was ist bei Ausfahrten auf Strasse zumutbar?

Folgende Situation. Ich habe eine Garage und Parkplatz auf einen Privatgrundstück. Die Ausfahrt geht auf eine einspurige Sackgasse, wobei einseitiges parken erlaubt ist.
Leider wird die Ausfahrt oft so zu geparkt (zu 80% Transporter von Handwerker), das ein rausfahren auf die Strasse nur durch mehrfaches (2×-3×) rangieren möglich ist. Lt. Stadtpolizei ist das zumutbar, obwohl eindeutig in der Ausfahrt geparkt wird. Nebeneffekt ist auch eine Sicht = 0 auf Verkehr in der Strasse bei der Ausfahrt. Trotz vortasten wird es regelmässig kritisch.

Wie ist das mit der Nutzbarkeit von Ausfahrten konkret geregelt?

61 Antworten

[Unsinn von MT gelöscht.]

Der nächste, der hier zweifelhafte Tipps gibt, kriegt Ärger! 😠

"Unsinn" kann ich ja noch verstehen, aber warum den gleich "Bullshit"?

Ok, habe es geändert. 🙂

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Dezember 2021 um 09:12:23 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Dezember 2021 um 15:28:28 Uhr:


Nicht dass der Schuß abprallt. Das Abschleppen muss gerechtfertigt sein, was in dem hier diskutierten Fall ja wohl nicht der Fall ist. Zumindest sieht es die dafür zuständige Behörde so. Neben den Abschleppkosten, die du ja gerne selbst bezahlst, kommt dann noch eine Klage auf dich zu, in welcher der Unternehmer seinen Verdienstausfall geltend macht. Das kann dann ganz schnell etwas teurer werden. Aber wenn dir das der Spass wert ist.

Warum sollte der Schuß abprallen ?!
Der Handwerker soll einfach sein Fahrzeug so parken, daß es keine Zufahrt behindert. Und das soll auch nicht zu meinem Problem werden.
Der Chef wird sich vorher schon den Mitarbeiter krallen, bevor dieser mich wegen Verdienstausfall verklagt.
Ich bin nämlich nicht dafür verantwortlich, wenn der Mitarbeiter das Handwerkerfahrzeug falsch parkt.

Lass uns einfach bei diesem Sachverhalt bleiben. Der TE muss lediglich rangieren, mehr nicht. Es wird kein Abschlepper der Welt das Fahrzeug aus öffentlichem Verkehrsraum einschleppen, wenn dieses lediglich leicht behindernd abgestellt ist und die zuständige Behörde aus diesem Grund Maßnahmen abgelehnt hat. Nur weil der Auftraggeber zu faul oder zu bequem ist, mehrmals am Lenkrad zu drehen ist hier keine Begründung. Sollte es dennoch vorkommen, wird es sehr wohl zu deinem Problem, wenn der Chef sich sein Kosten von dir wiederholen will.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Dezember 2021 um 10:53:52 Uhr:



Zitat:

@pido schrieb am 19. Dezember 2021 um 10:04:33 Uhr:


Es parkt beim vom TE geschilderten Fall niemand falsch.
Versuche das mal zu verstehen.

Wenn richtig geparkt wird, müsste man nicht mehrmals rangieren 😉

Es ist dir aber zuzumuten, bevor geschleppt wird. So einfach ist das.

Es ist wieder einmal drollig, wir sind mittlerweile schon auf der Seite 4 angelangt, dabei war schon auf der ersten geklärt, was Sache ist.

Unter anderem schrieb ich dort:

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 17:39:27 Uhr:


Quintessenz (...), daß zwei oder drei Rangierbewegungen "immer" zumutbar sind. Es besteht jedenfalls kein Recht darauf, in einem Zug in das Grundstück ein-/ausfahren zu können.

Genau so sehe ich das auch!

Man kann zwei von diesen Holz-Prellböcken aufstellen oder zumindest eins von den gelben Schildern "Ausfahrt freihalten" hinhängen. Das reicht doch meistens.
Wenn sich jemand beim Ordnungsamt wegen der Böcke beschwert, müssten die natürlich wieder weggenommen werden.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2021 um 17:13:55 Uhr:


Es ist wieder einmal drollig, wir sind mittlerweile schon auf der Seite 4 angelangt, dabei war schon auf der ersten geklärt, was Sache ist.

Unter anderem schrieb ich dort:

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2021 um 17:13:55 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. Dezember 2021 um 17:39:27 Uhr:


Quintessenz (...), daß zwei oder drei Rangierbewegungen "immer" zumutbar sind. Es besteht jedenfalls kein Recht darauf, in einem Zug in das Grundstück ein-/ausfahren zu können.

Jaja, aber traditionell wird bei V&S-Diskussionen kein Wert auf erhellende Erläuterungen gelegt. Wie käme denn der Durchschnittsuser dazu, dir zu glauben? 😉

Hier läuft es doch stets nach der Devise "es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem".

