Was ist als Ersatzrad zugelassen?
Hallo zusammen,
ich brauch mal einen kleinen Rat. Meine Frau hat sich an einen Plattfuß eingefahren. Da in nun ungern wegen zwei Tagen alle vier Räder zurück auf Sommerreifen umrüsten möchte, würde mich interessieren, ob es evtl. zulässig ist vorrübergehen den betroffenen vorderen rechten Reifen auf Sommerreifen zurück zu rüsten und am Freitag wenn der neue Winterreifen montiert ist wieder den richtigen Winterzustand herzustellen, oder kann die bei einer Kontrolle zu Problemen führen?
Wäre super wenn mir da jemand eine Info geben könnte, wie hier die rechtlichen Reglungen aussehen.
72 Antworten
Tatsächlich gibt §36 StVZo kein Verbot her, Reifen unterschiedlicher Größe zu mischen. Ist auch richtig, denn der Abrollumfang bleibt gleich. Dein Vorhaben ist also zulässig. Ich würde aber tatsächlich keine langen Strecken und keine Geschwindigkeit über 100 damit fahren.
Mach doch einfach. Hab den kaputten im Kofferraum dabei und bei ner Kontrolle haste den halt grad erst getauscht und morgen deinen Termin.
Mir ist genau sowas mal passiert und bin bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit einem anderen Reifen aufgefallen.
Hat dann Geld gekostet,wieviel weiß ich nicht mehr.
Der Reifen lag auch zum Nachweis im Kofferraum,sollte zum Vulkanisieren.
Da das Fahrzeug auf meinen Bruder zugelassen war hat auch der gezahlt,war anno 86.
Ob die bis heute etwas an den Paragraphen geändert haben weiß ich allerdings nicht.
Zitat:
@Ben_F schrieb am 30. November 2022 um 16:08:20 Uhr:
Mach doch einfach. Hab den kaputten im Kofferraum dabei und bei ner Kontrolle haste den halt grad erst getauscht und morgen deinen Termin.
Ich sehe hier auch künstlich erzeugte Probleme. Achsweise tauschen ist immer eine gute Notlösung. Hauptsache rechts und links gleicht sich das Profil.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2022 um 15:59:06 Uhr:
…
Ist auch richtig, denn der Abrollumfang bleibt gleich. Dein Vorhaben ist also zulässig.
Ich weiß nur aus den Angaben des TE, dass die Sommerräder 17“ und die Winterpuschen 18“ haben. Woher willst du ableiten, dass der Abrollumfang gleich oder zumindest in der erlaubten Toleranz ist?
Da empfehle doch eher ein Überprüfen der entsprechenden Querschnittsprofile mittels Reifenrechner, z.B hier
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 30. Nov. 2022 um 16:45:13 Uhr:
Woher willst du ableiten, dass der Abrollumfang gleich oder zumindest in der erlaubten Toleranz ist?
Weil er sonst bei jedem Wechsel den Tacho angleichen und die Kombination neu eintragen lassen müsste?
Lustig der Rat, den kaputten im Kofferraum zu lassen...
Wann und wie soll der da repariert werden...? 😁
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 30. November 2022 um 17:18:44 Uhr:
Lustig der Rat, den kaputten im Kofferraum zu lassen...
Wann und wie soll der da repariert werden...? 😁
Gruß jaro
Den Eröffnungsthread lesen: Der Reifen soll nicht geflickt werden, sondern ein neuer montiert werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Nov. 2022 um 15:59:06 Uhr:
Tatsächlich gibt §36 StVZo kein Verbot her, Reifen unterschiedlicher Größe zu mischen.
Nicht ganz richtig. Laut StVZO muss das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entsprechen. Und in der ist nun mal festgelegt, welche Räder auf welcher Achse und in welcher Kombination gefahren werden dürfen.
Das kaputte Rad ins Auto zu legen und bei Bedarf vorzuzeigen scheint mir eine gangbare Lösung zu sein. Das entspräche dann dem Notrad.
Mann, mann, hier werden ganz grundsätzliche Dinge nicht beachtet....
Man muß doch unterscheiden, was im "regulären" Betrieb erlaubt bzw. verboten ist, und was im Falle einer Panne gilt. Da gibt es nunmal den sog. "Nothilfegedanken".
Genauso wie beim Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs, da gelten auch nicht irgendwelche (normalen) Anhängelasten, keine Führerscheinklassen usw., usw. (die Person im abgeschleppten Fzg. muß GAR keinen haben)
Und so ist es doch auch hier: selbstverständlich darf man kurzzeitig ein anderes Rad montieren, auch Sommer- statt Winterrad, auch 17 Zoll statt 16 Zoll Felge (der Abrollumfang ist ja nahezu gleich), auch ein winziges Notrad etc.
Aber eben nur kurzfristig. Wer in Hamburg angehalten wird und sagt, das vierte Rad wird gerade zuhause in München repariert, wird in Erklärungsnöte kommen
Und daß man mit einem Behelfsrad nicht die Grenzen der Fahrphysik auslotet, ist doch klar. Einfach vorsichtig fahren, Ende.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 30. November 2022 um 16:50:08 Uhr:
Weil er sonst bei jedem Wechsel den Tacho angleichen und die Kombination neu eintragen lassen müsste?
Stimmt…
Darauf hätte ich auch selber kommen können
Bei mir sind es unterschiedliche zugelassene Abrollumfänge. Derzeit ist 235/85R16 drauf, womit der Tacho fast genau geht. Die anderen sind 225/75R16, womit der Tacho ca 10 km/h vorgeht. Beide sind zugelassen, Tachoangleichung wurde nicht verlangt. Wenn ich jetzt einen 225er längere Zeit als Ersatzrad benutzen würde, hätte ich beim Fahren eine ständige Belastung des Differentials, was dem wohl nicht gut bekommen würde.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 30. November 2022 um 19:05:22 Uhr:
Bei mir sind es unterschiedliche zugelassene Abrollumfänge. Derzeit ist 235/85R16 drauf, womit der Tacho fast genau geht. Die anderen sind 225/75R16, womit der Tacho ca 10 km/h vorgeht. Beide sind zugelassen, Tachoangleichung wurde nicht verlangt. Wenn ich jetzt einen 225er längere Zeit als Ersatzrad benutzen würde, hätte ich beim Fahren eine ständige Belastung des Differentials, was dem wohl nicht gut bekommen würde.
In der Regel unterscheiden sich die Abrollumfänge zugelassener Reifenkombinationen beim PKW um nicht mehr als 2 Prozent.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 30. November 2022 um 19:05:22 Uhr:
Bei mir sind es unterschiedliche zugelassene Abrollumfänge. Derzeit ist 235/85R16 drauf, womit der Tacho fast genau geht. Die anderen sind 225/75R16, womit der Tacho ca 10 km/h vorgeht. Beide sind zugelassen, Tachoangleichung wurde nicht verlangt. Wenn ich jetzt einen 225er längere Zeit als Ersatzrad benutzen würde, hätte ich beim Fahren eine ständige Belastung des Differentials, was dem wohl nicht gut bekommen würde.
Deswegen schreiben die Hersteller ja auch, dass das Notrad nicht auf der Antriebsachse verwendet werden soll. Das hatte ich aber schon in einer früheren Antwort erwähnt. Außerdem fährt der TE ja nur kurze Zeit damit.