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Was bringt es mir, wenn ich eine Teilschuld vom Unfallgegner erwirke?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:11

Hallo,

ich hatte vorhin einen verdammt schmerzlichen Unfall. Ich wollte wie jeden Morgen aus unserer Einfahrt raus und weil man hier schlecht einsehen kann, bin ich ganz langsam weiter rausgefahren und dann ist mir auch schon jemand mit 40km/h oder mehr vorne rechts reingefahren.

Mir hats die komplette Front weggerissen und mich hats zusätzlich in ein weiteres Auto geschoben. Mein Auto ist sowohl wirtschaftlich als auch technisch ein Totalschaden.

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt, aber er hat auch eingeräumt, "nicht mehr als 40km/h" gefahren zu sein (30iger Straße) und das Auto voll beladen gehabt zu haben, was für mich quasi soviel bedeutet wie "ich weiß, dass es in brenzligen Situationen mit dem Bremsen nichts mehr wird, ist mir aber egal."

 

Zur eigentlichen Frage zurück:

Wenn ich es jetzt schaffe, eine Teilschuld für ihn zu erwirken, kann ich dann auch mit einer Zahlung der Versicherung rechnen? Oder wie würde das dann ablaufen?

Ich bedanke mich schon mal für jede Antwort.

 

PS. Moralaposteln dürfen gern wegbleiben, ich weiß, dass ich was falsch gemacht habe und brauche hierzu keine Belehrungen, aber der Schaden hätte definitiv nicht so extrem sein müssen, wenn beide Parteien aufmerksamer gewesen wären.

Beste Antwort im Thema

Gemäß § 10 der STVO hat derjenige, der aus einer Ausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Folglich wird in der Zivilrechtsprechung die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises angewendet.

Der aus einer Ausfahrt kommt, hat dem Vorfahrtberechtigen eine Mitverursachung nachzuweisen. Auch wenn er 40 km/h gefahren sein sollte und das, was ich mir nicht vorstellen kann, unter Beweis gestellt werden könnte, hat das keine Auswirkung auf die 100% Haftung des TE.

Die Geschwindigkeit wird mit Sicherheit nicht zum Schutz der Ausfahrenden begrenzt worden sein.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünscht Klaus

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@twelferider Bei mir ist das eine ganz normale rechst-vor-links-Kreuzung.

Bei 'ner Grundstücksausfahrt könnte man über einen Spiegel nachdenken.

Außerdem gibt's auch noch sowas wie §1 (warum sollte ich auf jemanden mit 50km/h raufhalten wenn ich genau weiß daß der gar nix sehen kann?)

Gruß Metalhead

"auch zu seinem Fehler zu stehen, ohne den unsere Autos eventuell noch fahrtüchtig wären."

Du konstruierst dir da anhand von Paragraphen was zusammen, was nicht der Realität entspricht. Wenn du plötzlich Hinter ner Ecke auftauchst, hat das nichts mit innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten zu tun.

Nicht er muss sich um jede Ecke rumweisen lassen sondern du.

Wenn du jemanden suchst, der mit dem "zu seinem Fehler stehen" anfangen soll, dann fang bei dir selber an.

Auch wenn das hart und gemein klingt und du das überhaupt nicht hören willst: Du bist schuld und sonst keiner.

Wenn du für deinen Seelenfrieden was anderes hören willst, findest du hier bestimmt auch Leute, die dir nach dem Mund reden. Aber das ändert nichts an den Tatsachen.

Lass es gut sein, ärger dich ein paar Tage über dich selber. Das Leben geht weiter.

Also ich glaube kaum, dass der Unfallgegner ne Teilschuld bekommt, nur weil er statt 30 km/h nun 40 km/h gefahren ist. Klar wenn er 60 km/h gefahren wäre würd das wahrscheinlich anders aussehen.

Desweiteren müsstest du noch beweisen, dass er 40 km/h und nicht 30 km/h gefahren ist. Dank ABS dürfte das in der heutigen Zeit bei nur 10 km/h Differenz schwer möglich sein.

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 7:30

SauRausLasser

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Falls du meinen Beitrag lesen solltest, ich tue es umgekehrt nicht :)

 

Mal an alle:

Man stelle sich vor, mein Auto wäre ein Kind gewesen, was um die Ecke kam. Mit 30 käme er in 4,5m zum stehen, mit 40 nach 8m, Reaktionsweg außenvor gelassen. Der Aufschrei, wenn er zu schnell wäre, ist natürlich riesig. Scheiss Raser, Mörder, sowas darf nie wieder Auto fahren.

