Wann ist Unfallschwerpunkt vorbei ?

Hallo!
Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen an Einmündungen ist ja öftersmal ein Streitpunkt in Foren. Rein rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja ein Streckenverbot, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild näher definiert.
Nun folgende Situation: Landstraße, 45° Rechtskurve, auf der Kurveninnenseite ist ein Hang,der den Blick auf den Kurvenausgang versperrt. Am Scheitelpunkt der Kurve geht eine Seitenstraße nach außen weg. "Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist. Direkt am Kurvenausgang (man hat schon wieder geradeaus gelenkt) und bereits nach der Einmündung kommt rechts eine kleine Bucht, in der der Blitzer drin steht, der alles blitzt,was schneller als 30 ist. Wäre hier die Gefahrenstelle nicht eigentlich schon vorbei ?
Rein von der Anordnung der Schilder (bzw dem Fehlen von Schildern aus der Gegenrichtung) macht es den Eindruck, als sollte hier der Überraschungsmoment genutzt werden, um zu blitzen, denn die Kurve ist aus der Gegenrichtung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) natürlich genauso scharf....nur würde man von dort aus jeden Blitzer schon von weitem sehen.

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Zitat:

@Werniman schrieb am 20. August 2018 um 08:48:14 Uhr:


"Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist.

Wenn es sich wirklich nur um das Zeichen 274-30 (zul. Höchstgeschwindigkeit 30) und das Zusatzzeichen 1006-31 (Unfallgefahr) handelt, wird da nix automatisch aufgehoben. Das Tempolimit gilt weiter, bis es durch Verkehrszeichen explizit aufgehoben wird. Einfach mal nach "Schneeflocke OLG Hamm" googeln. 😉

Die Gegenrichtung ist im Übrigen in der Regel nur ein Indiz, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht relevant. Tempolimits können an der gleichen Stelle auch nur ein eine Richtung, bzw. in einer Richtung länger gelten, als in der Gegenrichtung.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. August 2018 um 10:23:14 Uhr:


Um was ging es da genau?

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/koeln-blitzer-panne-auf-der-a3-stadt-zahlt-1-3-millionen-euro-zurueck-a-1185750.html

...gibt sicherlich auch einen Thread dazu auf MT.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. August 2018 um 10:28:55 Uhr:



Wenn z.B. an einer Baustellenausfahrt nur "Tempo 50 + Baustellenausfahrt" steht, dann gilt das Tempolimit frei nach dem OLG Hamm weiter, auch wenn man die Baustellenausfahrt schon passiert hat. Die Behörden ordnen die Beschilderung in solchen Fällen aber so an, als würde es automatisch beendet werden - sprich nach der Ausfahrt soll man auch wieder schneller fahren dürfen.

Wenn die Behörden das so auslegen, daß trotzdem nach der Baustellenausfahrt wieder schneller gefahren werden soll, dann frage Ich mich was der Quatsch soll ?
Somit überlässt man es dann den Autofahrern selbst, wie Sie danach weiterfahren wollen ?!

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. August 2018 um 10:28:55 Uhr:



Diese Regelung gilt aber tatsächlich nur dann, wenn die Beschilderung in Kombination mit einem Gefahrzeichen erfolgt, also Zeichen 101 (!), dann der Zusatz "Baustellenausfahrt" und dann das Zeichen 274.

In dem Fall gibts dann aber kein Tempolimit, sondern nur, daß Ich aufpassen muß.

Also nochmals, dann gelten die Zusatzschilder "22.00 bis 6.00" unter dem TL 30 Schild auch nicht... dann herrscht 24 Std Tempo 30

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. August 2018 um 11:01:37 Uhr:


In dem Fall gibts dann aber kein Tempolimit, sondern nur, daß Ich aufpassen muß.

Nö. Es geht um Gefahrzeichen + Zusatzzeichen + Tempolimit an einem Mast. 😉

Zitat:

Also nochmals, dann gelten die Zusatzschilder "22.00 bis 6.00" unter dem TL 30 Schild auch nicht... dann herrscht 24 Std Tempo 30

Nö, denn die Zeiten-ZZ sind "beschränkende Zusatzzeichen". Die Zusatzzeichen, um die es hier geht, sind aber nur "Hinweise auf Gefahren" - sog. "Erklärbar-Schilder".

Montiert man diese unter Zeichen 101, dann wird hiermit die Gefahr konkretisiert (und nur hierfür sind diese Zusatzzeichen eigentlich vorgesehen). Montiert man sie hingegen nur unter Zeichen 274, ist es eine "Begründung" für das Tempolimit. Die Besonderheit ist jedoch, dass es in diesem Fall an der automatischen Aufhebung fehlt.

Die Gerichte wissen schon, wie man die Fahrer maximal ausnimmt. Einfach Gerichtsurteile fern jeder Logik bei der Beschilderung.

