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Wann wird es teuer und gefährlich ohne Tüv zu fahren? (Monate)

VW Golf, VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 9. November 2013 um 6:29

Hallo

mein Tüv ist seit September abgelaufen, wieviel kostet es nochmal wenn man angehalten wird?

Gibt es immer nur 2 Punkte dafür in Flensburg? egal wie lange der abgelaufen ist?

Mit den Autokauf bei mir zieht es sich noch etwas hin, daher muss ich noch etwas ohne Tüv fahren.

Wie lange kann man das "Spiel" treiben, ohne das es zu teuer wird?

Was kostet es, wenn man nach einen halben Jahr, ohne Tüv erwischt wird?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Aber wenn man einen Unfall mit Personenschaden hat möchte ich mir lieber nicht ausmalen was dann alles passiert. Wenn da die Versicherung sagt `Nee du lass mal, ist ja kein Tüv mehr drauf, bezahl selber` ,dann wirds ganz böse

Der versicherungsschutz bleibt auch da voll erhalten, solange das fahrzeug vertraglich versichert, beitrag bezahlt wurde..

Die versicherung kann nur bei nachgewiesenem eigenverschulden ein gesetzlichen maximal betrag vom 5000euro einfordern, aber auch nur wenn das ganze im direkten zusammenhang zum unfall feststellbar ist..

Zitat:

Alles zu günstig!

Ab einem halben Jahr sollte die Pappe eingezogen werden.

Wer keinen TÜV machen will ,sollte auch nur als Fußgänger am Verkehr teilnehmen dürfen.

Ich will dich mal sehen wenn du ein kfz anhänger auf deinem grundstück stehen hast den du selten verwendest und dort mal vergisst Hu zu machen..

Bist du dann immer noch der meinung die behörde sollte die möglichkeit haben, dich zum Fussgänger zu machen??

Man sollte nicht vergessen die beamten können dich auch anzeigen wenn der anhänger/KFZ offen auf deinem privatgelände steht und gar nicht am verkehr teilnimmt..

 

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...egal ob anhänger, kfz oder wasweißichauchimmer; kein tüv und ein halbes jahr drüber: schein weg und eine saftige strafe! :)

wer möglichst viele fahrzeuge, anhänger etc. braucht, soll sich auch um tüv termine kümmern.

meine meinung! immerhin geht es da um unsere sicherheit!

denn es gibt leider auch viele schwarze schafe, die sich nicht nur der faulheit wegen nicht um den tüv kümmern, oder auch einfach nur das ganze mal für völlig unnötig erachten.

allzeit gute fahrt

matze

 

Ich will dich mal sehen wenn du ein kfz anhänger auf deinem grundstück stehen hast den du selten verwendest und dort mal vergisst Hu zu machen..

Bist du dann immer noch der meinung die behörde sollte die möglichkeit haben, dich zum Fussgänger zu machen??

Man sollte nicht vergessen die beamten können dich auch anzeigen wenn der anhänger/KFZ offen auf deinem privatgelände steht und gar nicht am verkehr teilnimmt..

Kann mir nicht passieren.Bei mir stehen 3 PKW (inkl.Mütterchen`s) ,1 Anhänger, 1 50 cm² Moped JEDES Jahr im Frühling zur Überprüfung an. Richtig gelesen, Jedes Jahr, den bei uns ist die Überprüfung( §57a ) jedes Jahr im Monat der Erstzulassung Vorschrift.

Das Moped ist der erste Kandidat ,danach Mamas Pass(t)at(rd) zeitgleich mit Hänger danach Cabrio und GTD

Ausgenommen Neuzulassungen -erst ab dem 3ten Jahr.

Ich kann mich mit Ruhigen Gewissen zur Prüfung und auf der Strasse fahren.Letzter gefundener Mängel war bei meinem Anhänger eine feuchte Streuscheibe.

Kann jeder machen wie er will. Wenn die Möglichkeit besteht es hinauszuzögern ist es doch jedem selbst überlassen. Find ich nicht schlimm.

Und immer auf die Sicherheit rumzureiten find ich auch übertrieben wegen paar Monate drüber.

Sicherheit und Abzocke sind ja in Deutschland sowieso schon ein einheitlicher Begriff!

Nun Ja kommt auf die sichtweise an.

Wenn in D bei der Prüfung 2011 leichter Rost angegeben wurde, kann bei sich der Prüfung 2013, schon der halbe Schweller in Rost aufgelöst haben. Opelfahrer können ein Lied davon singen-schreibe aus Eigenerfahrung.

Wenn in Ö bei der Prüfung Rost angekreuzt wurde, ist im nächsten Jahr wahrscheinlich ein Verhältnismäßig kleines Loch zu reparieren.

am 11. November 2013 um 0:32

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_Schrauber

Oh! Das ist ja alles recht günstig!;)

Danke Euch! Alles andere ist viel teurer.

