Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 2. September 2015 um 11:38:04 Uhr:


Ob die Reparatur wirklich einwandfrei durchgeführt wurde zeigt erst die Zeit und dann wird sich auch zeigen was das Garantieversprechen wert ist. Leider zeigt sich oft das Garantien nichts Wert sind wenn man Sie mal braucht.

Leider ist das bei jeglichen Arbeiten die egal welche Werkstatt durchführt so.

Auch der TE weiss heute nicht, ob seine für besonders viel Geld gewechselte Scheibe in 3 Jahren noch dicht ist, auch Du weisst nicht ob dein heute in deiner selbst gewählten Werkstatt reparierter Kotflügel nach zwei Wintern nicht rostet.

In sofern ist das kein passendes Argument pro oder contra.

Der Unterschied ist: Bei direkter Beauftragung gibt es diese 5 Jahre Garantie gar nicht erst, dort interessiert sich die Werkstatt nach Ablauf der gesetzl. Gewährleistung in der Regel nicht mehr für dein etwaiges Anliegen.

Bei 600 Euro für einen Scheibenwechsel haben bestimmt 3 Meister und der Firmenchef selber die Scheibe gewechselt.

Da kann also nichts schief gehen 😉

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. September 2015 um 11:59:36 Uhr:


Schon mal darüber nachgedacht, welchen Wertverlust Dein Auto durch die Reparatur in der Nicht-Markenwerkstatt erleidet?
Verstehe mich bitte nicht falsch, ich möchte Dich nicht desillusionieren, wenn Du zufrieden bist, ist Alles schön. Aber man sollte Dinge zu Ende denken.

Abgesehen davon dass ich keine Gebrauchtwagen kaufe und erst recht keine mit Vorschaden und auch abgesehen davon, dass sog. Markenwerkstätten ohnehin keine Unfallschäden selbst reparieren und auch abgesehen davon, dass die Halli-Galli-Werkstatt der HUK z.B. hier vor Ort der größte Glaspalast am Platz ist:

Müsste ich wählen zwischen einem Wagen mit vom Vorbesitzer vielleicht sogar fiktiv abgerechneten und dann in seiner „Werkstatt des Vertrauens“ „behobenen“ Unfallschaden, und einem der im Auftrag einer Versicherung in einem Fachbetrieb durchgeführt wurde, ich wüsste sehr genau für welche der beiden ich mich entscheiden würde.

Aber da scheinen die Präferenzen offenbar unterschiedlich zu sein.

Wie dem auch sei, wenn eine Scheibe oder zb ein Wildschaden nicht über eine Vertragswerkstatt gelaufen ist erlischt für die betroffenen Bereiche die Rostgarantie des Herstellers, Welche bei den Meisten 12 Jahre lang gilt.
Lass Ich die Scheibe in der Vertragswerkstatt tauschen und am Scheibenrahmen taucht Rost auf kann man sich an den Hersteller wendet. Rostet ein über die Vertragswerkstatt behobener Wildschaden läuft es auch über den Hersteller. Läuft es über die Partner der Versicherung ist der Hersteller Raus aus der Garantie. Denn das dann nach Vorgaben der Autohersteller gearbeitet wird kann man getrost Ausschließen , denn die Versicherungen geben exakt vor was die Stunde kosten darf und woher die Teile kommen. Originalteile dann bestenfalls wenn keine Nachbauten verfügbar sind.
Das Schadensmanagement der Versicherer dient nur vorgeblich dem Kunden da Er nichts mehr tun muss. In Wahrheit geht es nur darum über komplette Kostenkontrolle Kosten zu drücken.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 2. September 2015 um 13:21:34 Uhr:



Abgesehen davon dass ich keine Gebrauchtwagen kaufe und erst recht keine mit Vorschaden und auch abgesehen davon, dass sog. Markenwerkstätten ohnehin keine Unfallschäden selbst reparieren und auch abgesehen davon, dass die Halli-Galli-Werkstatt der HUK z.B. hier vor Ort der größte Glaspalast am Platz ist:

Ist ja eine seltsame Gegend, in der Du lebst. Die Partnerwerkstätten der Versicherung bauen sich von 60,- € Stundenverrechnungssatz riesige Glaspaläste, alle anderen zocken die Versicherungen mit völlig überhöhten Rechnungen ab und die Fiktivabrechner bereichern sich, indem sie auf einen Teil ihres Schadensersatzes verzichten. Und alle Versicherungen, besonders aber die HUK, sind edel und gut.

