ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Diebstahl Golf 4

Diebstahl Golf 4

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 10:56

Hallo an alle, vielleicht kann mir jemand helfen???

Ich hatte mal einen komplett aufgetunten Golf 4, dort wurde alles veraendert. Nun stand er 2012 in meiner Tiefgarage in der Box verkeidet und abgeschlossen. Im Winter fahre ich BMW. Der Golf wurde zum Spaetherbst / Winter 2012 in die Box gesperrt. Im Mai 2013 wollte ich ihn aus der Box holen , um ihn zum TUEV zu fahren und um den BMW in die Box zu sperren. Golf war gestohlen, Box wurde aufgebrochen. Polizei habe ich sofort alarmiert. Einbruch mit Diebstahl am 16.05.2013. Verfahren wurde von der Polizei im September eingestellt, Fahrzeug nicht gefunden. Ich hatte mir eine Rechtsanwaeltin genommen. Eine Rechtsschutz hatte ich bis yum 01.06.2013. Die Rechtsschutz lehnt den Schutz ab, da ausserhalb der Leistung! Frage: Tritt die Rechtsschutz nicht ab Schadenfall ein, Schadentag der 16.05.2013. Vericherung zahlt nicht, da meine Betreuerin der Versicherung zwar damals ein Wertegutachten verlangte (Wert ueber 50.000Euro) aber nicht den Motor aktualisierte. Im Gutachten stand der neue Motor mit ca 1000 KM Laufleistung / in der Versicherung und im Fahrzeugschein noch 55kw. Damit erlischt wohl die Betriebserlaubnis bei der Versicherung. Den Wagen wollte ich im Mai2013 zum TUEV fahren um den Motor umzutragen, was die Tuningwerkstatt nicht tat. Liegt die Schuld nur an mir? Weder die Rechtsschutz hilft, noch die Versicherung will mir zum Teil helfen? Ist das Richtig so???

Waere fuer Antworten sehr dankbar, vielleicht auch anwaltliche Antworten. Danke!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2014 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von DonVitoPavia

wozu hab ich denn einen Versicherungsvertreter, der sich damit auskennen sollte was ich abschließen muss? Wozu habe ich einen Rechtsanwalt, der sagt keine Aussicht, anstatt zu sagen dagegen müssen wir vorgehen denn diese Vorgehensweise der Rechtsschutz und der AXA ist falsch.

Wozu stellst du hier Fragen, wenn die Sache für dich doch sowieso sonnenklar ist:

Alle anderen haben Schuld an deiner Misere:

Der unfähige Versicherungsvertreter,

die unfähige Anwältin,

die unfähige Werkstatt usw. usw.

 

Nur dich, den Eigentümer, welcher für seine Sache verantwortlich ist, dich trifft natürlich überhaupt kein Verschulden - du musst dich selbstverständlich um nichts kümmern. Es ist ausreichend, nichts zu tun und hinterher auf die unfähigen anderen mit dem Finger zu zeigen.

 

Ach ja - um noch ein paar Fragen zu beantworten:

-Die Ablehnung der Rechtsschutz wegen Nachvertraglichkeit ist vollkommen korrekt. Der erste behauptete Rechtsverstoss (=>Schadenzeitpunkt bei der Rechtsschutz) war die Ablehnung der Versicherung.

Und das war nachdem dich die Rechtsschutzversicherung wegen zu hohem Schadenaufwand herausgeschmissen hatte (Prozesshanseln haben die nicht so gern dort).

Die Ablehnung der Kaskoversicherung ist auch richtig (Änderungen am Fahrzeug (Motor usw.) nicht gemeldet und versichert, Ungereimtheiten mit dem manipulierten Schlüssel (Transponder entfernt) usw. usw.).

 

Da dich das aber deinen Postings nach nicht interessiert, wünsche ich viel Erfolg beim weiteren Vorgehen gegen dieses ganze unfähige Pack, welches dir diese furchtbare Misere eingebrockt hat.

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DonVitoPavia

, vielleicht auch anwaltliche Antworten. Danke!

Rechtsberatung darf und wird Dir niemand erteilen können, siehe NUB.

Aber: Warum kommst Du erst jetzt mit dieser Sache?

Ist das nicht eh alles längst gelaufen, so oder so?

WANN wurde denn der Schaden durch Dich entdeckt und vor allem wann dem Rechtschutz und wann der Versicherung gemeldet?

Und woraufhin konnte die Polizei so eindeutig den Tag des Diebstahls feststellen?

Oder ist der 16.05. der Tag Deiner Entdeckung und der Protokollierung durch die Polizei?

am 25. Juli 2014 um 16:14

Alles alleine dein eigenes verschulden!

Bitte schließen! Was soll ein Jahr später hier dabei rauskommen?!

Es geht ja hier vorzugsweise um Probleme mit der Versicherung/Rechtsschutzversicherung.

