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Unfallgegner medet Unfall nicht

Themenstarteram 7. März 2015 um 11:17

Ende November 2014 ist mir jemand als ich an einer roten Ampel wartete aufgefahren.

Da ich anfangs keinen Schaden erkennen konnte habe ich es dabei belassen das Nummernschild zu fotografieren und Handy Nr. auszutauschen.

Erst 8 Tage später ist mir aufgefallen das die Stoßstange seitlich etwa 2 cm absteht.

Da meine freie Werkstatt den Schaden aufgrund von Vorschäden (Kratzer) nicht ohne Gutachter regulieren wollte habe ich eingewilligt das der Schaden von einem Gutachter der Versicherung aufgenommen wird.

Es wurde ein Schaden von knapp 600,- festgestellt.

Der Unfallgegner kommuniziert allerdings nicht mit seiner Versicherung so das ich mittlerweile, von der gegnerischen Versicherung eine Ablehnung der Regulierung habe, da ich keinen Beteiligungsnachweiß erbringen kann.

Ich habe keine Zeugen, es wurde nicht polizeilich aufgenommen.

Wenn ich den Unfallgegner anrufe bestreitet dieser die Tat auch nicht bezweifelt aber das es zu einem Schaden kam.

Ich bin nicht rechtschutzversichert.

Die Frage ist halt ob es Sinn macht einen Anwalt hinzuzuziehen, solange ich die Tat nicht nachweisen kann, der ob ich das Ding wohl eher unter Lehrgeld abhacken soll. Beim nächsten mal dann nicht mehr ohne Polizei wenn ich keine Zeugen habe.

Beste Antwort im Thema

Vermutlich ist dir mittlerweile folgendes klar.

Bei einem Unfall sollte man ein Unfallprotokoll anfertigen und etwas mehr fotografieren, als nur das Kennzeichen und man sollte auch nicht nur die Handynummer, sondern auch die Anschriften von Fahrer und Halter aufschreiben.

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben und darauf hinweisen, dass der Unfallgegner dir gegenüber den Hergang nicht bestreitet und auch darauf hinweisen, dass die Handynummer und das Foto des Nummernschilds am Unfalltag festgehalten wurden.

Wenn das nichts nützt, dann nimm dir einen Anwalt oder erhebe selbst Klage beim Amtsgericht.

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am 7. März 2015 um 11:26

Ganz ehrlich, wenn er sich quer stellt, wenn es hart auf hart kommt und er sich an nicht mehr erinnern kann, gehst du unter.

So ärgerlich das auch ist, beiß besser in den sauren Apfel und zahl die 600,- aus der eigenen Tasche. Ohne Rechtsschutz sich mit der gegnerischen Versicherung anzulegen, ohne zu wissen, ob der Unfallgegner mitzieht halte ich für äußerst riskant.

Einzige Möglichkeit wäre ein Anwalt für Verkehrsrecht, der für kleines Geld mal den Unfallgegner und die gegnerische Versicherung anschreibt, in der Hoffnung, dass dadurch der Sache vll mehr Gewicht verliehen wird.

Vermutlich ist dir mittlerweile folgendes klar.

Bei einem Unfall sollte man ein Unfallprotokoll anfertigen und etwas mehr fotografieren, als nur das Kennzeichen und man sollte auch nicht nur die Handynummer, sondern auch die Anschriften von Fahrer und Halter aufschreiben.

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben und darauf hinweisen, dass der Unfallgegner dir gegenüber den Hergang nicht bestreitet und auch darauf hinweisen, dass die Handynummer und das Foto des Nummernschilds am Unfalltag festgehalten wurden.

Wenn das nichts nützt, dann nimm dir einen Anwalt oder erhebe selbst Klage beim Amtsgericht.

am 7. März 2015 um 12:17

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. März 2015 um 12:38:54 Uhr:

Vermutlich ist dir mittlerweile folgendes klar.

Bei einem Unfall sollte man ein Unfallprotokoll anfertigen und etwas mehr fotografieren, als nur das Kennzeichen und man sollte auch nicht nur die Handynummer, sondern auch die Anschriften von Fahrer und Halter aufschreiben.

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben und darauf hinweisen, dass der Unfallgegner dir gegenüber den Hergang nicht bestreitet und auch darauf hinweisen, dass die Handynummer und das Foto des Nummernschilds am Unfalltag festgehalten wurden.

Wenn das nichts nützt, dann nimm dir einen Anwalt oder erhebe selbst Klage beim Amtsgericht.

Das geht dann aus wie das Hornberger Schießen. Er verliert und hat auch noch die Kosten. Wenn Altschäden vorhanden sind ist es eh klar. Falsch gehandelt Lehrgeld bezahlen. Daher nie ohne Rechtsschutz. Am falschen Ende gespart. Die Sache für ein paar € hindüdeln lassen und vergessen.

"Oetteken" da Du ja anscheinend bei einer oder für eine Versicherung arbeitest war das der falsche Ratschlag.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. März 2015 um 12:38:54 Uhr:

 

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben und darauf hinweisen, dass der Unfallgegner dir gegenüber den Hergang nicht bestreitet und auch darauf hinweisen, dass die Handynummer und das Foto des Nummernschilds am Unfalltag festgehalten wurden.

Wenn das nichts nützt, dann nimm dir einen Anwalt oder erhebe selbst Klage beim Amtsgericht.

