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Wann und wie Polizei verständigen?

Moin zusammen ,

oft kommen hier fragen wie wir in bestimmten Situationen reagieren würden bzw.solten.
Nun stell Ich mir so manches mal die Frage ab wann macht es Sinn die Polizei zu verständigen und vor allem wie.
Wann sollte Ich die 110 wählen oder lieber die Ortsnummer ( wenn bekannt ) oder Persönlich zur Wache.
Ich hätte da etwas Hemmung, da die Nutzung des Notrufs ja auch Mißbrauch sein könnte.

Hat man einen "Vorteil " wenn man als erster die Polizei verständigt ? Frage ganz bewusst, da Ich einen Vorfall hatte in dem Ich Automatisch der Beschuldigte war.

26 Antworten

Ich kenne es so:

In einem Notfall die 110 wählen…

https://www.fr.de/.../...r-112-waehlen-welche-nummer-11070360.html?...

Lande ich automatisch in der richtigen Stelle?
„Egal, wo Sie in Deutschland 110 wählen, Sie werden immer an die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei vermittelt“, erklärt Christian Wegener. Das automatische System funktioniert auch beim Mobilfunk.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 22. Februar 2024 um 10:08:02 Uhr:


....

Hat man einen "Vorteil " wenn man als erster die Polizei verständigt ? Frage ganz bewusst, da Ich einen Vorfall hatte in dem Ich Automatisch der Beschuldigte war.

Nein, die Polizei war nicht vor Ort, sie beschuldigt in sofern nicht rechtssicher, es sei denn man gibt es zu und selbst das wäre anfechtbar.

Je nachdem was vor fällt, sollte man sich auf die Arbeit der Beamte auch nicht verlassen, eine eigene Dokumentation der Örtlichkeiten, Endstellungen und Schäden ist mehr als Ratsam (sofern es sich um ein Unfall handelt).

Nenne doch konkret eine derartige Situation. Beschuldigter ist ein Begriff, bei dem erst einmal eine rechtliche
Bewertung zugemessen werden muß und hat somit überhaupt keine strafrechtliche Relevanz. Beschuldigt werden kann ich auch , auch wenn objektiv keine Grundlage vorliegt und ich somit unschuldig sein kann.
Die Informationsgabe an die Polizei ist abhängig vom tatsächlichen Geschehen. Bei Unfall, die 110, bei Anzeige die persönliche Vorsprache auf der Polizeiwache oder bei allgemeinen Fragen, die normale Rufnummer der Polizei.

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Zitat:

@gordonairdail schrieb am 22. Februar 2024 um 10:27:05 Uhr:


Beschuldigter ist ein Begriff, bei dem erst einmal eine rechtliche
Bewertung zugemessen werden muß und hat somit überhaupt keine strafrechtliche Relevanz. Beschuldigt werden kann ich auch , auch wenn objektiv keine Grundlage vorliegt und ich somit unschuldig sein kann.

Als Beschuldigter habe ich aber unter Umständen mehr Rechte als als Zeuge. Als Beschuldigter kann ich die Aussage verweigern und darf lügen, als Zeuge nicht.

Zur Ursprungsfrage: 110 dann, wenn Eile geboten ist. Ansonsten würde ich mir die Amtsnummer des nächsten Reviers ergoogeln und dort anrufen. Wenn die dann sagen, aus irgendwelchen ablauftechnischen Gründen (weil nur die Leitstelle einen Einsatz anlegen kann o.ä.) soll ich die 110 anrufen, kann ich das immer noch tun.

Konkret:
Blechschaden in der Seitenstraße oder auf dem Supermarkt-Parkplatz: Amtsnummer. Crash ohne Verletzte auf der Autobahn oder viel befahrenen Bundesstraße (wo so schnell wie möglich eine Absicherung erfolgen sollte): gleich 110. Crash mit Verletzten: 112 (die Polizei wird dann durch die Integrierte Leitstelle ebenfalls alarmiert).

Um als Beschuldigter belangt zu werden, bedarf es, daß ich zum Angeklagten werde und darüber hinaus muß ich dann
als Angeklagter gerichtlich verurteilt werden.
Aber auch kann ich als Beschuldigter gelten, wenn mir seitens eines behördlichen Verfahren etwas beweislich vorgeworfen wird, wogegen ich Rechtsbehelf/Rechtsmittel einlegen kann.
Sollte eine Beschuldigung auf eine Zeugenaussage beruhen, die nicht beweisbar ist, kann ich gegen den Zeugen
strafrechtlich vorgehen.

Ich hatte bei "unserer" Polizistin mal gefragt: "Klar, mit 110 sind Sie bei uns immer richtig. Lieber einmal mehr als gar nicht".

110 ist ein Notruf. Man sollte dort nur anrufen bei Unfällen oder sonstigen Gefahren. Na klar, es ist kein Vergehen, wenn
man nur wegen einer belanglosen Mitteilung an die Polizei, dort anruft.

Mit 110 liegt man immer richtig. Ein Beispiel aus dem vergangenen Sommer: Bei einer Radtour fanden wir an einem einsam gelegenen Haus einen kleinen Hund an einen Stuhl angebunden. Als wir einige Stunden später auf der Rückfahrt an dem Haus vorbeikamen, war der Hund immer noch an dem Stuhl angebunden und winselte kläglich. Am oder im Haus war niemand anzutreffen. Nachdem wir den Vorfall über 110 gemeldet haben, kam einige Zeit später der Dorfpolizist vorbei und hat dann die ganze Sache geklärt. Der Hundebesitzer war ein ortsbekannter "Messi"-Typ, der irgendwo im Haus seinen Rausch ausschlief....usw.
Von der Polizei wurde ausdrücklich betont, dass wir alles richtig gemacht hätten, obwohl es ja nur ein winselnder Hund war, den wir über den Notruf gemeldet hatten.

