Was ist das für ein Kennzeichenhalter ?

BMW 4er F32 (Coupé)

Hallo,

kann mir irgendjemand sagen was das für ein System ist um Kennzeichen zu befestigen? Denke das würde mit einem Kennzeichen in normaler Länge ganz gut aussehen da hier keine Schrauben zu sehen sind...

Beste Antwort im Thema

"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. " ist doch sehr interpretationswürdig.

Wenn es "Diebstahlsicher" bedeutet, dann wären nur Nieten korrekt. Die üblichen Kennzeichenhalter sind definitiv nicht diebstahlsicherer als Magnete, Klettverschlüsse oder Doppelklebeband, weil man in Sekunden die Kennzeichen entfernen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Schwerpunkt auf "fest". Mein Kenntnisstand ist, dass sie nicht abfallen dürfen, weil man dann mit einer Strafe rechnen muss und sie müssen an den vorgesehen Stellen angebracht sein und dürfen nicht ins Fenster gelegt werden - Draht ginge auch, wie bei Kurzkennzeichen gerne genutzt.

Ich glaube, hier wird sich um des "Kaisers Bart" gestritten.

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"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. " ist doch sehr interpretationswürdig.

Wenn es "Diebstahlsicher" bedeutet, dann wären nur Nieten korrekt. Die üblichen Kennzeichenhalter sind definitiv nicht diebstahlsicherer als Magnete, Klettverschlüsse oder Doppelklebeband, weil man in Sekunden die Kennzeichen entfernen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Schwerpunkt auf "fest". Mein Kenntnisstand ist, dass sie nicht abfallen dürfen, weil man dann mit einer Strafe rechnen muss und sie müssen an den vorgesehen Stellen angebracht sein und dürfen nicht ins Fenster gelegt werden - Draht ginge auch, wie bei Kurzkennzeichen gerne genutzt.

Ich glaube, hier wird sich um des "Kaisers Bart" gestritten.

Da magst Du Recht haben.
Wo wird hier gestritten?

Es geht darum,dass man nicht locker flockig im vorbei gehen,das Blech abnehmen kann, um mal unerkannt durch die Gegend zu rasen bspw.
Und bei Klett und Magnet ist das noch leichter, als wenn man den Kennzeichenhalter erst öffnen muss.

Wie erwähnt, hab nicht erst einen Mängel Schein diesbezüglich gesehen.
Aber vielleicht ist ja einer so gut und lässt es mal drauf ankommen und fechtet das dann vor Gericht aus.

Nochmal: Das steht so nicht im Gesetz! Und noch einmal: Die verkauften Kennzeichenhalter schützen auch nicht vor Diebstahl. Verstehe Deine Argumentation nicht...

Sollen auch nicht vor Diebstahl schützten.
Die Alarmanlage oder die Wegfahrsperre schützen davor auch nicht, sie erschweren das höchstens. Und beim richtigen Interessent, spielt das überhaupt keine Rolle,die sind mit dem Wagen genauso schnell los, als wenn man den Schlüssel auf'n Dach liegen lässt.

Du musst meine Argumentation nicht verstehen.
Klett und Magnet sind keine feste Verbindung. Kannst Du abnehmen, anpappen ohne großen Aufwand.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juli 2020 um 21:56:26 Uhr:


Du musst meine Argumentation nicht verstehen.
Klett und Magnet sind keine feste Verbindung. Kannst Du abnehmen, anpappen ohne großen Aufwand.

So isses.
Klettbänder und Magnete gibt es, weil man die jeweilige Sache unbeschädigt und schnell wieder abgenommen kann.
Und genau das will der Gesetzgeber nicht, wenn er von "fest" spricht.
Ich denke, das Thema ist ausgereizt. Mancher versteht es ohnehin nicht.

Ein Kennzeichenhalter eines Kfz-Händlers ist auf keinen Fall fester als alle anderen hier genannten Befestigungsmethoden! Da ist das von mir bevorzugte Ankleben mit Tesa-Outdoor (nicht Tesa-Film!) die festeste Methode. Ob KZ-Halter, Magnete oder Klett, ein Ruck und ab ist das Kennzeichen! Könnt ihr gerne Mal an meiner Methode probieren. Da reißt ihr euch eher die Fingerkuppen auf oder die Nägel ab. Ohne Werkzeug geht da gar nix!

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 7. Juli 2020 um 22:09:20 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juli 2020 um 21:56:26 Uhr:


Du musst meine Argumentation nicht verstehen.
Klett und Magnet sind keine feste Verbindung. Kannst Du abnehmen, anpappen ohne großen Aufwand.

So isses.
Klettbänder und Magnete gibt es, weil man die jeweilige Sache unbeschädigt und schnell wieder abgenommen kann.
Und genau das will der Gesetzgeber nicht, wenn er von "fest" spricht.
Ich denke, das Thema ist ausgereizt. Mancher versteht es ohnehin nicht.

Tja... wer versteht da was nicht? wie kommst Du darauf, dass Deine Meinung die richtige ist? Gibt es irgendwo eine Gesetzesauslegung, die das beweist?

Es steht nur, dass „es fest angebracht“ sein muss. Es steht dort nicht, dass es nicht einfach zu demontieren sein muss. Das Kennzeichen bei den zugelassenen Kennzeichenhaltern habe ich in ein paar Sekunden demontiert; schneller, als wenn das Kennzeichen ganz mit einem Klettklebeband angebracht ist, weil man dafür einen Gegenstand braucht, um die Klettverbindung langsam auseinander zu ziehen. Passatsucher hat da vollkommen Recht. Kennzeichenhalter selber sind zwar angeschraubt aber das Kennzeichen nur reingeklippt.

