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Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Das ist keine Weisung von oben, das steht sogar im Prospekt und heißt "Schadensservice Plus"
Dies Option hat man immer, wenn man kein Select abgeschlossen hat

Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Januar 2016 um 15:57:51 Uhr:


Das ist keine Weisung von oben, das steht sogar im Prospekt und heißt "Schadensservice Plus"
Dies Option hat man immer, wenn man kein Select abgeschlossen hat

Ach da steht im Prospekt "Wir schüchtern Sie als Kunden im Schadensfall mit gezielten Falschaussagen ein und hoffen, dass Sie Classic Tarif zahlen und wir Sie mit Select-Leistungen abspeisen können."

Oder so ähnlich?

Hier geht es nämlich nicht darum, dass dem User 212059 der Schadenservice Plus angeboten wurde, sondern es wurde mit Leistungskürzungen bei der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung gedroht.

p.s. die entsprechende Sachbearbeitein hat sich schon mit einem grünen Daumen bei Celica1992 bedankt. Gratulation an das Internetteam der HUK!

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 17:45:22 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Januar 2016 um 15:57:51 Uhr:


Das ist keine Weisung von oben, das steht sogar im Prospekt und heißt "Schadensservice Plus"
Dies Option hat man immer, wenn man kein Select abgeschlossen hat
Ach da steht im Prospekt "Wir schüchtern Sie als Kunden im Schadensfall mit gezielten Falschaussagen ein und hoffen, dass Sie Classic Tarif zahlen und wir Sie mit Select-Leistungen abspeisen können."

Oder so ähnlich?

Hier geht es nämlich nicht darum, dass dem User 212059 der Schadenservice Plus angeboten wurde, sondern es wurde mit Leistungskürzungen bei der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung gedroht.

p.s. die entsprechende Sachbearbeitein hat sich schon mit einem grünen Daumen bei Celica1992 bedankt. Gratulation an das Internetteam der HUK!

Wenn man schon über User herzieht, sollte man schon über etwas Sachkenntnis verfügen.

Das dem Kaskokunden in dem Falle noch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, ist vorsichtshalber gar nicht geschrieben.

Auch viele Service Plus Werkstätten sind übrigens auch Vertragswerkstätten der Hersteller.
Meine Frontscheibe wurde da eingebaut, wo ich das Fahrzeug als Neuwagen erworben habe.
Mietwagen wurde von der HUK bezahlt.

Genau so ist es!

Mein Vertragshändler bringt seine Fahrzeuge für Karosserie- und Lackierarbeiten immer zu einer Werkstatt, die zu dem Werkstattnetz der Innovation-Group gehört. Wenn ich Werkstattsteuerung hätte, würde ich 15% an Beitrag sparen und mein Auto würde genau dort repariert werden (müssen).

PS: Die Sachbearbeiterin hat bei celica1992 sogar zweimal drücken dürfen. Beziehungen zum Webseitenbetreiber sind schon wichtig. 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:



Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 17:45:22 Uhr:


Ach da steht im Prospekt "Wir schüchtern Sie als Kunden im Schadensfall mit gezielten Falschaussagen ein und hoffen, dass Sie Classic Tarif zahlen und wir Sie mit Select-Leistungen abspeisen können."

Oder so ähnlich?

Hier geht es nämlich nicht darum, dass dem User 212059 der Schadenservice Plus angeboten wurde, sondern es wurde mit Leistungskürzungen bei der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung gedroht.

p.s. die entsprechende Sachbearbeitein hat sich schon mit einem grünen Daumen bei Celica1992 bedankt. Gratulation an das Internetteam der HUK!

Wenn man schon über User herzieht, sollte man schon über etwas Sachkenntnis verfügen.
Das dem Kaskokunden in dem Falle noch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, ist vorsichtshalber gar nicht geschrieben.

Auch viele Service Plus Werkstätten sind übrigens auch Vertragswerkstätten der Hersteller.
Meine Frontscheibe wurde da eingebaut, wo ich das Fahrzeug als Neuwagen erworben habe.
Mietwagen wurde von der HUK bezahlt.

Ich muss gar nicht über einzelne Bestandteile des "Schadenservice Plus" schreiben.

Aber wenn der Kunde dies nicht wünscht, dann hat es der Sachbearbeiter einfach zu akzeptieren.