Daher verschiebe ich den Thread mal in das entsprechende Forum

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 19:32

Hallo und vielen Dank für eure Antworten. Ich gehe mal mehr ins Detail. Das ganze läuft schon seit 16.05.2013. An diesem Datum wollte ich mein Golf wieder raus holen und den BMW in die Box stellen. An dem Tag fuhr ich mit dem BMW runter in die Tiefgarage, das Tor der Box schien zu zusein. Als ich das Tor nach oben schieben wollte, merkte ich, der Hebel lag anders, mein Schlüssel passte nicht und ich konnte das Tor einfach nach oben schieben. Dann traute ich meinen Augen nicht, es lag nur die Stoffdecke, mit der ich den Wagen abdeckte, auf den Boden. Sofort rief ich die Polizei. Polizei nahm alles auf und sah Spuren des Einbruchs am Schloss. Ich sagte meinen Versicherungsberater der AXA auch gleich bescheid. Deren Frau versicherte mein Wagen auf Vollkasko, wollte ein Wertgutachten bevor sie auf Vollkasko umwechselte. Weder das Gutachten wurde angezweifelt, noch wurden andere Papiere damals von ihr oder der AXA verlangt.

Dieser Wagen hatte alles, Flügeltüren über Hydraulik, Luftfahrwerk bedienbar über Fernbedienung, 20" Felgen, neuen Motor mit Chip auf 200PS, Sonderairbrush auf ganzem Wagen, Leder-Alcantara mit 4 Monitoren+Playstation3 und und und.

Alles wurde eingetragen, nur der Motor wurde zum Schluss eingebaut und von der Tuningfirma noch nicht eingetragen. Das wusste ich nicht, da ich nur das TÜV-Siegel sah und nicht weiter gesucht / geschaut hatte.

Die Rechtschutz lehnt ab, da erst Rechtschutz nach Ablehnung der Versicherung bestehen würde, also im September. Aber mich hatte die AdvoCard am 01.06.2013 aus den Vertrag genommen, da ich zu oft einen Anwalt nahm. Meine Rechtsanwältin sagte sie verstehe die Aussage der Rechtsdchutz nicht. In den AGBs steht bei Schadensersatzansprüchen ab Schadentag springt die AdvoCard ein. Nach meines Erachtens und der Rechtsanwältin ist Schadenstag der 16.05.2013, Bemerkung des Diebstahls, Polizei und Versicherungsvertreter alarmiert. Rechtschutz sagt Schadentag ist der Tag der Ablehnung der Versicherung im September??? Ist das so? Ich denke nicht! Dann hab ich nach Versicherungsablehnung im September 2013 Klageschrift mit RA entworfen. Weil ich nun keine Rechtsschutz habe, musste ich Klage bezahlen von knapp 3000€ um überhaupt klagen zu dürfen. Dann kam die Klageerwiderung. Ablehnung wegen mangeldem Wertegutachten, im Schlüssel würde der Transponder fehlen, Versicherung ist erloschen - keine Betriebserlaubnis da neuer Motor nicht eingetragen wurde. Meine Anwältin sieht keine Aussicht auf Erfolg. Ich sehe das anders und zwei andere Rechtsanwälte, die ich von damals noch kannte, die Richter geworden sind.

Das Wertgutachten wollte mein Versicherungsvertreter damit er/sie das Auto auf Vollkasko umstellen kann und auf den Wert versichern kann. Dort standen alle aktuellen Daten, auch der neue Motor. Die Dame hätte mich nicht versichern dürfen, es standen im Nachhinein noch 55kw, obwohl im Gutachten ein verbauter 132kw mit Chip stand. Ich konnte den Wagen im Winter nicht mehr zum TÜV fahren, da Sommerbereifung mit 20" und 30iger Querschnitt der Bereifung. Deshalb wollte ich im Mai 2013 zum TÜV.

Den Transponder entfernte man aus den Schlüssel und befestigte ihn in eine Box der MagicCar Alarmanlage, angebracht am Zündschloss wegen Motorfernstart auf Tuningmessen. Der Dame der Versicherung teilte ich das damals mit und dem Gutachter der Versicherung nach dem Diebstahl. Ich weiß nun nicht mehr weiter, ich will für mein Recht kämpfen aber ohne Hilfe ist das blöd. Rechtschutz würde ich verklagen, aber die Klageschrift kostet 890€. Mein Rechtsanwalt 3000€. Die Klage an die AXA 3000€. Wenn ich alles verliere, verliere ich mein Geld, was im Auto steckte, und die ganzen Anwalts-und Gerichtskosten. Sehe ich denn alles so falsch, wozu hab ich denn einen Versicherungsvertreter, der sich damit auskennen sollte was ich abschließen muss? Wozu habe ich einen Rechtsanwalt, der sagt keine Aussicht, anstatt zu sagen dagegen müssen wir vorgehen denn diese Vorgehensweise der Rechtsschutz und der AXA ist falsch.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Wenn ich alles wissen würde, bräuchte ich keinen Steuerberater, Versicherungsvertreter oder Anwalt. Ich werde bestraft, weil ich unwissend darauf vertraut habe, was der Versichrrungsvertreter gemacht hat, was die Tuningfirma "Jo motzt auf" eingetragen hat lassen und was nicht, trotz neuem TÜV-Siegel.

