Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. August 2015 um 15:42:26 Uhr:


Wenn man sich die Preise anschaut, die freie Werkstätten für einen Tausch der Windschutzscheibe berechnen, liegen diese zwischen 997,- € und 1.226,- €.

Wurde das jetzt aus allen freien Werkstätten die es gibt berechnet, oder woher kommt diese Spanne?

Also ich habe vor paar Wochen die Frontscheibe tauschen lassen von meinem Omega und da lautete die Rechnung 990€ abzüglich 254€ gekürzte Position und abzüglich 150Sb! Werkstatt wollte sich erstmal allein kümmern!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. August 2015 um 15:42:26 Uhr:


Wenn man sich die Preise anschaut, die freie Werkstätten für einen Tausch der Windschutzscheibe berechnen, liegen diese zwischen 997,- € und 1.226,- €. Da sind die vom Porschezentrum in Rechnung gestellten 1.100,- € durchaus moderat.
Dass trotzdem einige das Verhalten der HUK rechtfertigen und mutmaßen, die Werkstatt habe möglicherweise Wucherpreise abgerechnet, braucht sicherlich nicht kommentiert zu werden.
Ich wüsste, was ich täte...

Was liegt zwischen 997,- € und 1226,- €?

Der Tausch von einer Porsche Windschutzscheibe?

Falls ja, welcher Typ genau?

Oder meinst du der Tausch einer Windschutzscheibe generell?
Egal welcher Typ?

Da mir der Preis für den Tausch einer Scheibe beim Boxter auch nicht bekannt war, habe ich über den von go-4-golf geposteten Link geschaut, wie die Preise bei mir im Umkreis von 25 km liegen.

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Also generell finde ich das schon geil hier.

Jeder kennt den Schuldigen ohne Details von der Sache zu kennen.

Bestes Stammtischniveau!

😁

Zitat:

@MalerMe schrieb am 31. August 2015 um 16:45:57 Uhr:


Also generell finde ich das schon geil hier.

Jeder kennt den Schuldigen ohne Details von der Sache zu kennen.

Bestes Stammtischniveau!

😁

Ich glaube, dass ich den Sachverhalt ausführlich und detailliert beschrieben habe. Auch empfinde ich die meisten Beiträge hier als sachlich und hilfreich, keineswegs 'Stammtischniveau'. Ich habe auch nichts dagegen, dass hier Einige das Vorgehen der Versicherung rechtfertigen. Ebenso habe ich nichts dagegen, wenn Versicherungsgesellschaften an ihren Kunden unter dem Strich Geld ohne Ende verdienen. Nur sollten sie sich an die Verträge und ihre eigenen Bedingungen halten und nicht darauf setzen, dass Versicherungsnehmer im Falle von häufig unberechtigten Kürzungen nichts weiter unternehmen weil sie möglichen Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten aus dem Wege gehen wollen (nach dem Motto 'die sitzen sowieso am längeren Hebel'😉.

Ich stelle mir grad vor einen Herzinfarkt zu bekommen und dann in die hiesige Universitätsklinik eingeliefert und bestmöglich und kostenintensiv operiert und behandelt werde. Muss ich dann auch befürchten, dass meine private Krankenversicherung nicht die Kosten nicht in voller Höhe übernimmt weil sie ein Krankenhaus an der polnischen Grenze benennen kann, in der die Behandlungskosten weitaus geringer gewesen wären?

Gruß vom Räuber

Wie ich schon geschrieben habe, belaufen sich alle Arbeitslöhne für einen Scheibentausch zwischen 150,- € und 250,- € Netto.

Dabei handelt es sich sowohl um freie Werkstätten, als auch um Fachwerkstätten.

Dass deine Porsche Werkstatt mit 500,- € etwas über die Stänge schlägt, ist für dich vollkommen ausgeschlossen, oder?

Mal eine andere Frage:

Was würdest du machen, wenn du die 600,- € Brutto für den Scheibenwechsel selber bezahlen müsstest, aber wissen würdest, dass andere Werkstätten zwischen 150,- und 250,- € Netto dafür verlangen?

Würdest du ohne Reklamation einfach bezahlen?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 31. August 2015 um 18:03:31 Uhr:


Wie ich schon geschrieben habe, belaufen sich alle Arbeitslöhne für einen Scheibentausch zwischen 150,- € und 250,- € Netto.

Dabei handelt es sich sowohl um freie Werkstätten, als auch um Fachwerkstätten.

Dass deine Porsche Werkstatt mit 500,- € etwas über die Stänge schlägt, ist für dich vollkommen ausgeschlossen, oder?

Mal eine andere Frage:

Was würdest du machen, wenn du die 600,- € Brutto für den Scheibenwechsel selber bezahlen müsstest, aber wissen würdest, dass andere Werkstätten zwischen 150,- und 250,- € Netto dafür verlangen?

