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TüV in Spanien

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 9:55

Moin Moin zusammen

hoffe bin hier im Richtigen Unterforum

Wir haben uns eine Wohnung auf Mallorca gekauft und da wir vor haben mehrmals im Jahr dort zu fliegen, möchte ich den Fiat 500 meiner Frau dort lassen, aber mit Deutschen Kennzeichen, Versicherung usw.

Jetzt trifft das Problem auf, der Fiat hat noch TÜV bis 10/18, daher wollte ich bevor ich runter fahre (am 20.7), den TÜV verlängern und dann habe ich erstmals 2 Jahren ruhe

Nun meine Frage, gibt es die Möglichkeit in 2 Jahren, dann den Deutschen TüV in Spanien zu machen?

Ich habe bei ITV INCA angerufen und dort wurde mir gesagt, solange der Wagen in Spanien fährt, darf man mit den Spanischen TÜV fahren, trotz deutsches Kennzeichen

Persönlich kommt es mir viel zu einfach vor, was passiert bei einen Unfall, was würde die Deutsche Versicherung dazu sagen?

 

Was sagt ihr dazu?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2018 um 21:32

Zitat:

@Alejandro158 schrieb am 9. Juli 2018 um 12:40:32 Uhr:

dann hat er in der Zentrale angerufen und sagte, ohne gültige HU kein Versicherungsschutz

Mit Verlaub, aber das ist einfach quatsch. Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass ein zugelassenes Fahrzeug immer versichert ist, selbst wenn ein besoffener Fahrer Nachts ohne Licht einen Unfall ohne gültige HU baut. Für solcherlei Fahrlässigkeiten kann lediglich ein Regress vom Versicherungsnehmer gefordert werden, der bei der Haftpflicht allerdings auf 5.000€ gedeckelt ist, was für jemanden der sich eine Wohnung auf Mallorca kauft vermutlich keine existenzgefährdende Summe darstellt( kein giftiger Seitenhieb, einfach nur eine Feststellung ;) ).

Also ich sehe da gar kein Problem, fürs gute Gewissen vielleicht nochmal tüven bevor es nach unten geht aber ansonsten einfach fahren und sich gar nicht so viele Gedanken machen. Falls die Verkehrssicherheit betreffende Mängel auftreten natürlich sofort aktiv werden, aus ureigenstem Interesse.

Ansonsten sind zwei Jahre ein lange Zeit, wer weiß ob ihr da überhaupt noch mit dem Auto unterwegs sein werdet oder es nicht schon lange den Geist aufgegeben hat.

Viel Spaß beim Cerveza trinken

Der Almtetallfanatiker

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Was sagt denn deine deutsche Versicherung überhaupt dazu, dass das Fahrzeug dauerhaft dort bleibt? Das ist ja kein Urlaub mehr und ich könnte mir Vorstellen, dass die da nicht mitmachen wollen.

Über die spanische HU würde ich mir keine Gedanken machen, das wird wohl so stimmen. Falls du dem Braten nicht traust, frag doch einfach nochmal schriftlich an.

Was soll bei einem Unfall denn anders sein, wenn das Fahrzeug eine andere HU hat? (Kenne die Unterschiede nicht)

Wenn Schrott, dann Schrott, dann kommt ja ein (spanischer) Gutachter, da wird sicherlich niemand für dich einfliegen.

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 10:40

Ja, das ist das Problem, war heute Morgen bei meine Versicherung (LVM) und der sagte, es sollte keine Restriktionen geben, dann hat er in der Zentrale angerufen und sagte, ohne gültige HU kein Versicherungsschutz

Nun die große Frage (da auch EU Vorschriften mittlerweile), ist eine Spanische Hauptuntersuchen gültig für die Deutsche Versicherung? (dies kann mir leider keiner antworten)

Problem ist, ich kann den Wagen nicht in Spanien anmelden, da wir hier Wohnhaft sind und ohne Residenz in Spanien, keine Anmeldung für den PKW

Ihr habt doch eine Wohnung dort, oder gilt ein Ferienhaus nicht als (zweit-)Wohnsitz?

