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Warnleucht

Hallo an alle!

Vielleicht denk ihr ich bin bekloppt habe aber mal eine Frage...

Darf ich mir diese Leucht einfach so aufs Auto montieren:

http://cgi.ebay.de/...18942656QQcmdZViewItemQQptZNutzfahrzeugteile?...

Mir gehts einfach mal darum das ich in letzter Zeit viele Autos mit Panne am Straßen Rand sehe und sie sehr oft spät und schlecht trotz Warnblinkanlage zu sehen sind. Würde mir gern zu eigenen Sicherheit so etwas haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Chris

Beste Antwort im Thema

Erstaunlich, wieviel Halbwissen und Vermutungen sich immer wieder in solchen Threads ansammeln.
Stumpfes §§-Zitieren oder -Verlinken von ergoogelten Fundstellen in StVO oder StVZO nutzt bei derart speziellen Problemstellungen überhaupt nichts, da es ausserdem noch EU-Richtlinien sowie Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften gibt.

Eine nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Rundumleuchte mit Magnet-/Saugfuß und Stecker für den Zigarettenanzünder kann gar nicht eingetragen werden, da es sich um ein abnehmbares Teil und nicht um ein Teil des Fahrzeuges handelt.

Die Verwendung einer typgeprüften Leuchte dieser Art an/auf einem stehenden Fahrzeug ist im Falle eines Unfalls oder bei Arbeiten an einem Pannenfahrzeug sehr wohl als zusätzliches Sicherungsmittel zulässig.

Selbstverständlich müssen die Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden.
Das sind ganz normale Sicherungspflichten, die nicht durch das Aufsetzen einer Warnleuchte erlöschen oder aufgehoben werden!

Die entscheidenden Vorteile von Rundumleuchten mit Stroboskop-Blitzer oder LED-Blitzer sind neben der besseren Erkennbarkeit vor allen Dingen die weitaus geringere Stromaufnahme gegenüber einer Drehspiegel- oder Drehlinsen-Rundumleuchte.
Sie sind allerdings auch teuerer.

Eine Drehspiegel- oder Drehlinsenleuchte ist in der Regel mit einem H1- oder H3-Leuchtmittel ausgestattet.
Das bedeutet bei 12V (PKW) 55 W bzw. 4,58 A. Hinzu kommt noch der Antriebsmotor der drehbaren Teile.
Rund gerechnet sind das dann gesamt etwa 5 A bzw. 60 W (eher etwas mehr).

Eine Doppelblitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von 3,4 A (Beispiel Hänsch Comet) entsprechend 40,8 W.
Eine LED-Blitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von nur 1,5 A (Beispiel Hänsch Comet LED) entsprechend 18 W.

Ich habe seit mittlerweile rund 30 Jahren eine zusätzliche Rundumleuchte (aktuell Stroboskop-Blitz) in meinem kleinen Notfallköfferchen und die wurde schon häufig und vor allen Dingen unbeanstandet in entsprechenden Gefahrensituationen verwendet.

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Hallo, geht doch einfach mal auf die Seite www.rkl-shop.de und klickt dann den Menüpunkt "Autozubehörshop" und anschließend die Kategorie "Pannenabsicherung" und dort "Blitzleuchten (§53a Stvzo) an.Dort findet ihr genau solche Xenon-Blitzleuchten (Rundumdrehleuchten sind für diesen Zweck lt. Hersteller für Privatpersonen nicht zugelassen), die ihr mittels Magnetfuß, bei einer Panne, auf dem Autodach befestigen dürft!

Mfg.Christian

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


Hallo, geht doch einfach mal auf die Seite www.rkl-shop.de und klickt dann den Menüpunkt "Autozubehörshop" und anschließend die Kategorie "Pannenabsicherung" und dort "Blitzleuchten (§53a Stvzo) an.Dort findet ihr genau solche Xenon-Blitzleuchten (Rundumdrehleuchten sind für diesen Zweck lt. Hersteller für Privatpersonen nicht zugelassen), die ihr mittels Magnetfuß, bei einer Panne, auf dem Autodach befestigen dürft!

Mfg.Christian

1. Wenn ich mir den Aufbau der Seite anschaue, schenke ich dem Schuppen eh kein Vertrauen.

2. Lese Dir §53a mal selber durch.

Was Du da liest ist wichtig und nicht irgendwelche Umschreibungen in einem Shop.

Zitat:

§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

Sowas hier würde ich eher empfehlen:
http://cgi.ebay.de/...mZ310190319659QQcmdZViewItemQQptZAutozubehör?...

