was ist bei Ausfahrten auf Strasse zumutbar?

Folgende Situation. Ich habe eine Garage und Parkplatz auf einen Privatgrundstück. Die Ausfahrt geht auf eine einspurige Sackgasse, wobei einseitiges parken erlaubt ist.
Leider wird die Ausfahrt oft so zu geparkt (zu 80% Transporter von Handwerker), das ein rausfahren auf die Strasse nur durch mehrfaches (2×-3×) rangieren möglich ist. Lt. Stadtpolizei ist das zumutbar, obwohl eindeutig in der Ausfahrt geparkt wird. Nebeneffekt ist auch eine Sicht = 0 auf Verkehr in der Strasse bei der Ausfahrt. Trotz vortasten wird es regelmässig kritisch.

Wie ist das mit der Nutzbarkeit von Ausfahrten konkret geregelt?

61 Antworten

Mein Privatgelände kann ich in der Regel auch verschließen, sprich einfach das Tor zumachen oder die Zufahrt mit meinem eigenen Fahrzeug blockieren, auch wenn ein fremdes Fahrzeug drinsteht. Aber darf man das?

Nachtrag: Sicherlich kann man am Tor oder am Auto auch eine Telefonnummer hinterlassen, damit mich der Falschparker erreichen kann. Der müsste halt nur mit einer längeren Wartezeit rechnen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Dezember 2021 um 13:01:51 Uhr:



Zitat:

@Ero schrieb am 17. Dezember 2021 um 10:12:52 Uhr:



Auf Privatgelände ist beschildern und abschleppen lassen auch kein Problem, löst das Problem des TE trotzdem nicht.

Warum denn nicht ?
Dann ist das Fahrzeug mal am Haken und ist weg.
Den Spaß würde Ich mir jedenfalls mal gönnen und das Abschleppen auch aus eigener Tasche zahlen.

Derjenige machts definitiv nicht nochmals.
Ein doppelter Schuß vor den Bug wäre es noch zudem, wenn es sich um ein Handwerkerfahrzeug handelt und der Mitarbeiter die Kundentermine nicht wahrnehmen kann, weil das Fahrzeug weg ist.
Wenn Ich Chef wäre, dem Mitarbeiter würde Ich aufs Dach steigen.

Nicht dass der Schuß abprallt. Das Abschleppen muss gerechtfertigt sein, was in dem hier diskutierten Fall ja wohl nicht der Fall ist. Zumindest sieht es die dafür zuständige Behörde so. Neben den Abschleppkosten, die du ja gerne selbst bezahlst, kommt dann noch eine Klage auf dich zu, in welcher der Unternehmer seinen Verdienstausfall geltend macht. Das kann dann ganz schnell etwas teurer werden. Aber wenn dir das der Spass wert ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Dezember 2021 um 08:34:13 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:


Vertragsrechtlich undenkbar.

Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Warum sollte die Vorgehensweiße vertragsrechtlich undenkbar sein ?!

Das ist der "Service am Kunden" des Abschleppunternehmens.
"Sie rufen an, Wir schleppen ab und erledigen den Rest für Sie !"... so oder so ähnlich könnte der Slogan lauten.
Nach Bezahlung darf der Störer dann sein Fahrzeug wieder abholen.

Ich wünsche mir mehr solcher Abschleppunternehmen, die das machen.

Da genügt kurzes Nachdenken, warum das undenkbar ist. Und eigentlich hatte ich es auch schon geschrieben:

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:



Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Das heißt, der Abschlepper hat keinerlei rechtliche Grundlage, seine Kosten vom Falschparker einzufordern, es besteht kein Vertragsverhältnis. Und er hat auch nicht das Recht, das Fahrzeug des Falschparkers zurückzubehalten etc.

Wer den Abschlepper beauftragt, der zahlt ihn auch, und niemand anderes. Und auch wenn es weiter oben anders behauptet wurde: auf sowas läßt sich auch kein Abschleppdienst ein.

(Anders ist die Lage, wenn die Polizei abschleppen läßt, aber das stand hier nicht zur Debatte)

Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch.
Warum nur kommt mir hier die alte Weisheit in den Sinn, Ich suche eine Lösung für ein Problem, und der Jurist sucht ein Problem für meine Lösung.

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Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2021 um 16:12:18 Uhr:



Das heißt, der Abschlepper hat keinerlei rechtliche Grundlage, seine Kosten vom Falschparker einzufordern, es besteht kein Vertragsverhältnis. Und er hat auch nicht das Recht, das Fahrzeug des Falschparkers zurückzubehalten etc.

Wer den Abschlepper beauftragt, der zahlt ihn auch, und niemand anderes. Und auch wenn es weiter oben anders behauptet wurde: auf sowas läßt sich auch kein Abschleppdienst ein.

Beim Abschleppen von Privatgrundstücken ist es definitiv nicht so.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Dezember 2021 um 17:02:08 Uhr:


Beim Abschleppen von Privatgrundstücken ist es definitiv nicht so.

