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Was bringt es mir, wenn ich eine Teilschuld vom Unfallgegner erwirke?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 22:11

Hallo,

ich hatte vorhin einen verdammt schmerzlichen Unfall. Ich wollte wie jeden Morgen aus unserer Einfahrt raus und weil man hier schlecht einsehen kann, bin ich ganz langsam weiter rausgefahren und dann ist mir auch schon jemand mit 40km/h oder mehr vorne rechts reingefahren.

Mir hats die komplette Front weggerissen und mich hats zusätzlich in ein weiteres Auto geschoben. Mein Auto ist sowohl wirtschaftlich als auch technisch ein Totalschaden.

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt, aber er hat auch eingeräumt, "nicht mehr als 40km/h" gefahren zu sein (30iger Straße) und das Auto voll beladen gehabt zu haben, was für mich quasi soviel bedeutet wie "ich weiß, dass es in brenzligen Situationen mit dem Bremsen nichts mehr wird, ist mir aber egal."

 

Zur eigentlichen Frage zurück:

Wenn ich es jetzt schaffe, eine Teilschuld für ihn zu erwirken, kann ich dann auch mit einer Zahlung der Versicherung rechnen? Oder wie würde das dann ablaufen?

Ich bedanke mich schon mal für jede Antwort.

 

PS. Moralaposteln dürfen gern wegbleiben, ich weiß, dass ich was falsch gemacht habe und brauche hierzu keine Belehrungen, aber der Schaden hätte definitiv nicht so extrem sein müssen, wenn beide Parteien aufmerksamer gewesen wären.

Beste Antwort im Thema

Gemäß § 10 der STVO hat derjenige, der aus einer Ausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Folglich wird in der Zivilrechtsprechung die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises angewendet.

Der aus einer Ausfahrt kommt, hat dem Vorfahrtberechtigen eine Mitverursachung nachzuweisen. Auch wenn er 40 km/h gefahren sein sollte und das, was ich mir nicht vorstellen kann, unter Beweis gestellt werden könnte, hat das keine Auswirkung auf die 100% Haftung des TE.

Die Geschwindigkeit wird mit Sicherheit nicht zum Schutz der Ausfahrenden begrenzt worden sein.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünscht Klaus

39 weitere Antworten
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39 Antworten
am 18. Oktober 2014 um 23:22

Wüßte nicht, wie ein vollbeladenes Auto zu einer Teilschuld führen soll?

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 5:59

Nicht das vollbeladene Fahrzeug an sich, sondern das wissen, dass man im Fall der Fälle deutlich später zum stehen kommt. Mehr Masse = längerer Bremsweg, denn seine Bremsanlage verbessert ihre Arbeit ja nicht ohne weiteres durch mehr Gewicht.

Dazu überhöhte Geschwindigkeit.

Was ich damit sagen will: wenn ich weiß, dass man Fahrzeug einen längeren Bremsweg hat, dann passe ich meine Geschwindigkeit dementsprechend an, besonders wenn ich weiß, wie gefährlich die Ecke am Unfallort ist.

Zurück zum Thema. Was würde mir eine Teilschuld seinerseits bringen?

Zitat:

Zurück zum Thema. Was würde mir eine Teilschuld seinerseits bringen?

Das seine Versicherung den Schaden an Deinem Fahrzeug entsprechend der Teilschuld zahlen würde und Deine Versicherung den Schaden entsprechend Deiner Teilschuld an seinem Auto.

Jeder müsste also einen Teil seines eigenen Schadens selber tragen.

Moin,

es bringt dir nur beim Rückkauf des Schadens etwas. Die Summe verringert sich eben um die Quote (zb 20%), welche festgelegt wird. Ist der Schaden weit über dem was du dir "leisten" kannst macht es keinen Unterschied für dich ob der Schaden beim Gegner komplett oder eben nur zum Teil gezahlt wird.

Grüße

Steini

Zitat:

@Augentropfen schrieb am 19. Oktober 2014 um 00:11:10 Uhr:

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt, aber er hat auch eingeräumt, "nicht mehr als 40km/h" gefahren zu sein (30iger Straße) und das Auto voll beladen gehabt zu haben, was für mich quasi soviel bedeutet wie "ich weiß, dass es in brenzligen Situationen mit dem Bremsen nichts mehr wird, ist mir aber egal."