Würdest du ohne Reklamation einfach bezahlen?

Ausgeschlossen ist dies für mich nicht. Ich habe daher das Porsche Zentrum ja gebeten, die Kosten für die Arbeitsleistung konkret zu begründen; entweder auf der Grundlage von Arbeitszeit x Stundensatz oder anhand Vorgaben vom Porsche-Werk selbst für diese Leistung.

Mir ist vollkommen klar, dass die Werkstattpreise bei Porsche absolut höher sind als bei der Konkurrenz. Ein paar meiner Bekannten bringen ihren Porsche nach Ablauf der Garantiezeit daher auch zur Wartung in freie Werkstätten, die wesentlich günstiger sind. Ich möchte mein Fahrzeug jedoch bei Porsche warten lassen, da man dort sicherlich über die größte Erfahrung und Sachkenntnis über deren eigene Fahrzeuge verfügt und ich im Falle eines späteren Verkaufs dokumentieren kann, dass der Wagen vorschriftsmäßig bei Porsche gewartet wurde, was sich zweifellos wertsteigernd auswirkt.

Genau aus diesen Gründen hatte ich seinerzeit extra darauf geachtet, dass ich im Schadensfall die freie Werkstattwahl habe. Derartige Verträge werden bei der HUK übrigens 'Classic' genannt. Falls ich damit einverstanden gewesen wäre, im Schadensfall von der HUK auf irgendeine Werkstatt verwiesen werden zu können, hätte ich den 'Select'-Tarif abgeschlossen, der bei der Prämienhöhe natürlich günstiger gewesen wäre.

Meine schweizer Markenuhr bringe ich auch im Wartungsfall zum Händler meines Vertrauens bei dem ich die Uhr gekauft habe und nicht zu irgendeinem Provinz-Juwelier, der vorzugsweise Quarzuhren verkauft. Oder siehst Du das etwa anders?

Grüße vom Räuber

Wo du schon das Beispiel PKV gebracht hast:

Ich habe es bei jeder zweiten Abrechnung, dass die PKV die Rechnungen kürzt, da nicht nach GOÄ abgerechnet worden war. In etwa 50 % der Fälle schickt der Arzt eine Begründung, die dann akzeptiert wird. In den anderen Fällen kürzt der Arzt, weil er wohl absichtlich oder unabsichtlich zu viel berechnet hatte.

Nichts anderes hat die HUK hier gemacht. Wenn die Porsche Werkstatt die höheren Kosten schlüssig begründen kann und die HUK dann immer noch nicht zahlt, dann lohnt es sich auch ein Fass aufzumachen.

Davon ab finde ich es seltsam, dass die Porsche Werkstatt dies nicht gleich gemacht hat, sondern nur mir Pauschalpositionen arbeitet, obwohl sie wissen müsste, dass gerade Versicherungsschäden geprüft werden.

Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 17:32:39 Uhr:


Ich stelle mir grad vor einen Herzinfarkt zu bekommen und dann in die hiesige Universitätsklinik eingeliefert und bestmöglich und kostenintensiv operiert und behandelt werde. Muss ich dann auch befürchten, dass meine private Krankenversicherung nicht die Kosten nicht in voller Höhe übernimmt weil sie ein Krankenhaus an der polnischen Grenze benennen kann, in der die Behandlungskosten weitaus geringer gewesen wären?

Ja, aber nicht weil es günstigere Krankenhäüser an der polnischen Grenze gibt, sondern weil der Arzt eine in Teilen nicht nachprüfbare und nachvollziehbare Rechnung stellt. Wenn er z.B. den Multiplkator 3,5 nicht begründet oder nicht richtig begründet oder Positionen doppelt abrechnet, wird die Krankenkasse ihre Erstattungen auch kürzen.

Es ist daher auch bei der Werkstattrechnung zu fragen, ob diese ausreichend detailliert ist, sodass die einzelnen Arbeitspositionen nachvollzogen werden können. Hier im Forum wurde ausgeführt, der Lohn wurde in der Rechnung nur pauschal genannt. Üblicherweise werden aber die einzelnen Arbeitspositionen genannt, aus denen der Rechnungsbetrag ermittelt wird.

O.

Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 18:27:38 Uhr:


Oder siehst Du das etwa anders?

Ich sehe es zumindest so:

Wenn ich feststelle, dass meine Werkstatt mehr als das doppelte abrechnet von dem was üblich ist, dann liegt die Schuldfrage schon irgendwie näher an der Werkstatt als bei der Versicherung.

Somit würde ich mich mit Schuldzuweisungen, Warnungen und Verurteilungen zumindes solange zurück halten, bis die Sache geklärt ist.

