Warteraum G30/31

BMW 5er G30

Dann fang ich mal an:

530xD

Sophistograu Brillanteffekt metallic
Leder Dakota Schwarz/Schwarz
19" M LMR Doppelspeiche 664 M/MB, schwarz
BusinessPackage
Innovationspaket
M Sportpaket
Navigationspaket ConnectedDrive

Sonderausstattungen:

Active Protection
Adaptiver LED-Scheinwerfer
Aktive Sitzbelüftung vorn
Aktiver Fussgängerschutz
Alarmanlage
Ambientes Licht
Apple CarPlay Vorbereitung
Automatic Getriebe Steptronic
Außenspiegel, automatisch abblendend

Bereifung mit Notlaufeigenschaften
BMW Display Schlüssel
BMW Head-Up Display
BMW Individual Dachhimmel anthrazit
BMW Individual Hochglanz Shadow Line

Concierge Services
ConnectedDrive Services

Driving Assistant Plus
Durchladesystem
Dynamische Dämpfer Control

Edelholzausführung 'Fineline' Ridge

Fernlichtassistent
Fußmatten in Velours

Glasdach, elektrisch mit Schiebe- und Hebefunktion

Harman Kardon Surround Sound System

Integral-Aktivlenkung
Intelligenter Notruf
interne Steuerung

Klimaautomatik mit 4-Zonenregelung
Komfortsitze vorn, elektrisch verstellbar
Komfortzugang

LED-Nebelscheinwerfer
Lenkradheizung

M Aerodynamikpaket
M Lederlenkrad
M Sportbremse
Multifunktionales Instrumentendisplay

Navigationssystem Professional

Online Entertainment

Park Distance Control (PDC)

Real Time Traffic Information
Reifendruckanzeige
Remote Services
Rückfahrkamera

Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
Sonnenschutzverglasung
Standheizung mit Fernbedienung
Steuerung EfficientDynamics

Telefonie mit Wireless Charging
TeleServices

Warndreieck und Verbandkasten
WLAN Hotspot
Zusätzliche 12-V-Steckdosen

So bestellt - Auslieferung im März
Da ich jetzt einen G11 fahre, bin ich eigentlich nur gespannt ob das semi-autonome Fahren sich verbessert hat.

Gruß
BMWJunky

Beste Antwort im Thema

Kann ein Moderator diesem Elend hier bitte ein Ende setzen, bevor dieser Thread vollends vor die Hunde geht!?!
Was für ein öffentlich ausgetragenes Kasperltheater von euch zwei!

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Erstzulassung zählt soviel ich weiss

Zitat:

@Blasius66 schrieb am 14. November 2020 um 09:40:56 Uhr:


Erstzulassung zählt soviel ich weiss

Das war auch mein Grund erst im Juli und noch nicht im Juni 2020 zuzulassen.

Ihr habt recht, sorry!

Es zählt das Lieferdatum gemäss gesetzlicher MWSt-Regelung. Meistens findet die Lieferung (Fahrzeugübergabe) ja kurz nach der Zulassung statt.

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Angenommen Fahrzeug steht am 15.12.2020 beim Händler und ich bezahle auch gleich die gesamte Summe in diesem Jahr...? Zulassen dann trotzdem 2021.

Wir lassen uns überraschen, oder 🙂 🙂 🙂

Kinder, Rechnungsdatum zählt. Wenn du die Rechnung im Dezember 2020 erhältst und bezahlst ist alles tutti. Zulassen kannst du dann wann du willst. Im übrigen, habt Ihr einen findigen Käufer, der Eure VIN mal durch den Decoder jagt und sieht das Baudatum 2020 aber EZ 2021 war, dann habt Ihr die Diskussion sowieso....

Es muss ja das Rechnungsdatum zählen. Angenommen das Fahrzeug geht zurück an den Händler und wird dann mit ausgewiesener USt. weiter versteuert, muss ja der ursprüngliche Rechnungsbetrag bzw. der dort ausgewiesene Bruttolistenpreis gelten, da man sonst den für die steuerliche Basis notwendigen BLP nachträglich ermitteln müsste. Das macht ja niemand und kann ja auch „fast“ niemand.

NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.

Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.

Schon interessant, wieviel Falsches hier ohne Quelle als Tatsache hingestellt wird...

https://...zahler-rheinland-pfalz.de/.../

Übrigens auch die Aussage meines Finanzamtes auf eine telefonische Nachfrage hin.

Zitat:

@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:


NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.

Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.

Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...

https://...zahler-rheinland-pfalz.de/.../

Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum (nicht zu verwechseln mit Zahlungszielen, Anzahlungsrechnungen etc...folgende Ausnahmen und Infos sind zu beachten: https://www.hamburger-software.de/.../) Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet!

Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 12:45:06 Uhr:



Zitat:

@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:


NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.

Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.

Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...

https://...zahler-rheinland-pfalz.de/.../

Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum. Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... hier laufen echt immer Granaten herum !!!

Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.

Das meine ich ja, Rechnung werde ich dieses Jahr noch bekommen und das Fahrzeug auch ins Geschäft liefern lassen. Nur die Zulassung soll im neuen Jahr erfolgen.

Am besten den Steuerberater fragen 🙂

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 12:45:06 Uhr:



Zitat:

@blowfly schrieb am 14. November 2020 um 12:37:08 Uhr:


NEIN, das Rechnungsdatum ist NICHT ausschlaggebend.

Entscheidend ist die physische, faktische Auslieferung (Übergabe) des Fahrzeugs. Du kannst es also ausgeliefert bekommen (unangemeldet), zu Hause hinstellen und erst 2021 anmelden.

Schon interessant, wieviel Falsches erzählt wird...

https://...zahler-rheinland-pfalz.de/.../

Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum (nicht zu verwechseln mit Zahlungszielen, Anzahlungsrechnungen etc...folgende Ausnahmen und Infos sind zu beachten: https://www.hamburger-software.de/.../) Ansonsten ist es steuerlich nicht sauber/Steuerbetrug... Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet!

Wenn jemand auf die Idee kommt, naja dann lasse ich mir in 2020 eine Anzahlungsrechnung über 100% der Summe stellen muss ich Ihn leider enttäuschen... es zählt der MwSt Satz der Endrechnung/Lieferung.

Das ist nicht richtig. Handwerker leisten zum Beispiel die Reparatur am 12.11.20. Der Betrieb schreibt die Rechnung erst im Januar 2021. Auf der Rechnung steht: Leistungserbringung 12.11.20

> > > Rechnung, die in 2021 geschrieben wird, weist 16% Mwst. aus

https://www.invoiz.de/lexikon/lieferdatum-leistungsdatum/

Ließ mal mein Link, da steht dann nichts anderes 😉

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 14. November 2020 um 13:18:46 Uhr:


Ließ mal mein Link, da steht dann nichts anderes 😉

Du hast geschrieben: Lieferdatum ist immer auch Rechnungsdatum

Und DAS ist grundlegend falsch

Das ist grundlegend richtig mit gewissen Ausnahmen und Einschränkungen. Beim neuen Automobil ist es definitiv richtig. Da entspricht Rechnungsdatum = Leistungserbringung !

Die einzig richtigen Äußerungen zur MwST-Absenkung kamen bisher von @blowfly , der Rest scheint mir durchweg falsch zu liegen.

Hier in allgemeinverständlicher Darstellung:
https://www.bundesregierung.de/.../faq-mehrwertsteuersenkung-1764364

Mein Dienstwagen (Auslieferung Anfang Juli) wurde übrigens erst 3 Monate später abgerechnet.

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