Nicht Hauptschuld, sonder alleinige Schuld liegt bei dir.

Solange der Wagen nicht hoffnungslos überladen war (was du erstmal nachweisen müsstest) kannst du da keine Mitschuld erzwingen. Ich kann mir das ganze Auto bis zur Decke mit Corneflakes vollpacken. Solange es meine Sicht nicht so einschränkt, dass es Unfallursächlich war, tut das nix zur Sache.

Wenn er sagt auf dem Tacho stand nicht mehr als 40 sind das vermutlich echte 35. Abzüglich Toleranz macht das 32km/h. Dafür wird es dann 10 Euro Bussgeld geben (wenn überhaupt nachweisbar) aber keine Mitschuld.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Du hast Scheiße gebaut und nu steh dazu wie es halt so üblich ist in der zivilisierten Welt. Dafür zahlst du ja deine Haftpflicht.

Und für dein Auto gibts ja die Vollkasko.

Der TE wollte nur wissen, was ihm eine Teilschuld des Unfallgegners bringt und nicht von Dir hören, dass er Scheiße gebaut hat.

Das weiß er schon.

Zitat:

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt......

Gemäß § 10 der STVO hat derjenige, der aus einer Ausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Folglich wird in der Zivilrechtsprechung die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises angewendet.

Der aus einer Ausfahrt kommt, hat dem Vorfahrtberechtigen eine Mitverursachung nachzuweisen. Auch wenn er 40 km/h gefahren sein sollte und das, was ich mir nicht vorstellen kann, unter Beweis gestellt werden könnte, hat das keine Auswirkung auf die 100% Haftung des TE.

Die Geschwindigkeit wird mit Sicherheit nicht zum Schutz der Ausfahrenden begrenzt worden sein.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünscht Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:58:43 Uhr:

 

Folglich wird in der Zivilrechtsprechung die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises angewendet.

Der aus einer Ausfahrt kommt, hat dem Vorfahrtberechtigen eine Mitverursachung nachzuweisen. Auch wenn er 40 km/h gefahren sein sollte und das, was ich mir nicht vorstellen kann, unter Beweis gestellt werden könnte, hat das keine Auswirkung auf die 100% Haftung des TE.

Genau, die 100%-Haftung kann er nur verringern wenn er nachweisen kann, dass der Unfall mit verringerter Geschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre!

Ansonsten:...Moralapostel ....Moralapostel.....Moralapostel....

N.T.

 

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:01

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:37:32 Uhr:

Zitat:

@Augentropfen schrieb am 19. Oktober 2014 um 00:11:10 Uhr:

Hauptschuld liegt zwar leider bei mir wegen der Vorfahrt, aber er hat auch eingeräumt, "nicht mehr als 40km/h" gefahren zu sein (30iger Straße) und das Auto voll beladen gehabt zu haben, was für mich quasi soviel bedeutet wie "ich weiß, dass es in brenzligen Situationen mit dem Bremsen nichts mehr wird, ist mir aber egal."

Nicht Hauptschuld, sonder alleinige Schuld liegt bei dir.

Solange der Wagen nicht hoffnungslos überladen war (was du erstmal nachweisen müsstest) kannst du da keine Mitschuld erzwingen. Ich kann mir das ganze Auto bis zur Decke mit Corneflakes vollpacken. Solange es meine Sicht nicht so einschränkt, dass es Unfallursächlich war, tut das nix zur Sache.

Wenn er sagt auf dem Tacho stand nicht mehr als 40 sind das vermutlich echte 35. Abzüglich Toleranz macht das 32km/h. Dafür wird es dann 10 Euro Bussgeld geben (wenn überhaupt nachweisbar) aber keine Mitschuld.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Du hast Scheiße gebaut und nu steh dazu wie es halt so üblich ist in der zivilisierten Welt. Dafür zahlst du ja deine Haftpflicht.