„Fest“ bedeutet, dass es nicht abgehen darf während der Fahrt. Alle anderen Interpretationen sind Mutmaßungen. Ob Magnete als „feste“ Verbindung zählen, hängt sicherlich von der Magnetkraft ab.

Nach Eurer Interpretation dürfte man das Nummernschild nur Schrauben oder Nieten. Verstehe nicht, warum das so schwer zu verstehen ist.

Magnet ist keine feste Verbindung, Klett ebenfalls nicht. Fahr doch mal an einen Prüfstützpunkt und weise drauf hin,das die Kennzeichen mit Magnet angebracht sind.

Aber nicht bei deinem Prüfer des Vertrauens .

@WirliebenAutos hat das ganz gut erklärt. Der Gesetzestext ist einfach schwammig. Mich würde mal interessieren wie da ein Gericht entscheiden würde.

Ein Klett oder Klebeband ist sicherlich fester als ein normaler Kennzeichenverstärker. Wer schonmal geklebte Kennzeichen abmontiert hat weiß was ich meine, die sind danach eher U-Förmig und nicht mehr verwendbar, da die benötigte Kraft sehr hoch ist.

Fest müsste hier schon genauer definiert werden, denn geht es um die Vermeidung eines abfallenden/verlorenen oder geklauten Kennzeichen hilft nur Schrauben.

Genau... oder Nieten. Habe ich auch mal gehabt. Wobei ein gutes Doppelklebeband auch nicht mal so eben zu lösen ist. Wird schon seinen Grund haben, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt und hier noch kein User von einer Erfahrung erzählen kann, dass er deshalb Ärger gehabt hat: Es ist erlaubt, so lange es an der richtigen Stelle fest, im Sinne von „fällt nicht ab“, angebracht ist.

Ich wundere mich eher, dass die üblichen Kennzeichenhalter erlaubt sind, weil man bei denen in sekundenschnelle die Kennzeichen, ohne grosses Werkzeug, klauen kann.

Zitat:

@JaM4 schrieb am 7. Juli 2020 um 22:50:34 Uhr:


@WirliebenAutos hat das ganz gut erklärt. Der Gesetzestext ist einfach schwammig. Mich würde mal interessieren wie da ein Gericht entscheiden würde.

Ein Klett oder Klebeband ist sicherlich fester als ein normaler Kennzeichenverstärker. Wer schonmal geklebte Kennzeichen abmontiert hat weiß was ich meine, die sind danach eher U-Förmig und nicht mehr verwendbar, da die benötigte Kraft sehr hoch ist.

Fest müsste hier schon genauer definiert werden, denn geht es um die Vermeidung eines abfallenden/verlorenen oder geklauten Kennzeichen hilft nur Schrauben.

Dann besorge Dir die Kommentierung zur FZV, da solltest Du die Erläuterung finden,was fest bedeutet. Kleben gehört sicher zu einer festen Verbindung.
Klett und Magnet nicht

Einfach mal googeln hilft: Fest = darf nicht abfallen während der Fahrt! Die Art der Anbringung ist nicht vorgeschrieben.

Beispiele:
https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/10-fzv/
https://www.tz.de/.../...-befestigen-sollten-beachten-zr-10352448.html

Und hier https://www.bussgeldkatalog.org/kennzeichen-magnet/
Nach letzterer Quelle kann es mit Magneten Probleme geben, was ich verstehen kann, wenn sie nicht stark genug sind oder altern.

... und jetzt gebe ich es auf, wenn noch mal ein nicht erwiesener Einwand kommt zu dem Thema!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juli 2020 um 23:14:36 Uhr:



Zitat:

@JaM4 schrieb am 7. Juli 2020 um 22:50:34 Uhr:


@WirliebenAutos hat das ganz gut erklärt. Der Gesetzestext ist einfach schwammig. Mich würde mal interessieren wie da ein Gericht entscheiden würde.

Ein Klett oder Klebeband ist sicherlich fester als ein normaler Kennzeichenverstärker. Wer schonmal geklebte Kennzeichen abmontiert hat weiß was ich meine, die sind danach eher U-Förmig und nicht mehr verwendbar, da die benötigte Kraft sehr hoch ist.

Fest müsste hier schon genauer definiert werden, denn geht es um die Vermeidung eines abfallenden/verlorenen oder geklauten Kennzeichen hilft nur Schrauben.

Dann besorge Dir die Kommentierung zur FZV, da solltest Du die Erläuterung finden,was fest bedeutet. Kleben gehört sicher zu einer festen Verbindung.
Klett und Magnet nicht

Ja der Magnet ist sicherlich eine Grauzone und da muss man auch die Schwächung des Magneten über Jahre anschauen.

Der Klettverschluss hält aber Bombe. Das ist ja auch kein Klett wie er an ner Jacke ist.

Und ich bin immer noch am überlegen, ob ich kennzeichenhalter neutral oder mit Aufschrift nehme. Haben mir beides an Autos angesehen und Kennzeichenhalter so ohne alles, also ohne Werbung wirken irgendwie nackt, gibt ja auch dezente Werbung, also ohne dass der Werbeschriftzug über den ganzen Halter komplett geht...

Hatte damals mal welche von der BMW-Welt bei der Abholung bekommen - hinten. Der war wirklich schön. Was für Luxusprobleme.

Wenn Dir die nicht gefallen, was wäre dann mit so etwas?
https://smile.amazon.de/.../?...
Geschraubt und geklebt.

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