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Hier das Bild dazu. Der blaue Punkt ist der Standort des 30er-Schildes mit Zusatzzeichen. Die kleine graue Markierung der Standort des Blitzers. Man könnte hier einfach mutmaßen, dass "Unfallschwerpunkt"-Schild eher für die Straße gedacht sei, die von oben her an die Hauptstraße ranführt (da wo auf dem Foto gerade der PKW auffährt). Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich (auf dem Foto nicht erkennbar) ein Spiegel,d.h. wer da rauskommt, sieht über den Spiegel,ob da was kommt und wartet entsprechend.

Die weitaus gefährlichere Einmündung ist aber die von unten kommende Straße. Denn die ist nur für diejenigen einsehbar, die von rechts auf der Hauptstraße kommt. Jemand,der von links kommt, sieht kaum mehr als die "Schnauze" eines PKW, der dort an der gestrichelten Linie steht und auf die Hauptstraße auffahren will. Streng genommen wäre hier also "Gleichstand" für die,die auf der Hauptstraße kommen...die einen sehen die eine Seitenstraße nicht, die anderen die andere Seitenstraße nicht. Trotzdem ist von links weder ein 30er noch ein Unfallschwerpunkt-Schild aufgestellt, was wohl in erster Linie damit zu erklären wäre, dass man von dort jeden Blitzer schon von weitem stehen sieht,d.h. es gäbe keinen Überraschungseffekt mehr.

Die von manchen Gerichten angewandte Rechtsprechung, wonach von Seitenstraßen eh nur Ortskundige kämen, die wüssten, dass auf der Hauptstraße ein Tempolimit gilt, ist mir natürlich bei meiner Recherche auch schon begegnet. Und ich finde diese Rechtsprechung mehr als fragwürdig, da die Zeiten, wo man sich mangels fahrbahrem Untersatz nur im eigenen Wohnort aufhielt, ja doch schon seit langer Zeit vorbei sind. Im vorliegenden Fall ist sie sogar besonders fragwürdig, da die Straße, die von unten auf die Hauptstraße führt, von einem gut besuchten Zeltplatz kommt,d.h. da dürften fast mehr "Auswärtige" als Ortskundige rauskommen.

@U.Korsch: Wenn Zusatzschilder die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufheben, welchen Sinn machen dann solche Zusatzschilder wie "bei Nässe", "22-8 Uhr" usw ? Die sind doch genau dazu da, die Gültigkeit der Beschränkung näher zu definieren.

Ich finde, der Blitzer steht völlig korrekt, mit dem Unfallschwerpunkt ist sicherlich die dahinter von rechts kommende Straße gemeint.

Ist das innerorts, also maximal 50 km/h in der Gegenrichtung?

Sonst so? Alles klar?

Das die untere Straße gefährlich ist, dürfte aber deine exklusive Meinung sein ... entweder betrügt das Bild oder die Sichtachse von links auf den roten Wagen ist ziemlich gut.

Und wer von rechts kommt, und denkt das der Unfallschwerpunkt bereits vor der Kurve wieder vorbei ist, kann das gerne in den Anhörungsbogen schreiben ... ich glaube aber nicht das man sich damit einen Gefallen tut. Da wird man sich schwer tun, zu erklären warum man eine gut einsehbare Straße (die von unten) als Unfallschwerpunkt wahrnimmt, eine schlecht einsehbare Kurve aber schon nicht mehr.

Sichtachse

Hallo zusammen.
Ich hätte jetzt gesagt, dass der Gefahrenbereich nach der Kurve vorbei ist. Nur ich sehe nicht mal eine Kurve!!!
Dann auf 30 reduziert?

Gruß

Der Blitzer steht da völlig korrekt.
Das Zusatzschild "Unfallschwerpunkt" bezieht sich nicht auf die untere/südliche Straße, sondern auf die obere/nördliche, aus der auf dem Bild gerade das graue Auto heraus fährt. Diese ist aufgrund der Rechtskurve der Hauptstraße sowie des vom TE genannten "Hanges" schlecht einsehbar. Ebenso ist, aus der Seitenstraße kommend, die Hauptstraße nach links nicht sehr weit einsehbar.

Das Zusatzschild Unfallschwerpunkt ist für mich auch so erwas wie eine Begründung. In erwa wie "scharfe Kurve" oder "verengte Fahrbahn". Nur wenn auf dem Zusatzschild Km steht, würde ich mich danach sicher fühlen.

Trotz der Bebauung könnte das tatsächlich unlimitiert sein, eben abgesehen von den 30 km/h in Richtung Westen:

https://www.google.com/maps/@50.5055931,10.8465321,347m/data=!3m1!1e3

Der Unfallschwerpunkt ist natürlich die von Norden einmündende Straße, also die hinter der Kurve (von Osten kommend), aus der der graue PKW einbiegt, denn wenn einer mit 80 km/h (von Osten kommend) um die Kurve "geschossen" kommt, hat der Einbiegende weder als Links- noch als Rechtsabbieger eine Chance.

Man muss nunmal auch damit rechnen, dass da ein LKW oder Traktor mit Hänger einbiegt. Egal ob nach links oder rechts, ein Unfall wäre wohl unvermeidlich.

Mich würde wundern, wenn tatsächlich von der anderen Seite gar kein Limit vorhanden ist (70 aufgrund der Bebauung und der Kreuzung hielte ich für wahrscheinlicher?) oder die 30 km/h ganz plötzlich ohne Geschwindigkeitstrichter angeordnet sind.

Die Verschwörungstheorie, dass das Limit nur für einen Abzockblitzer eingerichtet ist... da fehlen einem schon ein wenig die Worte. Daher die Frage:

Sonst alles klar?

PS:

Ich ergänze ein paar Dinge:

Zitat:

@Werniman schrieb am 20. August 2018 um 08:48:14 Uhr:


Hallo!
Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen an Einmündungen ist ja öftersmal ein Streitpunkt in Foren. Rein rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja ein Streckenverbot, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild näher definiert.
Nun folgende Situation: Landstraße, 45° Rechtskurve, auf der Kurveninnenseite ist ein Hang,der den Blick auf den Kurvenausgang versperrt und auch den Blick auf eine Einmündung von rechts. Am Scheitelpunkt der Kurve geht eine Seitenstraße nach außen weg, genau hinter der Kurve folgt eine Einmündung von rechts. "Garniert" ist eine (!) der Fahrtrichtungen mit einem 30er-Schild mit der Ergänzung "Unfallschwerpunkt" (2 aufeinanderkrachende Autos). D.h. 30 ist aufgehoben, wenn der Unfallschwerpunkt vorbei ist. Direkt am Kurvenausgang (man hat schon wieder geradeaus gelenkt) und bereits nach der Einmündung kommt rechts eine kleine Bucht, in der der Blitzer drin steht, der alles blitzt,was schneller als 30 ist, genau vor der gefährlichen Einmündung von rechts, die man aufgrund des Hangs erst sehr spät sehen kann. Wäre hier die Gefahrenstelle nicht eigentlich schon vorbei ?
Rein von der Anordnung der Schilder (bzw dem Fehlen von Schildern aus der Gegenrichtung) macht es den Eindruck, als sollte hier der Überraschungsmoment genutzt werden, um zu blitzen, denn die Kurve ist aus der Gegenrichtung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) natürlich genauso scharf....nur würde man von dort aus jeden Blitzer schon von weitem sehen.
Wenn ich das so lese, macht das 30 Limit doch irgendwie Sinn und sollte wohl erst nach der Einmündung von rechts aufgehoben sein.

Gern geschehen.

PPS:

Kann man nicht einfach 20 m weiter mit 30 km/h fahren? Und nein, es ist recht unwahrscheinlich, dass jemand um die Kurve geschossen kommt und einem ins Heck rast, was sicherlich jemand als Begründung sehen wird, warum man nach der Kurve sofort wieder stark beschleunigen sollte. Zumindest wenn der Hintermann sich halbwegs ans Limit hält...

ich schätze mal vor und nach der 30er begrenzung gilt das allgemeine innerörtliche tempolimit.

edit:
nvm, TE schrieb ja es handelt sich um die eine Landstraße...

Ja, Landstraße ist meist außerorts und dort sind - wie viele zumindest denken - die 100 km/h immer erlaubt und wenn es kurvig ist, zumindest alles was nicht dazu führt, dass man rein aufgrund der Fliehkraft aus der Kurve fliegt...

Dass die Geschwindigkeit nicht nur durch Verkehrszeichen geregelt wird, sondern auch insbesondere durch andere Vorschriften u. a. in §3 StVO, übersehen die dann eben und wenn die Polizei mal wieder "überhöhte Geschwindigkeit" in den Unfallbericht schreibt, geht die Empörung los... von wegen dass doch 80 außerorts gar keine überhöhte Geschwindigkeit wären...

Den Abstand zwischen Kurvenscheitelpunkt und Einmündung würde ich auf unter 30 m schätzen, weiß aber natürlich nicht wie steil der Hang ist und wie nah an der Straße... aber mehr als 50 bis 60 km/h könnten zu bösen Überraschungen führen. 30 km/h bedeuten, dass die meisten wohl eher 50 bis 60 fahren.

Ziel erreicht und wenn´s blitzt, ist außerorts der Schein noch nicht sofort weg. Also fair.

Zitat:

@U.Korsch: Wenn Zusatzschilder die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufheben, welchen Sinn machen dann solche Zusatzschilder wie "bei Nässe", "22-8 Uhr" usw ? Die sind doch genau dazu da, die Gültigkeit der Beschränkung näher zu definieren.

Zusatzzeichen werden bestimmten Gruppen zugeordnet, u.a. "Hinweise auf Gefahren", um ein solches handelt es sich beim Zusatzzeichen "Unfallgefahr".

Die Zusatzzeichen "bei Nässe" oder "22-8 Uhr" sind hingegen Beschränkungen des Hauptzeichens, sie gelten nur, wenn die Beschränkung aktuell zutrifft.

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