Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:52:40 Uhr:
Du hast bei der HUK die Werkstattsteuerung gewählt. Also beklage Dich nicht. Du hättest Dir vor Ersatz von der HUK eine Werkstatt zuweisen lassen müssen.Sorry, das bezog sich natürlich nicht auf Dich, sondern auf den Räuber. Hatte das "Zitieren" vergessen.
Du hast nicht nur das "Zitieren" vergessen, sondern offensichtlich auch das "Lesen".
Solltest Du vielleicht mal tun, bevor Du solchen Unsinn schreibst.🙄
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Dezember 2015 um 22:12:21 Uhr:
Du hast nicht nur das "Zitieren" vergessen, sondern offensichtlich auch das "Lesen".Zitat:
@gammoncrack schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:52:40 Uhr:
Du hast bei der HUK die Werkstattsteuerung gewählt. Also beklage Dich nicht. Du hättest Dir vor Ersatz von der HUK eine Werkstatt zuweisen lassen müssen.Sorry, das bezog sich natürlich nicht auf Dich, sondern auf den Räuber. Hatte das "Zitieren" vergessen.
Solltest Du vielleicht mal tun, bevor Du solchen Unsinn schreibst.🙄
Stimmt. Nicht mein Tag heute 🙁🙁
Kann ja mal passieren, gute Besserung.🙂
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
ich sage nur Vollpfosten. Meine HUK regelt alles zu meiner Zufriedenheit. Nur wenn du Versicherungsbetrug anstrebst, dann werden die komisch. Alle Versicherungen regeln das so. Gängige Praxis
Ähnliche Themen
Ich hatte noch nie Probleme mit meiner versicherung, bin auch bei der HUK Coburg.
Hallo ins Forum,
mich hat's heute auch mit der WSS erwischt. VK/TK völlig normal (also nix mit Werkstattbindung, online-Tarif o.ä.) bei der HUK.
Bei der Schadensmeldung am Telefon flötete die Aufnahmekraft was von maximalen Stundenverrechungssätzen und maximalen Ersatzteilpreisen als sie hörte, dass es zum Vertragshändler geht. Auf Rückfrage, ob dies in dem Tarif wirklich so wäre und vor allem wo dies stehe, kam als Antwort, dass dies unabhängig von Tarifstand und Bedingungsstand wäre und dazu diene, die abgehobenen (wörtlich kam was Anderes, schreib' ich hier aber nicht) Preise der Vertragswerkstätten einzubremsen und die Beseitigung in den Parnterwerkstätten zu fördern. Auf meine Rückfrage, ob die mit den speziellen Adaptierung klarkommen würden, wenn besondere Technik drin ist, kam ebensowenig eine Antwort wie zur genauen Regelung in den Bedingungen oder wer die Partnerwerkstatt den wäre. Ja ist klar, so geht's ja gar nicht.
Ich bin dann - wie geplant - zur Vertragswerkstatt und berichtete dort. Man schaute mich total verblüfft an, da man gerade gestern einen Glasschaden mit der HUK hatte, bei dem's keine Diskussionen oder Begrenzungen gab. Außerdem sei die HUK Teilnehmerin am Festpreisverfahren, so dass sich das Thema eh nicht stelle. Also Auftrag erteilt, morgen gibt's das Auto wieder (ist auch noch was Anderes dran).
Weil mir der besondere Auftritt am Telefon keine Ruhe gelassen hat, bin ich etwas später zum lokalen Kundendiensbüro der HUK, das den Vertrag betreut. Man schaute ins System und den abgeschlossen Tarif an. Danach kam der fragende Blick, wer diese Schwachsinnsinfo gegeben hätte. Es kostet die SB und der Rest wird bezahlt. Solche Grenzen gäbe's nicht (jedenfalls wenn keine Werkstattbindung besteht oder online-Tarife abgeschlossen sind) und im Übrigen sei im System der Vermerk, dass Glasschäden der WSS wegen der Fahrzeugausstattung zur Markenwerkstatt müssen. Letztlich sei die Abwicklung im System bereits angestoßen und keine Einschränkungen erkennbar. Man meinte dort, es würde keine Probleme oder Kürzungen geben.
Von daher warte ich mal ab, glaube aber nicht, dass da was nachkommt (so wie bei den letzten Glasschäden, auch wenn die jetzt 3-4 Jahre zurückliegen).
Viele Grüße
Peter
Ist nur Dumfang von der HUK!!
Ihre vertragswerkstetten Kosten Maximal 60% gegenüber der Vertragswerkstatt.
Vielleicht ist ja die Vertragswerkstatt eine Selectwerkstatt der HUK
Hallo ins Forum,
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. Dezember 2015 um 09:21:21 Uhr:
Vielleicht ist ja die Vertragswerkstatt eine Selectwerkstatt der HUK
ist sie nicht (hab' ich mein Kundendienstbüro auch gefragt). Allerdings haben die Versicherer (u.a. auch die HUK) über die Hersteller und/oder Verbände Festpreisvereinbarungen mit den angeschlossenen Vertragswerkstätten, gerade für die Fälle, bei denen Glasschäden wegen der Assistenztechnik besser in der Vertragswerkstatt behoben werden sollten.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
es kommt halt auch oft darauf an welchen Sachbearbeiter man gerade am Telefon hat. Manche sind gut, andere weniger gut, andere haben gar keine Ahnung. Aber das ist auch bei anderen Versicherungen so.
