Warnblinker vor Stauende - wer machts, wer nicht?

Da ich keinen Thread mit diesem Titel gefunden habe, mache ich aus neugier mal einen neuen auf.

Auf der A52 zwischen Essen-Kettwig und Essen-Huttrop entsteht täglich im Berufsverkehr ein Stau. Teils ist das still stehende Stauende genau hinter einer Kurve, während der Verkehr mit 80-140km/h von hinten angeschossen kommt.
Ich habe es mir angewöhnt, auch bedingt durch meine Hausstrecke, das ich vor Kurven oder steilen Kuppen sofort den Finger am Warnblinkschalter habe, sobald ich vor mir ein stehendes Stauende(z.B. bei fast allen Fahrzeugen leuchtende Bremslichter) sehe. Die Warnblinkanlage bleibt auch solange eingeschaltet bis der hintere es auch als Warnsignal weiter nach hinten durchreicht... wenn nicht, bleibt es solange an bis der jenige hinter mir ebenfalls zum Stillstand gekommen ist.
Im Schnitt reagieren 8 von 10 Brummi-Fahrern genauso, aber viele Autofahrer interessiert es nicht oder (vor allem Raser) pennen und verstehen erst im letzten Moment worauf sie da eigentlich zu rasen...

Also wer schaltet die Warnblinker ein? Wer nicht? Aber mit Begründung bitte.

Zitat:

Strassenverkehrsordnung
§16 Warnzeichen
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Beste Antwort im Thema

Soll mir doch einer der Warnblinkverweigerer bitte mal auch nur eine Situation schildern in der es von Nachteil ist den nachfolgenden Verkehr auf eine mögliche Gefahrensituation hinzuweisen.

Manche hier scheinen ja übermenschliche Reaktionen und Wahrnehmung zu besitzen aber wenn ich mit 200+ um die kurve geprescht komme, dann dauert es schon mal eine gute Sekunde bis ich die Geschwindigkeit der Fahrzeuge vor mir richtig einschätzen kann. Sehe ich Warnblinker kann ich auf jeden Fall schon mal Tempo rausnehmen und manchmal ist es halt gerade diese Sekunde die noch gefehlt hätte.

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Zitat:

Original geschrieben von cocker


soll doch bitte den Warn-Blinker betätigen wer will - es ist nicht verboten, es ist nicht vorgeschrieben, sondern Sache eines jeden, der es für notwendig hält.

Gruß cocker

Eben, aber scheinbar ist das für einige wohl schon wieder zum Glaubensgrundsatz geworden nach dem Motto : " Wer das nicht macht ist ein potentieller Verkehrsraudi " 🙄 . Es ist ja wohl schon grausam eine abweichende Meinung dazu zu haben. Für diese Klientel wurde ja schließlich der " Verkehrsschildassistent " und ähnliche Wohltaten erfunden 😁 .

@ MartinSHL

"Genau darauf will ich doch seit dem allerersten posting hinaus.

Ich sage, dass die W-Blinker nur dazu da sind, um die defizite anderer zu kompensieren.

Aber offensichtlich will sich hier keiner eingestehen, dass er defizite beim autofahren hat."

Deine Argumentation erinnert mich an einen "Streit" mit einem Arbeitskollegen. Es waren die Anfangszeiten des ABS. Er bestand hartnäckig darauf das ABS absolut sinnlos ist. Er braucht so etwas auf keinen Fall, er fährt immer vorausschauend und mit reichlich Sicherheitsabstand. Eines Tages rief er früh auf Arbeit an und sagte er komme ein wenig später, er habe einen kleinen Auffahrunfall.
Als er dann auf Arbeit angekommen ist erzählte er das es nicht so schlimm war, er sei mir sehr geringer Restgeschwindigkeit raufgerutscht.
Da habe ich ihn an unser Gespräch erinnert und leise bemerkt das er mit ABS vielleicht hätte ausweichen können, er war ja nicht mehr schnell.
Er hat nur gegrinst.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Deine Argumentation erinnert mich an einen "Streit" mit einem Arbeitskollegen.

der vergleich hinkt etwas.

das ABS ist ein aktives sicherheitssystem für MEIN Auto.

