Wann Unfallwagen
Hallo,
habe da mal ne Frage. Hatte am WE nen kleineren Unfall. Seitenschaden - Tür kaputt.
Wie würde es bei einem Verkauf denn jetzt aussehen ? Habe da noch irgendwas in Erinnerung, dass nicht jeder Schaden gleich zum Status Unfallwagen führt.
Weiß jemand näheres ? Habe schon gegoogelt - wurde aber nicht fündig.
Ich meine wenn sich der Rahmen bzw. die Karosserie verzogen hat, dann ist der Wagen als Unfallwagen zu deklarieren. Bei "Blechschäden" aber nicht ? Stimmt das ?
12 Antworten
Nein, stimmt leider nicht...
Alle mechanischen Beschädigungen der Karosse sind Unfallschäden...auch wenn du die Tür tauschen würdest...nachweisen kann man es dir dann aber nicht mehr...höchstens wenn sich die Lackstärken grob unterscheiden...
man sollte aber die Kirche im Dorf lassen...trotzdem aber ehrlich dem Käufer gegenüber sein!
Kein Unfallwagen (Unfallwagen im Sinne von Eintragunspflichter/Meldepflichtiger Unfall) bei:
Unfälle die einen bestimmten Wert nicht überschreiten. (Höhe weiß ich leider nicht)
Alle Teile die "ausgetauscht" werden können und somit wieder der "Originalzustand" hergestellt werden kann. Z.B. die Tür, Haube, Kotflügel
Bei Schäden wie z.B. Rahmenverzug wird es ein Unfallwagen
Senci
@sencillo
Stimmt. Sowas iss kein Unfall im Sinne des Vertragsrechts beim Auto.
Wenn du den Originalzustand durch Tausch herstellen kannst, mußte beim Verkauf nix sagen. Allerdings würd ich es schon sagen, da es dem Käufer ja nur recht sein kann wenn er ne neue Tür drinhat, oder=?
Quelle-Autobild
"Unfallschäden an Gebrauchtwagen
Ist das schon ein Unfallwagen?
Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.
Teiletausch gilt als Unfall
Vorsicht vor Schnäppchen
Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.
Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert."
Ähnliche Themen
So gesehen schon richtig. Aber mit diesem Text wäre es auch ein Unfallwagen wenn die Windschutzscheibe wegen Steinschlag ausgetauscht worden wäre.
Oder der Scheinwerfer kaputt, oder der Kotflügel weggerostet oder oder oder.
Und Austauschteile sollten schon angegeben werden.
Der Fairness halber
Aber dem Ersteller ging es denk ich mal eher darum, ein Unfallwagen im Sinne von "schwerer Unfall"
Senci
Ich habe mal gehört das ein Auto erst als Unfallwagen angeben muss, wenn wirklich irgendwelche Teile der Karosse rausgeschnitten und ersetzt wurden, oder halt wenn sich irgendwas verzogen hat.
Mit dem Teiletausch kann ich mir es auch nicht so recht vorstellen. Dann würden hier im Forum ca. 80 % Unfallwagen rumfahren, weil jeder etwas verändert hat.
Naja - werde auf jeden Fall mein Auto weiterfahren.
Es gibt da 2 ganz entscheidene Unterschiede,einmal Unfallwagen und einmal Unfallschaden.
Unfallwagen ist es dann,wenn tragende Teile ern.wurden die nicht geschraubt sind(Schweller,Rahmen,Seitenteil hinten etc.)
Unfallschaden ist es wenn Teile ern.wurden die verschraub sind(Tür,Kotflügel etc.)
Bagatellschäden sind meist kleine Schäden am Kotflügel,Tür usw.glaube der Schaden darf bis 800€ sein dann ist es noch als Bagatelschaden zu deklarieren...Aber jeder Richter kocht mehr oder minder seine eigene Suppe bei der Schadenshöhe.
Was aufjedenfall wichtig ist,beim Kauf bzw.Verkauf drauf zu achten das die Warheit im Vertrag drin steht,damit man hinterher nicht Probleme bekommt weg.arglistiger Täuschung etc.
Auch generell sollte man schon ehrlich sein,dann kann auch nichts schief gehen😉
Danke Antoni
Hättest du jetzt auch noch einen Gesetzestext §§ ?
Habe das selbe schon mal gehört aber ich finde kein Gesetzt dazu!
Zitat:
Ich habe mal gehört das ein Auto erst als Unfallwagen angeben muss, wenn wirklich irgendwelche Teile der Karosse rausgeschnitten und ersetzt wurden, oder halt wenn sich irgendwas verzogen hat.
Richtig, § dazu gibts nicht, aber diverse Gerichtsurteile..
Ausser Achs- und Rahmenschäden geht nichts hervor was angegeben werden muss, was nicht offensichtlich ist.
Stossfänger, Türen, Kotflügel, können auch wegen Rost oder Lackschäden ersetzt worden sein...