Oder obliegt es dir zu entscheiden, ob der "Schadenservice Plus" oder die Reparatur in der Vertragswerkstatt für den User 212059 vorteilhafter ist?

Um nichts anderes geht es hier. Dass 212059 durch die HUK ein kostenloser Leihwagen angeboten wurde, kann ich auch nirgendwo herauslesen.

Natürlich kann dies dem Kunden mit dem Wissen wie Dir und Celica1992 nicht passieren, aber wenn ich nicht weiß, ob ich einen Wgen bekomme und nicht nachfrage, drängt mir die HUK trotzdem einen auf?

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:


Auch viele Service Plus Werkstätten sind übrigens auch Vertragswerkstätten der Hersteller.
...

Auch hier gilt dein Satz:

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:



Wenn man schon über User herzieht, sollte man schon über etwas Sachkenntnis verfügen.
.....

Ich hab das so gelesen, dass die betreffende Werkstatt keine Partnerwerkstatt der HUK ist.

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 18:27:27 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:



Wenn man schon über User herzieht, sollte man schon über etwas Sachkenntnis verfügen.
Das dem Kaskokunden in dem Falle noch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, ist vorsichtshalber gar nicht geschrieben.

Auch viele Service Plus Werkstätten sind übrigens auch Vertragswerkstätten der Hersteller.
Meine Frontscheibe wurde da eingebaut, wo ich das Fahrzeug als Neuwagen erworben habe.
Mietwagen wurde von der HUK bezahlt.

Ich muss gar nicht über einzelne Bestandteile des "Schadenservice Plus" schreiben.
Aber wenn der Kunde dies nicht wünscht, dann hat es der Sachbearbeiter einfach zu akzeptieren.
Oder obliegt es dir zu entscheiden, ob der "Schadenservice Plus" oder die Reparatur in der Vertragswerkstatt für den User 212059 vorteilhafter ist?
Um nichts anderes geht es hier. Dass 212059 durch die HUK ein kostenloser Leihwagen angeboten wurde, kann ich auch nirgendwo herauslesen.
Natürlich kann dies dem Kunden mit dem Wissen wie Dir und Celica1992 nicht passieren, aber wenn ich nicht weiß, ob ich einen Wgen bekomme und nicht nachfrage, drängt mir die HUK trotzdem einen auf?

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 18:27:27 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:


Auch viele Service Plus Werkstätten sind übrigens auch Vertragswerkstätten der Hersteller.
...
Auch hier gilt dein Satz:

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 18:27:27 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Januar 2016 um 18:05:29 Uhr:



Wenn man schon über User herzieht, sollte man schon über etwas Sachkenntnis verfügen.
.....
Ich hab das so gelesen, dass die betreffende Werkstatt keine Partnerwerkstatt der HUK ist.

Zu Deiner Beruhigung, die HUK veröffentlicht die SSP Leistungen, dazu gehört übrigens auch ein Hol - und Bring Dienst

Ich habe ja geschireben, dass Du natürlich weißt, welche Leistungen dir zustehen!
Aber ein normaler Versicherungsnehmer, wie ich z.B., hat nach einem Autounfall sicher keine Lust und Zeit sich mit optionalen Zusatzleistungen und deren Vorraussetzungen zu beschäftigen.
Sondern wir verlassen uns auf telefonische Aussagen und gehen davon aus, dass diese Wahrheitsgemäß sind.
Meine Kunden würde ich nicht im persönlichen Gespräch falsch informieren und gleichzeitig Dokumente veröffentlichen, in denen der Kunde die notwendigen Informationen selbst zusammensuchen darf.
Aber wenn das bei bestimmten Unternehmen so üblich ist, dann finde ich das zumindest unseriös.
Auch wenn alles richtig veröffentlicht ist, würde ich von meinem! Vertragspartner auch eine richtige telefonische Auskunft erwarten. Da du dies alles nicht so siehst, offenbarst du Interna aus deiner Zeit bei den Versicherungen, die wahrscheinlich lieber Intern hätten bleiben sollen.

