Stdn Lenkzeit mindesten 45 Min Ruhepause einzulegen.

Nach deiner Beschreibung wurde dies von euch nicht berücksichtigt.

 

Grüsse,    motorina.

Zitat:

Original geschrieben von DaywalkerTR

Max. Schichtzeit beträgt aber so viel ich weiss 13 Stunden.

Diese setzt sich aus Lenkzeit , Arbeitszeit und ggfs aus Bereitschaft zusammen.

 

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen wir und alle anderen Berufsgruppen nur 48 Std/Woche

arbeiten und in den 48 Std sind Lenkzeit und Arbeitszeit mit drin.

So wie ScaniaChris das sagt , kann man auch bis zu 60 Std/Woche arbeiten , allerdings

muss dann innerhalb von 4 Monaten ein Freizeitausgleich kommen , so das man nach

4 Monaten wieder auf einen Schnitt von 48Std kommt.

So kenn ich das

Wenigstens einer der es richtig hat. 13 Std. sind erlaubt !!! ( Schichtzeit ) , weil man brauch ja seine vorgeschriebenen 11Std. Ruhezeit pro Tag und da ein Tag bekanntlich 24Std. hat wie überall auf der Welt !!! (Nur zweimal im Jahr nicht wenn die Uhren umgestellt werden ) GRINS . Und 24Std. minus 11Std. sind denke ich mal 13Std. und das ist deine Schichtzeit !!!!

Und zur Ruhezeit Verkürzung auf 9Std. muss man allen Diponenten sagen , : Das ist nur eine Verkürzung der Ruhezeit !!! NICHT eine Verlängerung der Schichtzeit !!!! Das heisst :

Wenn Ihr um 6 uhr morgens anfangt zu arbeiten dann müsstet Ihr nach 13Std. also um spätestens 19uhr Feierabend haben . Lenkzeit !!!!( Oder nach 9Std. bzw. 2 in der Woche 10Std. Lenkzeit ). Und dann kann eine Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Std. erfolgen wenn nötig , das heisst z.B. 19uhr Feierabend , dann kann man nach 9 Std. frühestens wieder Arbeiten . ( normal sind 11Std. Ruhezeit) Also kann man um 4Uhr morgens wieder los fahren. Das heisst also nicht weil Ihr 2Std. weniger geschlafen habt , das Ihr dann die 2 Std. länger zur Schichtzeit dazu zählen dürft ist falsch !!! Was viele meinen !!!

Weil bekanntlich mit jedem neuen Diagrammblatt ein neuer Tag beginnt , Und auch dieser Tag hat 24 Std. und Ihr braucht ja wieder 11 Std. Ruhezeit . Sind es wieder 13Std. Schichtzeit also darf man an diesem Tag ( um 4Uhr morgens Arbeitsbeginn ) bis um maximal 17Uhr Arbeiten !!!!

Das Verkürzen der Ruhezeit dient eigentlich ausschliesslich dazu das man schneller und flexibler wieder in eine normale Arbeitszeit ( BUS ) Linienverkehr einsteigen kann . Das heisst wenn Ihr mal spät Feierabend habt , angenommen um 22Uhr müsstet Ihr normalerweise 11Std. Ruhezeit haben , das heisst , Ihr könntet erst ab 9 Uhr morgens fahren , aber euer chef braucht euch schon um 7 uhr , dann kann man wie gesagt 3 mal in der Woche auf 9Std. Ruhezeit verkürzen , das ist machbar !!!

Also so kenne ich das !!!

aber nicht vergessen dass es an die Wochenruhezeit angehängt werden muss was man so alles verkürzt hat

fortsetzung

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Hallo @BobbyLAW,

die Zeit als Beifahrer zählt nicht zur Arbeitszeit.

D.h.:

Fahrer 1 fährt 6 Stdn + 5 Stdn Aufbau = 11 Stdn;

Fahrer 2 arbeitet 5 Stdn (Aufbau) + 6 Stdn Rückfahrt = 11 Stdn.

Was mir allerdings zu denken gibt, sind zwei Aspekte:

  1.)  Lt. ArbZG sind nach 6 Stdn Arbeit 30 Min Pause vorgeschrieben.

  2.)  Lt. FPersVO sind nach spätestens 4,5 Stdn Lenkzeit mindesten 45 Min Ruhepause einzulegen.

Nach deiner Beschreibung wurde dies von euch nicht berücksichtigt.

Grüsse,    motorina.

Beim ArbZG muss man etwas aufpassen. Für Kraftfahrer gibt es den § 21 a, der viele Regelungen außer Kraft, welche für die Allgmeinheit gelten. Lt. genau diesem Paragraphen gelten für Kraftfahrer nicht die regelmäßigen Pausenzeiten, sondern die aus den Sozialvorschriften.

Innerhalb von 24 h seit der letzten Ruhezeit muss man erneut eine Ruhezeit eingelegt haben. Das ist die Vorschrift. Hieraus ergibt sich eine Schichtzeit von 13 h. Die Schichtzeit entspricht allerdings nicht der Arbeitszeit, denn diese darf regelmäßig nur 48 h/Woche, bzw. 60 h bei viermonatigem Ausgleich, betragen.

Das Einlegen einer Diagrammscheibe hat mit dem Beginn und Ende der Perioden nichts zu tun.

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