Erstmal, worum geht es denn eigentlich? Polizei verständigen im Kontext Auto kann ja vieles bedeuten.

Meine Erstkontakt läuft bei mir ohne darüber nachzudenken über die 110, dafür ist die Nummer ja auch eingeführt worden. Noch nie bekam ich daraufhin negatives Feedback, das ich die falsche Nummer gewählt habe.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. Februar 2024 um 10:42:12 Uhr:


Konkret:
Blechschaden in der Seitenstraße oder auf dem Supermarkt-Parkplatz: Amtsnummer..

Zu 99% kommt die Polizei dort überhaut nicht oder nur auf äußersten Wunsch und wahrscheinlich würde man dich vorher trotzdem auf die 110 hinweisen.
Das man wegen einem kleinen Blechschaden nicht die Polizei rufen sollte und das ganze unter sich ausmacht ist ja hinlänglich bekannt. Aber selbst wenn man in dem Fall die 110 wählt ist man weit weg vom Missbrauch.

Woher soll ich denn auch wissen wer grade für mich zuständig ist, wir haben eine 2-Mann Wache im Ort, eine größere 15Km entfernt und eine Große in der Kreisstadt. Ich kann hier nach Feierabend mit dem Auto in die örtliche Polizeiwache gefahren sein, es würde trotzdem ein Wagen aus der Kreisstadt kommen. Deshalb telefoniere ich mich doch nicht erst durch die anderen 2 Wachen.

Wählt man den Euro-Notruf 112 vom Smartphone aus, soll es doch inzwischen dank Advanced Mobile Location eine automatische Übermittlung des Standortes an die Leitstelle geben. Hat man das bei der 110 auch? Bei der normalen Nummer der Polizeidienststelle wahrscheinlich nicht.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Advanced_Mobile_Location
https://www.swr.de/wissen/neue-notruftechnik-100.html

Die Darstellung von Verti unterstützt die Unterscheidung von Hannes1971:
https://www.verti.de/ratgeber/notruf-rufnummer/

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 22. Februar 2024 um 15:25:26 Uhr:



Zu 99% kommt die Polizei dort überhaut nicht oder nur auf äußersten Wunsch und wahrscheinlich würde man dich vorher trotzdem auf die 110 hinweisen.

In manchen Fällen müsste die Polizei halt auch zum Supermarktparkplatz kommen, z.B. wenn ein Leihwagen involviert ist. Ob die Polizei sich da an die Vorgaben des Autovermieters gebunden fühlt, ist eine andere Frage.

Aus anderen Foren weiß ich halt, dass die Benutzung der 110 oder nicht auch innerhalb der Polizei unterschiedlich gesehen wird. Konkret geht es dabei um das Abschleppen von Blockierern von Ladesäulen. Der eine Forenteilnehmer schreibt, er habe die Amtsnummer gewählt und sei an die 110 verwiesen worden, der andere schreibt, er habe die 110 gewählt und von dort einen Rüffel erhalten. Daher würde ich es, sofern keine Eile geboten ist, erst einmal über das Amt versuchen.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 22. Februar 2024 um 16:00:16 Uhr:


Wählt man den Euro-Notruf 112 vom Smartphone aus, soll es doch inzwischen dank Advanced Mobile Location eine automatische Übermittlung des Standortes an die Leitstelle geben. Hat man das bei der 110 auch? Bei der normalen Nummer der Polizeidienststelle wahrscheinlich nicht.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Advanced_Mobile_Location
https://www.swr.de/wissen/neue-notruftechnik-100.html

Sollte bei der 112 mittlerweile Standard sein, da inzwischen alle Landkreise integrierte Leitstellen mit der entsprechenden Technik haben sollten. Heißt: eine Leitstelle für Feuerwehr, DLRG, THW und Rettungsdienst für den gesamten Landkreis.

Bei der Polizei ist das (noch) nicht so. Bei einigen Landkreisen läuft die 110 in einem zentralen Lage- und Führungszentrum auf, in anderen beim nächst gelegenen Polizeirevier. Vor 20 Jahren habe ich nach der Wahl der 110 mal 5 Minuten in einer Warteschleife gehangen. Da ging es zum Glück "nur" um eine Kneipenschlägerei unterhalb meines Schlafzimmerfensters... Das passiert bei der 112 i.d.R. nicht, da müsste schon Weltalarm sein (großflächiges Unwetter mit massenhaft vollgelaufenen Kellern z.B.).

In den USA ist man da schon einen Schritt weiter, da gibt es nur eine einzige Notfallnummer und auch die Polizei ist über die einheitliche Leitstelle erreichbar.

Ich hatte Mal einen schweren Fäustling mitten auf den Fahrbahn in einer Autobahnbaustelle. Dank genug Abstand zum Vordermann konnte ich bequem ausweichen.

Ich habe dann die 110 angerufen und zuerst Mal gefragt, ob ich bei Gegenständen auf der Fahrbahn bei ihnen richtig bin. Nachdem das bejaht wurde, habe ich die genaue Stelle (und meine Daten, wenn ich mich Recht erinnere) durchgegeben, das war's.

Daher: Auch bei der 110 kann man im Zweifel nachfragen, ob man richtig ist. =)

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