Dann fahre ich ihn noch eine Weile! Auch mit guten Gewissen, war sonst immer überpünktlich beim Tüv, die ganzen letzten Jahre. Sogar einmal, einen Monat früher, wie gemusst, nun habe ich das mal verdient.....wie ich finde. Ich kann dies vor mir, vor Gott, und der Welt verantworten!

So schlimm ist der Zustand auch nicht.

Danke Euch für die Info, habe schon gedacht, das wird sehr teuer...;(

Dann kann ich ja sogar 7 Monate noch mit fahren..:rolleyes::)

Wünsche Euch ein schönes Wochenende!

Gruß

g2s

Na siehste! An deiner Stelle würd ich noch die Scheiben ausbauen, das spart ebenfalls Sprit, weil weniger Luftwiderstand. Und die Reifen mit DOT 0201 sind doch auch noch Top, solange du keinen Stahlgürtel siehst ;) Jetzt melde die Karre noch im Ausland an, wegen der KFZ Steuer. Und n Notfallkasten is was für Mädchen.

Top :p Einfach 1A..

@TE - mach den TÜV, Du kommst ja doch nicht drumrum. Die Herrschaften von der Parkraumüberwachung haben da ein sehr geschultes Auge - in den verbleibenden 7 Monaten bekommst Du garantiert das Ticket und die Zwangsvorführung. Dann hast Du sogar noch richtig draufgezahlt.

Abgesehen noch von den geplanten Verkaufsalternativen - ohne TÜV macht sich immer viel beschiss.. als mit TÜV. Wenn Du die Karre nicht in´s Ausland verhökerst, wird Dir der Käufer (so Du einen findest) die Kosten dafür eh vom Verkaufspreis abziehen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

@TE - mach den TÜV, Du kommst ja doch nicht drumrum. Die Herrschaften von der Parkraumüberwachung haben da ein sehr geschultes Auge - in den verbleibenden 7 Monaten bekommst Du garantiert das Ticket und die Zwangsvorführung. Dann hast Du sogar noch richtig draufgezahlt.

Abgesehen noch von den geplanten Verkaufsalternativen - ohne TÜV macht sich immer viel beschiss.. als mit TÜV. Wenn Du die Karre nicht in´s Ausland verhökerst, wird Dir der Käufer (so Du einen findest) die Kosten dafür eh vom Verkaufspreis abziehen.

Ich vermute mal eher, dass das Auto einen kilometerlangen Wartungsstau vor sich her schiebt und deshalb nur ein Fall für den Verwerter sein wird. Deshalb fragt der TE ja nach den zu erwartenden Strafen beim Überziehen der HU. Wenn er erwarten könnte, dass er die ohne größere Probleme besteht, dann würde er die bestimmt auch durchführen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Ich vermute mal eher, dass das Auto einen kilometerlangen Wartungsstau vor sich her schiebt und deshalb nur ein Fall für den Verwerter sein wird. Deshalb fragt der TE ja nach den zu erwartenden Strafen beim Überziehen der HU. Wenn er erwarten könnte, dass er die ohne größere Probleme besteht, dann würde er die bestimmt auch durchführen lassen.

So sehe ich das auch - zumal er über den Allgemeinzustand des Fahrzeugs kein Wort verliert. Wie sehen die Bremsen und Reifen aus? Er fährt auf Risiko allen anderen VT gegenüber.;) Die Denke des TE ist naiv und verantwortungslos zugleich.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

So sehe ich das auch - zumal er über den Allgemeinzustand des Fahrzeugs kein Wort verliert. Wie sehen die Bremsen und Reifen aus? Er fährt auf Risiko allen anderen VT gegenüber.;) Die Denke des TE ist naiv und verantwortungslos zugleich.

Laut älteren Posts vom TE handelt es sich um einen Golf 2 mit weit über 400.000 km mit Rostschäden und einer Vorderachse, die getauscht werden müsste. Die erste Kupplung ist angeblich auch noch drin. Bei so einem Fahrzeug ist es kein Wunder, wenn er das nicht mehr zum TÜV fahren möchte.

Aber dann muss man den Fahrzeugtausch entsprechend rechtzeitig machen oder das Auto irgendwann mal stehen lassen. Vor allem, wenn bereits Schäden am Fahrwerk vorliegen. Ich hoffen für den TE, dass er damit keinen Unfall baut, sonst könnte es wirklich sehr teuer für ihn werden.

am 11. November 2013 um 9:22

Nach 8 Monaten gabs 2 Punkte, einen für abgelaufene ASU/AU und einen für die abgelaufene HU, passierte mir nicht nur einmal.

Kein Ding, hin bestanden und neue Siegel bekommen.

Nur, weil die HU abgelaufen ist, heisst das nicht, das das Fahrzeug auch verkehrsunsicher ist.

