Wann vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo, ich komm schnell zum Punkt.

Ich und mein Mann haben uns bei unserem Autohändler des Vertrauens ein Gebrauchtwagen gekauft ,16 000 km ,34 000.
Das Auto haben wir bestellt da es 500 km weiter weg steht. Uns wurde gesagt das dieses Auto wie neu ist. Es ist 1 Jahr alt und hat keine Mängel. Wir waren skeptisch da wir das Auto nicht gesehen haben und wenn man es bestellt ist man sofort im Kaufvertrag drinnen.
Wie schon gesagt diesen Verkäufer kennen wir persönlich und wir haben mit ihm nur gute Erfahrungen gemacht und aus dem Grund haben wir zugesagt. Das Auto kam an und es hat furchtbar nach Rauch gestunken nachdem es in der Sonne gestanden hat. Wir haben das gleich dem gesagt und es wurde eine Ozonreinigung durchgeführt. Es hat nichts gebracht der Geruch kam wieder. Wir haben den nochmal angerufen und ihm das gesagt. Es wird jetzt eine Grundreinigung durchgeführt.
Was soll diese Grundreinigung bringen? Den Rauch kriegt man doch nie im Leben aus dem Auto?
Uns wurd mitgeteilt das das Auto mängelfrei sei und es stand auch nichts vom Raucherauto. Hätte er uns gesagt das es ein Raucherauto ist hätte ich nie in meinem Leben ja gesagt.

Hat jemand Erfahrung damit ? Wie kann man da vorgehen und kann man das Auto wieder zurückgeben?

122 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. Mai 2021 um 18:22:25 Uhr:


Wenn er sich denn den Wagen vorher überhaupt angesehen hat. Ich gehed avon aus, dass es sich um ein großes Autohaus handelt, wo jeden Tag zig Autos durchgehen.

Für den Verkäufer ist sowas Alltag. Der kriegt die Mitteilung, dass das Auto da ist und von der Werkstatt fertig gemacht wurde und informiert den Käufer.

So stelle ich mir das jedenfalls vor.

Und genauso ist es für den Verkäufer Alltag, die TE abtreten zu lassen.

Wie du's beschreibst stelle ich mir das auch vor und so ist es ja auch.
Der Verkäufer möchte viel verdienen mit wenig Arbeit. Und gutgläubige Käufer fallen auf solch Typen auch noch rein.

Darum,immer selber prüfen und sich nicht auf Aussagen anderer,insbesondere von Autoverkäufern verlassen.

Hier hat's die TE leider gemacht und die Chancen,dass es für sie ein befriedigendes Ende nimmt, sehe ich sehr gering.
Selbst vor Gericht wird ihr höchstwahrscheinlich ein Richter die Frage stellen "haben sie sich den Wagen vorher nicht angesehen?"
Vielleicht bringt eine professionelle Aufbereitung etwas, mehr wird der Verkäufer eh nicht springen lassen.

100 Beiträge, 150 Meinungen.
Ich würde dem Verkäufer die Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig würde ich ihm jedoch klar machen dass ich mir rechtsanwältichen Rat holen werde. Und das würde ich wirklich machen. Das kostet vlecht 100€und der Verkäufer denkt evtl mal über mögliche Konsequenzen nach. Möglicherweise deckt das auch die Verkehrsrechtsschutz, falls vorhanden. Es soll Verkäufer geben denen an Kunden liegt.
Die TE kennt den Verkäufer persönlich. Aber bei Geld hört ja die Freundschaft bekanntlich auf. Und es ist ja schon mal versucht worden, das Auto zu entstinken. Also wäre da jetzt der zweite Versuch.
Aber jetzt am WE passiert sowieso nichts mehr.

Ich finde die Annahme einiger Leute, das man mit einem "Raucherpaket" zwangsläufig davon ausgehen muss, das im Fahrzeug geraucht wurde, doch weit hergeholt. Ebensowenig wie man bei einem SPort- oder Performancepaket von Rennstreckeneinsatz ausgehen sollte. Es kann en Indiz sein, muss es aber auch garnichts bedeuten.

