Wann ist Unfallschwerpunkt vorbei ?

Hallo!
Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen an Einmündungen ist ja öftersmal ein Streitpunkt in Foren. Rein rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja ein Streckenverbot, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild näher definiert.
Nun folgende Situation: Landstraße, 45° Rechtskurve, auf der Kurveninnenseite ist ein Hang,der den Blick auf den Kurvenausgang versperrt. Am Scheitelpunkt der Kurve geht eine Seitenstraße nach außen weg. "Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist. Direkt am Kurvenausgang (man hat schon wieder geradeaus gelenkt) und bereits nach der Einmündung kommt rechts eine kleine Bucht, in der der Blitzer drin steht, der alles blitzt,was schneller als 30 ist. Wäre hier die Gefahrenstelle nicht eigentlich schon vorbei ?
Rein von der Anordnung der Schilder (bzw dem Fehlen von Schildern aus der Gegenrichtung) macht es den Eindruck, als sollte hier der Überraschungsmoment genutzt werden, um zu blitzen, denn die Kurve ist aus der Gegenrichtung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) natürlich genauso scharf....nur würde man von dort aus jeden Blitzer schon von weitem sehen.

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Zitat:

@Werniman schrieb am 20. August 2018 um 08:48:14 Uhr:


"Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist.

Wenn es sich wirklich nur um das Zeichen 274-30 (zul. Höchstgeschwindigkeit 30) und das Zusatzzeichen 1006-31 (Unfallgefahr) handelt, wird da nix automatisch aufgehoben. Das Tempolimit gilt weiter, bis es durch Verkehrszeichen explizit aufgehoben wird. Einfach mal nach "Schneeflocke OLG Hamm" googeln. 😉

Die Gegenrichtung ist im Übrigen in der Regel nur ein Indiz, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht relevant. Tempolimits können an der gleichen Stelle auch nur ein eine Richtung, bzw. in einer Richtung länger gelten, als in der Gegenrichtung.

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Zitat:

@Hyrai schrieb am 23. Aug. 2018 um 09:58:10 Uhr:


Wenn man an der Stelle vorbei fährt hat man sich natürlich erstmal an das Limit zu halten. Dennoch steht es doch wohl jedem frei, es zu hinterfragen.

Danke, besser hätt ich's nicht schreiben können. Wobei Florian da schon einen wichtigen Hinweis geliefert hat.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 23. Aug. 2018 um 09:58:10 Uhr:


Vielleicht sollten wir herausfinden wo dieses Schild steht und dann mal unseren schwukele da vorbei schicken ??

Evendorfer Kreuz:
https://www.google.de/.../data=!4m2!3m1!1s

Da ist links tatsächlich ne Abzweigung.
Auch wenn das im Kreis Harburg in der Nähe von Hamburg ist, brauchen wir schwuckele nicht mehr hinzuschicken. Die Kreuzung ist mittlerweile seit nem Jahr ein Kreisverkehr.

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