Ist das die Gegend um Bodenwerder, oder doch um Hanau?

Letztlich gibt es doch zwei Möglichkeiten:

Entweder man ist bereit, sein Fahrzeug zur Wartung und Reparatur in eine freie und günstige Werkstatt zu bringen. Dann schließt man sinnigerweise eine Kaskoversicherung ab, bei der man im Schadensfall in eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt geschickt wird.

Oder aber man lässt sein Fahrzeug grundsätzlich in einer Vertragswerkstatt warten und reparieren. Dann wählt man einen Versicherungsvertrag, bei dem man auch im Schadensfall das Recht hat, sein Auto in die Vertragswerkstatt zu bringen und dort reparieren zu lassen.

Die Entscheidung sollte aus meiner Sicht insbesondere vom Wert und vom Alter des Fahrzeugs abhängen. Solange das Auto in der Garantiezeit ist oder aber man nach Ablauf dieser Zeit noch mit Kulanz des Herstellers rechnen kann (in der Regel bis zu fünf Jahre nach Erstzulassung, falls das Fahrzeug immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde), würde ich mein Auto immer nur in eine Vertragswerkstatt bringen.

Es kann aber nicht angehen, dass man immer alle Wartungen in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen und dann - wie in meinem Fall - bei einem Schadensfall die in der Vertragswerkstatt entstandenen Kosten nicht vertragsgemäß (da keine Werkstattbindung vereinbart) reguliert werden, weil die Reparatur in einer anderen, freien Werkstatt kostengünstiger gewesen wäre.

Grüße vom Räuber

um das gehts hier auch gar nicht.

Es geht einfach darum, dass die Porsche Werkstatt einen Wucherpreis für den Scheibenwechsel verlangt.

Auch freie Werkstattwahl bedeutet nun mal, dass der Vertragshändler einen Marktgerechten Arbeitslohn verlangen muss und nicht eben mal 600,- € für eine 2 bis 3 Stunden Arbeit, wie eine Scheibe zu wechseln.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. September 2015 um 14:35:26 Uhr:


Ist ja eine seltsame Gegend, in der Du lebst. Die Partnerwerkstätten der Versicherung bauen sich von 60,- € Stundenverrechnungssatz riesige Glaspaläste, alle anderen zocken die Versicherungen mit völlig überhöhten Rechnungen ab und die Fiktivabrechner bereichern sich, indem sie auf einen Teil ihres Schadensersatzes verzichten. Und alle Versicherungen, besonders aber die HUK, sind edel und gut.
Ist das die Gegend um Bodenwerder, oder doch um Hanau?

Unwahrscheinlich dass das von mir beschriebene Eigenschaften einer bestimmten Gegend sind, gehe ruhig davon aus dass dies woanders nicht anders ist.

"Meine" Gegend liegt in Nordbayern.

Hättest Du die genaue Postleitzahl könntest Du natürlich über die Versicherungshotline nachfragen wer die Partnerwerkstätte vor Ort ist und man würde dir ein großes alteingesessenes VW - Audi - Skoda Autohaus nennen. Ein wahrer Prachtbau aus Alu und Glas, fast wie aus dem Bilderbuch.

Für 60€ Stundenverrechnungssatz wechselt dir dort üblicherweise nicht mal ein Azubi die Reifen.

Wo diese Zahl herkommt wirst Du aber bestimmt wissen.

Im übrigen halte ich Versicherungen (sowie alle anderen Wirtschaftsunternehmen) nicht für edel, allerdings ab und zu (wenn man sie braucht) durchaus für gut.
Allerdings wird hier versucht der Eindruck zu erwecken, alle anderen außer den Versicherern verfolgten ausschließlich edle Ziele.
In der bonbonbunten LiLaLaunebär - Welt ist das vielleicht auch so, blöderweise nicht "in echt".
Im realen Leben gibt es Dinge, die sich mancher (im besonderen Du erweckst hier diesen Eindruck) offenbar nicht vorstellen können.
Ist sicher auch eine Frage der Entfernung zum Tellerrand, es lohnt sich da durchaus den Kopf ab und an mal leicht zu heben.
Ich gebe zu, für einige Erkenntnisse habe ich ein paar Lebensjahre auf dem Buckel gebraucht, manches sieht man in jungen Jahren einfach durch die falsche Brille.

