Was gibt es bei Burn-Out für eine Strafe!?

Hallo hab ne frage unzwar mei bruder hat auf einer Landstrasse einen Burnout gemacht dabei eine 20 Meter lange gummispur hinterlassen. Jetzt hat er angst das des jemand gesehen hat. Was könnte es darauf für eine Strafe geben ? Wäre um Antworten dankbar!!

Beste Antwort im Thema

Moin

einige User hier vergessen leider viel zu schnell--> ihr wart auch mal jung und habt Blödsinn gemacht...😎

lieber einen Burn-Out auf einer einsamen Landstrasse wo es niemanden stört als ein Blackout beim überholen mit ganz anderen Folgen...😰

das mit der Abnutzung des Asphalts und den schwarzen Strichen ist so lächerlich und absurd das einem wirklich die Worte fehlen....armes Deutschland der Erbsenzähler sag ich da nur😛

zum Glück gibt es Polizisten mit Augenmass die auch noch wissen das man mal jung war und die richtigen Worte finden ohne gleich nach Paragraphen zu kramen...😉

mfg Andy

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Dein Bruder sollte mal seine Bereifung checken.
Nicht das aus einer relativ harmlosen Jugendsünde noch ne Anzeige wegen mangelnder Profiltiefe wird. 😰

Locker bleiben!

Selbst wenn es "jemand" gesehen hat, must Du schon das Pech haben, an einen frustrierten kleingeistigen Spiessbürger zu geraten, der Dich tatsächlich aufgrund einer derartigen Nichtigkeit anzeigt...

Auch wird die Rennleitung entsprechend der "schwere"😁 des Deliktes kein sehr großes Interesse an der Verfolgung des "Kapitalverbrechens"😛 haben...

Sollte es ein Rennleiter gesehen haben gilt max. das, was Brunolp geschrieben hat.

Ach sowas könnte einen Polizisten schon an der Kraftfahrteignung zweifeln lassen und er könnte es der Führerscheinstelle melden... 😁

Aber...
Ist dein Bruder identifizierbar?
Falls ja, seht ihr euch ähnlich?

Wenn sowas zu mir kommen sollte oder etwas wie "hat gesehen wie rote Ampel überfahren wurde" würde ich höflichst um ein Foto bitten um den Fahrer zu identifizieren - wenn es keines gibt - alle Personen die potentiell das Fahrzeug fahren auflisten. Mitarbeit erachte ich als sehr wichtig.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Locker bleiben!

Selbst wenn es "jemand" gesehen hat, must Du schon das Pech haben, an einen frustrierten kleingeistigen Spiessbürger zu geraten, der Dich tatsächlich aufgrund einer derartigen Nichtigkeit anzeigt...

Auch wird die Rennleitung entsprechend der "schwere"😁 des Deliktes kein sehr großes Interesse an der Verfolgung des "Kapitalverbrechens"😛 haben...

Sollte es ein Rennleiter gesehen haben gilt max. das, was Brunolp geschrieben hat.

nichtigkeiten? so nenne ich straftaten nicht, denn sowas ist sachbeschädigung. beim örtlichen supermarkt haben halbstarke auch schwarze striche gezogen.

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Zitat:

Original geschrieben von infuso


nichtigkeiten? so nenne ich straftaten nicht, denn sowas ist sachbeschädigung. beim örtlichen supermarkt haben halbstarke auch schwarze striche gezogen.

Selbst halte ich davon absolut nix. Das sind in meinen Augen ,,Spinner`` wo es an Hirn fehlt. Aber am Ende sind es seine Reifen.

Mir waere aber neu das dies Sachbeschaedigung ist. Oder reisst er den Asphalt raus? 😉 Nen schwarzen Strich ziehen Stinkt, tut aber dem Asphalt nicht weh

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Unnötig Rumfahren, unnötig Lärm machen usw ist normalerweise tatsächlich gegen § 30 StVO, ich glaub aber nicht, daß das ggf sonderlich teuer wird, schlimmstenfalls 20 euro (wenn der Polizist hier keinen anderen Tatbestand erkannt hat).

Unnötig Rumfahren gibt es nur innerorts. Ansonsten müsste der Fahrer auch erst einmal festgestellt werden (war das mit Auto oder Motorrad?)

Nachtrag auf Hinweis anderer User:

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. 😉

Unnötiger Lärm ist auch ausserorts nicht erlaubt. Ich meinte nur das unnötige Herumfahren.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von infuso


nichtigkeiten? so nenne ich straftaten nicht, denn sowas ist sachbeschädigung. beim örtlichen supermarkt haben halbstarke auch schwarze striche gezogen.
Selbst halte ich davon absolut nix. Das sind in meinen Augen ,,Spinner`` wo es an Hirn fehlt. Aber am Ende sind es seine Reifen.
Mir waere aber neu das dies Sachbeschaedigung ist. Oder reisst er den Asphalt raus? 😉 Nen schwarzen Strich ziehen Stinkt, tut aber dem Asphalt nicht weh

wenn ich dein haus ansprühe, dann ist es auch sachbeschädigung. deinem putz tut es auch nicht weh und dein haus fällt auch nicht zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Unnötig Rumfahren, unnötig Lärm machen usw ist normalerweise tatsächlich gegen § 30 StVO, ich glaub aber nicht, daß das ggf sonderlich teuer wird, schlimmstenfalls 20 euro (wenn der Polizist hier keinen anderen Tatbestand erkannt hat).
Unnötig Rumfahren gibt es nur innerorts. Ansonsten müsste der Fahrer auch erst einmal festgestellt werden (war das mit Auto oder Motorrad?)

Gibts den anderen Teil vom Par. 30 (Lärm) denn auch nur innerorts?

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Selbst halte ich davon absolut nix. Das sind in meinen Augen ,,Spinner`` wo es an Hirn fehlt. Aber am Ende sind es seine Reifen.
Mir waere aber neu das dies Sachbeschaedigung ist. Oder reisst er den Asphalt raus? 😉 Nen schwarzen Strich ziehen Stinkt, tut aber dem Asphalt nicht weh
wenn ich dein haus ansprühe, dann ist es auch sachbeschädigung. deinem putz tut es auch nicht weh und dein haus fällt auch nicht zusammen.

Oft fahren sich die Streifen (zumindest auch öffentlichen Straßen) eigentlich auch ohne bleibenden Schaden von selbst wieder ab.

Auf dem Parkplatz aus deinem Beispiel mag das länger dauern, aber das ist hier schon ein wirklich ziemlich abseitiges Problem, denk ich.

Eine Landstraße wird durch schwarze Streifen nicht unbedingt beschädigt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Unnötig Rumfahren, unnötig Lärm machen usw ist normalerweise tatsächlich gegen § 30 StVO,
Unnötig Rumfahren gibt es nur innerorts.

Also da muß ich widersprechen, das unnötig Rumfahren ist innerorts, aber der ebenfalls erwähnte unnötige Lärm ist meiner Ansicht nach immer verboten.

Edit:
Kostet dann sogar nur 10 €.
Also wenn das vorgeworfen werden sollte...

Zitat:

Original geschrieben von infuso


wenn ich dein haus ansprühe, dann ist es auch sachbeschädigung. deinem putz tut es auch nicht weh und dein haus fällt auch nicht zusammen.

Strasse und Haus ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Er beschaedigt dabei nur seine Reifen. Also sein Problem.

Danke für den Hinweis! Ich habe mal meinen Beitrag ergänzt.

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