Gefährlich ist nicht die Fahrt ohne HU, sondern die, die man mit einem verkehrsunsicherem Fahrzeug unternimmt, egal, ob mit oder ohne gültigem TÜV Siegel am Kennzeichen, ist man in dem Fall dran.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Nach 8 Monaten gabs 2 Punkte, einen für abgelaufene ASU/AU und einen für die abgelaufene HU,

Da es die ASU/AU seit fast vier Jahren nicht mehr gibt, bleibt es heute bei einem Verstoß.

Der Regelsatz dafür ist aber 40 Euro und zwei Punkte.

 

Zitat:

Nur, weil die HU abgelaufen ist, heisst das nicht, das das Fahrzeug auch verkehrsunsicher ist.

Gefährlich ist nicht die Fahrt ohne HU, sondern die, die man mit einem verkehrsunsicherem Fahrzeug unternimmt,

dazu Ack.

Wenn allerdings der Vorderachsträger bei einem Golf 2 ausgetauscht werden müsste, könnte das schon leicht ein VU-Mangel sein...

Zitat:

egal, ob mit oder ohne gültigem TÜV Siegel am Kennzeichen, ist man in dem Fall dran.

Der Grad der Fahrlässigkeit dürfte bei überzogener HU-Frist wohl höher sein.

Zitat:

Original geschrieben von perchlor

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

 

>2-4 Monate: 15 EUR

>4-8 Monate: 25 EUR

Über 8 Monate: 40 EUR + 2 Punkte

VIEL ZU BILLIG !

da gehört überall mindestens eine Null hinter.

hier geht es doch um (tatsächliche) Verkehrssicherheit . . .

und nicht um `ne abgelaufene Parkuhr :D

Das sehe ich ähnlich. Zumindest sollten die Bußgelder höher sein als das TÜV-Gutachten ;) Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass viele es schlichtweg vergessen. Ich finde das System mit der Plakette an sich schon mangelhaft.

Irgendwann werden wir hoffentlich da angelangt sein, dass registriert und bei Ablauf automatisiert eine Info an den Halter geht. Bei nem abgelaufenen Personalausweis geht es ja auch.

Zitat:

Nach 8 Monaten gabs 2 Punkte, einen für abgelaufene ASU/AU und einen für die abgelaufene HU,

Da es die ASU/AU seit fast vier Jahren nicht mehr gibt, bleibt es heute bei einem Verstoß.

Der Regelsatz dafür ist aber 40 Euro und zwei Punkte.

Die AU gibt es nach wie vor, zur HU muss eine gültige AU- Prüfbescheinigung vorgelegt werden, die auch mitzuführen ist, wenn die HU alleine, ohne AU gemacht wird.

Wenn heute die HU und AU nicht auf einen Termin fallen, ist das heute nicht mehr an der Plakette zu erkennen..

Wenn ein Schrauber nicht in der Lage ist, Reparaturen an tragenden Teilen selbst durchzuführen und damit, egal, ob mit oder ohne TÜV, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, das Fahrzeug von der Polizei oder der der Gemeinde dem TÜV vorgestellt wird, wird es richtig teuer, wenn das Auto durch die HU rasselt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Die AU gibt es nach wie vor,

nein, der komplette §47a der StVZO wurde zum 01.01.2010 gestrichen. Der Untersuchungsumfang wurde in die HU eingegliedert (das galt für bestimmte Fahrzeuge schon seit 2006).

Zitat:

zur HU muss eine gültige AU- Prüfbescheinigung vorgelegt werden,

richtig ist:

Der "AU-Anteil" der HU kann (ebeso wie die Gasprüfung bei entsprechenden Fahrzeugen) auch vor dem restlichen Teil gemacht werden, dann ist dafür der Nachweis einer anerkannten Werkstatt vorzulegen. Ansonsten ist der "AU-Anteil" im Rahmen der HU durchzuführen.

Zitat:

die auch mitzuführen ist, wenn die HU alleine, ohne AU gemacht wird.

Eine HU kann nicht ohne den "AU-Anteil" gemacht werden. Jedenfalls nicht mit positivem Ergebnis ;-)

Ist der "AU-Anteil" nicht im Rahmen der HU durchgeführt worden, werden Datum und Prüfnummer vom Nachweis auf den HU-Bericht übertragen. Dieser reicht als Nachweis der vollständigen HU-Durchführung aus.

Zitat:

Wenn heute die HU und AU nicht auf einen Termin fallen, ist das heute nicht mehr an der Plakette zu erkennen..

seit dem 01.01.2010 gibt es keine unterschiedlichen Fälligkeiten für HU und AU mehr...

zu beachten wäre auch noch, daß es zwar keine Rückdatierung mehr gibt, aber nach 2 Monaten eine erhöhte Prüfgebühr anfällt.

Mehr als 2 Monate lohnen also nicht wirklich.

Vom Risiko und von den Folgen her.

 

Wobei das alles noch billig ist.

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