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Motorrad: Pflicht für RDKS?

Themenstarteram 17. November 2020 um 17:33

Hallo Forum ,

Weis nicht ob ich hier richtig bin. Falls nicht bitte ich den Mod das hier in das richtige Forum zu verschieben .

Zum Thema :

Seit 2014 sind Autohersteller dazu verpflichtet ihre Fahrzeuge mit einer Reifenluftdrucküberwachung auszustatten.

Gibt es eine ähnliche Pflicht für Motorradhersteller , und wenn ja , ab wann ?

Dankeschön!

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35 Antworten

EU-Verordnung Nr. 661/2009. Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64 müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle der Klasse M1/M1G mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Seit 1. November 2014 ist ein solches System für alle Neuwagen vorgeschrieben.

Klasse M1/M1G umfasst Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz), d.h. PKW, Geländefahrzeuge und Wohnmobile.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reifendruckkontrollsystem

Fürs Motorrad gibt es keine Vorschrift.

Merkwürdig, wüsste nicht, dass in meinem Womo (EZ 8/2016) so was verbaut wäre.

Themenstarteram 17. November 2020 um 18:39

Ich frage, weil einige Motorräder des Baujahres 2020 und neu angekündigte 2021 Modelle mit RDKS „serienmäßig“ ausgestattet sind.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 17. November 2020 um 19:39:01 Uhr:

Ich frage, weil einige Motorräder des Baujahres 2020 und neu angekündigte 2021 Modelle mit RDKS „serienmäßig“ ausgestattet sind.

Na ja, es waren ja auch schon Autos mit Gurten, Airbags, KATs serienmässig ausgestattet bevor es Pflicht wurde.. erst waren es die "Luxus"autos, später wurde es zum Wettbewerbsmerkmal um sich gegen das Konkurenzmodell abzuheben. Wird bei Motorrädern nicht anders sein?!?!?

Das sind dann aber nicht unbedingt die 125er im Billigsegment.

Bei meiner BMW von 2018 (auch dem vorherigen Modell von 2013) war das noch Aufpreis. Tippe mal darauf, dass so ca. 99,99% der Käufer diese Option gewählt haben und es für den Hersteller einfacher ist, den Preis etwas anzupassen und dafür das Teil serienmäßig zu verbauen.

Naja, kostet ja auch nicht wirklich die Welt, und ist eine gute Ausstattung!

Sinnvoller als immer mehr Leistung und sinnlose überdimensionale LED Monitore.

 

Früher oder später, wird auch das zur Pflicht werden, ähnlich wie ABS.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 17. November 2020 um 19:39:01 Uhr:

Ich frage, weil einige Motorräder des Baujahres 2020 und neu angekündigte 2021 Modelle mit RDKS „serienmäßig“ ausgestattet sind.

Meine hat seriemäßig einen Tempomat, ist das jetzt auch gesetzlich vorgeschrieben??? :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2020 um 19:31:45 Uhr:

Merkwürdig, wüsste nicht, dass in meinem Womo (EZ 8/2016) so was verbaut wäre.

Dann ist es nicht in der Klasse M1 zugelassen.

Laut ZBII - Fahrzeugklasse M1. Erscheint nur in der Aufpreisliste als Fahrerassistenzpaket und das hab ich nicht gewählt. Schätze mal, der Hersteller Hymer lässt das dann unter "Kleinserie" laufen (lustig, Basis Ducato) und muss nicht alle sicherheitstechnischen Vorschriften der Serie erfüllen.

Der Ducato war vor 2012 bereits homologiert, deswegen hat deiner kein RDKS. Er hat ja Ende 2011 mit der Modellpflege neue Motoren bekommen und erst im Herbst 2016 wieder neue, dein EZ 08/2016 ist also noch aus der 2011er Serie.

Danke, widerspräche aber deinen früheren Ausführungen zu "alle Neuwagen ab 1.11.2014". Was soll's, ändern kann man Behördenvorschriften genau so wenig, wie immer verstehen.

Die Basis für das Wohnmobil kann gut ein N1-Fahrzeug sein (ggf. auch ein unvollständiges). Wenn dann der Aufbau als zweite Stufe eine Kleinserien-Genehmigung hat, dann greifen viele Vorschriften nicht.

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