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 18:46:28 Uhr:


Ich habe ja geschireben, dass Du natürlich weißt, welche Leistungen dir zustehen!
Aber ein normaler Versicherungsnehmer, wie ich z.B., hat nach einem Autounfall sicher keine Lust und Zeit sich mit optionalen Zusatzleistungen und deren Vorraussetzungen zu beschäftigen.
Sondern wir verlassen uns auf telefonische Aussagen und gehen davon aus, dass diese Wahrheitsgemäß sind.
Meine Kunden würde ich nicht im persönlichen Gespräch falsch informieren und gleichzeitig Dokumente veröffentlichen, in denen der Kunde die notwendigen Informationen selbst zusammensuchen darf.
Aber wenn das bei bestimmten Unternehmen so üblich ist, dann finde ich das zumindest unseriös.
Auch wenn alles richtig veröffentlicht ist, würde ich von meinem! Vertragspartner auch eine richtige telefonische Auskunft erwarten. Da du dies alles nicht so siehst, offenbarst du Interna aus deiner Zeit bei den Versicherungen, die wahrscheinlich lieber Intern hätten bleiben sollen.

Na ja, ich war bei dem Gespräch nicht dabei.

Zitat:

@Zahn schrieb am 3. Januar 2016 um 18:46:28 Uhr:



Aber ein normaler Versicherungsnehmer, wie ich z.B., hat nach einem Autounfall sicher keine Lust und Zeit sich mit optionalen Zusatzleistungen und deren Vorraussetzungen zu beschäftigen.
Sondern wir verlassen uns auf telefonische Aussagen und gehen davon aus, dass diese Wahrheitsgemäß sind.

Wen man sich erst im Falle eines Unfalles mit dem Leistungskatalog der Versicherung beschäftigt, hat man was falsch gemacht. Mit dieser Frage sollte man sich schon

vor Abschluss der Versicherung

etwas beschäftigen.

Die o.a Aussage ist ein Beleg dafür, dass Versicherungen meist nur nach Höhe der Prämie abgeschlossen werden und die Leistungen, die dahinterstehen, praktisch nicht miteinbezogen werden.

Hier, was die Huk auf ihrer Internetseite schreibt:

Was leistet der Schadenservice PLUS?
"Sie können bei jedem Kaskoschadenfall frei wählen, ob Sie die Schadenabwicklung uns überlassen oder selbst in die Hand nehmen. Nehmen Sie unser Angebot "Schadenservice PLUS" an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel ein kostenloses Ersatzfahrzeug, eine fünfjährige Garantie und einen Hol- und Bring-Service. Bei diesem Rundum-Service wählt die HUK-COBURG sogar die Werkstatt für Sie aus."

Ist doch nicht schwer zu verstehen?

O.

5 jährige Garantie hilft aber nicht wenn die jeweilige Firma nicht mehr existiert! Gab's vor geraumer Zeit hier mal einen Beitrag dazu

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 3. Januar 2016 um 19:55:10 Uhr:


5 jährige Garantie hilft aber nicht wenn die jeweilige Firma nicht mehr existiert! Gab's vor geraumer Zeit hier mal einen Beitrag dazu

Die HUK gibt die Garantie.

Außerdem würde ich mal den Threadtitel ändern. Warnung vor Huk Coburg... LOL das sind doch keine Verbrecher das man da als Title so einen Unsinn schreibt. Ich und viele andere die ich kenne sind jahre lang schon bei der Huk, mein Vater ist von der Devk dort hin und noch nie Probleme gehabt. Ich weiß dass dies nicht für die Masse repräsentativ ist aber dennoch nicht alles ist schlecht.

Das geht bei der 5-Jahres-Garantie nicht um die Firma. Die Versicherung steht für die Garantie ein.

Zu spät 😁

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:01:42 Uhr:



Zitat:

@bommel-73 schrieb am 3. Januar 2016 um 19:55:10 Uhr:


5 jährige Garantie hilft aber nicht wenn die jeweilige Firma nicht mehr existiert! Gab's vor geraumer Zeit hier mal einen Beitrag dazu
Die HUK gibt die Garantie.

Was hilfts, wenn es die HUK in 5 Jahren nicht mehr gibt? 😁

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 3. Januar 2016 um 20:16:50 Uhr:



Zitat:

@Norbert5 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:01:42 Uhr:


Die HUK gibt die Garantie.

Was hilfts, wenn es die HUK in 5 Jahren nicht mehr gibt? 😁

Habe eben gewettet, dass das kommt. 😁😁

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