Was ist bei einer Fiktiven Abrechnung zu beachten?
Hallo!
Ich habe hier die sufu schon benutzt,aber da stellen sich mir noch ein paar fragen da man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht bei der Menge von Artikeln zur Fiktiven Abrechnung .
Meiner besseren Hälfe ist gestern eine 20 jährige (Versicherung läuft laut Polizei über Papa) aus Aachen hinten rechts in ihr parkendes Auto (Ford Focus MK2 1,6 VFL Bj.`07 mit 60.000km) gefahren.
Schön war,dass die gute versuchte ,Fahrerflucht zu begehen aber von einer Arbeitskollegin meiner Frau dabei beobachtet wurde! 🙂
Sie parkte ,nachdem Sie bemerkt hatte dass Sie den Focus geknutscht hatte,einfach in einer anderen Ecke des Parkplatzes und ging ihres Weges als wäre nichts gewesen und kam nie wieder......hat denn kein Schwe*n mehr Anstand 😠
Die Kollegin meldete sich direkt bei meiner Frau,und die rief dann die Polizei,die den Unfall/Fahrerflucht dann mit Zeugin aufnahm!
Fotos wurde gemacht,die Beschädigungen mit Farbvergleich (ist ja ne Menge ausgetauscht worden bei dem Rums..) verglichen und ausgemessen.....also der übliche Vorgang eben!
Meine Frau möchte jetzt fiktiv abrechnen,da ich den Schaden selbst reparieren werde.
Meine fragen sind jetzt,
ich habe mehrere Artikel zur fiktiven Abrechnung gelesen und da war meistens die Rede von Gutachten,reicht auch ein normaler Kostenvoranschlag oder muss es ein Gutachten sein?
Der FFH meinte heute bei der Besichtigung des Schaden,er käme auf etwa 800€ - 1.300€ .Er schickt uns den KVA zu.
Falls meine Frau ein Gutachten (Privater Gutachter oder Ford-Gutachten,was meint ihr ?) erstellen lassen muss um fiktiv abzurechnen,muss die gegnerische Versicherung(Sparkassen-Versicherung) das bezahlen oder bleibt man u.U. auf den Kosten sitzen?
Was sollte ich in das Schreiben an die Gegenversicherung zur fiktiven Abrechnung unbedingt drin stehen und beiliegen?
Was darf die Versicherung kürzen beim fiktiven abrechnen?
Gibt es bei dem Fahrzeug eine Kostenminderung seitens der Gegenversicherung?
Fahrzeug (bj. 07) ist jetzt ca. 3 Monate in Ihrem Besitz und wird mit Sicherheit noch länger als 6 Monate von uns gefahren.
Scheckheft gepflegt gekauft und bis jetzt selbst noch nicht dran geschraubt.Also noch alles in den Papieren wie es sich gehört!
Habe gelesen,dass die da mal gerne dann den Rotstift ansetzten wenn das Fahrzeug nicht Scheckheft gepflegt ist oder schon "älter".
Auf was für Tricks der Gegnerversicherung sollte/muss ich gefasst sein und wie kann ich reagieren?
Habe einen interessanten Artikel gelesen,da steht das man auf jeden Fall Anspruch drauf hat und auch Tipps dagegen zu halten aber vllt hat ja noch jemand andere Erfahrungen gemacht!
http://www.unfallzeitung.de/.../...brechnung-chancen-fuer-geschaedigte
Und bitte nicht gleich köpfen weil ich das 1001te mal das Thema Fiktive Abrechnung anfange,da es meine erste ist. Danke! 🙂
Aber bis ich alle Antworten zusammen hätte dann wäre das Jahr um!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MNP Kfz-Gutachter
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen der Unfallgegners)
Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Unfallgeschädigter
folgende Rechte:
- Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl
- Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens
- Vollständige Beweissicherung über Schadenumfang
- Ablehnung des Schadenmanagement durch Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Abrechnung auf der Gutachterbasis (fiktive Abrechnung)*
- Geltendmachung von körperliche und psychische Schäden
- sowie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke*
- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung*
* Bei vorliegen bestimmter VoraussetzungenIch rate immer von KVA ab und empfehle Sachverständiger.
Kann ich gut verstehen, bei dem Auto was du fährst.......😁
Auch schön. Die bekommt so mancher Schadenssachbearbeiter auch, wenn er das ein oder andere Gutachten von
einem Küchentisch- Sachverständigen liest....🙄
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nebiru666
Ich werde morgen den KVA der Versicherung zuschicken und mal abwarten was passiert.
Das halte ich für eine gute Idee. Noch ist schließlich nichts passiert.
Auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an den Wagen lassen,sondern unbedingt einen Gutachter ihrer Wahl,Sie sind Herr der Reistutionsgeschehens und bestimmen und nicht die gegnerische Versicherung!Sie brauchen das Fahrzeug niemanden von der Versicherung besichtigen lassen oder nach einer Reparatur nachbesichtigen lassen,dazu haben die Versicherer kein Recht!