Ich würde zumindest, bevor ich im Internet ein Posting eröffne und nur auf die HUK schimpfe, erst mal abklären was und warum gekürzt wurde.
Das hast du in keinster Weise gemacht.

Selbst nach der Kürzung durch die HUK hat deine Werkstatt immer noch 330,- Netto für die Arbeit bekommen.
Das ist immer noch mehr als das Doppelte, was freie Werkstätten so verlangen!

Hallo ChristianHa,

zur Ergänzung zu der Thematik noch diese Story extra für Dich:

Meine Schwägerin hatte im vergangenen Jahr ihre Rolex-Uhr bei einem Juwelier 'um die Ecke' für kleines Geld reparieren lassen, da sich der Kostenvoranschlag bei Rolex in Köln auf 1.500 EUR belief. Vor ein paar Monaten blieb dann die Uhr stehen. Rolex und auch Wempe in Köln haben eine Reparatur abgelehnt, da sie nach dem Öffnen des Gehäuses mehrere Fremd-Ersatzteile entdeckt hatten. Der Juwelier um die Ecke ist inzwischen pleite. Nun kann sie die defekte Uhr entweder in die Tonne hauen oder aber weiter tragen, denn schließlich zeigt sie ja noch zweimal am Tag die korrekte Uhrzeit an.😛

So kann es laufen, wenn 'Geiz ist geil' nicht funktioniert!

Gruß vom Räuber

Darum gehts hier nicht.

Wie einige schon geschrieben haben, gibt es Vorgaben von Porsche, wie lange ein Scheibenwechsel dauern darf und welcher Lohn dafür zu entrichten ist.

Du kannst davon ausgehen, dass die Prüfprogramme die von Versicherungen verwendet werden, sich nicht irgendwelche Werte aus den Fingern saugen.

Die checken eben, wenn eine Werkstatt das 2-3 fache an Arbeitslohn abrechnen möchte, als das was üblich ist.

Bei uns um die Ecke gibt es Werkstätten, die verlangen wenn der Kunde selber bezahlt einen wesentlich geringeren Stundensatz, als das was sie einer Versicherung in Rechnung stellen.

Die Versicherung verhält sich hier genau so, wie ich es von einer Versicherung erwarte.
Die prüft, im Sinne der Versichertengemeinschaft, ob eine Rechnung in der Höhe gerechtfertigt ist.

Schließlich ist eine Versicherung nicht dafür da, eine Werkstatt zu subensionieren.

Und wenn eine Werkstatt, egal ob Porsche oder sonst was, für einen Scheibenwechsel 600,- € Arbeitszeit abrechnen will, dann ist das einfach richtig, wenn so etwas auch mal auf 400,- € gekürzt wird.

Auch bei einem Porsche ist eine Scheibe nicht anders zu tauschen, als bei einem BMW, Audi, oder sonstigem Fahrzeug.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 31. August 2015 um 18:47:53 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 18:27:38 Uhr:


Oder siehst Du das etwa anders?
Ich sehe es zumindest so:

Wenn ich feststelle, dass meine Werkstatt mehr als das doppelte abrechnet von dem was üblich ist, dann liegt die Schuldfrage schon irgendwie näher an der Werkstatt als bei der Versicherung.

Somit würde ich mich mit Schuldzuweisungen, Warnungen und Verurteilungen zumindes solange zurück halten, bis die Sache geklärt ist.

Ich würde zumindest, bevor ich im Internet ein Posting eröffne und nur auf die HUK schimpfe, erst mal abklären was und warum gekürzt wurde.
Das hast du in keinster Weise gemacht.

Selbst nach der Kürzung durch die HUK hat deine Werkstatt immer noch 330,- Netto für die Arbeit bekommen.
Das ist immer noch mehr als das Doppelte, was freie Werkstätten so verlangen!

Lies doch einfach mal die hier verlinkten Beiträge zur Vorgensweise einiger Versicherungsgesellschaften, die sich dieser dubiosen Unternehmen wie 'Control Expert' als Erfüllungsgehilfen für Rechnungskürzungen bedienen, die weder neutral arbeiten noch überhaupt über die Qualifikation eines Sachverständigen verfügen. Die Unrechtmäßigkeit kann auf der Grundlage entsprechender Gerichtsurteile ja kaum noch bezweifelt werden.

Hätte auch bei original rolexersatzteilen stehen bleiben können. . Zumal die uhr sicher nochmal repariert werden können, nur Rolex angst hat das es nicht mehr funktioniert . Ford etc reparieren ja auch weiter , wenn keine orign. Motorcraft Artikel verbaut wurden. Aber sicher wird es Lehrgeld sein , aber das gehört dazu.

Es gehört aber nicht dazu den doppelten Stundenlohn für eine versicherungsleistung versuchen abzurechnen.

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