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Was bringt es mir, wenn ich eine Teilschuld vom Unfallgegner erwirke?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:11

Hallo,

ich hatte vorhin einen verdammt schmerzlichen Unfall. Ich wollte wie jeden Morgen aus unserer Einfahrt raus und weil man hier schlecht einsehen kann, bin ich ganz langsam weiter rausgefahren und dann ist mir auch schon jemand mit 40km/h oder mehr vorne rechts reingefahren.

Mir hats die komplette Front weggerissen und mich hats zusätzlich in ein weiteres Auto geschoben. Mein Auto ist sowohl wirtschaftlich als auch technisch ein Totalschaden.

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt, aber er hat auch eingeräumt, "nicht mehr als 40km/h" gefahren zu sein (30iger Straße) und das Auto voll beladen gehabt zu haben, was für mich quasi soviel bedeutet wie "ich weiß, dass es in brenzligen Situationen mit dem Bremsen nichts mehr wird, ist mir aber egal."

 

Zur eigentlichen Frage zurück:

Wenn ich es jetzt schaffe, eine Teilschuld für ihn zu erwirken, kann ich dann auch mit einer Zahlung der Versicherung rechnen? Oder wie würde das dann ablaufen?

Ich bedanke mich schon mal für jede Antwort.

 

PS. Moralaposteln dürfen gern wegbleiben, ich weiß, dass ich was falsch gemacht habe und brauche hierzu keine Belehrungen, aber der Schaden hätte definitiv nicht so extrem sein müssen, wenn beide Parteien aufmerksamer gewesen wären.

Beste Antwort im Thema

Gemäß § 10 der STVO hat derjenige, der aus einer Ausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Folglich wird in der Zivilrechtsprechung die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises angewendet.

Der aus einer Ausfahrt kommt, hat dem Vorfahrtberechtigen eine Mitverursachung nachzuweisen. Auch wenn er 40 km/h gefahren sein sollte und das, was ich mir nicht vorstellen kann, unter Beweis gestellt werden könnte, hat das keine Auswirkung auf die 100% Haftung des TE.

Die Geschwindigkeit wird mit Sicherheit nicht zum Schutz der Ausfahrenden begrenzt worden sein.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünscht Klaus

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39 Antworten
am 19. Oktober 2014 um 8:39

Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:16:14 Uhr:

Moin,

es bringt dir nur beim Rückkauf des Schadens etwas. Die Summe verringert sich eben um die Quote (zb 20%), welche festgelegt wird. Ist der Schaden weit über dem was du dir "leisten" kannst macht es keinen Unterschied für dich ob der Schaden beim Gegner komplett oder eben nur zum Teil gezahlt wird.

Das ist noch nicht alles.

Die Sache mit dem Schadenrückauf stimmt natürlich.

Aber zusätzlich hat er selber den Vorteil, dass der Unfallgegner auch seinen Schaden in Höhe der Quote zu bezahlen hat.

Da er ja keine Vollkasko hat, wird der also auch Geld vom Unfallgegner bekommen.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:39

Wie ich gerade herausgefunden habe, gibt es auch in diesem Forum eine "Ignorier-Funktion."

Damit hat sich das Problem mit dem penetranten User gelöst.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:40

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. Oktober 2014 um 10:39:06 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:16:14 Uhr:

Moin,

es bringt dir nur beim Rückkauf des Schadens etwas. Die Summe verringert sich eben um die Quote (zb 20%), welche festgelegt wird. Ist der Schaden weit über dem was du dir "leisten" kannst macht es keinen Unterschied für dich ob der Schaden beim Gegner komplett oder eben nur zum Teil gezahlt wird.

Das kann man so nicht stehen lassen.

Die Sache mit dem Schadenrückauf stimmt natürlich.

Aber zusätzlich hat er selber den Vorteil, dass der Unfallgegner auch seinen Schaden in Höhe der Quote zu bezahlen hat.

Da er ja keine Vollkasko hat, wird der also auch Geld vom Unfallgegner bekommen.

Wenn das stimmt, wäre das natürlich toll. Vielen Dank!

am 19. Oktober 2014 um 9:33

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:49:48 Uhr:

Der TE wollte nur wissen, was ihm eine Teilschuld des Unfallgegners bringt und nicht von Dir hören, dass er Scheiße gebaut hat.

Das weiß er schon.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:49:48 Uhr:

Zitat:

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt......

Wie soll er denn eine Teilschuld erwirken können? Das regeln die Versicherungen aufgrund des Unfallberichtes doch und nicht die Fahrzeughalter.

am 19. Oktober 2014 um 9:37

Das war nicht die Frage.

am 19. Oktober 2014 um 9:37

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. Oktober 2014 um 11:37:08 Uhr:

Das war nicht die Frage.

Dann mal die relativ eindeutige Antwort . Ohne Betrug geht es nicht.

am 19. Oktober 2014 um 9:50

Interessiert nicht!

Er will keine Eheberatung haben, sondern nur wissen, was es ihm bringt, wenn der Unfallgegner eine Teilschuld bekommt.

Es reicht völlig aus, wenn man auf diese konkret gestellte Frage antwortet.

Ob er überhaupt eine Teilschuld in diesem Falle möglich ist, geht uns nichts an.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. Oktober 2014 um 11:50:06 Uhr:

Interessiert nicht!

Er will keine Eheberatung haben, sondern nur wissen, was es ihm bringt, wenn der Unfallgegner eine Teilschuld bekommt.

Es reicht völlig aus, wenn man auf diese konkret gestellte Frage antwortet.

Ob er überhaupt eine Teilschuld in diesem Falle möglich ist, geht uns nichts an.