Ich schreibe das heute hier alles, weil das Verfahren noch aktuell ist und läuft... jetzt muss ich mich entscheiden, ob ich die Rechtsschutz verklagen möchte oder lieber nicht und ob ich die Klage an der AXA zurücknehmen soll. Wenn ich das mache, gestehe ich mir eine Schuld ein, die ich nicht habe. Ich habe mich richtig verhalten, meine Rechtsanwältin müsste die Dame ins Visier nehmen und mal ein wenig arbeiten für die 3000€

Danke für Antworten und Anregungen

LG V. Pavia

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 19:39

Noch kurz eine Sache, der Wagen stand über 2 Jahre bei dieser Tuningwerkstatt, wo ich ihn dann endlich mal zum Herbst/ Winter 2012 abholte, nach hause fuhr und ihn dann Winterdicht in die Garage abstellte. Meine Freundin war Zeugin und ein Nachbar sah mich in der Garage, es war Anfang Dezember, als er sein Auto aus seiner Box holte und wegfuhr. Seit dem wurde der Golf nicht mehr bewegt oder von mir besucht bis zum Mai 2013.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 10:57

Hallo an alle!!! Hat keiner eine Idee???

LG

am 27. Juli 2014 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von DonVitoPavia

wozu hab ich denn einen Versicherungsvertreter, der sich damit auskennen sollte was ich abschließen muss? Wozu habe ich einen Rechtsanwalt, der sagt keine Aussicht, anstatt zu sagen dagegen müssen wir vorgehen denn diese Vorgehensweise der Rechtsschutz und der AXA ist falsch.

Wozu stellst du hier Fragen, wenn die Sache für dich doch sowieso sonnenklar ist:

Alle anderen haben Schuld an deiner Misere:

Der unfähige Versicherungsvertreter,

die unfähige Anwältin,

die unfähige Werkstatt usw. usw.

 

Nur dich, den Eigentümer, welcher für seine Sache verantwortlich ist, dich trifft natürlich überhaupt kein Verschulden - du musst dich selbstverständlich um nichts kümmern. Es ist ausreichend, nichts zu tun und hinterher auf die unfähigen anderen mit dem Finger zu zeigen.

 

Ach ja - um noch ein paar Fragen zu beantworten:

-Die Ablehnung der Rechtsschutz wegen Nachvertraglichkeit ist vollkommen korrekt. Der erste behauptete Rechtsverstoss (=>Schadenzeitpunkt bei der Rechtsschutz) war die Ablehnung der Versicherung.

Und das war nachdem dich die Rechtsschutzversicherung wegen zu hohem Schadenaufwand herausgeschmissen hatte (Prozesshanseln haben die nicht so gern dort).

Die Ablehnung der Kaskoversicherung ist auch richtig (Änderungen am Fahrzeug (Motor usw.) nicht gemeldet und versichert, Ungereimtheiten mit dem manipulierten Schlüssel (Transponder entfernt) usw. usw.).

 

Da dich das aber deinen Postings nach nicht interessiert, wünsche ich viel Erfolg beim weiteren Vorgehen gegen dieses ganze unfähige Pack, welches dir diese furchtbare Misere eingebrockt hat.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 13:02

Danke für die klare und offene Antwort. Anstatt hier so unter die Gürtellinie zu gehen, hätte ein einfaches Ja oder Nein auf die Frage auch gereicht. In den AGBs der Rechtsschutz steht "Rechtsschutzfall ab Schadenstag. Schadenstag ist der Tag des Diebstahls. Und das war noch vor Rausschmiss. Aber ist ok, dachte hier bekomme ich kompetente Hilfe. Klar alle Anderen sind nicht Schuld nur ich. Nur wenn ich nur Schuld wäre, würde ich es verstehen, wenn ich allein gehandelt hätte ohne Versicherungsvertreter, ohne Tuningwerkstatt etc. Auf diese Leute hat man sich verlassen, weil man nicht von allem Ahnung hat.

am 27. Juli 2014 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von DonVitoPavia

In den AGBs der Rechtsschutz steht "Rechtsschutzfall ab Schadenstag. Schadenstag ist der Tag des Diebstahls. Und das war noch vor Rausschmiss.

Vollständiges lesen kann viel helfen (und nicht nur das, was einem genehm ist).

Zitat aus den ARB der AdvoCard, §4 (1) d:

"Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles (...) von dem Zeitpunkt an, zu dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer (Anmerkung: In diesem Falle die Versicherung) einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll." Ende des Zitats.

Der (von dir behauptete) Rechtsverstoss der Versicherung ist die (nach deiner Meinung) unberechtigte Ablehnung des Versicherungsschutzes - und das war nach deinem Rausschmiss beim Rechtsschutzversicherer.

 

Zitat:

Original geschrieben von DonVitoPavia

Aber ist ok, dachte hier bekomme ich kompetente Hilfe.

Da "kompetente Hilfe" für dich so auszusehen scheint, dass du in deiner (falschen) Meinung bestärkt wirst, kann ich hiermit leider nicht dienen.

am 27. Juli 2014 um 13:15

Offensichtlich hat er immer noch nichts gelernt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen