Wann ist Unfallschwerpunkt vorbei ?
Hallo!
Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen an Einmündungen ist ja öftersmal ein Streitpunkt in Foren. Rein rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja ein Streckenverbot, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild näher definiert.
Nun folgende Situation: Landstraße, 45° Rechtskurve, auf der Kurveninnenseite ist ein Hang,der den Blick auf den Kurvenausgang versperrt. Am Scheitelpunkt der Kurve geht eine Seitenstraße nach außen weg. "Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist. Direkt am Kurvenausgang (man hat schon wieder geradeaus gelenkt) und bereits nach der Einmündung kommt rechts eine kleine Bucht, in der der Blitzer drin steht, der alles blitzt,was schneller als 30 ist. Wäre hier die Gefahrenstelle nicht eigentlich schon vorbei ?
Rein von der Anordnung der Schilder (bzw dem Fehlen von Schildern aus der Gegenrichtung) macht es den Eindruck, als sollte hier der Überraschungsmoment genutzt werden, um zu blitzen, denn die Kurve ist aus der Gegenrichtung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) natürlich genauso scharf....nur würde man von dort aus jeden Blitzer schon von weitem sehen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Werniman schrieb am 20. August 2018 um 08:48:14 Uhr:
"Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist.
Wenn es sich wirklich nur um das Zeichen 274-30 (zul. Höchstgeschwindigkeit 30) und das Zusatzzeichen 1006-31 (Unfallgefahr) handelt, wird da nix automatisch aufgehoben. Das Tempolimit gilt weiter, bis es durch Verkehrszeichen explizit aufgehoben wird. Einfach mal nach "Schneeflocke OLG Hamm" googeln. 😉
Die Gegenrichtung ist im Übrigen in der Regel nur ein Indiz, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht relevant. Tempolimits können an der gleichen Stelle auch nur ein eine Richtung, bzw. in einer Richtung länger gelten, als in der Gegenrichtung.
46 Antworten
Warum wiederspricht sich der TE in seinem Anfangsbeitrag? Nach dem Foto das Er im Anhang beschrieb ist der Blitzer in einer Bucht markiert die sich vor der rechten Einmündung befindet. Behauptet aber das der Blitzer erst nach der Einmündung stand. Wenn man das Foto genauer anschaut,erkennt man die Bucht auch direkt vor der Einfahrt bzw. Seitenstraße. Was stimmt den nun?
Wird denn irgendwann nach dem Blitzer die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hyrai schrieb am 22. August 2018 um 09:16:44 Uhr:
Nicht direkt. Eher indirekt übers Zusatzschild 😉
Ne, eben nicht, zumindest denke ich das nicht.
Das gilt beispielsweise bei Zeichen 103-10 und auch dann nur, wenn es mit der Geschwindigkeisbegrenzung am selben Mast hängt (aber nicht bei den kleinen weißen Zusatzzeichen).
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html
"Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."
Bleibt nur die Frage, was unter "Gefahrzeichen" zu verstehen ist, und ob dazu auch ein Zusatzzeichen "Unfallschwerpunkt" gehört. Ich würde sagen ja.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 22. August 2018 um 09:38:33 Uhr:
Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."Bleibt nur die Frage, was unter "Gefahrzeichen" zu verstehen ist, und ob dazu auch ein Zusatzzeichen "Unfallschwerpunkt" gehört. Ich würde sagen ja.
Nein, ein Zusatzzeichen ist kein Gefahrenzeichen (das sind die rot umrandeten Dreiecke) und zweifelsfrei ergibt sich da auch nix (sonst gäbe es den Thread nicht).
Gruß Metalhead
So würde ich das sehen, ja.
Daher die Frage ob es ein Aufhebungsschild gibt oder nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
Bleibt nur die Frage, was unter "Gefahrzeichen" zu verstehen ist, und ob dazu auch ein Zusatzzeichen "Unfallschwerpunkt" gehört. Ich würde sagen ja.