Bist du der Pressesprecher vom TE ? Natürlich kann man in einem Forum außerhalb von Schwarz/ Weiß denken antworten, sonst wäre es kein Forum sondern "Frag doch mal die Maus"......

Hallo,

folgende Anmerkungen in der Sache noch von mir.

Hier bestehen zwei zivilrechtliche Ansprüche getrennt voneinander. Diese werden auch getrennt bewertet.

-> Anspruch auf Schadensersatz vom Unfallgegner gegen Dich.

-> Anspruch auf Schadensersatz von Dir gegen den Unfallgegner (bei erfolgreich nachgewiesener Teilschuld).

Der Haftpflichtversicherer von Dir beschäftigt sich mit den Ansprüchen des Unfallgegners.

Der Haftpflichtversicherer vom Unfallgegner beschäftigt sich Deinen Ansprüchen.

Die Haftpflichtversicherer müssen in Ihrer Beurteilung aber nicht zum gleichen Ergebnis kommen!

So bedeutet eine vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners anerkannte Teilschuld von 20% nicht zwingend, dass der Unfallgegner nur 80% von Deiner Versicherung bekommt.

Anders herum natürlcih genauso.

Wenn also Dein Versicherer erst einmal versucht 20% in Abzug zu bringen, heßt es nicht, dass der Versicherer des Unfallgegners diese anerkennt..

Auch die Ausführungen zur Reduzierung der Schadensumme stimmen zwar, bringen Dir jedoch wohl nur sehr bedingt etwas. Der Schaden (beim Unfallgegner) dürfte vermutlich so hoch sein (mit 35km/h auf ein stehendes Hindernis), dass sich der Rückkauf wohl nicht lohnt, auch wenn sich die Quote verringert.

Sofern es sich also bei dem Fahrzeug des Unfallgegners nicht um ein ähnlich teures Auto handet wie Deines, sollte sich die Frage auf die auf die Chance der Durchsetzung Deiner Ansprüche reduzieren.

Hier solltest Du abwegegen. Während Dein Versicherer noch ein Interesse daran hat eine Teilschuld anzurechnen, besteht das Interesse bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht. Auch trägst Du das Kostenrisiko für einen Rechtsbeistand. Ein Durchschnittlicher Clio in dem Alter kostet 2500€. Unterstellt Du bekomsmt mit einer Teilschuld von 20% durch, rede wir hier über eine "Gewinn"-Chance von 500€

Abwegen musst Du jetzt.

Rechtseinschätzungen hast Du ja - sagen wir mal - überobligatorisch schon ungefragt bekommen.

Gruß Phaeti

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. Oktober 2014 um 11:50:06 Uhr:

Es reicht völlig aus, wenn man auf diese konkret gestellte Frage antwortet.

Ist das so? So ungefähr in der Art wie du immer nur die gestellten Fragen beantwortest?

http://www.motor-talk.de/.../...ger-und-fahrer-ab-18-t5040096.html?...

http://www.motor-talk.de/.../diebstahl-golf-4-t5001763.html?...

Mehr hab ich jetzt mal nicht rausgesucht. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.

doch,kann man nun:

Klick

Hi,

ich möchte noch erwähnen daß bei einer Teilschuld des Unfallgegners die Selbstbeteiligung der Kasko (scheinbar hier nicht vorhanden) nicht anfällt.

Ansonsten zahlt natürlich bei einer Teilschuld der Unfallgegner deinen Schaden anteilig seiner Schuld.

PS. Kenne die Umstände nicht, aber wenn du beim rausfahren nix siehst, was willst du machen als langsam "die Schnauze raushängen lassen"?

Hab auch so eine Stelle (rechts 2m hohe Hecke, rechts vor links, Sicht 0,0%): Langsam rausfahren, so daß der "Gegner" die KFZ-Front sieht, kurz warten und dann langsam raus. Was willste machen?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 6:15

Danke! Schön, dass es hier auch noch Leute gibt, die Verständnis zeigen und nicht noch weiter draufhauen, wenn man eh schon Probleme hat.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Oktober 2014 um 07:53:23 Uhr:

wenn du beim rausfahren nix siehst, was willst du machen als langsam "die Schnauze raushängen lassen"?

Dann sollte man in einem solchen Fall ganz einfach das tun, was das Gesetz hierfür vorschreibt:

§ 10 StVO:

"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

 

Wer das in einem solchen Fall (aus welchen Gründen auch immer) nicht tut, haftet folglich für einen von ihm verursachten Unfall.

Die Ausrede "ich hab aber nix gesehen, wass will ich denn machen?" ist folglich kaum dazu geeignet, aus der Haftung für einen derartig verschuldeten Unfall ganz oder teilweise herauszukommen.

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 6:54

Danke noch einmal, an alle Helfer. Ich werde das Ergebnis hier posten, sobald es feststeht.

Die anderen dürfen nun weiter draufhauen, interessiert mich jetzt nicht mehr.

 

Aber nochmal zu meinem Vorposter:

§3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Mein Unfallgegner wohnt in der selben Straße, ihm ist die Gefährlichkeit hier bekannt und hat trotzdem nicht die Geschwindigkeit (an die Ladung) angepasst.

Heißt das jetzt, dass er gar nichts falsch gemacht hat und nicht für seinen Fehler haften muss, weil ich den "größeren" Fehler gemacht habe?

Aber warum frag ich überhaupt, ich werde eh nur Antworten a la "DU bist komplett Schuld, du hast alles falsch gemacht" kriegen, weil ja keiner versteht, dass ich ihn nicht für den Unfall verantwortlich machen will, sondern ihn nur dazubringen will, auch zu seinem Fehler zu stehen, ohne den unsere Autos eventuell noch fahrtüchtig wären. Na ja, viel Spaß.

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