Warteraum G30/31
Dann fang ich mal an:
530xD
Sophistograu Brillanteffekt metallic
Leder Dakota Schwarz/Schwarz
19" M LMR Doppelspeiche 664 M/MB, schwarz
BusinessPackage
Innovationspaket
M Sportpaket
Navigationspaket ConnectedDrive
Sonderausstattungen:
Active Protection
Adaptiver LED-Scheinwerfer
Aktive Sitzbelüftung vorn
Aktiver Fussgängerschutz
Alarmanlage
Ambientes Licht
Apple CarPlay Vorbereitung
Automatic Getriebe Steptronic
Außenspiegel, automatisch abblendend
Bereifung mit Notlaufeigenschaften
BMW Display Schlüssel
BMW Head-Up Display
BMW Individual Dachhimmel anthrazit
BMW Individual Hochglanz Shadow Line
Concierge Services
ConnectedDrive Services
Driving Assistant Plus
Durchladesystem
Dynamische Dämpfer Control
Edelholzausführung 'Fineline' Ridge
Fernlichtassistent
Fußmatten in Velours
Glasdach, elektrisch mit Schiebe- und Hebefunktion
Harman Kardon Surround Sound System
Integral-Aktivlenkung
Intelligenter Notruf
interne Steuerung
Klimaautomatik mit 4-Zonenregelung
Komfortsitze vorn, elektrisch verstellbar
Komfortzugang
LED-Nebelscheinwerfer
Lenkradheizung
M Aerodynamikpaket
M Lederlenkrad
M Sportbremse
Multifunktionales Instrumentendisplay
Navigationssystem Professional
Online Entertainment
Park Distance Control (PDC)
Real Time Traffic Information
Reifendruckanzeige
Remote Services
Rückfahrkamera
Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
Sonnenschutzverglasung
Standheizung mit Fernbedienung
Steuerung EfficientDynamics
Telefonie mit Wireless Charging
TeleServices
Warndreieck und Verbandkasten
WLAN Hotspot
Zusätzliche 12-V-Steckdosen
So bestellt - Auslieferung im März
Da ich jetzt einen G11 fahre, bin ich eigentlich nur gespannt ob das semi-autonome Fahren sich verbessert hat.
Gruß
BMWJunky
Beste Antwort im Thema
Kann ein Moderator diesem Elend hier bitte ein Ende setzen, bevor dieser Thread vollends vor die Hunde geht!?!
Was für ein öffentlich ausgetragenes Kasperltheater von euch zwei!
8988 Antworten
Zitat:
@Blasius66 schrieb am 14. November 2020 um 09:40:56 Uhr:
Erstzulassung zählt soviel ich weiss
Das war auch mein Grund erst im Juli und noch nicht im Juni 2020 zuzulassen.
Es zählt das Lieferdatum gemäss gesetzlicher MWSt-Regelung. Meistens findet die Lieferung (Fahrzeugübergabe) ja kurz nach der Zulassung statt.
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Angenommen Fahrzeug steht am 15.12.2020 beim Händler und ich bezahle auch gleich die gesamte Summe in diesem Jahr...? Zulassen dann trotzdem 2021.
Wir lassen uns überraschen, oder 🙂 🙂 🙂
Kinder, Rechnungsdatum zählt. Wenn du die Rechnung im Dezember 2020 erhältst und bezahlst ist alles tutti. Zulassen kannst du dann wann du willst. Im übrigen, habt Ihr einen findigen Käufer, der Eure VIN mal durch den Decoder jagt und sieht das Baudatum 2020 aber EZ 2021 war, dann habt Ihr die Diskussion sowieso....
Es muss ja das Rechnungsdatum zählen. Angenommen das Fahrzeug geht zurück an den Händler und wird dann mit ausgewiesener USt. weiter versteuert, muss ja der ursprüngliche Rechnungsbetrag bzw. der dort ausgewiesene Bruttolistenpreis gelten, da man sonst den für die steuerliche Basis notwendigen BLP nachträglich ermitteln müsste. Das macht ja niemand und kann ja auch „fast“ niemand.
NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.
Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.
Schon interessant, wieviel Falsches hier ohne Quelle als Tatsache hingestellt wird...
https://...zahler-rheinland-pfalz.de/.../
Übrigens auch die Aussage meines Finanzamtes auf eine telefonische Nachfrage hin.
Zitat:
@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:
NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.
Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...
Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum (nicht zu verwechseln mit Zahlungszielen, Anzahlungsrechnungen etc...folgende Ausnahmen und Infos sind zu beachten: https://www.hamburger-software.de/.../) Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet!
Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 12:45:06 Uhr:
Zitat:
@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:
NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.
Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...
Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum. Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... hier laufen echt immer Granaten herum !!!
Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.
Das meine ich ja, Rechnung werde ich dieses Jahr noch bekommen und das Fahrzeug auch ins Geschäft liefern lassen. Nur die Zulassung soll im neuen Jahr erfolgen.
Am besten den Steuerberater fragen 🙂
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 12:45:06 Uhr:
Zitat:
@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:
NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.
Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...
Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum (nicht zu verwechseln mit Zahlungszielen, Anzahlungsrechnungen etc...folgende Ausnahmen und Infos sind zu beachten: https://www.hamburger-software.de/.../) Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet!
Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.
Das ist nicht richtig. Handwerker leisten zum Beispiel die Reparatur am 12.11.20. Der Betrieb schreibt die Rechnung erst im Januar 2021. Auf der Rechnung steht: Leistungserbringung 12.11.20
> > > Rechnung, die in 2021 geschrieben wird, weist 16% Mwst. aus
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 13:18:46 Uhr:
Ließ mal mein Link, da steht dann nichts anderes 😉
Du hast geschrieben: Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum
Und DAS ist grundlegend falsch
Das ist grundlegend richtig mit gewissen Ausnahmen und Einschränkungen. Beim neuen Automobil ist es definitiv richtig. Da entspricht Rechnungsdatum = Leistungserbringung !
Die einzig richtigen Äußerungen zur MwST-Absenkung kamen bisher von @blowfly , der Rest scheint mir durchweg falsch zu liegen.
Hier in allgemeinverständlicher Darstellung:
https://www.bundesregierung.de/.../faq-mehrwertsteuersenkung-1764364
Mein Dienstwagen (Auslieferung Anfang Juli) wurde übrigens erst 3 Monate später abgerechnet.