Warum sind "LED" verboten laut "StvO" !?!? Was sagt ihr dazu!?
Hi,
diese Frage stell ich mir dauernt !! Die Dinger sind langlebiger, weniger Wärmeabstrahlung und heller !! Scheitert es wirklich am letzten nur weil sie heller sind !?
Hier in Deutschland darf man bald gar nicht mehr, alles wird hinten und vorne verboten !! TÜV halte ich aber für sinnvoll, nicht wie in der USA...wo echt Schrott teilweise auf den Straßen unterwegs ist!!
Der Stromverbrauch geht ja auch runter, wenn man komplett alles Birnen gegen Led-Birnen tauscht, vielleicht tankt man dann weniger und das wollen die nicht!! Joke, es macht bestimmt nur einen kleinen Prozentsatz aus, aber immerhin !!
Also Innenraum und Kofferraumbeleuchtung, werde ich wechseln da sch......auf die StvO !! Und zu den anderen Leuchten, da kauf ich mal einfach welche und vergleiche die Abstrahlung(Licht) wie´s aussieht + ob man gar geblendet wird !!
Vielleicht mache ich mir auch die mühe und schau bei der Dekra mal vorbei, wenn die keinen Unterschied merken dann geh ich vor Gericht......
lg. Chris
ps.: wenn man früher gesehen wird, baut man weniger Unfälle, doch denen gehts wohl mehr um das ablenken durch die Lichter !!
Beste Antwort im Thema
Warum versteht eigentlich keiner den Unterschied zwischen einer einzelnen LED, einem original LED-Rücklicht/-Scheinwerfer und nem ganzen Rücklicht/Scheinwerfer, die selber umgebaut sind bzw. irgendwelchen nicht zugelassenen Nachrüstlösungen (die im deutlichen Gegensatz zu den geprüften Artikeln zu sehen sind...)??? Ist das wirklich so schwer???
Mal abgesehen davon, ist ja eigentlich die Themenfrage schon falsch gestellt. Ob ich so etwas in mein Auto reinbaue, ist eine Frage der StVZO...die was ganz anderes ist als die StVO, ohne Z...und so oder so ist es ein bußgeldbewehrter Tatbestand, wenn ich ein nicht zugelassenes Teil anbaue oder ein Original-Teil der Leuchteinrichtungen derart massiv verändere...
Gruß Tecci
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29 Antworten
Ich vermute mal, dass viele LEDs einfach zu hell sind, wenn sie falsch montiert werden. Guck doch mal in so ne 9-LED Taschenlampe direkt rein. Das Ding blendet wie verrückt.
ja klar aber so ne 5watt birne die kann auch blenden . zb die led´´s die ich bei mir verbaut habe sind 5leds d.h. einer in der mitte für frontal abstrahlung und die anderen 4 sind seitlich zum bessernen aus strahlen . ne normale birne strahlt ja auch in allen richtungen genau so wie die leds die ich verbaut habe ^^
bild liegt bei
ne normale led strahlt nur punktuell da kann ich mir vorsstellen das diese blendet aber bei den zb wir das besser gesträut und leuchtet den scheinwerfer aus
mfg sonny
Das nutzt aber alles nichts, wenn Leuchtmittel und Scheinwerfer nicht aufeinander abgestimmt und gemeinsam geprüft und zugelassen wurden.
Zitat:
Original geschrieben von alex2308
Ich vermute mal, dass viele LEDs einfach zu hell sind, wenn sie falsch montiert werden.
nö...wie ich bereits einige posts zuvor schireb, kann man bei led#s nicht sicherstellen, das der reflektor das licht auch gelichmäßig ausstrahlt, da er auf halogenlämpchen ausgelegt ist und led's einen völlig anderen abstrahlwinkel haben.....
aus diesem grund müssten die hersteller für jeden fahrzeugscheinwerfer ein gtuachten erstellen lassen (rd. 20.000€) damit sie dann die led's mit zulassung verkaufen dürften......was nun so eine led kostet wenn die prüfkosten auf diesen pfennig-artikel umgelegt würden, kanns ich jeder ja selbst ausrechnen...es würde dann keiner kaufen....
