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Warnung! Suzuki-Autohaus in Wuppertal

Mein Vater hat gestern einen Grand Vitara 3-Türer von einem wuppertaler Autohaus ausgeliefert bekommen.

Wie sich heute herausstellte, handelt es sich dabei um ein EU-Fahrzeug :mad:

Das war natürlich nicht im Kaufvertrag vermerkt. Der Händler weigert sich nun das Fahrzeug zurück zu nehmen, Anwalt ist eingeschaltet.

Wer Infos zu diesem Autohaus benötigt, bitte PN an mich.

 

Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2011 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Auto Ranch Wuppertal

Wir sind nicht der hier angesprochene Händler,

der das Fahrzeug verkauft hat.

Wir sind Suzuki Exklusiv Vertragshändler: Auto Ranch Wuppertal

... und distanzieren uns eindeutig von dem hier nicht namentlich genannten EU-Händler ohne Händler-Vertrag.

Hallo, bin neu hier und interessiere mich momentan für einen neuen 4x4 Suzi.

Aktuell ist lt. dem aktuellen Händlerverzeichnis und der Homepage "Auto Ranch" weder Vertragshändler noch offizieller Service-Partner mehr, obwohl sich die Fa. immer noch als solche bezeichnet.

Bezeichnend ist, dass sich z.Zt. im gleichen Haus die Fa. EU-Discount-Wupper Auto GmbH befindet sowie die Daihatsu Wupper Auto GmbH. Alle drei Firmen (auch die vermeintliche Suzuki-Vertretung) haben denselben Geschäftsführer. Die vermeintliche Suzuki Vertretung bietet z.B. in der hiesigen Presse Sx4 Sondermodelle (z.b. SX4 "Sport-line") an, die es lt. aktueller Homepage so als Deutsche Fahrzeuge so gar nicht gibt.

Güße

Wuppersusi

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Ich glaube nicht,dass es jedem Laien aufgefallen wär.-

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von d5er

Ich glaube nicht,dass es jedem Laien aufgefallen wär.-

Sehe ich auch so.

Ich möchte nicht wissen (o.k., möchte ich doch), wie viele Autos in D herumfahren, bei denen Extras fehlen, die mitbestellt wurden, ohne dass der Besitzer das wissen tut :eek: ;)

Bei meinem ML hat es auch ´ne Woche gedauert, bis ich sicher war, dass der Subwoofer fehlt, da selbst bei MB keiner wusste, wo der eigentlich stecken sollte.

Na gut, Sitzheizung ist da schon auffälliger...

 

Gruß

Martin

NGVGrau-Import

 

Naja,

Tatsache ist, das AH hat das Auto verkauft und wird sicher auch einen anständigen Service machen. Denn wenn hier geschlampt wird, ist Suzuki Deutschland ganz schnell da.

Auch wenn sie sich anscheinend hier bedeckt halten.

Aber ich glaube nicht, das die das richtig zur Kenntniss genommen haben.....;

Im Anbetracht das der NGV derzeit mit Lieferzeiten behaftet ist, die jenseits von gut und böse sind, finde ich es o.k., wenn ein AH versucht die Kundenanfragen abzudecken und sich aus anderen Quellen eindeckt;

Allerdings glaube ich schon, das der Verkäufer in irgendeinerweise "erwähnt" hat, das es für Deinen Vater ein "Speziell" Importierter ist, quasi: Speziell für Ihn......;

Was die unterschiedliche Ausstattung betrifft, ist das ansich kein Grund das Auto zurück zugeben. Dafür muß arglistige Täuschung von Euch nachgewiesen werden. Und das ist fast schon unmöglich.

Allenfalls ist eine Preisminderung durchsetztbar.

Da ich persönlich keine Ahnung habe, doch mal die Frage:

a) Woran hast Du bzw. Suzuki erkannt das das ein Grauer ist?

b) Welche Ausstattungssachen fehlen, die Suzuki Deutschland anbietet?