Somit leider wieder in allen Fällen daneben gehauen.
Aber das ist in deinem Fall nichts wirklich neues.

Nochmal zur Info,, die Vertragswerkstatt hat selbstverständlich nur mit Originalteilen und nach Herstellerrichtlinien gearbeitet. (Steht auch so in den Versicherungsbedingen drin) Die Scheinwerfer (komplett) sind jedenfalls Originalscheinwerfer und ist auch so auf der Werkstattrechnung an HUK ausgewiesen. Steht auch BMW drauf. Wie auch immer, bin mit der Arbeit jedefalls sehr zufrieden und ebenfalls mit dem Service der Vertragswerkstatt.
Das Auto ist heute bei BMW zum Service, sollten die was "Unfachgemässiges" entdecken lass ich es Euch wissen.

Gruß

Meggs

Zitat:

@Räuber schrieb am 2. September 2015 um 23:05:47 Uhr:


Letztlich gibt es doch zwei Möglichkeiten:

Es kann aber nicht angehen, dass man immer alle Wartungen in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen und dann - wie in meinem Fall - bei einem Schadensfall die in der Vertragswerkstatt entstandenen Kosten nicht vertragsgemäß (da keine Werkstattbindung vereinbart) reguliert werden, weil die Reparatur in einer anderen, freien Werkstatt kostengünstiger gewesen wäre.

Grüße vom Räuber

Ist dann dieser Sachverhalt der Versicherung mitgeteilt und nachgewiesen worden?

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 3. September 2015 um 08:49:37 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 2. September 2015 um 23:05:47 Uhr:


Letztlich gibt es doch zwei Möglichkeiten:

Es kann aber nicht angehen, dass man immer alle Wartungen in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen und dann - wie in meinem Fall - bei einem Schadensfall die in der Vertragswerkstatt entstandenen Kosten nicht vertragsgemäß (da keine Werkstattbindung vereinbart) reguliert werden, weil die Reparatur in einer anderen, freien Werkstatt kostengünstiger gewesen wäre.

Grüße vom Räuber

Ist dann dieser Sachverhalt der Versicherung mitgeteilt und nachgewiesen worden?

O.

Das spielt doch hier überhaut keine Rolle!

Die kürzen ja nicht auf das Niveau einer freien Werkstatt.

Die kürzen die Arbeitszeit von 600,- € auf 400,- €

400,- € für eben mal eine Scheibe austauschen, ist immer noch ein fürstlicher Lohn.

Auch für eine Porsche Werkstatt.

Schön wenn Sie Originalteile nehmen sollen, was wohl auch passiert wenn Es keine Nachbauteile gibt oder die Herkunft nachprüfbar ist, zb mit eingeprägtem Markenlogo.
Wobei man Scheinwerfer die identisch mit den Originalen auf dem freien Markt kaum finden wird und deswegen Original nehmen muss. Aber was ist mit Blechteilen usw? Gibt ja noch genug Sparmöglichkeiten.

Mein Händler hatte schon das Angebot mehrerer Versicherungen für solche Bindungen. Aber da in den Verträgen pauschale Kürzungen beim Stundensatz und den Teilen vorgesehen waren und auch Bezugsquellen für Teile habe Er dankend abgelehnt.
mein Versicherungsvertreter hat einmal sein Auto über Werkstattbindung reparieren lassen, von der Garantie der Versicherung war nichts mehr da als Er nach wenigen Monaten Rostprobleme bekam und die Firma die damals die Arbeit machte war kein Vertragspartner mehr und Er hatte keine Geschäftsbeziehung mit Ihr. Auftraggeber war damals die Versicherung.
Er hatte sich lange und Ausführlich mit dem Werkstattinhaber unterhalten, Werkstattbíndung bekommt nur noch Wer unbedingt will und sich nicht davon abbringen lässt.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 3. September 2015 um 00:15:19 Uhr:


um das gehts hier auch gar nicht.

Es geht einfach darum, dass die Porsche Werkstatt einen Wucherpreis für den Scheibenwechsel verlangt.