Die W-Blinker betätige ich (in erster Linie) um defizite ANDERER auszubügeln.

ich will ja auch gar nicht streiten, dass mir dadurch im umkehrschluß der ein oder andere hinten drauffahrende erspart bleiben könnte.
Ich würde sicherlich auch den W-Blinker einschalten, wenn ich der oder einer der ersten an einer unfallstelle bin und mich somit im vergleich zum fahrenden verkehr mit meinem stehenden fahrzeug in der minderheit befinde.
aber in einer solchen situation war ich bisher (glücklicherweise) noch nie.
alle staus die ich bisher erleben durfte, waren deutlich als solche zu sehen, sollte dem normalen autofahrer auch auffallen, dass es mehrspurig steht oder stockt.
hier sehe ich die verwendung der W-Blinker aufgrund der bereits nun mehrfach von mir geschilderten vorhergehenden Sorgfaltspflicht als unnötig an.

Problem weiter: Wird das wegen jedem Pipifax gemacht nimmt es eines Tages keiner mehr für voll, wie es denn mal so ist im menschlichen Leben. Und dann gute Nacht wenn wirklich eine Gefahr vorliegt....

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will hier nicht mit §§ und sonstigen Sachen um mich werfen, aber folgendes dürfte manchen "blinkmuffel" n kleinen Anstoss geben (gerade dann wenn nicht viel geld im haus is)

Das LG Memmingen ist in seinem Urteil vom 24.07.2007, Az. 2 O 392/07,DAR 2007, 207, der Auffassung, dass eine Haftung zu 25 % in Betracht kommt, wenn beim Heranfahren an ein Stauende der Warnblinker nicht betätigt wird. Ein KFZ war einem anderen aufgefahren, weil dieser beim Heranfahren an das Stauende den Warnblinker nicht eingeschaltet hatte. Das Gericht begründet seine Auffassung wie folgt:
“Nach Auffassung der Kammer hätte ein besonders aufmerksa- mer, besonnener und vorsichtiger Kraftfahrer dann, wenn sich der Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn wie von der Klägerin ge- schildert aus einem Geschwindigkeitsbereich von 120 km/h bis 130 km/h auf einen solchen von 20 km/h bis 30 km/h durch das Aus- scheren eines Lastwagens zum Überholen verringert hätte, im Hin- blick auf den sich bildenden Stau und das notwendige Verlangsamen der Fahrzeuge die Warnblinkanlage seines Fahrzeugs betätigt. Dies erlaubt in einer derartigen Situation § 16 StVO zum einen ausdrück- lich, und die Sinnhaftigkeit eines derartigen Verhaltens ergibt sich aus der Gefährlichkeit hoher Geschwindigkeitsdifferenzen.”

Auch HIERgibts noch n paar Denkanstöße

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


“Nach Auffassung der Kammer hätte ein besonders aufmerksa- mer, besonnener und vorsichtiger Kraftfahrer dann ...

... seine geschwindigkeit entsprechend dem Verkehr angepasst.

Nur so kann dies einzig und allein richtig sein.

Aber dies ist "nur" eine Entscheidung des LG, wir wissen nicht, ob es hierzu eine Revision gegeben hat.

Sollte dies jedoch das endgültige Urteil sein, ist es mehr als erschreckend.
Denn hier werden die fahrer, die für sich selbst richtig gehandelt haben, für die unzulänglichkeiten von anderen bestraft.

Zum anderen entnehme ich der begründung, dass der verkehr nach wie vor in bewegung war udn es also gar keinen echte nstau, sondern nur eine verzögerung gegeben hat.
ja wo ziehen wir denn dann die grenze, ab wann ich die W-Blinker aktivieren muss?
Stillstand scheint ja nach diesem urteil viel zu spät zu sein, sondern ich muss sie auch bei jedem überholvorgang eines LKWs machen, denn da bildet sich fast immer ein rückstau.

na dann haltet euch mal schön daran.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Problem weiter: Wird das wegen jedem Pipifax gemacht nimmt es eines Tages keiner mehr für voll, wie es denn mal so ist im menschlichen Leben. Und dann gute Nacht wenn wirklich eine Gefahr vorliegt....

Nun heißt der Faden aber nicht:

Warnblinker wegen Pipifax - wer machts, wer nicht?

😉

Hi,

und es heisst auch nicht
"wer angepasst fährt braucht keinen Warnblinker"

Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone, wenn man die Hintermänner vorm Stauende warnt. Ich freu mich auch immer drüber...

