was ist bei Ausfahrten auf Strasse zumutbar?

Folgende Situation. Ich habe eine Garage und Parkplatz auf einen Privatgrundstück. Die Ausfahrt geht auf eine einspurige Sackgasse, wobei einseitiges parken erlaubt ist.
Leider wird die Ausfahrt oft so zu geparkt (zu 80% Transporter von Handwerker), das ein rausfahren auf die Strasse nur durch mehrfaches (2×-3×) rangieren möglich ist. Lt. Stadtpolizei ist das zumutbar, obwohl eindeutig in der Ausfahrt geparkt wird. Nebeneffekt ist auch eine Sicht = 0 auf Verkehr in der Strasse bei der Ausfahrt. Trotz vortasten wird es regelmässig kritisch.

Wie ist das mit der Nutzbarkeit von Ausfahrten konkret geregelt?

61 Antworten

@Amen
Mit "Polizei" war hier die Stadtpolizei gemeint, also das umfirmierte Ordnungsamt.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:


Vertragsrechtlich undenkbar.

Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Hat bei dem einen Falschparker bisher an der neuen Wohnung trotzdem funktioniert.
Das Gelände ist aber auch per "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt"-Schild markiert.

Scheinbar stehen die Fahrzeuge hier weder im Park noch im Halteverbot. Es handelt sich lediglich um ein "Komfortproblem" weil man eben nicht problemlos von seinem Grundstück auf die enge Straße einfahren kann.

So lange die gesetzlich geregelt Mindestbreite eingehalten wird gibt es also keinen Grund die Fahrzeuge abzuschleppen.

@Homie777

Du hast nicht die Möglichkeit Dein Fahrzeug dort abzustellen, wo der Störer mit dem Handwerkerfahrzeug parkt ?
Stell es solange dort ab, bis die Flut der Lieferwagen nach Feierabend vorbei ist.

Machen Wir hier im Wohngebiet auch so.
Da nehmen die Handwerkerfahrzeuge (Sprinter usw. auch mit langem Radstand) auch immer mehr zu und parken die Garageneinfahrten zwar nicht richtig zu, aber man kommt sehr schwer rein und auch raus.
Seit die Nachbarn die eigenen Fahrzeuge raus stellen beruhigt sich die Situation etwas.
Auch werden Lieferfahrzeuge dem Ordnungsamt gemeldet, die im Kurvenbereich die 5 m zum Scheitelpunkt nicht einhalten.
Da ist regelmäßig das Ordnungsamt da und verteilt Knöllchen

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Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:


Vertragsrechtlich undenkbar.

Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Warum sollte die Vorgehensweiße vertragsrechtlich undenkbar sein ?!

Das ist der "Service am Kunden" des Abschleppunternehmens.
"Sie rufen an, Wir schleppen ab und erledigen den Rest für Sie !"... so oder so ähnlich könnte der Slogan lauten.
Nach Bezahlung darf der Störer dann sein Fahrzeug wieder abholen.

Ich wünsche mir mehr solcher Abschleppunternehmen, die das machen.

Tagsüber, wenn die Handwerkerautos herumstehen, werden die meisten Anwohner mit ihren Autos zur Arbeit gefahren sein. Der Vorschlag hatte sich schon beim Thema "ungeliebte Anhänger im Wohngebiet" als kaum tragbar erwiesen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 17. Dezember 2021 um 08:38:07 Uhr:


Tagsüber, wenn die Handwerkerautos herumstehen, werden die meisten Anwohner mit ihren Autos zur Arbeit gefahren sein. Der Vorschlag hatte sich schon beim Thema "ungeliebte Anhänger im Wohngebiet" als kaum tragbar erwiesen.

Ich hab das jetzt so verstanden, daß es sich um Handwerkerfahrzeuge handelt, welche die Firmen den Mitarbeitern zur Verfügung stellen und auch mit nach Hause nehmen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Dezember 2021 um 08:34:13 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:


Vertragsrechtlich undenkbar.

Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Warum sollte die Vorgehensweiße vertragsrechtlich undenkbar sein ?!

Das ist der "Service am Kunden" des Abschleppunternehmens.
"Sie rufen an, Wir schleppen ab und erledigen den Rest für Sie !"... so oder so ähnlich könnte der Slogan lauten.
Nach Bezahlung darf der Störer dann sein Fahrzeug wieder abholen.

Ich wünsche mir mehr solcher Abschleppunternehmen, die das machen.

Und das bei einem Fahrzeug, welches nicht im Park oder Halteverbot sondern nur das befinden eines zweiten stört?

Viel Spaß.

