Wann wird es teuer und gefährlich ohne Tüv zu fahren? (Monate)
Hallo
mein Tüv ist seit September abgelaufen, wieviel kostet es nochmal wenn man angehalten wird?
Gibt es immer nur 2 Punkte dafür in Flensburg? egal wie lange der abgelaufen ist?
Mit den Autokauf bei mir zieht es sich noch etwas hin, daher muss ich noch etwas ohne Tüv fahren.
Wie lange kann man das "Spiel" treiben, ohne das es zu teuer wird?
Was kostet es, wenn man nach einen halben Jahr, ohne Tüv erwischt wird?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Aber wenn man einen Unfall mit Personenschaden hat möchte ich mir lieber nicht ausmalen was dann alles passiert. Wenn da die Versicherung sagt `Nee du lass mal, ist ja kein Tüv mehr drauf, bezahl selber` ,dann wirds ganz böse
Der versicherungsschutz bleibt auch da voll erhalten, solange das fahrzeug vertraglich versichert, beitrag bezahlt wurde..
Die versicherung kann nur bei nachgewiesenem eigenverschulden ein gesetzlichen maximal betrag vom 5000euro einfordern, aber auch nur wenn das ganze im direkten zusammenhang zum unfall feststellbar ist..
Zitat:
Alles zu günstig!
Ab einem halben Jahr sollte die Pappe eingezogen werden.
Wer keinen TÜV machen will ,sollte auch nur als Fußgänger am Verkehr teilnehmen dürfen.
Ich will dich mal sehen wenn du ein kfz anhänger auf deinem grundstück stehen hast den du selten verwendest und dort mal vergisst Hu zu machen..
Bist du dann immer noch der meinung die behörde sollte die möglichkeit haben, dich zum Fussgänger zu machen??
Man sollte nicht vergessen die beamten können dich auch anzeigen wenn der anhänger/KFZ offen auf deinem privatgelände steht und gar nicht am verkehr teilnimmt..
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Gültiger TÜV sagt nur aus das das FZG auf Mängel geprüft wurde nach gesetzlicher Vorschrift, mehr nicht.
Zum Zeitpunkt der Überprüfung.
Natürlich kann auch mal der TÜV-Termin übersehen werden.
Denn jeder hat schon mal irgend etwas übersehen oder vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Gültiger TÜV sagt nur aus das das FZG auf Mängel geprüft wurde nach gesetzlicher Vorschrift, mehr nicht.Zum Zeitpunkt der Überprüfung.
Natürlich kann auch mal der TÜV-Termin übersehen werden.
Denn jeder hat schon mal irgend etwas übersehen oder vergessen.
Aber nur, wenn man es übersehen will und keine Lust drauf hat.
Bei mir wäre das der zB. Kontrolltermin beim Zahnarzt. 😁
Wobei es mittlerweile interessant sein kann, 2 Monate zu überziehen, da ja nicht mehr rückdatiert wird und die ersten 2 Monate "kostenfrei" sind.
Ich bin häufig zu spät bei der HU; erst schiebe ichs auf, dann muss ich Zeit für einen Termin haben und dann falle ich meistens beim ersten Mal ohnehin durch und muss nachbessern. Das ist meine Inspektion. Dieses Jahr bin ich aber mit 2 Autos direkt im ersten Anlauf duchgekommen. Schließlich wurde das Sorgenkind auch nach unbestandener HU verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Noch gibt es keine TÜV App bzw. Warnleuchte im Auto die fälligen TÜV anzeigt,
*hüstel*
Die HU- (und früher auch AU-) Erinnerung im Bordcomputer ist zumindestens bei BMW und Mercedes schon seit vielen Jahren Realität!
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Die Bußgelder wurden verschärft: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html
Und der TÜV wird zurückdatiert auf den Monat der Fälligkeit. Später untersuchen bringt also keine Extramonate mehr.
Zitat:
Original geschrieben von irgendwatt
Und der TÜV wird zurückdatiert auf den Monat der Fälligkeit. Später untersuchen bringt also keine Extramonate mehr.
Das stimmt nicht mehr. Es wird nicht mehr rückdatiert.
Zitat:
Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten erneut eine technische Überprüfung durchführen.
Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen. Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.
Zitat:
Original geschrieben von irgendwatt
Und der TÜV wird zurückdatiert auf den Monat der Fälligkeit.
Wo bitte, hast Du dies herausgelesen?
leider ist die Tabelle in einem entscheidenden Punkt falsch. Punkte gibt es für PKW erst ab 8 Monaten Überziehung. Geändert hat sich nur eine Position: über 8 Monate alt: 40 Euro, 2 Punkte neu: 60 Euro, 1 Punkt
Zurückdatiert wird übrigens schon lange nicht mehr.
Zitat:
Wo bitte, hast Du dies herausgelesen?
Vielleicht habe ich da etwas missverstanden:
http://www.kfz-auskunft.de/news/14248.htmlDu hast es nicht missverstanden, sondern eine "alte Quelle" herangezogen.
29 Dezember, 2011
Geändert wurde dies in 2012.