WARUM anschnallen Pflicht ist ! ! ! ! !

Video (klick)

Sollten sich alle die zu gemüte führen die gerne mal unangeschnallt durch die Gegend fahren........
außer sie wollen sich selbst umbringen.

*edit by LUPF: Link korrigiert 26.07.04-13:30*

170 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von V-Hindernis


Na, vorsicht!
Alle selbst verursachten Gesundheitsschäden?
Nein, daß ist zumindest der Urgedanke der Versicherung!
Und manchmal macht man bei aller Besonnenheit vielleicht sogar einmal einen fahrlässigen Fehler, denn Irren ist menschlich.

Der Urgedanke der Versicherung ist die Übernahme von FAHRLÄSSIG herbeigeführten Schäden.

Bei Nichtangurten ist jedoch grundsätzlich von einer VORSÄTZLICHEN Handlung auszugehen.

Somit besteht da kein Widerspruch.

Wenn Nichtanschnallen vorsätzlich ist, dann beziehst du es wahrscheinlich auf Nichtanschnallen bei gegebener Möglichkeit. Dann ist aber auch Ausschalten des ESP, aber sogar das unangepaßte Schnellfahren innerhalb der Geschwindigkeitsbegrezung vorsätzlich.
Den Richter möcht ich sehn, der das nicht als fahrlässig einstuft.

Hallo!

Nichtanschnallen, ESP ausschalten oder ähnliches, also im gemeinsinn "Fahrlässige Handlungen" können von den Versicherern als "Grob Fahlässig" angesehen werden. dadurch werden sie von der Zahlungspflicht befreit! Als Beispiel: Man fährt mit ausgeschaltetem ESP zu schnell in eine Kurve und fliegt raus bzw. gerät in den Gegenverkehr. Dann wird die Versicherung argumentieren: "Mit eingeschaltetem ESP wäre es nicht zu dieser Situation gekommen und wir stufen dies daher als Grob Fahrlässig ein!"
Oder?
Zum Hauptthema:
Ich schnall mich auch IMMER an und bestehe auch darauf dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. Selbst richtige Gurtmuffel aus meinem Bekanntenkreis schnallen sich bei mir an, weil sie wissen, dass sie sonst rausfliegen!

MfG

Nichtanschnallen sehe ich noch ein. Ich schnalle micht selbst immer an. Wenn ich mich nicht anschnallen würde, käme ich mir irgendwie "nackt" vor. Aber bei ESP kann ich mir das nicht vorstellen. Was ist mit Fahrzeugen, die kein ESP haben?

Bei der Beantragung der Versicherung wird man ja nicht gefragt, ob man ESP hat oder nicht. Es gibt ja auch keine Vergünstigung für ESP Inhaber. Bei mir ist ESP zwar immer eingeschalten. Das liegt aber daran, dass es beim Starten automatisch eingeschalten ist. Ich sehe ausgeschaltetes ESP nicht als "grob fahrlässig" an.

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman


......Aber bei ESP kann ich mir das nicht vorstellen. Was ist mit Fahrzeugen, die kein ESP haben?......

Als Unterschied wird hier wohl angesehen, dass das ESP vorhanden ist und dass es manuell ausgeschaltet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von V-Hindernis


Wenn Nichtanschnallen vorsätzlich ist, dann beziehst du es wahrscheinlich auf Nichtanschnallen bei gegebener Möglichkeit. Dann ist aber auch Ausschalten des ESP, aber sogar das unangepaßte Schnellfahren innerhalb der Geschwindigkeitsbegrezung vorsätzlich.
Den Richter möcht ich sehn, der das nicht als fahrlässig einstuft.

Die Rechtssprechung geht mehr und mehr dazu über, derartige Dinge als vorsätzlich einzustufen.

Ich habe zwar auch schon solche Urteile gesehen (auch ältere), und es mag auch ein gewisser Trend (zeitlich) sichtbar werden, doch mehrheitlich sieht es noch (so viel gibts ja dazu nach meiner Erfahrung auch gar nicht) nach einheitlichen Urteilen aus.

Aber, ja, der Wahnsinn kommt, auch in roten Roben!

Zum Thema Versicherung und "von der Zahlungspflicht befreit". Das gibt es nicht!!!
Die Versicherung zahlt immer. Zum Schutze des Geschädigten ist das gesetzlich geregelt. Ob die Versicherung sich das Geld danach vom Versicherten zurück hoilt ist eine andere Sache.......

Zitat:

Original geschrieben von Spacefroggy


Zum Thema Versicherung und "von der Zahlungspflicht befreit". Das gibt es nicht!!!
Die Versicherung zahlt immer......

...das stimmt vielleicht für Haftpflicht-Schäden. Bei Kaskoschäden stimmt das nicht. Aber das meintest du sicher auch so...

Hallo,

gibt es das Video von der ersten Seite noch irgendwo zu sehen?

Gruß Peter

PtheB, hast PN...
*EDIT*
hier der Link

Hmmmm...

Link auf der ersten Seite funzt bei mir immernoch nicht, und mich würd´s auch interessieren...

Gruß, Jens

Sorry, guck mal meinen BEitrag über dir, da hab ich den Link gepostet...

@hossemann: Ich habe mir erlaubt, den Link in deinem Eingangsposting gemäß deiner Korrektur oben anzupassen. Ich finde den Beitrag echt wichtig und da sollte jeder das Video gleich am Anfang sehen können 😉

Ja wunderbar, Danke Lupf....
dat hatte ich nämlich auch vor, aber leider darf man Beiträge ja nur innerhalb eines Tages nach dem posten editieren :-)
Merci, dass es dich gibt 😛 😁

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