Das wird mit dem "TÜV" bzw. ITV in Spanien mit deutschem Kennzeichen wohl nichts:

Zitat:

Noch eines ist wichtig zu wissen für jene, die mit ihrem ausländischen Fahrzeug nach Spanien kommen, und es nicht ummelden: Die technische Fahrzeuginspektion in Spanien namens ITV vergibt keine Prüfplaketten an Fahrzeuge mit fremdländischen Kennzeichen. Deswegen müssen die Halter eines zum Beispiel in Deutschland zugelassenen Wagens für die fällige TÜV- und ASU-Prüfung stets nach Deutschland zurückfahren.

 

(Quelle: Spanien live)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 9. Juli 2018 um 12:57:45 Uhr:

Ihr habt doch eine Wohnung dort, oder gilt ein Ferienhaus nicht als (zweit-)Wohnsitz?

Zweitwohnsitz scheidet aus:

https://www.bussgeldkatalog.org/auto-im-ausland-anmelden/

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 12:03

Um den Wagen im Spanien anmelden zu können und dort auch die Residencia zu bekommen, muss ich dort im Jahr 183 Tagen sein, also fällt aus.

Trotzdem, hat meine Frau dies auf der ADAC Seite gefunden:

 

Hauptuntersuchung im Ausland

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige.

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und

Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

 

Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle - zur HU vorgeführt werden. Sollte eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt sein, so muss der Anzeigebehörde mitgeteilt werden, dass die HU durchgeführt wurde. Als Nachweis des Auslandsaufenthaltes kann auch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle vorgelegt werden.

https://www.adac.de/.../

Wenn dies so ist, muss ich mir keine Sorgen machen

Auch weil ich hier etwas weniger als 200 Euro im Jahr an Haftpflicht und TK zahle und in Spanien dass dreifache zahlen müsste

am 9. Juli 2018 um 12:10

Du kannst in ES keine HU-Plakette bekommen, benötigst sie aber für die spanischen Behörden dort auch nicht. Wenn Du das nächste Mal nach D kommst, muss Du sofort zum TÜV und ggf. der Trachtengruppe nachweisen, dass Du direkt aus dem Ausland kommst (und das Auto dauerhaft im Ausland war).

 

Mit der Vers kannst Du nur einen "privaten" Check der Verkehrssicherheit durch eine DEKRA/TÜV analoge Institution in ES verabreden.

 

Amen

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 12:26

Ja, aber solange keine HU vorliegt, ist der Wagen für Spanien nicht verkehrssicher und darf man dort nicht fahren.

Solange, die deutsche HU vorhanden ist, ist keine Problem, aber sobald die abgelaufen ist, muß man in Spanien (in mein Fall auf Mallorca), die Spanische HU einholen und ist nur für Spanien gültig.

(dies wird auch so gesagt vom Spanischen TÜV, ITV)

am 9. Juli 2018 um 19:25

...kannst ja das hintere Kennzeichen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit nach D nehmen - gibt bestimmt irgendeinen Hinterhofautohändler, der einen kennt, der wiederum einen kennt, der Dir da mal eben für nen Fuffi den richtigen Aufkleber draufpappt und nen Prüfbericht ausdruckt & abstempelt. :D

am 9. Juli 2018 um 21:32

Zitat:

@Alejandro158 schrieb am 9. Juli 2018 um 12:40:32 Uhr:

dann hat er in der Zentrale angerufen und sagte, ohne gültige HU kein Versicherungsschutz

Mit Verlaub, aber das ist einfach quatsch. Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass ein zugelassenes Fahrzeug immer versichert ist, selbst wenn ein besoffener Fahrer Nachts ohne Licht einen Unfall ohne gültige HU baut. Für solcherlei Fahrlässigkeiten kann lediglich ein Regress vom Versicherungsnehmer gefordert werden, der bei der Haftpflicht allerdings auf 5.000€ gedeckelt ist, was für jemanden der sich eine Wohnung auf Mallorca kauft vermutlich keine existenzgefährdende Summe darstellt( kein giftiger Seitenhieb, einfach nur eine Feststellung ;) ).

Also ich sehe da gar kein Problem, fürs gute Gewissen vielleicht nochmal tüven bevor es nach unten geht aber ansonsten einfach fahren und sich gar nicht so viele Gedanken machen. Falls die Verkehrssicherheit betreffende Mängel auftreten natürlich sofort aktiv werden, aus ureigenstem Interesse.

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