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Wann vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 14. Mai 2021 um 10:34

Hallo, ich komm schnell zum Punkt.

Ich und mein Mann haben uns bei unserem Autohändler des Vertrauens ein Gebrauchtwagen gekauft ,16 000 km ,34 000.

Das Auto haben wir bestellt da es 500 km weiter weg steht. Uns wurde gesagt das dieses Auto wie neu ist. Es ist 1 Jahr alt und hat keine Mängel. Wir waren skeptisch da wir das Auto nicht gesehen haben und wenn man es bestellt ist man sofort im Kaufvertrag drinnen.

Wie schon gesagt diesen Verkäufer kennen wir persönlich und wir haben mit ihm nur gute Erfahrungen gemacht und aus dem Grund haben wir zugesagt. Das Auto kam an und es hat furchtbar nach Rauch gestunken nachdem es in der Sonne gestanden hat. Wir haben das gleich dem gesagt und es wurde eine Ozonreinigung durchgeführt. Es hat nichts gebracht der Geruch kam wieder. Wir haben den nochmal angerufen und ihm das gesagt. Es wird jetzt eine Grundreinigung durchgeführt.

Was soll diese Grundreinigung bringen? Den Rauch kriegt man doch nie im Leben aus dem Auto?

Uns wurd mitgeteilt das das Auto mängelfrei sei und es stand auch nichts vom Raucherauto. Hätte er uns gesagt das es ein Raucherauto ist hätte ich nie in meinem Leben ja gesagt.

Hat jemand Erfahrung damit ? Wie kann man da vorgehen und kann man das Auto wieder zurückgeben?

 

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122 Antworten

Hier geht es um sowas ähnliches…

https://autokaufrecht.info/.../

Zitat:

@gumajanek schrieb am 10. Juni 2021 um 09:39:28 Uhr:

Und die Theorie, das man rechtskräftig einseitig vom Vertrag zurücktreten kann ist auch interessant.

Sie ist so interessant, dass sie sogar gesetzlich geregelt ist : §§346ff. BGB. Die Gründe für den Rücktritt sind in den §§323ff. BGB geregelt.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@gumajanek schrieb am 10. Juni 2021 um 09:39:28 Uhr:

""Na klar kostet das Geld. Na und? """

Wegen mangelnder Nettiquette gelöscht, Moorteufelchen MT-Moderator

Und die Theorie, das man rechtskräftig einseitig vom Vertrag zurücktreten kann ist auch interessant.

Interessant vielleicht. Aber dann auch wieder nicht so verwunderlich. Ich war in meinem BGB Vorlesung ab 1994 jedenfalls nicht total geschockt, dass ein Rücktritt eine einseitige Willenserklärung ist.


Gelöscht, Moorteufelchen
Auf jeden Fall verdienen ein paar 10t Anwälte mit solchen Tipps Geld. Dumm gelaufen.

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