Erstens kann man auch in Fahrzeugen rauchen, die kein Raucherpaket haben. Zweitens sind die Pakete oft miteinander gekoppelt. Will man bspw. Ausstattung X ist es manchmal günstiger, Y mitzunehmen oder es braucht zwingend Z. Manche brauchen nur den Zigarettenanzünder zum Laden anderer Dinge wie Handys oder Navis. Manche hätten gerne die zusätzlichen Aschenbecher als Mülleimer. Teilweise gibt es gar keine andere Ausführung außer dem "Raucherpaket".

Natürlich muß bei einem Raucherpaket nicht zwingend drin geraucht worden sein und auch ohne Raucherausführung kann drin geraucht worden sein.

Aber grundsätzlich ist das Rauchen in Autos eben erlaubt und auch wenn es wie das Rauchen allgemein nicht mehr so verbreitet ist, muß man das vor Kauf überprüfen oder überprüfen und zusichern lassen, wenn es einem wichtig ist.

Man könnte ja bald meinen, in Deutschland gibt es nur ein Auto im Gebrauchtwagenmarkt, in dem geraucht wurde und die TE hat ausgerechnet dieses Auto erwischt. Ist aber nicht so, gibt es häufiger.

Bei einem Sportwagen guckt man vielleicht auch eher nach Abnutzungserscheinungen, die auf Rennstreckeneinsatz oder sehr sportliche Fahrweise schließen lassen als bei einem Dacia Sandero. Und ebenso muß man bei einem Auto mit Raucherpaket da eben auch genau gucken, wenn man soviel Wert drauf legt.

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Gestern hat es bei uns geregnet und es kaum was zu riechen womit ich mich zufriedenstellen konnte und heute scheint die Sonne und es ist sehr warm. Bündige Tür aufgemacht und dieser Schwall kam mir in die Nase. Ich könnte heulen, hätten wir das gewusst würden wir sowas niemals im Leben annehmen. Ich krieg kein Augen nachts zu, 34 000 Euro fürn was für den Aschenbecher? Die Ausstattung im Auto macht’s nicht besser... ich hoffe so sehr das er wenigstens das Auto zurücknimmt denn glücklich werd ich damit nicht mehr und werd dazu noch an unsere Dummheit erinnert.

Zitat:

@Lina154 schrieb am 16. Mai 2021 um 13:06:59 Uhr:


.... heute scheint die Sonne und es ist sehr warm. Bündige Tür aufgemacht und dieser Schwall kam mir in die Nase.

ich hoffe so sehr das er wenigstens das Auto zurücknimmt denn glücklich werd ich damit nicht mehr und werd dazu noch an unsere Dummheit erinnert.

Es wird das auch nach der "Reinigung" so sein, dass der Gestank bei warmer Witterung immer wieder durch kommt.

Nicht den Kopf hängen lassen, ich gehe davon aus, dass sich euer Verkäufer auf eine Rückabwicklung einlassen wird.
Wenn er euch dann 500 Euro für den weiteren Haltereintrag berechnet, ist das halt Lehrgeld.

Das wünsche ich für Lina auch, nur teile ich den Optimismus von Peter in Bezug auf die Rücknahme nicht wirklich.
Drücke aber trotzdem die Daumen

Es war immerhin ein Kauf vom Händler und somit gibt es da Gewährleistung. Also greift der allgemeine Mangelbegriff (negative Abweichung vom marktüblichen Durchschnitt) und der Händler muss den Mangel beseitigen. Schafft er das mit 2 Versuchen nicht, dann macht man die Rückabwicklung. Man hat max. die Entschädigung für die gefahrenen km am Hals, was hier sicherlich nicht viel sein kann. Wenn der Händler hier weiter rumzuckt, wird es Zeit für den Gang zum Anwalt. 😉

Also muß der Händler alles, was nicht dem marktüblichen Durchschnitt (oder dem, was einige dafür halten könnten) im Vertrag erwähnen, sonst muß er das Auto zurücknehmen oder auf seine Kosten nachbessern?

Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (in diesem Fall müßte es Nichtraucherauto heißen), dann ja.
Diese Beschaffenheitsvereinbarung fehlt.

Somit ist nach §434 BGB weiter zu prüfen, ob sich die Sache nicht für den üblichen Verwendungszweck eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit hat.

Das Auto fährt und ist zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Üblicher Verwendungszweck gegeben.
Das Auto riecht nach Rauch. Das ist eine normale Beschaffenheit bei Raucherautos, die nicht unüblich sind.
Unüblich wäre bspw., wenn jemand im Auto verstorben wäre und dort einige zeit gelegen hätte, so dass es nach Verwesung riecht.
Das ist nämlich eher selten der Fall und nicht zu erwarten.

Deine Meinung darfst du gerne behalten solange du mir meine lässt. Und da ich es besser weiss, bleib ich halt bei meiner ... 🙂

Ja, gab schon oft Leute, die meinten, es besser zu wissen.

Ist aber auch egal, denn weder deine noch meine Meinung ist maßgeblich. Das ist eine Entscheidung, die ein Gericht trifft und ob die auch wissen, dass du es besser weißt, bezweifel ich stark.

Schon klar dass du das nicht beurteilen kannst. Ist meinerseits auch kein Vorwurf.

Ist mir recht gleichgültig, ob und was du denkst.

Mich stört eher, dass so viele der TE raten, zum Anwalt zu gehen und auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen, wenn der Händler nicht einlenkt und das Auto freiwillig zurücknimmt.
Das klingt so, als wenn das ein Selbstläufer wäre und in zwei Wochen ist der Kaufvertrag wieder aufm Konto und das stinkende Auto vom Hof.

So einfach ist das aber eben nicht. Gerade wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist. Der Anwalt will erstmal Geld sehen. Bis es vor Gericht geht, dauert es. Dann muß vielleicht ein Gutachten angefordert werden, usw.
Da geht viel Zeit und Geld ins Land und was am Ende rumkommt ist eben nicht so sicher, wie viele hier glaubhaft machen wollen.

Vielleicht hat die TE ja keine Rechtschutzversicherung. Da wäre es doch eine nette Geste, die Übernahme von Anwaltskosten usw. anzubieten und wenn sie gewinnt, zahlt sie die Kosten zurück plus eine kleine Provision. Ist doch leicht verdientes Geld, vor allem, wenn der Ausgang des Verfahrens so sicher ist.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 16. Mai 2021 um 16:13:58 Uhr:


Ist mir recht gleichgültig, ob und was du denkst.

...

Warum nervst du dann so rum?

Du schrobtest - vereinfacht gesagt - , dass du keine Ahnung von der Materie hast. Dann ist es doch sicherlich sinnvoller, wenn in der Situation des/der TE dazu geraten wird, sich mit allen Unterlagen erstmal fachkundig beraten zu lassen, was fast nichts kostet, und dann eine der beschriebenen Strategien festzulegen, als unwissend in der Luft rumzustochern.

Geh zu dem Autohaus und sag dem Verkäufer und/oder dem Chef das genauso und erriner ihn an seine Worte von weiter vorn.

Zitat:

@Lina154 schrieb am 16. Mai 2021 um 13:06:59 Uhr:


Gestern hat es bei uns geregnet und es kaum was zu riechen womit ich mich zufriedenstellen konnte und heute scheint die Sonne und es ist sehr warm. Bündige Tür aufgemacht und dieser Schwall kam mir in die Nase. Ich könnte heulen, hätten wir das gewusst würden wir sowas niemals im Leben annehmen. Ich krieg kein Augen nachts zu, 34 000 Euro fürn was für den Aschenbecher? Die Ausstattung im Auto macht’s nicht besser... ich hoffe so sehr das er wenigstens das Auto zurücknimmt denn glücklich werd ich damit nicht mehr und werd dazu noch an unsere Dummheit erinnert.
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