Hattest du den Eingangspost gelesen? Oder glaubst du, die ganze Straße ist Privatgrundstück des TE ? 😕😕😕

Genau es ist eine öffentliche Strasse.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2021 um 16:12:18 Uhr:


Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Das heißt, der Abschlepper hat keinerlei rechtliche Grundlage, seine Kosten vom Falschparker einzufordern, es besteht kein Vertragsverhältnis. Und er hat auch nicht das Recht, das Fahrzeug des Falschparkers zurückzubehalten etc.

Wer den Abschlepper beauftragt, der zahlt ihn auch, und niemand anderes. Und auch wenn es weiter oben anders behauptet wurde: auf sowas läßt sich auch kein Abschleppdienst ein.

(Anders ist die Lage, wenn die Polizei abschleppen läßt, aber das stand hier nicht zur Debatte)

Ich weiß, diese Vorgehensweiße schmeckt natürlich nicht Jedem.
Dennoch gibt es mehr als genügend Abschleppunternehmen, die diesen Service trotzdem anbieten.
Wenn es rechtlich nicht in Ordnung wäre gäbe es das ja auch nicht.

Einfach richtig parken, so, daß man ohne Probleme in seine Garage / Hof raus oder rein kommt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Dezember 2021 um 15:28:28 Uhr:


Nicht dass der Schuß abprallt. Das Abschleppen muss gerechtfertigt sein, was in dem hier diskutierten Fall ja wohl nicht der Fall ist. Zumindest sieht es die dafür zuständige Behörde so. Neben den Abschleppkosten, die du ja gerne selbst bezahlst, kommt dann noch eine Klage auf dich zu, in welcher der Unternehmer seinen Verdienstausfall geltend macht. Das kann dann ganz schnell etwas teurer werden. Aber wenn dir das der Spass wert ist.

Warum sollte der Schuß abprallen ?!
Der Handwerker soll einfach sein Fahrzeug so parken, daß es keine Zufahrt behindert. Und das soll auch nicht zu meinem Problem werden.
Der Chef wird sich vorher schon den Mitarbeiter krallen, bevor dieser mich wegen Verdienstausfall verklagt.
Ich bin nämlich nicht dafür verantwortlich, wenn der Mitarbeiter das Handwerkerfahrzeug falsch parkt.

Es parkt beim vom TE geschilderten Fall niemand falsch.
Versuche das mal zu verstehen.

Zitat:

@pido schrieb am 19. Dezember 2021 um 10:04:33 Uhr:


Es parkt beim vom TE geschilderten Fall niemand falsch.
Versuche das mal zu verstehen.

Wenn richtig geparkt wird, müsste man nicht mehrmals rangieren 😉

Richtig geparkt haben die ja offenbar, denn Tickets wurden ja nicht ausgestellt. Rücksichtsvoll und vernünftig wären vielleicht geeignetere termini.

Bei mir hat damals geholfen um 03:00 nachts (Ja, ich musste tatsächlich los und kam nicht raus) die Polizei zu rufen und den Fahrer des Fahrzeugs aus dem Schlaf klingeln zu lassen.
Leider war der Fahrer alkoholisiert und der Firmenchef musste anrücken um das Firmenfahrzeug aus dem Parkverbot (er stand im Parkverbot aufgrund abgesenktem Bordsteins) zu bewegen... der war begeistert und meinen Nachbarn sah ich bisher nie wieder mit Firmenfahrzeug.

Bei den übrigen Nachbarn sprach sich dies rum und meine Einfahrt ist nun frei.... und einige Nachbarn freuen sich, weil sie nun endlich wieder ohne Probleme ihre Garagen (gegenüber) nutzen können.

Lustigerweise ist auf der gegenüberliegenden Seite auch ein Fitnessstudio und die dortigen Kunden sind zu faul 20m vom Parkplatz zum Eingang zu laufen, also parken sie auf der Strasse (im Halteverbot, aufgrund Schulsbusvermehrs). Der Eigentümer des Fitnessstudios mag mich nun nicht so sehr, da seine Kunden desöfteren ein Tickt bekamen. Es hat sich beim Ordnungsamt auch herumgesprochen, dass es sich dort lohnte und die Busfahrer freuen sich auch darüber, dass sie nun endlich wieder durchkommen ohne größere Rangiererei.

Dem TE könnte man nahe legen zu schauen, ob dort nicht doch aus irgendwelchen Gründen doch ein Parkverbot besteht. Das muss nicht zwangsläufig ausgeschildert sein, wenn es andere Gründe gibt. Aussage meines Ordnungsamtes: Auf der gegenüberliegenden Seite ist Parkverbot aufgrund der Garagen und daher dürfen dort gar keine Schilder aufgestellt werden (Doppelbeschilderung).
Andere Anwohnter konnten auf kurze Anfrage auch schon Sperrflächen im Bereich Ihrer Einfahrten durchsetzen. Einfach auf Antrag. Ob die Kosten dafür selbst getragen werden mussten, ist mir nicht bekannt.

[Unsinn von MT gelöscht.]

[Unsinn von MT gelöscht]

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