@pido

Wenn ein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt wird, dann muß man nicht mehrmals rangieren um in die Hofeinfahrt oder in die Garage zu kommen.
Muß man aber mehrmals kurbeln um rein oder raus zu kommen, dann steht das parkende Fahrzeug bereits im Strafraum.
Wo fangen Wir an, wo hören Wir auf... 2x rangieren ist zumutbar, 3x rangieren ebenfalls. Irgendwann rangiert man 10x und das ist dann auch noch zumutbar ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:08:51 Uhr:


@pido

Wenn ein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt wird, dann muß man nicht mehrmals rangieren um in die Hofeinfahrt oder in die Garage zu kommen.
Muß man aber mehrmals kurbeln um rein oder raus zu kommen, dann steht das parkende Fahrzeug bereits im Strafraum.
Wo fangen Wir an, wo hören Wir auf... 2x rangieren ist zumutbar, 3x rangieren ebenfalls. Irgendwann rangiert man 10x und das ist dann auch noch zumutbar ?!

Bequemlichkeit != zumutbar.

Mal etwas zur Zumutbarkeit:
Gegenüber der Ausfahrt am Haus meines Vaters ging es auch immer recht eng zu. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes fand hier beim Ortstermin auch ein Rangieren zumutbar. Er kam sogar der Bitte nach, mit seinem Fahrzeug mal das Ein- und Ausfahren auszuprobieren. Im Ergebnis wurde dann eine Sperrfläche eingerichtet, die zwar mein Vater bezahlen musste, das Geld aber wert war.

Ja, da können dann aber auch so qualifizierte Äußerungen kommen wie "dann kaufen Sie sich eben ein Auto, mit dem das leichter geht" oder "verändern Sie eben Ihre Ausfahrt".
Nicht jeder Ordnungsamt-Mitarbeiter reagiert auf die Aufforderung "Vormachen, bitte!".

Und in der Sache selbst ist es halt so, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Da darf man parken. Die "Unzumutbarkeitslösung", für die sich der Gesetzgeber da entschieden hat, hat definitiv ihre Schwächen. Ich bin da selber betroffen, und mich ärgert es auch fast jeden Tag, vor allem dann, wenn die Parkenden ihr Gefährt völlig gedankenlos hinstellen - einen Meter weiter vor oder zurück, was problemlos möglich gewesen wäre, und das Rein- und Rausfahren ginge super. Aber nein: Hinfahren, Motor aus, weglaufen.

Zitat:

@towe96 schrieb am 16. Dezember 2021 um 23:43:26 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:09:24 Uhr:


Vertragsrechtlich undenkbar.

Zwischen Falschparker und Abschlepper kommt kein Vertrag zustande, auf den sich der Abschlepper berufen könnte.

Hat bei dem einen Falschparker bisher an der neuen Wohnung trotzdem funktioniert.
Das Gelände ist aber auch per "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt"-Schild markiert.

Auf Privatgelände ist beschildern und abschleppen lassen auch kein Problem, löst das Problem des TE trotzdem nicht.

Der Diskussion entnehme ich, das es da keine eindeutige Regelungen gibt und das der subjektiven Einschätzung der Stadtpolizei (Ordungsamt) unterliegt.

Mir liegt es fern jetzt abschleppen zu lassen - das halte ich in dem Fall für übertrieben, ich komme ja noch raus. Es ist ja eigentlich ein Komfortproblem, wobei mir schwerfällt die Grenze zur Unzumutbarkeit zu definieren.

Im Prinzip halte ich unsere Stadtpolizei für relativ Autofahrerfreundlich. Letztens gab es wieder eine Baustelle mit Halteverbot bei uns in der Strasse. Ich konnte beobachten, man hat wirklich eine Stunde lang Halter ermittelt und wegfahren lassen. In anderen Städten hätte man sofort abgeschleppt. Auch in anderen Situationen habe ich viel "Augenmaß" durch die Stadtpolizei erlebt. Manchmal ist es auch nachteilig 😉

Zitat:

@Ero schrieb am 17. Dezember 2021 um 10:12:52 Uhr:



Auf Privatgelände ist beschildern und abschleppen lassen auch kein Problem, löst das Problem des TE trotzdem nicht.

Warum denn nicht ?
Dann ist das Fahrzeug mal am Haken und ist weg.
Den Spaß würde Ich mir jedenfalls mal gönnen und das Abschleppen auch aus eigener Tasche zahlen.

Derjenige machts definitiv nicht nochmals.
Ein doppelter Schuß vor den Bug wäre es noch zudem, wenn es sich um ein Handwerkerfahrzeug handelt und der Mitarbeiter die Kundentermine nicht wahrnehmen kann, weil das Fahrzeug weg ist.
Wenn Ich Chef wäre, dem Mitarbeiter würde Ich aufs Dach steigen.

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