Grüßli

Andreas

Re: NGVGrau-Import

 

Hi Andreas,

find deinen Post etwas seltsam:

1)

Zitat:

Original geschrieben von Last Scirocco

Allerdings glaube ich schon, das der Verkäufer in irgendeinerweise "erwähnt" hat, das es für Deinen Vater ein "Speziell" Importierter ist, quasi: Speziell für Ihn......;

Wieso glaubst du das? Tupper hat genau das ausdrücklich verneint!

2)

Zitat:

Original geschrieben von Last Scirocco

Dafür muß arglistige Täuschung von Euch nachgewiesen werden. Und das ist fast schon unmöglich.

Das ist nicht unmöglich: Da steht ein Euro-Import vor der Tür, der nach schriftlichen Unterlagen und Preis als normales Händlerfahrzeug verkauft worden ist. Das passiert nicht versehentlich.

3)

Zitat:

Original geschrieben von Last Scirocco

Da ich persönlich keine Ahnung habe,...

Dann lehnst du dich dafür aber ganz schön aus dem Fenster: Vgl. 1) und 2) !!!

4)

Zitat:

Original geschrieben von Last Scirocco

a) Woran hast Du bzw. Suzuki erkannt das das ein Grauer ist?

Tut mir leid: Du hast nicht mal alles gelesen! Fahrzeugnummer und Abgleich mit der Suzuki-Datenbank...

Fazit: Bitte nicht hier rummutmaßen!

Gruß

Jürgen

Danke Jürgen ;)

Eigentlich hatte ich ja schon alle Fragen beantwortet, dennoch finde ich es schon "arg befremdlich", dass Du, Last Scirocco - Andreas, das Vorgehen des "Händlers" auch noch gutheisst!?

Gott sei Dank ist die Rechtsprechung da anderer Meinung, wie ja auch der Anwalt bestätigt hat.

 

Gruß

Martin

Nun, ich denke mal eines.....

Da es sich hier um ein kaufvertragliches Recht handelt, und wir alle, die wir hier sitzen, das Thema nicht letztends und verbindlich durchdiskutieren können, bleibt dem XC wohl nur der Weg zum....

Ob der zu einem Erfolg führt, mag aus Endkunden-Sicht natürlich so scheinen, aber als Richter/Gesetzgeber sitzt nun selten ein Endkunde, sondern ein objektiver Jurist ! Und wer was wann und warum richtig oder nicht geschrieben, gesagt, kundgetan oder sonstwas hat, wer weiß...

Vielleicht ist die Sache ja auch ganz anders, wie sie hier steht, und das ist der Punkt den ich meine mit "könnte nach hinten losgehen"....

Definitv nichts für ungut, und denke der Rocco meinte diese Kerbe !

Am liebsten wär mir aber jetzt der Finalweissagende, aber ich hab ja nix zu melden....

Langsam Gemeinde,

bei aller Problematik, kann ich das ganz sachlich von beiden Seiten (Hdl.-KD) betrachten.

In Ordnung finde ich es in der Tat, das der Hdl sein möglichstes tut um einen potentiellen Kunden zu bekommen.

Nicht in Ordnung ist natürlich, das er mit keiner Silbe "erwähnt" das das ein Grauer ist.

Und das wiederrum kann ich mir einfach nicht vorstellen. Denn das wäre auf Dauer gesehen, der "Tod" der Autofirma/Händler.

Daher habe ich "rumgemast", das er in irgendeiner Art und Weise was von sich gegeben haben müßte.

Ich bitte meine schnellen Gedankengänge zu verzeihen.

Da ich tatsächlich Ahnung bezgl Vertragrecht habe, muß ich deshalb noch lange keine Ahnung bei der Aussattung einzelner Fahrzeuge haben.

Unterschwellig wollte ich eigentlich wissen, wo der Unterschied liegt.

(Auch hier bitte ich um Entschuldigung für meinen schnellen Gedankengänge, die ich nicht alle aufschreibe.)

Und ob man sogar einen Grauen NGV an der Fahrgestellnummer erkennen kann, schließlich kocht Suzuki auch nur mit Wasser.

Ansonsten schließe ich mich tha´rock an und warte auf den FinalenAbschluß.

 

In diesem Sinne

Andreas

am 31. Dezember 2006 um 6:37

Seit 1999 fahre ich einen Wagon R+.