Warum sollten die ihre Lämpchen zulassen, solange es solche Experten wie sonnyblack1989 gibt, die dieses Mist auch einbauen obwohl sie damit die ABE für ihr Fahrzeug verlieren.
sonnblack1989
sorry, aber das was du da als Anlage LED nennst würd ich mir nicht mal in meinem schlimmsten Alptraum einbauen. Die sehen schon so aus, als ob se richtig geil drauf sind die Kiste abfackeln zu wollen. 😰
@Cham
das wäre doch erstmal das geringste Problem, weil man wegen soviel anderem Scheiß noch die ABE für diverse Sachen am Fahrzeug verliert. Und meistens kommt es erst dann raus, wenn was passiert ist. (Unfall oder ähnliches) Ich habe aus Versehen an der Ampel mal gaaanz leicht ein Auto angedatscht.(Vergessen Bremse zu treten😠) Da ging das rechte Bremslicht nachweislich nicht. Ich musste vom "Schaden" (es war echt fast nix zu sehen und das Rücklicht ist heile geblieben) nur 30% zahlen.
Und bei sowas stellt sich die Frage warum sie einfach nicht erlaubt sind. Denn ich will nicht wissen, wieviele Leute auf der Straße rumfallen und eine Leuchte beobachten, die kaputt ist, und denen dann das selbe passiert. Wäre mit LED´s vermutlich nicht passiert. 🙄
Die können kein Auto abfackeln, der Schalter sitzt ja woanders. BTW, deinen Bremslichtbeitrag versteht doch kein Mensch. Da sind ja mehr Fehler als Wörter.
Warum versteht eigentlich keiner den Unterschied zwischen einer einzelnen LED, einem original LED-Rücklicht/-Scheinwerfer und nem ganzen Rücklicht/Scheinwerfer, die selber umgebaut sind bzw. irgendwelchen nicht zugelassenen Nachrüstlösungen (die im deutlichen Gegensatz zu den geprüften Artikeln zu sehen sind...)??? Ist das wirklich so schwer???
Mal abgesehen davon, ist ja eigentlich die Themenfrage schon falsch gestellt. Ob ich so etwas in mein Auto reinbaue, ist eine Frage der StVZO...die was ganz anderes ist als die StVO, ohne Z...und so oder so ist es ein bußgeldbewehrter Tatbestand, wenn ich ein nicht zugelassenes Teil anbaue oder ein Original-Teil der Leuchteinrichtungen derart massiv verändere...
Gruß Tecci
Tagfahrlicht? Alles nur üble Geldschneiderei der Zubehörindustrie und der deutsche Gesetzgeber macht da auch noch mit. Es wird endlich Zeit für eine EU-weit gültige Stvzo. So war es z.B. in Österreich erlaubt die Nebelscheinwerfer bestimmter VW-Modelle durch dimmen als Tagfahrlicht zu nutzen - ganz einfach realisiert durch eine andere Programmierung. Bei uns in Deutschland nicht erlaubt, weil Nebler sind Nebler und dürfen nicht als Tagfahrlicht eingestzt werden, auch dann nicht wenn sie gedimmt werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Standlicht, durch Einsetzen von LED-Leuchtmitteln Tagfahrlicht zu machen. Es darf halt nicht sein, weil unsere Stvzo so etwas nicht kennt! Da werden dann lieber irgenwelche Zubhörteile vom Flohmarkt made in China von sebsternannten Tunern am Auto verbaut und fast alles ist erlaubt.
Ich kann dich verstehen, und zum Glück gibt es eine STVO.
Denn sonst würde jeder Trottel, der nicht mal einen Unterschied zwischen einen LED-Scheinwerfer und normalen Glühlampen-Reflektorscheinwerfer erkennen kann, seine Kiste zum Blender umrüsten. Scheinbar gibt es wirklich genügend Leute die sich nicht zugelassenen LED als Ersatz für normale Glübringen einbauen und damit auf der Strasse rumfahren.
