Warnhinweis Sonnenblende
Kann mir jemand sagen, ob es mittlerweile Standard ist, dass dieser Airbaghinweis aufgedruckt ist? Wenn ja ist das Ding immer beim Beifahrer und wäre es dann möglich die Sonnenblende gegen eine von einem Rechtslenker zu tauschen. Hab keinen Bock auf den Müll in unserem kommenden Auto. Und jetzt bitte nicht: das Ding ist verpflichtend vorgeschrieben. Stattdessen käme wie früher ein Aufkleber an den Holm
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SQ5-313 schrieb am 9. Januar 2015 um 20:03:44 Uhr:
Kann man notfalls auch mit Alkohol entfernen.
Anwendung:
Alkohol so lange trinken bis man nichts mehr vom Aufkleber sieht.😁
105 Antworten
zum Thema Sonnenblende
http://vagfans.info/.../Sonnenblende
zur info:
unter der nr. 8U0857552H 7C0 ist die schwarze sonnenblende mit spiegel erhältlich ohne aufdruck, weder innen noch aussen...
kosten brutto sfr. 110.- bei der audi garage
ist das der Preis für 2??
Zitat:
@ballaballa schrieb am 17. März 2015 um 16:41:00 Uhr:
zur info:unter der nr. 8U0857552H 7C0 ist die schwarze sonnenblende mit spiegel erhältlich ohne aufdruck, weder innen noch aussen...
kosten brutto sfr. 110.- bei der audi garage
Das kostet eine.
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@marc4177 schrieb am 18. März 2015 um 12:42:37 Uhr:
Das kostet eine.
Habe einen A5 mit schwarzem Himmel - bei mir hat Isopropanol nicht sehr gut geholfen. Der Aufkleber ließ sich zwar abrubbeln, aber der Kleber blieb (mit weißen Resten vom Aufkleber) in den Vertiefungen der Sonnenblenden-Folie sitzen. Mit Entfetter ging der Aufkleber deutlich einfacher runterzurubbeln, aber ich hatte immer noch Kleber an der Blende. Mit Weicon Klebstoff-Entferner konnte ich dann den Kleber entfernen - und der kann übrigens auch den ganzen Aufkleber auflösen - das gibt aber eine riesen Schmiererei die ich hier mal dokumentiert habe: http://floodping.org/a5/#sonnenblende
Moin,
also ohne all die Seiten gelesen zu haben, ich habe den Aufdruck auch bei meinem Händler bemängelt, bekomme am Mittwoch meinen SQ, und der sagte, das es Probleme mit dem Tüv geben könne, wenn man dieses Aufdrucg weg macht, wenn er vorher da war...weil ich denke auch , das Audi nicht umsonst diese Aufkleber was auch immer da rauf klebt.
Sofern das den TÜV-Prüfer überhaupt interessiert. Die haben doch auch nicht von jedem Modell im Kopf ab wann da ein Aufkleber drauf ist. Auch habe ich noch nie gesehen, dass ein TÜV-Prüfer den Aufkleber im Beifahrertür-Rahmen angeschaut hat, wo das mit dem Airbag ja auch nochmal steht.
Aber es gibt ja auch den E-Check fürs Auto, da muß auch alles funktionieren, was eingebaut ist ab Werk. Und vielleicht ist es ja Pflicht ab BJ????
Funktioniert ja auch...nur ohne Aufkleber. 😛
Nein also ich glaube nicht, dass man da Probleme bekommen wird, ist mir auch hier im Forum noch nie was zu Ohren gekommen. Die Entscheidung ob dran oder ab muss jeder für sich treffen.
Pflicht ist es, aber ob wirklich das jemand kontrolliert sei dahingestellt.
Könnte sein, wenn was passiert und der Aufkleber ist nicht drauf, dass es dann Probleme geben kann.
Auf der Internetseite der Landesverkehrwacht Niedersachsen steht, dass man einen fehlende Warnhinweis mit 5,- Euro Verwarngeld in Rechnung gestellt bekommen kann. Aber ich gebe Marc recht, dass im Fall der Fälle vor allem die Versicherung Probleme machen könnte. Und das ist in meinen Augen der eigentliche Knackpunkt, dass Zahlungen ausbleiben oder aber versucht wird, diese abzumildern. Bevor man mir wegen dem fehlenden Hinweisschild die Schuld oder Mitschuld gibt, lasse ich ihn lieber da, wo er ist.
http://www.landesverkehrswacht.de/.../...rwegs-mit-der-babyschale.html
Kann einer der Moderatoren den am Wochenende neu eröffneten Thread zu diesem Thema hier mit einfügen?
http://www.motor-talk.de/.../...f-sonnenblende-beifahrer-t5665019.html
Viel kritischer wäre das Stilllegen der Beifahrer-Airbagkontrolleuchte. Da würde die Versicherung im Fall eines Unfalls mit einem geschädigten Kind mit Sicherheit die Zahlung verweigern. Das Entfernen des Hinweises kann ich mir nicht als relevant für eine Versicherung vorstellen, solange man selbst das Auto hat, der absolut niedrige Verwarnbetrag von 5€ spricht da zusätzlich dafür. Und eventuelle Nachbesitzer müssen selbst für den Hinweis sorgen...
Aber ja klar, das muss jeder für sich selbst entscheiden, bzgl. der Fahrzeugsicherheit sehe ich da allerdings wenig Bedenken.
Wenn ich es entferne, sollte ich es dem neuen Besitzer aber auch sagen. Nicht jeder Käufer macht sich soviele Gedanken ums Auto wie wir und kann daher nicht unbedingt wissen, dass da mal ein Hinweis war.
Darauf hinzuweisen wäre natürlich angebracht, ja.