was ist bei Ausfahrten auf Strasse zumutbar?
Folgende Situation. Ich habe eine Garage und Parkplatz auf einen Privatgrundstück. Die Ausfahrt geht auf eine einspurige Sackgasse, wobei einseitiges parken erlaubt ist.
Leider wird die Ausfahrt oft so zu geparkt (zu 80% Transporter von Handwerker), das ein rausfahren auf die Strasse nur durch mehrfaches (2×-3×) rangieren möglich ist. Lt. Stadtpolizei ist das zumutbar, obwohl eindeutig in der Ausfahrt geparkt wird. Nebeneffekt ist auch eine Sicht = 0 auf Verkehr in der Strasse bei der Ausfahrt. Trotz vortasten wird es regelmässig kritisch.
Wie ist das mit der Nutzbarkeit von Ausfahrten konkret geregelt?
61 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:59:26 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:29:34 Uhr:
Der TE hat es doch beschrieben. 2 bis 3 x rangieren. Was erfindest du jetzt enormen Zeitaufwand.Ich habe das doch weiter vorne schon einmal geschrieben.
Es geht um die "Zumutbarkeit".
Wo beginnt die Zumutbarkeit des Rangierens und wo hört sie auf ?
Wer legt die zumutbaren Züge beim Rangieren fest ?
Wie ich schon sagte. In einem Fall wie der des TE wird kein Abschlepper das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen zumal, wie hier auch schon erwähnt, die zuständige Behörde abgewunken hat. Was willst du hier groß die Zumutbarkeit definiert haben. Es ist so wie es ist.