Gut zu wissen, wenn ich mal einen Unfall habe, dann schaue ich als erstes bei meinen Unfallgegner in die Schweinwerfer, wenn der solche LED-Dinger drin hat, das ist ja wie 6er im Lotto für mich 😁
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Warum versteht eigentlich keiner den Unterschied zwischen einer einzelnen LED, einem original LED-Rücklicht/-Scheinwerfer und nem ganzen Rücklicht/Scheinwerfer, die selber umgebaut sind bzw. irgendwelchen nicht zugelassenen Nachrüstlösungen (die im deutlichen Gegensatz zu den geprüften Artikeln zu sehen sind...)??? Ist das wirklich so schwer???Mal abgesehen davon, ist ja eigentlich die Themenfrage schon falsch gestellt. Ob ich so etwas in mein Auto reinbaue, ist eine Frage der StVZO...die was ganz anderes ist als die StVO, ohne Z...und so oder so ist es ein bußgeldbewehrter Tatbestand, wenn ich ein nicht zugelassenes Teil anbaue oder ein Original-Teil der Leuchteinrichtungen derart massiv verändere...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Warum versteht eigentlich keiner den Unterschied zwischen einer einzelnen LED, einem original LED-Rücklicht/-Scheinwerfer und nem ganzen Rücklicht/Scheinwerfer, die selber umgebaut sind bzw. irgendwelchen nicht zugelassenen Nachrüstlösungen (die im deutlichen Gegensatz zu den geprüften Artikeln zu sehen sind...)??? Ist das wirklich so schwer???Mal abgesehen davon, ist ja eigentlich die Themenfrage schon falsch gestellt. Ob ich so etwas in mein Auto reinbaue, ist eine Frage der StVZO...die was ganz anderes ist als die StVO, ohne Z...und so oder so ist es ein bußgeldbewehrter Tatbestand, wenn ich ein nicht zugelassenes Teil anbaue oder ein Original-Teil der Leuchteinrichtungen derart massiv verändere...
Gruß Tecci
Stvo, StvZo, Abe, Tüv, dass Alles interessiert doch keinen von diesen "Hirnis", diesen selbsternannten "LED-Tagfahrlichttunern". Das Allerschärfste was ich vor einiger Zeit in einem Forum gelesen habe: die Beschreibung wie einer dieser "Tuner" die serienmäßigen Scheinwerfer seines Autos aufgesägt hat um in dem Gehäuse eine LED-Kette als Tagfahrlicht reinzukleben. Ich frag mich nur wie der Typ den Scheinwerfer wieder wasserdicht gekriegt hat und was die "Rennleitung" dazu sagen wird.
Gruß
Cathare
Zitat:
Original geschrieben von Cathare
Ich frag mich nur wie der Typ den Scheinwerfer wieder wasserdicht gekriegt hat
das geht recht einfach, und bei vielen herstellern ist das dann sogar dichter, als beim originalscheinwerfer...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das geht recht einfach, und bei vielen herstellern ist das dann sogar dichter, als beim originalscheinwerfer...Zitat:
Original geschrieben von Cathare
Ich frag mich nur wie der Typ den Scheinwerfer wieder wasserdicht gekriegt hat
stimm ich zu
Zitat:
Original geschrieben von alex2308
stimm ich zuZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das geht recht einfach, und bei vielen herstellern ist das dann sogar dichter, als beim originalscheinwerfer...
Und was sagt die "Rennleitung" zu solchen Veränderungen?
Zitat:
Original geschrieben von Jondal2003
genau wie´s jetzt bei den Birnen gemacht wird die man im Haushalt benutzt !!
lg. Chris
Ich hab Birnen immer gerne gegessen. schade das die jetzt Verboten sind, hab ich noch gar nicht mitbekommen. Was mache ich denn mit meinem Birnenbaum zu Hause??
Linus, Leuchtobst gegenüber aufgeschlossen.
Tante Edit sagt: mein Gott, der Beitrag ist ja von 2008, hab ich ja ganz überlesen. Ist Leuchtobst den immer noch verboten?