Warum sind in meinem Fahrzeugschein 17-Zöller eingetragen obwohl ich keine habe?

BMW 3er

Hey,

Ich habe ein E93 mit M-Paket. Aktuell habe ich (von Werk aus) eine Mischbereifung von 225/40 vorne und 255/35 hinten auf M193 Felge.

Gerade schaue ich in meinem Fahrzeugschein und habe "17 Zöller" eingetragen. 😰
Dort stehen auf beiden Achsen "225/45 R17 91W". Kann sich das jemand von euch erklären? Also 17 Zöller habe ich definitiv nicht drauf (und auch nie drauf gehabt).

Viele Grüße und danke im Voraus 😎

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Also was in den COC Papieren steht, wird normalerweise so auch in die Zulassungspapiere übertragen. Das Spielchen hatte ich seinerzeit bei der Komplettabnahme meiner C-Klasse. Das COC Papier selbst ist nun mal keine Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis...

Wundert mich trotzdem. Aber wer weiß, vielleicht läuft das ja mittlerweile anders... 😁

Das ist schon länger nicht mehr so. Seit der Fahrzeugschein von der Zulassungsbescheinigung Teil I abgelöst wurde, stehen von den montierbaren Rädern nur noch die Serienräder drin. Den Nachweis, ob du die Räder so fahren darfst oder nicht, musst du nicht bringen, sondern die Polizei. Ist natürlich ohne die COC Bescheinigung etwas schwierig, aber auch hier besteht keine Mitführpflicht und es ist grundsätzlich nicht dein Problem.

Im Ausland darf die Polizei auch nichts bemängeln, was in Deutschland zulässig ist. Die EU Länder müssen gegenseitig die Zulassung der PKWs anerkennen - einzige Ausnahme: Es liegt eine Gefährdung durch irgendwelche Teile vor.

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Also was in den COC Papieren steht, wird normalerweise so auch in die Zulassungspapiere übertragen. Das Spielchen hatte ich seinerzeit bei der Komplettabnahme meiner C-Klasse. Das COC Papier selbst ist nun mal keine Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis...

Wundert mich trotzdem. Aber wer weiß, vielleicht läuft das ja mittlerweile anders... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Siriu


Weil 225/45 R17 die mindestgröße ist die auf dem 325d gefahren werden darf, egal was momentan drauf ist.

"gefahren werden MUSS".

Übrigens sind die im Schein angegebenen Größen, mit denen das Fz ohne Sonderausstattung serienmäßig ausgeliefert würde.
Bei anderen E90ern gibts z.B. auch 16-Zöller.
Ansonsten steht alles in der Ziff 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, was grundsätzlich erlaubt ist.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Zitat:

Original geschrieben von George 73


Rainer,hier diese bescheinigung,hast du diese?
auf der linke seite stehen alle größen die man fahren darf 😉
Danke für deine Antwort George :-)

Das habe ich leider nicht (beim blauen E90 hatte ich es).
Habe aber auf der BMW Seite gesehen dass man sich die COC für ca. 60 EUR für sein Fahrzeug nachhause bestellen kann. 😉

Entweder würde ich den Vorbesitzer mal fragen, wohin er das Teil verbummelt hat , weil es unter Umständen speziell dir helfen kann, wenn mal wieder von den Grünen bei zu schnellem Tempo auch noch Fragen nach der zulässigen Raddimension aufkommen, die du mit diesem Papier klären kannst

oder du verzichtest darauf, da es nicht mitgeführt werden muss

oder du besorgst es dir für 60 Euro, wenn du die Daten darauf lieber mitführen möchtest

oder du besorgst es dir zwangsweise, wenn das Fahrzeug nach außerhalb von Europa verkauft werden soll.

ist aber schon bekannt das man eine Kopie mit führen muß 🙂

Gruß
odi

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Zitat:

Original geschrieben von odi222


ist aber schon bekannt das man eine Kopie mit führen muß 🙂

Gruß
odi

Man muss keine Kopie der EG-Übereinst.-Bescheinigung mitführen.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Zitat:

Original geschrieben von odi222


ist aber schon bekannt das man eine Kopie mit führen muß 🙂

Gruß
odi

Man muss keine Kopie der EG-Übereinst.-Bescheinigung mitführen.

auch im Ausland nicht ?

Gruß
odi

Naihain!!
never
ne ne
nääh lass ma

Zitat:

Original geschrieben von odi222



Zitat:

Original geschrieben von hansi2004


Man muss keine Kopie der EG-Übereinst.-Bescheinigung mitführen.

auch im Ausland nicht ?

Gruß
odi

Innerhalb der EU

grundsätzlich

nicht.

Aber ob ein Dorfpolizist in Rumänien das auch weiß, ist vielleicht nicht sicher.