Und für dein Auto gibts ja die Vollkasko.

Danke für deinen überaus hilfreichen Beitrag. Sorry, aber was hast du bitte an meinem letzten Absatz im Startpost nicht verstanden? Hab ich nicht gesagt, dass ich was falsch gemacht habe? Bei Menschen wie dir kann man sich echt nur an den Kopf fassen.

OB und in WELCHER Höhe ihn eine Mitschuld trifft entscheidest meines Wissens nach nicht du, sondern die Anwälte.

In dieser zivilisierten Welt zahlt man üblicherweise keine Vollkasko für einen zwölf Jahre alten Clio, mit SF-Klasse 2. Das würde bei weitem den Restwert des Autos übersteigen.

Und nun sei in dieser zivilisierten Welt ein Vorbild und erzähl Leuten nicht das, was sie überhaupt nicht von dir wissen wollen.

 

An die anderen vielen Dank für eure Antworten. Jetzt weiß ich, dass mir eine Teilschuld seinerseits nicht wirklich viel bringen würde.

Zitat:

@Augentropfen schrieb am 19. Oktober 2014 um 07:59:12 Uhr:

Nicht das vollbeladene Fahrzeug an sich, sondern das wissen, dass man im Fall der Fälle deutlich später zum stehen kommt. Mehr Masse = längerer Bremsweg, denn seine Bremsanlage verbessert ihre Arbeit ja nicht ohne weiteres durch mehr Gewicht.

Dazu überhöhte Geschwindigkeit.

Was ich damit sagen will: wenn ich weiß, dass man Fahrzeug einen längeren Bremsweg hat, dann passe ich meine Geschwindigkeit dementsprechend an, besonders wenn ich weiß, wie gefährlich die Ecke am Unfallort ist.

Zurück zum Thema. Was würde mir eine Teilschuld seinerseits bringen?

Darf ein LKW auf der Autobahn dann nur noch 7km/h fahren?

Zitat:

OB und in WELCHER Höhe ihn eine Mitschuld trifft entscheidest meines Wissens nach nicht du, sondern die Anwälte.

na dann bist Du hier wohl im falschen Forum... mir ist nicht bekannt, dass es hier ehrenamtlich tätige Anwälte gibt...

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:14

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 19. Oktober 2014 um 10:07:56 Uhr

na dann bist Du hier wohl im falschen Forum... mir ist nicht bekannt, dass es hier ehrenamtlich tätige Anwälte gibt...

Oder du bist ganz einfach nicht aufmerksam gewesen beim lesen. Ich habe nicht gefragt OB er eine Teilschuld kriegt, sondern was es mir bringt, WENN er eine kriegt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Oktober 2014 um 08:49:48 Uhr:

Der TE wollte nur wissen, was ihm eine Teilschuld des Unfallgegners bringt und nicht von Dir hören, dass er Scheiße gebaut hat.

Das weiß er schon.

Anscheinend weis er es nicht sonst würde er nicht in dem Irrglauben leben, der Unfallgegner hätte eine Teilschuld. Das hat er nämlich - so wie es bisher beschrieben wurde - nicht.

Zitat:

@Augentropfen schrieb am 19. Oktober 2014 um 10:14:51 Uhr

Oder du bist ganz einfach nicht aufmerksam gewesen beim lesen. Ich habe nicht gefragt OB er eine Teilschuld kriegt, sondern was es mir bringt, WENN er eine kriegt.

 

Irrelevant, da er keine Teilschuld bekommt.

Wann lernen die Menschen endlich zu ihren Fehlern zu stehen, statt sie immer auf Andere abwälzen zu wollen?

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:34

Kannst du mir einen gefallen tun und hier bitte nicht mehr posten?

Ich möchte von dir nicht wissen wie du den Fall bewertest, den du aus zwei Absätzen kennst. Ich möchte wissen, was mir eine Teilschuld seinerseits bringt. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Du brauchst jetzt auch nicht wieder das gleiche posten, es interessiert mich schlichtweg nicht.

Ob es deiner Meinung nach relevant ist oder nicht, hat für meine Frage überhaupt keine Relevanz.

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