MfG Andi
Und teilweise auch, wie man es in den Wald (sprich Telefonhörer) hineinruft.
Meine Erfahrungen mit der HUK als Versicherungsnehmer sind ausschließlich positiv. Besonders, als mir Ende 2002 mein A8 in Hamburg gestohlen wurde. Dekra-Gutachten über den Wiederbeschaffungswert - da war meine Trauer schlagartig vorbei. Das hätte ich beim Verkauf nie bekommen.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Januar 2016 um 17:58:32 Uhr:
Und teilweise auch, wie man es in den Wald (sprich Telefonhörer) hineinruft.
nun ja, in diesem Fall hab' ich telefonisch den Schaden direkt gemeldet (vom Parkplatz aus, da ich gleich später zur Werkstatt wollte (hatte für den Folgetag wegen anderer Dinge ein Termin, so dass eine Kombination sinnvoll war) und dafür die Schadensmeldung brachte. Anfangs lief's auch normal und es kamen die Standardfragen. Am Ende dann die Frage, ob ich schon eine Werkstatt wüsste. Dies bejahte ich und nannte meine Stammwerkstatt. Da kam bereits sehr spitz die Frage, ob dies eine markengebundene oder eine freie Werkstatt wäre. Auf meine Antwort, dass es eine Vertragswerkstatt ist, in der das Fahrzeug ohnehin ausschließlich gewartet wird, kam dann die merkwürdige Aussage zu den Höchstgrenzen, verbunden mit der Drohung, dass alles darüber hinaus rigoros gekürzt würde. Auf meine unaufgeregte (weil ich die Rechtslage ja kannte) Nachfrage, dass dies ja alles sein mag, aber wohl kaum für einen Vertrag ohne Werkstattbindung gelten könne, kam dann die skizzierte Aussage, aufgrund derer ich dann das Gespäch dankend beendete und eine spätere Klärung verwies (die Schadennummer hatte ich ja zu diesem Zeitpunkt).
Soviel zum in den Wald schallen.
Als ich meinem Kundendienstbüro den Fall (da mit der echten Aussage) schilderte, kam sofort die Nachfrage, wie der Name der Person, weil so etwas nicht ginge. Ich hatte mir den Namen (weil die Aussagen eh Murks waren) nicht gemerkt, aber mitgeteilt, dass sicher aus dem System ersichtlich sei, wer den Schaden angelegt hat. Man schaute nach, zeigte mir den Eintrag (da erstaunlicherweise bereits ohne Einschränkungen freigegeben) und meinte, dass die Kollegin wohl etwas übermotiviert gewesen sei oder bei einer Fortbildung etwas falsch verstanden hätte, da es beim normalen Taruf eben keine Einschränkungen gebe, die bei anderen Tarifen gegeben sind.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
das sollte keinesfalls ein Angriff auf deine Schadensmeldung sein, sondern ein allgemeiner Hinweis, warum man sich manchmal über seinen Gesprächspartner nicht wundern muss.
Gruß
Peter
Hallo ins Forum,
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Januar 2016 um 21:08:35 Uhr:
das sollte keinesfalls ein Angriff auf deine Schadensmeldung sein, sondern ein allgemeiner Hinweis, warum man sich manchmal über seinen Gesprächspartner nicht wundern muss.
schon klar, aber ich wollte die Vorlage nutzen, um eine Schilderung abzugeben, damit das Thema vollständig bleibt.
Bislang konnte ich mich über die HUK auch nicht beschweren. So wie die jetzigen Aussagen sind, sollte es keinen Stress bei der Abwicklung geben, so dass ich vermutlich keinen Grund zur Beschwerde habe. Mal sehen, wie sich dies entwickelt.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:04:43 Uhr:
Als ich meinem Kundendienstbüro den Fall (da mit der echten Aussage) schilderte, kam sofort die Nachfrage, wie der Name der Person, weil so etwas nicht ginge. Ich hatte mir den Namen (weil die Aussagen eh Murks waren) nicht gemerkt, aber mitgeteilt, dass sicher aus dem System ersichtlich sei, wer den Schaden angelegt hat. Man schaute nach, zeigte mir den Eintrag (da erstaunlicherweise bereits ohne Einschränkungen freigegeben) und meinte, dass die Kollegin wohl etwas übermotiviert gewesen sei oder bei einer Fortbildung etwas falsch verstanden hätte, da es beim normalen Taruf eben keine Einschränkungen gebe, die bei anderen Tarifen gegeben sind.
Oder eine Vorgabe von Oben zu versuchen auch Kunden ohne Werkstattbindung in Vertragswerkstätten umzuleiten.