Ich kann nur immer wieder betonen, ich weiß was ich falsch gemacht habe und stehe dazu, sonst hätte ich vor der Polizei wohl gelogen. Bloss der andere soll eben auch dazu stehen, ganz egal ob ich trotzdem den kompletten Schaden trage und er nur 10€ Bußgeld kriegt oder ob er eine Teilschuld bekommt.

Brauchst doch nur hier zu lesen, 30 ist nur Abzocke und Verkehrsbehinderung, 10-15 mehr geht immer, ... warum das eben oft nicht geht sieht man an diesem Beispiel.

Theoretisch kann der Unfallgegner wie schon gesagt wurde bei zu hoher Geschwindigkeit belangt werden, nur muss man diese eindeutig beweisen können, und da wird es schwierig bei vielleicht 10-15km/h zu viel. Unabhängig von der Frag ob und mit welcher Höhe der Teilschuld dieses von einem Richter oder den Versicherungen bewertet wird. Der Anscheinbeweis und damit die zunächst 100% Schuld liegt eindeutig beim TE. Rein von der StVO muss man sich halt einweisen lassen wenn man nicht genug sieht.

Quotentabelle / Faustformel:

 

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 %: keine Mithaftung

 

Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 % bis 30 %: 1/5 bis 1/3

Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 % bis 50 %: 1/3 bis 2/3

Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 %: 1/2 bis volle Haftung

 

Ist aber wirklich nur eine Faustformel. Und die überhöhte Geschwindigkeit musst Du nachweisen. Dazu trägst Du das Prozeßkostenrisiko, wenn Du keine RS hast. Ich weiß nicht, um welches Summen es geht, aber mal als kleines Beispiel beim Gegenstandswert 1.000,- €, die Du einklagst: Gerichtskosten 159,- €, ein Anwalt 261,80 €.

Da normal zwei Anwälte tätig sind, kommen also Kosten von rund 680,- € auf den Verlierer zu. Da sind Gutachterkosten (für die Geschwindigkeitsüberschreitung und sonst wäre der Unfall vermeidbar gewesen) und Zeugengebühren noch dazu.

 

Ohne RS würde ich Dir zu so einem Rechtsstreit nicht raten können. Das Risiko liegt hier überwiegend auf Deiner Seite.

Der Unfallgegner scheint ja seine Geschwindigkeit bei der Polizei angegeben zu haben, daher die 10,- € Verwarnungsgeld.

 

Dir würde ich daher (ohne RS) folgendes Vorgehen vorschlagen:

Melde der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfach Ansprüche an. Beim Totalschaden schaust Du in die einschlägigen Listen, was Dein Auto so etwa wert war und nimmst davon 1/3. Begründe dies damit, dass der Unfallgegner 33% über der erlaubten Geschwindigkeit fuhr, deshalb gebührenpflichtig verwarnt wurde und bitte die gegn. Versicherung, Deinen Fahrzeugschaden zu begutachten. Viele Versicherungen beschäftigen eigene Sachverständige, die nicht immer schlecht sind (im Sinne von "wir kürzen gnadenlos".

Wenn es klappt, ist gut, wenn nicht, hast Du etwas Porto und Zeit investiert.

 

An der Unfallstelle selbst würde ich aber auch einen Spiegel anbringen, denn ansonsten besteht die Gefahr ja weiterhin. Das Dumme an unseren Gesetzen ist halt, dass sie von der Theorie ausgehen. Wenn Du nichts sehen kannst, darfst Du nicht fahren und musst Dich einweisen lassen. In der Praxis macht das niemand und es geht meistens gut.

 

Gruß

Peter

Moin,

ich bitte darum etwas mehr bei der eigentlichen Frage zu bleiben.

Der TE sollte sich aber auch bewusst sein dass er, wenn er in einem Forum fragt, immer zu der gesamten Situation Antworten bekommt. Das ist nicht zu verhindern und letztlich auch förderlich für ihn, zeigt es ihm doch ob sein Vorhaben Sinn oder eher Unsinn ist. Entscheiden darf er letztlich ganz allein.

Grüße

Steini

Den Satz "Der Unfallgegner scheint ja seine Geschwindigkeit bei der Polizei angegeben zu haben, daher die 10,- € Verwarnungsgeld" muss ich streichen, hatte ich falsch in Erinnerung.

Falls er bei der Aufnahme nichts zu seiner Geschwindigkeit gesagt hat und an der Unfallstelle nichts dazu festgestellt wurde, wirst Du heute das v i e l l e i c h über ein Gutachten nachweisen können. Meine Erfahrung dazu ist aber, dass ein Gutachter an Hand des Unfallschadens die Geschwindigkeit nicht auf den km genau berechnen kann.

Gegenüber der gegn. Versicherung kannst Du daher lediglich die überhöhte Geschwindigkeit behaupten, aber vermutlich nicht beweisen.

Gruß

Peter

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