Mitführen muss man aber Bescheinigungen, die aufgrund von Sondergenehmigen, Einzelabnahmen u.ä. erteilt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Zitat:

Original geschrieben von odi222


auch im Ausland nicht ?

Gruß
odi

Innerhalb der EU grundsätzlich nicht.
Aber ob ein Dorfpolizist in Rumänien das auch weiß, ist vielleicht nicht sicher.
Mitführen muss man aber Bescheinigungen, die aufgrund von Sondergenehmigen, Einzelabnahmen u.ä. erteilt wurden.

danke für die Info - da war ich wohl falsch informiert 🙂

Gruß
odi

Dem rumänischen Dorfpolizist ist das egal ... der findet immer was, was man nicht dabei hat, seiner Meinung nach aber dabei haben muss. Meistens ist der Preis verhandelbar.
Mit dem Mopped haben wir schon die wildesten Feilschereien erlebt , die anfängliche 50 Euro ( i take dollars too) bis auf 1 Schachtel Zigaretten gedrückt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Dem rumänischen Dorfpolizist ist das egal ... der findet immer was, was man nicht dabei hat, seiner Meinung nach aber dabei haben muss. Meistens ist der Preis verhandelbar.
Mit dem Mopped haben wir schon die wildesten Feilschereien erlebt , die anfängliche 50 Euro ( i take dollars too) bis auf 1 Schachtel Zigaretten gedrückt haben.

ja, Reisen bildet 😉😁

Gruß
odi

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Also was in den COC Papieren steht, wird normalerweise so auch in die Zulassungspapiere übertragen. Das Spielchen hatte ich seinerzeit bei der Komplettabnahme meiner C-Klasse. Das COC Papier selbst ist nun mal keine Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis...

Wundert mich trotzdem. Aber wer weiß, vielleicht läuft das ja mittlerweile anders... 😁

Das ist schon länger nicht mehr so. Seit der Fahrzeugschein von der Zulassungsbescheinigung Teil I abgelöst wurde, stehen von den montierbaren Rädern nur noch die Serienräder drin. Den Nachweis, ob du die Räder so fahren darfst oder nicht, musst du nicht bringen, sondern die Polizei. Ist natürlich ohne die COC Bescheinigung etwas schwierig, aber auch hier besteht keine Mitführpflicht und es ist grundsätzlich nicht dein Problem.

Im Ausland darf die Polizei auch nichts bemängeln, was in Deutschland zulässig ist. Die EU Länder müssen gegenseitig die Zulassung der PKWs anerkennen - einzige Ausnahme: Es liegt eine Gefährdung durch irgendwelche Teile vor.

da dein auto Finanziert wird kann es vielleicht sein das diese EG Übereinstimmungsbescheinigung bei der BMW Bank mit dem Fahrzeugbrief liegt,als ich meinen 1 Jahr Finanziert habe hat man mir es als ich die restsumme für meinen bezahlt habe mit dem Brief zusammen nach Hause geschickt,frag erstmal bei BMW dann weißt du es zu 100% bescheid 😉

Nun gut, dann bin ich vielleicht nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, was das angeht... 😁

Meine C-Klasse (2010) stammte seinerzeit aus Frankreich und benötigte auf Grund fehlender Papiere eine Komplettabnahme, welche auf Grund der neu besorgten, und vorgelegten COC Papiere auch völlig problemlos ablief. In die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde von der Zulassungsstelle natürlich nur die herstellerseitig angegebene Serienbereifung mit 16 Zoll.

Aber stimmt, für die montierten 17 Zöller hatte ich eine entsprechende ABE.

Beim E90 lag für die 18 Zoll Felgen nur ein Gutachten bei. Somit wurden diese jetzt neulich vom Tüv nebst neuem Sportfahrwerk extra abgenommen. Das Zusatzblatt ist ständig als Kopie mitzuführen und muss nicht mal in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Da steht nur sowas von wegen - bitte bei der nächsten Änderung der Zulassungsbescheinigung nachtragen...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Aber stimmt, für die montierten 17 Zöller hatte ich eine entsprechende ABE.

Beim E90 lag für die 18 Zoll Felgen nur ein Gutachten bei. Somit wurden diese jetzt neulich vom Tüv nebst neuem Sportfahrwerk extra abgenommen. Das Zusatzblatt ist ständig als Kopie mitzuführen und muss nicht mal in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Da steht nur sowas von wegen - bitte bei der nächsten Änderung der Zulassungsbescheinigung nachtragen...

Bei Rädern aus dem Zubehör ist das auch wieder was anderes. Diese müssen eingetragen werden bzw. extra abgenommen werden und die Bescheinigung darüber muss dann mitgeführt werden. Das gilt aber eben nicht für Felgen, die es serienmäßig vom Hersteller für das Fahrzeug gibt.

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