Nein. Darum bedarf es in diesem Fall:
1) Einer Beschränkung der Strecke durch ein Zusatzzeichen (auf eine Länge von) oder
2) Einer Aufhebung durch Zeichen 278 oder 282 oder
3) Einer Aufhebung durch ein anderes Zeichen 274
Zitat:
@Hyrai schrieb am 22. Aug. 2018 um 10:59:12 Uhr:
Damit das Tempolimit automatisch aufgehoben wird, müsste es so* aussehen?
*edit, haben ein besseres Bild gefunden
DAS Foto ist ja echt scharf! Wo soll denn DA eine Unfallgefahr/schwerpunkt bestehen, und dann auch noch mit Blinklicht? Von der Einmündung rechts bestimmt nicht.
weiß ich nicht und ist mir auch egal. war auf die schnelle das einzige bild mit der passenden schilderkombination das Google ausgespuckt hat
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 22. August 2018 um 19:20:08 Uhr:
DAS Foto ist ja echt scharf! Wo soll denn DA eine Unfallgefahr/schwerpunkt bestehen, und dann auch noch mit Blinklicht? Von der Einmündung rechts bestimmt nicht.
Es gibt offenbar auch eine Einmündung links. Die sehe ich zwar auf dem Foto nicht, aber für irgendwas muss ja die Linksabbiegespur gut sein. Zwei einmündende Straßen, direkt in/hinter einer Kurve, evtl. auch regelmäßig ausfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge, das sind dann genug Gründe für diese Beschilderung.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 22. August 2018 um 19:20:08 Uhr:
Zitat:
@Hyrai schrieb am 22. Aug. 2018 um 10:59:12 Uhr:
Damit das Tempolimit automatisch aufgehoben wird, müsste es so* aussehen?
*edit, haben ein besseres Bild gefunden
DAS Foto ist ja echt scharf! Wo soll denn DA eine Unfallgefahr/schwerpunkt bestehen, und dann auch noch mit Blinklicht? Von der Einmündung rechts bestimmt nicht.
Hallo,
das ist das Problem bei vielen Autofahrern. Sie meinen, die Situation selbst einschätzen und beurteilen zu können, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung berechtigt ist oder nicht. Aber so läuft es im Straßenverkehr nun mal nicht.
Mach Dir einfach keine Gedanken darüber, ob da ein Unfallschwerpunkt ist oder nicht. Du musst Dich einfach an die 50 km/h halten. Nicht mehr und nicht weniger.
Eigentlich sind akzeptanzerhöhende Zusatzschilder völlig unnötig. Wichtig ist, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist. Warum das so ist, ist völlig zweitrangig.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 23. August 2018 um 09:13:40 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 22. August 2018 um 19:20:08 Uhr:
DAS Foto ist ja echt scharf! Wo soll denn DA eine Unfallgefahr/schwerpunkt bestehen, und dann auch noch mit Blinklicht? Von der Einmündung rechts bestimmt nicht.Hallo,
das ist das Problem bei vielen Autofahrern. Sie meinen, die Situation selbst einschätzen und beurteilen zu können, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung berechtigt ist oder nicht. Aber so läuft es im Straßenverkehr nun mal nicht.
Mach Dir einfach keine Gedanken darüber, ob da ein Unfallschwerpunkt ist oder nicht. Du musst Dich einfach an die 50 km/h halten. Nicht mehr und nicht weniger.
Eigentlich sind akzeptanzerhöhende Zusatzschilder völlig unnötig. Wichtig ist, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist. Warum das so ist, ist völlig zweitrangig.
Grüße,
diezge
Stimmt.
Das "Warum" ist zweitrangig. Es könnte sein, dass der Ortsvorsteher hier wohnt und einfach ruhiger schlafen will.
Gruß
Wenn man an der Stelle vorbei fährt hat man sich natürlich erstmal an das Limit zu halten. Dennoch steht es doch wohl jedem frei, es zu hinterfragen.
Vielleicht sollten wir herausfinden wo dieses Schild steht und dann mal unseren schwukele da vorbei schicken 😁