Hat zwei große Vorteile: Batterien sorgen auch für Blinklicht wenn die Fahrzeugelektrik im Pannenfall versagt. Und zum anderen ist man flexibler bei der Aufstellung. Man kann sie auf das Dach stellen damit sie weiter sichtbar ist oder wenn das Auto hinter einer Kurve oder Kuppe steht als zusätzliche Absicherung in gewissem Abstand vor das Auto stellen. Z.B. wenn man auf einer engen Straße in beide Richtungen absichern will.

Gruß Meik

Sind ja auch die Standart wie sie in LKW`s sind.

Sollten sie man auch als Mitführpflicht bei PKW`s machen.
Denn tun die mal was sinnvolles.

Wir haben solche Leuchten auch im Auto.

Also ich würde mir da eine normale Rundumleuchte bei Ebay holen... da gibts ja auch schon hochwertige, von namhaften Herstellern (Bosch oder Hella) für wenig Geld.

Ich hab mir mal eine von Pintsch Bamag mit 3 Linsen für 30 Euro geschossen. Sieht auch besser aus als so ein Balken.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Wir haben solche Leuchten auch im Auto.

Nicht nur du. Die meisten haben auf der Rückseite auch noch eine normale Taschenlampe, die leistet also doppelt Dienste. In meinen Augen eine sehr lohnenswerte Investition 🙂

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Wir haben solche Leuchten auch im Auto.
Nicht nur du. Die meisten haben auf der Rückseite auch noch eine normale Taschenlampe, die leistet also doppelt Dienste. In meinen Augen eine sehr lohnenswerte Investition 🙂

Gruß Meik

Richtig.

Guten Tag!

Ok schaue dann einfach nach einer Leuchte für aufs Dach zu stellen.

Denke sowas ist Besser für die Sicherheit im Ernstfall zu haben.
Lieber fall ich auf mit so einer Leuchte wie das ich nicht gesehen werde.

Von dem Standpunkt gehe ich mal aus!!!

Schaden kann die nichts....

Gruß
Chris

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



...

2. Lese Dir §53a mal selber durch.

Was Du da liest ist wichtig und nicht irgendwelche Umschreibungen in einem Shop.

....

Wenn schon Gesetzesvorschriften, dann bitte auch die richtigen bzw. die richtigen Passagen. 🙄

Wichtig wäre nämlich zum Bezug der Fragestellung des Threaderöffners dieser Teil gewesen:

§ 53a Abs. 3 StVO:

Zitat:

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

DAs a sollte da garnicht hin, sollte 53 im allgemeinem sein.

Erbsenzähler 😛

Zitat:

Original geschrieben von A169Elch


Ok Danke für die Hilfe.
Glaube kaum das man sowas eingetragen bekommt für normalen PKW.

Habe die "normale" Rundumleuchte auch gesehen klar.
Dachte nur die andere ist fest dran und direkt einsatzbereit.

Gruß
Chris

Jetzt mal Ehrlich, wie oft hast du mit deinem Auto eine Panne? Und wie logisch wäre da eine feste Montage dieser Leuchte eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Sollten sie man auch als Mitführpflicht bei PKW`s machen.
Denn tun die mal was sinnvolles.

was nutzt eine mitführpflicht, wenn der überwiegende teil der autofahrer eh zu blöd ist sein auto im pannenfall richtig abzusichern (demnach auch die leuchte höchstens im partykeller steht) und beim rest die batterien leer sein?!

Ich wusste das es kommt.

Vielleicht sollte man den Ablauf des Verbandkastens, Haltbarkeitsdatum der Batterien mit der WFS koppeln 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Ich wusste das es kommt.
...

Wieso, Dr. A.Mok hat doch zu 100% Recht!

Solange ein großer Teil der Verunfallten und Liegenbleiber ihr Auto mit den bestehenden Vorschriften absichern kann mach das erzwungene Mitführen einer gelben Leuchte auch keinen Sinn!

Und ich denke, dass die "blinden" Fahrer wenn sie die Warnblinker und ein Warndreieck übersehen auf das gelbe Licht auf dem Dach mehr / besser reagieren!

Gegen die "richtig blinden" Fahrer hilft nix.

Anders wäre es kaum zu erklären, dass immer wieder die SM-intern als "eiserner Gustav" bezeichneten Absperrtafel-Anhänger zusammengeschoben werden.

Aber da es um meinen eigenen Ar*** geht, sichere ich mich und mein Fahrzeug ab, so gut es eben geht.
Und das bedeutet für mich persönlich halt neben den vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen (Warnblinker, Warndreieck) das für nichtgewerbliche Fahrzeuge (noch) nicht vorgeschriebene Anlegen der Warnweste und das Aufsetzen der Blitzkennleuchte.

Wenn andere der Meinung sind, dass für sie weniger auch ausreichend ist, geht das für mich auch klar.

Was allerdings gar nicht klar geht, ist das Aufstellen des Warndreiecks 10m hinter dem Auto.
Und genau das sieht man leider regelmäßig.

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