Das Auto ist zuverlässig wie jeder andere Japaner.

Das Getriebe leider nicht. Platt bei 42.400 km.

Ein neues kostet im Austausch 1.900 Euro plus MwSt. !

Kein Wunder, das Getriebe kommt ja auch von Opel...

Zitat:

Original geschrieben von M15a

Kein Wunder, das Getriebe kommt ja auch von Opel...

Der war gut M15a :-))

:confused:

Im Thread vertan???

...oder auch in Wuppertal gekauft? ;)

 

Gruß

Martin

am 2. Januar 2007 um 10:18

Und immernoch keine Antwort auf die Frage von Last Scirocco betreffend der Erkennbarkeit des Grauimports? Da ich auch mit dem Gedanken spiele mir einen solchen NGV anzuschaffen würde es mich doch interessieren, was an dem Grauen NGV anders ist als am "normalen" für Deutschland produzierten.

Da der NGV doch aber aussließlich in Japan gebaut wird, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass es da verschiedene Fahrgestellnummern gibt!?

Liebe Grüße

Big Dül

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Bigdüla3

Und immernoch keine Antwort auf die Frage von Last Scirocco betreffend der Erkennbarkeit des Grauimports? Da ich auch mit dem Gedanken spiele mir einen solchen NGV anzuschaffen würde es mich doch interessieren, was an dem Grauen NGV anders ist als am "normalen" für Deutschland produzierten.

Da der NGV doch aber aussließlich in Japan gebaut wird, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass es da verschiedene Fahrgestellnummern gibt!?

Liebe Grüße

Big Dül

War das so undeutlich?

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Aufgefallen ist es durch die fehlende Sitzheizung, trotz Comfort-Ausstattung.

Bestätigung hat dann ein Telefonat mit Suzuki Deutschland gebracht: Abgleich der Fahrgestellnummer.

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Lt. Suzuki Deutschland sieht man am Serviceheft sofort, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt.

Wenn in der Fahrzeugbeschreibung als Ausstattungsvariante JX, JLX oder ähnliches steht, ist es auch ein Import, da es in D nur noch Comfort, Comfort+ etc. gibt.

 

Gruß

Martin

Wg. der "lieben Grüße" nochmal zitiert ;)

am 10. Januar 2007 um 16:33

Festzuhalten ist.

1. Die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs begründet für sich allein keinen Sachmanngel.

2. Ein Sachmangel liegt allerdings in der Regel vor,wenn das Fahrzeug nicht mit allen in Deutschland serienmäßig angebotenen Ausstattungsmerkmalen ausgestattet ist. In diesem Falle stehen dem Käufer die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche zu.

3. Der Verkäufer muß den Käufer unaufgefordert über die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs aufklären, solange diese auf den deutschen Automarkt einen erheblichen Preis bildenden Faktor darstellt.

4. Die mit der Importeigenschaft eines Fahrzeugs verbundene Wertminderung kann nicht mit einem einheitlichen Prozentabschlag bewertet werden,sondern ist Fahrzeug bezogen zu ermitteln.

5. Kommt der Händler seiner Aufklärungspflicht nicht nach, ist der Käufer in der Regel berechtigt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Kann dem Händler insofern ausnahmsweise nur Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden, haftet er gegenüber dem Käufer wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen

Es gibt darüber auch ein Urteil beim OLG 07.12.2005 (Az. 6 U 24/05)

1.) Korrekt !

2.) Sofern die zugesicherte Eigenschaft nicht bereits vorher Bestand des Kaufvertrages/-Gespräches war. Nachweispflicht hier - der Händler !

3.) Je nach Vertragsstatus - sprich Kaufpreis (wenn = Listenpreis) ja. Wenn nicht - nicht unbedingt. Wir kennen den Preis ja nicht.

4.) Stimmt - geht auch in Punkt 3 mit rein. Der Umstand der Sofortverfügbarkeit kann hier mit reinspielen...("ja, genau den will ich haben, ach da fehlt was, nun nicht so schlimm....")

5.) Das ist hier die Frage, die keiner verbindlich beantworten kann.....!!

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