Auch freie Werkstattwahl bedeutet nun mal, dass der Vertragshändler einen Marktgerechten Arbeitslohn verlangen muss und nicht eben mal 600,- € für eine 2 bis 3 Stunden Arbeit, wie eine Scheibe zu wechseln.

Für den zweimal jährlich notwendigen Räderwechsel zahle ich beim premio Reifendienst 24 EUR netto (ohne die zusätzlich berechneten Kosten für die Einlagerung). Ich bin jeweils dabei, das Ganze dauert eine gute Zigarettenlänge, also ca. 10 Minuten. Hochgerechnet ergibt sich hieraus ein Stundensatz von 171,36 € brutto. Da diese Tätigkeit regelmäßig von anderen Mitarbeitern durchgeführt wird, gehe ich davon aus, dass es sich um 450 Euro-Aushilfskräfte handelt.

Da es sich dann wohl auch um Wucher handelt, werde ich die Rechnung beim nächsten Mal nicht bezahlen, da derartige Geschäfte gemäß Par. 138 BGB nichtig sind.

Im Ernst: Wo lebst Du eigentlich? Du solltest nicht den Stundenlohn eines Arbeiters/Angestellten mit dem den Kunden in Rechnung gestellten Stundensatz verwechseln! Und der Chef dieses Reifendienstes macht auch nicht unbedingt den Eindruck als ob er in seiner Villa goldene Wasserhähne hätte.

Gruß vom Räuber

24euro netto? Ich lass sie mir für 17euro brutto in der Werke wechseln ok sind nur 14 zoll. Und dieses Jahr bin ich bei 21euro 😉 das ist wucher. 😁

Premio etc wechseln oft mit 2 Mitarbeitern die Räder. Daher sind ca 12euro/10min überhaupt kein wucher .

Zitat:

@ChristianHa. schrieb:



Die kürzen ja nicht auf das Niveau einer freien Werkstatt.
Die kürzen die Arbeitszeit von 600,- € auf 400,- €
400,- € für eben mal eine Scheibe austauschen, ist immer noch ein fürstlicher Lohn.
Auch für eine Porsche Werkstatt.
593,- € Lohn für das tauschen einer Scheibe kommt mir daher auch definitiv zu viel vor und selbst wenn die HUK um 200,- € kürzt, so sind das immer noch knapp 400,- € Lohn für das Austauschen der Scheibe.
Wenn ich feststelle, dass meine Werkstatt mehr als das doppelte abrechnet von dem was üblich ist, dann liegt die Schuldfrage schon irgendwie näher an der Werkstatt als bei der Versicherung.
Selbst nach der Kürzung durch die HUK hat deine Werkstatt immer noch 330,- Netto für die Arbeit bekommen.
Das ist immer noch mehr als das Doppelte, was freie Werkstätten so verlangen!
Die checken eben, wenn eine Werkstatt das 2-3 fache an Arbeitslohn abrechnen möchte, als das was üblich ist.
Und wenn eine Werkstatt, egal ob Porsche oder sonst was, für einen Scheibenwechsel 600,- € Arbeitszeit abrechnen will, dann ist das einfach richtig, wenn so etwas auch mal auf 400,- € gekürzt wird.
Es geht einfach darum, dass die Porsche Werkstatt einen Wucherpreis für den Scheibenwechsel verlangt.
Auch freie Werkstattwahl bedeutet nun mal, dass der Vertragshändler einen Marktgerechten Arbeitslohn verlangen muss und nicht eben mal 600,- € für eine 2 bis 3 Stunden Arbeit, wie eine Scheibe zu wechseln.

Ich weiß nicht, aus welchem Land Du kommst. Aber zu Deiner Information:

In Deutschland bestimmt ein Unternehmer selbst, wie viel er für seine Waren oder Dienstleistungen kalkuliert und berechnet. Dies muss er sich von keinem vorschreiben lassen, schon gar nicht von einer Versicherung.

Nun kann man tagelang darüber diskutieren, ob ein Stundensatz von z.B. 150,- € jemandem viel, wenig oder angemessen erscheint. Für jemanden, der selbst vielleicht nur 10,- € Stundenlohn hat, ist dies sicher exorbitant hoch.

Diese Diskussion geht aber letztendlich völlig am Thema vorbei.

Der TE hat hier völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die HUK einen Teil ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung rechtswidrig verweigert. Und wer in der Materie zu Hause ist, weiß, dass dies kein Einzelfall ist.

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