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Dezember 2021 um 16:24:53 Uhr:


Nur weil der Auftraggeber zu faul oder zu bequem ist, mehrmals am Lenkrad zu drehen ist hier keine Begründung. Sollte es dennoch vorkommen, wird es sehr wohl zu deinem Problem, wenn der Chef sich sein Kosten von dir wiederholen will.

Sei doch bitte mal so gut und definiere "mehrmals am Lenkrad zu drehen" !

Hier gehts um die Zumutbarkeit was das Rangieren betrifft und es wurde angesprochen, daß 2 bis 3 Rangierzüge durchaus zumutbar wären.
Ich habe schon Leute beobachtet, die haben 20 Min hin und hergekurbelt und vorwärts / rückwärts.
Mit Sicherheit waren das auf jeden Fall mehr als die "zumutbare" Anzahl zu rangieren.

Nehmen wir mal an, Ich würde unter sehr erschwerten Bedingungen und unter enormen Zeitaufwand es schaffen in meine Garage zu kommen, bzw. raus zu kommen.
In dem Fall kann man hier nicht mehr von einem regelkonform geparkten Fahrzeug sprechen.
Jedenfalls ist das nicht mehr im zumutbaren Bereich.

Da möchte Ich den Chef sehen, der von mir die Ausfallkosten wieder einklagt, weil man dann doch den Abschlepper ruft.
Bevor das passiert bekommt der Mitarbeiter eins aufs Kappendach.

Nur keinen Stress....

Bisher kennen wir doch nur die Angabe "2-3 mal rangieren", von "falsch parken" steht nichts. Diskussionen über ein Abschleppen erscheinen daher hinfällig.

Das Rangieren selbst ist abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten und vom fahrerischen Geschick. Für den einen ist eine beengte Ausfahrt vielleicht überhaupt kein Problem, ein anderer verzweifelt an gleicher Stelle. Und manchmal ist es wirklich zu eng. Man beobachte einfach einmal diverse Einparkversuche auf öffentlichen Parkplätzen oder am Supermarkt.

All das wissen wir aber nicht. Die Vorstellungen dazu sind jedoch vielfältig, entsprechend gerät die Diskussion. Aber wer braucht´s? Und helfen wird es trotzdem keinem, oder?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:50:17 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Dezember 2021 um 16:24:53 Uhr:


Nur weil der Auftraggeber zu faul oder zu bequem ist, mehrmals am Lenkrad zu drehen ist hier keine Begründung. Sollte es dennoch vorkommen, wird es sehr wohl zu deinem Problem, wenn der Chef sich sein Kosten von dir wiederholen will.

Sei doch bitte mal so gut und definiere "mehrmals am Lenkrad zu drehen" !

Hier gehts um die Zumutbarkeit was das Rangieren betrifft und es wurde angesprochen, daß 2 bis 3 Rangierzüge durchaus zumutbar wären.
Ich habe schon Leute beobachtet, die haben 20 Min hin und hergekurbelt und vorwärts / rückwärts.
Mit Sicherheit waren das auf jeden Fall mehr als die "zumutbare" Anzahl zu rangieren.

Nehmen wir mal an, Ich würde unter sehr erschwerten Bedingungen und unter enormen Zeitaufwand es schaffen in meine Garage zu kommen, bzw. raus zu kommen.
In dem Fall kann man hier nicht mehr von einem regelkonform geparkten Fahrzeug sprechen.
Jedenfalls ist das nicht mehr im zumutbaren Bereich.

Da möchte Ich den Chef sehen, der von mir die Ausfallkosten wieder einklagt, weil man dann doch den Abschlepper ruft.
Bevor das passiert bekommt der Mitarbeiter eins aufs Kappendach.

Nochmal. Bleib einfach bei dem Sachverhalt um den es hier geht und nicht nach dem Motto: "Nehmen wir mal an"...... Das ist dann vielleicht einfacher und nicht ganz so im Konjunktiv gedacht.
Der TE hat es doch beschrieben. 2 bis 3 x rangieren. Was erfindest du jetzt enormen Zeitaufwand.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:29:34 Uhr:



Der TE hat es doch beschrieben. 2 bis 3 x rangieren. Was erfindest du jetzt enormen Zeitaufwand.

Ich habe das doch weiter vorne schon einmal geschrieben.
Es geht um die "Zumutbarkeit".
Wo beginnt die Zumutbarkeit des Rangierens und wo hört sie auf ?
Wer legt die zumutbaren Züge beim Rangieren fest ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:59:26 Uhr:



Ich habe das doch weiter vorne schon einmal geschrieben.
Es geht um die "Zumutbarkeit".
Wo beginnt die Zumutbarkeit des Rangierens und wo hört sie auf ?
Wer legt die zumutbaren Züge beim Rangieren fest ?

Keiner. Im Zweifel sagt dir ein Richter, was er für gerade noch zumutbar hält. Wieso muss in Deutschland immer alles haarklein geregelt sein. "Vier mal rangieren ist zumutbar, fünf mal nicht." Oder so.

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