Warnleucht

Hallo an alle!

Vielleicht denk ihr ich bin bekloppt habe aber mal eine Frage...

Darf ich mir diese Leucht einfach so aufs Auto montieren:

http://cgi.ebay.de/...18942656QQcmdZViewItemQQptZNutzfahrzeugteile?...

Mir gehts einfach mal darum das ich in letzter Zeit viele Autos mit Panne am Straßen Rand sehe und sie sehr oft spät und schlecht trotz Warnblinkanlage zu sehen sind. Würde mir gern zu eigenen Sicherheit so etwas haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Chris

Beste Antwort im Thema

Erstaunlich, wieviel Halbwissen und Vermutungen sich immer wieder in solchen Threads ansammeln.
Stumpfes §§-Zitieren oder -Verlinken von ergoogelten Fundstellen in StVO oder StVZO nutzt bei derart speziellen Problemstellungen überhaupt nichts, da es ausserdem noch EU-Richtlinien sowie Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften gibt.

Eine nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Rundumleuchte mit Magnet-/Saugfuß und Stecker für den Zigarettenanzünder kann gar nicht eingetragen werden, da es sich um ein abnehmbares Teil und nicht um ein Teil des Fahrzeuges handelt.

Die Verwendung einer typgeprüften Leuchte dieser Art an/auf einem stehenden Fahrzeug ist im Falle eines Unfalls oder bei Arbeiten an einem Pannenfahrzeug sehr wohl als zusätzliches Sicherungsmittel zulässig.

Selbstverständlich müssen die Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden.
Das sind ganz normale Sicherungspflichten, die nicht durch das Aufsetzen einer Warnleuchte erlöschen oder aufgehoben werden!

Die entscheidenden Vorteile von Rundumleuchten mit Stroboskop-Blitzer oder LED-Blitzer sind neben der besseren Erkennbarkeit vor allen Dingen die weitaus geringere Stromaufnahme gegenüber einer Drehspiegel- oder Drehlinsen-Rundumleuchte.
Sie sind allerdings auch teuerer.

Eine Drehspiegel- oder Drehlinsenleuchte ist in der Regel mit einem H1- oder H3-Leuchtmittel ausgestattet.
Das bedeutet bei 12V (PKW) 55 W bzw. 4,58 A. Hinzu kommt noch der Antriebsmotor der drehbaren Teile.
Rund gerechnet sind das dann gesamt etwa 5 A bzw. 60 W (eher etwas mehr).

Eine Doppelblitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von 3,4 A (Beispiel Hänsch Comet) entsprechend 40,8 W.
Eine LED-Blitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von nur 1,5 A (Beispiel Hänsch Comet LED) entsprechend 18 W.

Ich habe seit mittlerweile rund 30 Jahren eine zusätzliche Rundumleuchte (aktuell Stroboskop-Blitz) in meinem kleinen Notfallköfferchen und die wurde schon häufig und vor allen Dingen unbeanstandet in entsprechenden Gefahrensituationen verwendet.

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Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Gegen die "richtig blinden" Fahrer hilft nix.
...
Aber da es um meinen eigenen Ar*** geht, sichere ich mich und mein Fahrzeug ab, so gut es eben geht.
... das für nichtgewerbliche Fahrzeuge (noch) nicht vorgeschriebene Anlegen der Warnweste und das Aufsetzen der Blitzkennleuchte.
...

Ich stimme dir ja zu 100% zu!

Hier kam aber doch direkt die Forderung nach einer Pflicht der Blinkleuchte auf.
Sonst soll der Gesetzgeber immer gesetzl. Bestimmungen abschaffen aber für ne Blinkleuchte (die man ja haben und nutzen darf) soll eine Pflicht her!

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Was allerdings gar nicht klar geht, ist das Aufstellen des Warndreiecks 10m hinter dem Auto.
Und genau das sieht man leider regelmäßig.

In der Stadt stelle ich das Warndreieck lieber nicht 100m weit weg. Da ist es 10m hinterm Fahrzeug garantiert besser aufgehoben und sinnvoller.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Was allerdings gar nicht klar geht, ist das Aufstellen des Warndreiecks 10m hinter dem Auto.
Und genau das sieht man leider regelmäßig.

In der Stadt stelle ich das Warndreieck lieber nicht 100m weit weg. Da ist es 10m hinterm Fahrzeug garantiert besser aufgehoben und sinnvoller.

Im Thread ging es weitestgehend um Liegenbleiben oder Unfall "auf der Piste" (Landstr. / Autobahn).

Im innertädtischen Bereich brauche ich in der Regel auch keine zusätzlichen Warneinrichtungen, da dort normalerweise die Nahbereichsausleuchtung besser und die gefahrenen Geschwindigkeiten geringer sind.

Danke euch schonmal.

Wollte gar nicht das das Thema so ausartet!

Wollte nur wissen ob ich es darf oder nicht.

Da habt ihr mir geholfen Danke.

Werde wohl eine Magnetleuchte fürs Dach kaufen.

Ist für meine und für die Sicherheit für anderer, meiner Meinung nach, erheblich besser.

Ausserdem denk ich das im Ernstfall, man froh sein sollte mit Zusatzleuchten den Pannenort abzusichern.

Und nicht dann gucken geht es laut Gesetz oder geht es nicht.

Wenn ich manche PKW auch älterens Baujahr sehe mit den Mini Blinker und Warnblinkanlage wer soll sowas früh genug bei Nebel oder auch Regen usw noch deutlich sehen???!!!

Dann stell ich mir lieber eine Lampe aufs Dach.

Gruß
Chris

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