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Kennzeichenbeleuchtung an Fahrradträger Pflicht?

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 20:00

Hallo,

baue mir gerade einen Fahrradträger für die AHK, dieser ist 1,5m Breit.

An die Enden kommen normale Heckleuchten hin und das Nummernschild in die Mitte.

Meine Frage ist jetzt, muss das Kennzeichen des Trägers Beleuchtet sein?

Beste Antwort im Thema

Die Frage wird sich spätestens dann stellen,wenn die Eigenkonstruktion auf der Autobahn liegt.

Ich vermute mal,dass die Fahrradträger eine TypGenehmigung benötigen. Zahlen mit Sicherheit zu genehmigungspflichtigen Anbauteilen.

Gruß M

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Ja .

Zitat:

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.

Zitat:

9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Alle Amtlichen Kennzeichen hinten brauchen eine Beleuchtung

Moorteufelchen

am 10. Juni 2019 um 20:14

Klar brauchst du eine Kennzeichenbeleuchtung, aber das ist wohl das kleinste Problem. Wie sieht es mit der Abnahme aus?

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 20:18

Ok, meine frage ist damit beantwortet, ich baue eine extra Kennzeichenbeleuchtung mit dran.

 

Ach Halodri1, wieso braucht der Träger eine Abnahme, der zählt doch als Ladung wie ein Lastenträger?

Die Frage wird sich spätestens dann stellen,wenn die Eigenkonstruktion auf der Autobahn liegt.

Ich vermute mal,dass die Fahrradträger eine TypGenehmigung benötigen. Zahlen mit Sicherheit zu genehmigungspflichtigen Anbauteilen.

Gruß M

am 10. Juni 2019 um 20:27

Da war windelexpress schneller. Es kann nicht jeder einfach was basteln und auf die AHK setzen.

Das Ganze nennt sich EU Betriebserlaubnis (EBE).

Weiter ist zu beachten:

Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern der EU für die Verwendung eines Fahrradträgers auch ein 13-poliger Elektrosatz vorgeschrieben ist (zum Beispiel Deutschland & Österreich). Falls das dritte Bremslicht bei der Nutzung des Fahrradträgers an Ihrem Fahrzeug verdeckt wird, empfehlen wir die Erweiterung gleich mit zu bestellen, da auch dies in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist.

Na dann mal viel Erfolg beim "bauen".

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 20:44

Also ich habe mich vorher im Netz informiert, daher ist mein Wissenstand, dass Fahrradträger für die AHK als Ladung gelten und keine ABE Benötigen.

Aber Ihr kennt doch bestimmt auch diese Lastenträger wie die Jäger die haben um Ihr Wild zu Transportieren.

Die haben ALLE keine ABE, Typengemigung oder ähnliches!

Mein alter EUFAB Fahrrad-Träger hat auch keine derartigen Unterlagen oder Bescheinigungen, oder Aufkleber angebracht!

Ich habe einen MFT multi cargo 2 mit E-Nummer aus Holland (E4...).

Also das ein Fahrradträger als Ladung zählt,wäre mir neu. Die Fahrräder sind die Ladung. Und der Träger dafür muss selbstverständlich geprüft sein. Genau wie dessen Beleuchtung.

Und nur weil Jäger mit selbstgebauten Körben teilweise ohne Beleuchtung auf der Ahk rum fahren,heißt es nicht,dass diese keine Genehmigung brauchen und man sich so etwas grundsätzlich selbst bauen darf.

Bin so einem jagdMann mal fast in den Korb gefahren,da dieser nicht zu erkennen war hinten dran. Da der Korb mehr als 50cm nach hinten über ragte,wäre mindestens ne rote Fahne fällig gewesen.

Gruß M

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 21:13

Der Fahrradträger ist abnehmbar und zählt daher als Ladung.

Anders sieht es aus wenn es sich um einen Verschraubten hinten am Wohnmobil handelt,

dieser Benötigt eine Betriebserlaubnis oder ABE, da fest Verschraubt.

Auch mein Dachträger oder die Dachbox haben keine ABE und benötigen auch keine, da Ladung!

Das ein zigste was bei meinem Träger Geprüft und zugelassen sein muss, sind die Rückleuchten (E-Nummer),

ebenso der 13 Polige Stecker, da auch Rückfahrscheinwerfer usw. Funktionieren müssen.

Aber das ist anscheinend eine Diskussion die hier im Forum schon des öfteren aufgetreten ist.

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 21:17

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Juni 2019 um 23:11:08 Uhr:

 

Und nur weil Jäger mit selbstgebauten Körben teilweise ohne Beleuchtung auf der Ahk rum fahren,heißt es nicht,dass diese keine Genehmigung brauchen und man sich so etwas grundsätzlich selbst bauen darf.

Gruß M

Beleuchtung und Kennzeichen sind daran nur Vorgeschrieben sollte die Ladung die Beleuchtung oder das Kennzeichen des Fahrzeuges überdecken.

Ist daher vom Fahrzeug abhängig wo dieses die Leuchten hat und was man Transportiert.

Ich weiss zwar nicht wer hier Recht hat, aber finde die Diskussion und das Thema durchaus interessant - auch wenn es von der eigentlichen Frage abweicht.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 10. Juni 2019 um 23:13:55 Uhr:

Der Fahrradträger ist abnehmbar und zählt daher als Ladung.

so ist das. Die Vorschriften für Ladung sind nur, dass sie so gesichert sein muss, dass sie nicht abfällt. Eine Abnahme oder Prüfgenehmigung ist nicht erforderiich. Wobei die verbauten Beleuchtungseinrichtungen natürlich E-Nummern haben müssen.

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