Wenn jemand schon nicht weiß, wie er aussergerichtlich die Klärung eines Sachverhaltes angehen soll, der erleidet mit Sicherheit Schiffsbruch, wenn er selbst, also ohne anwaltliche Hilfe, Klage beim Amtsgericht erhebt.

Denn zu den materiellen Fragen kommen noch die formellen, in denen er sich schnell verfangen kann.

Selbst Klage erheben ist hier ein denkbar schlechter Ratschlag.

O.

 

Zitat:

@Tand0r schrieb am 7. März 2015 um 12:17:54 Uhr:

Ich bin nicht rechtschutzversichert.

Die Frage ist halt ob es Sinn macht einen Anwalt hinzuzuziehen, solange ich die Tat nicht nachweisen kann, der ob ich das Ding wohl eher unter Lehrgeld abhacken soll. Beim nächsten mal dann nicht mehr ohne Polizei wenn ich keine Zeugen habe.

Vermutlich wirst du den Schaden nicht beweisen können.

Ohne Rechtsschutz sehe ich keine Möglichkeit, die Sinn machen würde.

Themenstarteram 7. März 2015 um 13:57

Natürlich bin ich mir bewusst das ich nach dem Unfall mehr als nur Nummernschild und Handynummer hätte aufnehmen müssen. Hätte ich ganz sicher auch gemacht wenn ich einen Schaden vermutet hätte. Ob mir das jetzt helfen würde bezweifle ich aber.

In Zukunft wird bei so etwas mindestens ein Unfallbericht angefertigt, den ich mir unterschreiben lasse.

Nach Rücksprache mit meiner Werkstatt habe ich die Stoßstange nachdem der Gutachter es aufgenommen hat wieder in die Halterungen gedrückt. Das hinter der Stoßstange etwas gebrochen ist ist unwahrscheinlich. Was bleibt ist ein neuer Kratzer.

Angeblich soll doch ein Schaden von knapp 600,- festgestellt worden sein :confused:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 7. März 2015 um 13:28:04 Uhr:

...

Selbst Klage erheben ist hier ein denkbar schlechter Ratschlag.

...

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben ...

Ist es nicht vielleicht sinnvoller das Ganze, als erledigt zu betrachten?

Der TE macht heute einen Thread auf und bezieht sich auf einen VU vom November 2014.

Nach diversen Beiträgen teilt er mit, dass quasi kein Schaden entstanden ist = 1 Kratzer mehr auf der bereits zerkratzen Stoßstange. Das wusste er doch mit Sicherheit nicht erst seit heute.

Nichts für ungut: Klaus

Themenstarteram 7. März 2015 um 16:42

Ja Stoßstange abnehmen, Halterungen prüfen, lackieren, wieder montieren.

Macht 650,- € minus 50,- wegen der vorherigen Kratzer die durch das lackieren verschwinden.

Dabei kann ich nicht mal sicher sagen welcher Kratzer neu ist ( hab das Auto 3 Monate vorher gebraucht mit Kratzern gekauft). Der Versicherungsgutachter war sich aber wohl sicher das es einen neuen gegeben haben muss.

Ich habe jetzt noch ein mal der Versicherung geschrieben (Mail) das der Unfallgegner den Tathergang mir gegenüber nicht bestreitet und sie gebeten mit ihm telefonisch Kontakt auf zu nehmen.

Der Unfallgegner ist nicht der Halter.

Wenn das ein Gutachter war müsste er doch wissen, das nur der wirtschaftlich messbare Mehrschaden zu erstatten ist.

Wenn also die Stoßstange sowieso hätte lackiert werden müssen, was hätte der TE gezahlt wenn er selbst Verursacher wäre?

Themenstarteram 7. März 2015 um 16:48

Ich lasse jetzt halt die Halterungen nicht prüfen, würde die Versicherung regulieren würde das passieren.

Würde ich einfach nur Geld raus schlagen wollen hätte ich bestimmt keinen Gutachter der Versicherung akzeptiert.

Das man die Stoßstange aber wohl problemlos wieder zurück drücken kann weiß die Versicherung auch.

Das Auto hat ein von der Versicherung geschickter Gutachter aufgenommen und einen Schaden festgestellt.

Jetzt nimmt man seinen Rechner, schreibt die Versicherung an mit der Aufforderung zur Regulierung einschließlich Fristsetzung (!!) und wartet ab. Risiko bis dahin ein Einschreiben. Ganz wichtig hier die Fristsetzung. Und dann wartet man mal die Reaktion ab.

Kommt nichts kannst du ein "Erinnerungsschreiben" schicken mit dem Verweis auf Zinsschaden wenn die Regulierung weiter verzögert wird.

Soweit geht das alles ohne Anwalt - und alles nur schriftlich! Da es ein Gutachter der Versicherung war wird da wohl keiner dessen Gutachten anzweifeln.

Themenstarteram 10. März 2015 um 10:46

Es gibt ja bereits ein Schreiben der Versicherung in dem die Regulierung abgelehnt wurde.

Die Versicherung bezweifelt nicht den Schaden, sondern das er mit dem Auto Ihres Versicherungsnehmers verursacht wurde.

Ohne Zeugen kann ich das nicht beweisen.

Bisher bin ich davon ausgegangen das in Fällen wo der Versicherungsnehmer gar keine Angaben macht reguliert wird, offensichtlich ist das nicht so.

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