Aber wirklich...
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Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Bin schon gespannt wies hier weitergeht😛
Und wann es hier weitergeht😉
WENN, WANN oder OB es hier weitergeht, dann "when it's done" da hilft auch nicht sich selber zu zitieren oder zu draengeln 😉
Na gut..gibt zwar noch nicht viel neues,aber denn,
der KVA wurde zur Versicherung geschickt,hat sich bis jetzt aber noch niemand gemeldet.
Die Unfallverursacherin hat sich,nachdem sie Post von der Polizei bekommen hat (nach ca 2,5 Wochen) bei uns gemeldet und wollte das wir die Anzeige zurück nehmen.
Ist klar 😉
Sie möchte den Schaden auch ohne Versicherung klären,was ich aber bis jetzt ablehne,da sie nicht mehr wie 800€ zahlen will nach Abzug von Mwst usw ...Ist auch klar 😁.
Und außerdem hätte die Versicherung ihr gesagt,dass der KVA so oder so gekürzt werde,worauf ich ihr sagte das wir dann zum Anwalt gehen und sie diese kosten auch noch tragen müsse.
Unser Angebot ist,1.500€ für Reparatur,Ausfallkosten,Leihwagen und KVA an sich.
Darin enthalten sind nicht ,Strafzahlungen,Bearbeitungsgebühren usw,dafür muss sie selbst noch aufkommen.
Zusätzlich würden wir natürlich eine Verzichtserklärung abgeben wo drinne steht das wir keinerlei Nachforderungen an die Versicherung und auch die Verursacherin selbst mehr stellen würden.
Wir würden die Anzeige,wenn überhaupt noch möglich nach ca 2,5 Wochen, zurück nehmen.Falls da nichts mehr gehen sollte ist es ihr Problem.Hätte ja nicht Fahrerflucht begehen müssen bzw sich so spät melden....habe ich ihr auch gesagt!
Sie will es sich überlegen......hat bis Freitag dieser Woche Zeit,ansonsten läuft alles den normalen Weg und wir sind dann auch nicht mehr bereit die Sache so zu klären!
Also alles im allem,nichts neues bis jetzt!
mfg
Die Anzeige kannst du auch gar nicht "zurücknehmen"
Die Aufklärung einer Straftat liegt im öffentlichen Interesse.
Bestenfalls kann hier eine Einstellung seitens der Behörden erfolgen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Die Anzeige kannst du auch gar nicht "zurücknehmen"Die Aufklärung einer Straftat liegt im öffentlichen Interesse.
Bestenfalls kann hier eine Einstellung seitens der Behörden erfolgen.
Da habe ich ihr gesagt,dass wir ein gutes Wort für sie einlegen würden in Richtung,sie hätte sich kurz danach doch noch gemeldet und alles wäre geklärt.
In wie weit das Verfahren dann verlaufen würde müsste man dann sehen.... bin da ja auch kein Spezi das ich was versprechen könnte.
Du hast für 900€ netto einen KVA und willst 1500€ fiktiv ausgezahlt bekommen?
Erklär uns dies mal genauer 😕
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Du hast für 900€ netto einen KVA und willst 1500€ fiktiv ausgezahlt bekommen?Erklär uns dies mal genauer 😕
Ist doch ganz einfach, da ist alles 1,5 mal drin vertreten in den 1500,-€
Reparaturkosten + KVA ansich
Ausfallkosten + Leihwagen
Und der Versuch jemandem Geld aus der Tasche zu leiern mit der unbegründeten Hoffnung, dass man deswegen um die eventuelle Vorstrafe herum kommen könnte.
Ne,ne,ne!!!Nicht das hier der Verdacht aufkommt ich wolle die Frau abziehen!!!!
Der KVA hat einen Betrag von ca 1200€ (Brutto)!!
Darin sind nicht der Leihwagen (der def. genommen werden muss!!) und die Ausfallkosten enthalten!
Wenn ich alles zusammen rechne,dann bin ich bei ca 1500€(Brutto).
Der Wagen wird trotz alle dem in der Werkstatt repariert,also fallen auch die Mwst usw alles an.
Habe ihr auch angeboten,die Rechnungen anschliessend vorzulegen,als Beweiß dafür das ich nicht abziehe.
Und zu verschenken habe ich auch nichts!!
Die gute Frau hat sich ganz sicher auch nur gemeldet um ihren eigenen Arsch zu retten,und nicht weil sie ein schlechtes Gewissen bekommen hat!
Ich habe ihr nur zu verstehen gegeben,dass ich mit Sicherheit zum Anwalt gehe,wenn die Reparatur nicht komplett gezahlt werden sollte!
Mir ist das ziemlich egal ob sie drauf eingeht oder nicht,wichtig ist mir,das alles bezahlt wird was an Rechnungen kommt.
Ich sehe keinen Grund ,gerade bei Fahrerflucht,aus eigener Tasche noch was drauf zu legen.
Soweit geht meine Nächstenliebe nicht ,echt nicht.
mfg