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Deine Argumentation erinnert mich an einen "Streit" mit einem Arbeitskollegen.
der vergleich hinkt etwas.
das ABS ist ein aktives sicherheitssystem für MEIN Auto.
Die W-Blinker betätige ich (in erster Linie) um defizite ANDERER auszubügeln.

ich will ja auch gar nicht streiten, dass mir dadurch im umkehrschluß der ein oder andere hinten drauffahrende erspart bleiben könnte.
Ich würde sicherlich auch den W-Blinker einschalten, wenn ich der oder einer der ersten an einer unfallstelle bin und mich somit im vergleich zum fahrenden verkehr mit meinem stehenden fahrzeug in der minderheit befinde.
aber in einer solchen situation war ich bisher (glücklicherweise) noch nie.
alle staus die ich bisher erleben durfte, waren deutlich als solche zu sehen, sollte dem normalen autofahrer auch auffallen, dass es mehrspurig steht oder stockt.
hier sehe ich die verwendung der W-Blinker aufgrund der bereits nun mehrfach von mir geschilderten vorhergehenden Sorgfaltspflicht als unnötig an.

Na da haben wir uns doch schon mächtig angenähert.🙂

Nur die "Defizite anderer" finde ich noch nicht so toll. Es sind nicht immer nur die Def. anderer die zu einer unübersichtlichen Verkehrslage führen, mitunter auch, ja das stimmt. Aber ich denke im Ernstfall wird Dir keine Zeit bleiben darüber nachzudenken.

Moin🙂
Mir ist schon vor mehr als 30 Jahren in der FS beigebracht worden, beim annähern an ein Stauende die Warnblinker einzuschalten 🙄
Im Normalfall und in langgezogenen Kurven versuche ich mindestens 30m hinter dem letzten Fzg anzuhalten und beobachte im Rückspiegel ob vieleicht Einer den Stau nicht bemerkt hat, hat mir schon einige Auffahrunfälle erspart.

Gruss TAlFUN

p.s.
Bei Notbremsungen werden an meinem Fzg die Warnblinker automatisch aktiviert, ich denke Mal, dass sich die Fahrzeughersteller was dabei gedacht haben.

Richtig. Bei Notbremsungen . Außerdem finde ich es immer lustig, wenn von irgendwo irgendwelche Urteile ausgebuddelt werden. Ein Urteil ist die Meinung dieses einen Richterleins, ein anderes Richterlein drei Zimmer weiter kann das genaue Gegenteil entscheiden.Dieser Herrschaften maßen sich inzwischen eh Befugnisse an, die sie im Grunde nicht haben. Aber das ist ein anderes Feld. Bei Gefahr ist die Warnerei o.k. aber nicht bei jeder Verzögerung des Verkehrsflusses.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


(...)Bei Gefahr ist die Warnerei o.k. aber nicht bei jeder Verzögerung des Verkehrsflusses.

das hat ja auch glaubich niemand behauptet... 😉

Ich mache es immer, sogar schon auf der Bundesstarße (1ookm/h)

Ich finde es ist ganz besonderst wichtig wenn es z.B noch regnet. Man bremst sofort selber und die anderen sehen auch das da etwas passiert.

Auserdem nutze ich ihn noch wenn urplötzlich die Sicht weg ist, Regenwand, Nebelwand oder wenn etwas größeres am Straßenrand liegt sodas es umfahren werden muss

Zitat:

Original geschrieben von cocker



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


(...)Bei Gefahr ist die Warnerei o.k. aber nicht bei jeder Verzögerung des Verkehrsflusses.
das hat ja auch glaubich niemand behauptet... 😉

Dann behaupte ich es jetzt!

Wenn jemand mit 250 km/h angerauscht kommt ist eine 80 km/h Verzögerung genau so fatal wie für den 170 km/h fahrer ein plötzlicher Stillstand. 🙄

@macfet: Es soll auch Leute geben die das vor Blitzern/Radarkontrollen machen 🙄 *pfeif* *unschuldig guck*

Juline

Mir persönlich ist es lieber, wenn mein Vordermann einmal zuviel als einmal zuwenig oft warnt.
Nach dieser Direktive handle ich auch selbst, den Rest macht mein Wagen von alleine (Blinkt bei Notbremsung automatisch).

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