Wann ist Hupen erlaubt?
Hallo zusammen,
wann darf man im Straßenverkehr hupen?
Was ist z. B., wenn man den Vordermann an der Ampel durchs Hupen darauf aufmerksam machen möchte, dass grün ist? Ist dann das nett gemeinte Hupen erlaubt oder muss man sich das einfach gefallen lassen, wenn vor einem jemand schläft?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Beste Antwort im Thema
aggressiv: Määääääääääääääääääääääähhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääähhhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhhg...............
liebevoll freundlich: Mähg, Mähg .
Lange Hupen wirkt immer aggro, kurz hupen freundlich.
80 Antworten
Alltag halt und irgendwann stumpfst du ab, weil jeder - ich spare mir das Wort um der Zensur zu entgehen - glaubt wegen jedem Pups das Signal ertönen lassen zu müssen. Da es meist eine überflüssige, eine ABSOLUT überflüssige Reaktion ist, wünsche ich mir, die Signalgeber müssten jedes mal bei Missbrauch eine gewicht (Stromschlag) bekommen.
Wie die Mutter (Kind im Wagen) die mir in einem Engpass entgegen kam und glaubte mich durch Dauerhupen "wegbeamen" zu können.
Wie die Ampeldrücker an Fußgängerampeln, die ernsthaft glauben, wenn sie den Signalknopf "bearbeiten" würde das GRÜN Signal schneller kommen. Da wünsche ich mir auch oft eine Funktion, die bei mehrmaligem drücken oder drauf hämmern wie von Sinnen, einen Stromschlag bekommen.
Wäre auf jeden Fall eine nützliche Zusatzfunktion, die ich begrüßen würde um dem Unsinn des unnötigen hupens, um z.B. einen Bekannten auf der anderen Straßenseite zu grüßen und Herzinfarktgefährdend ist, endlich Einhalt zu gebieten.
Letztens steht auf der Abbiegespur so ein Träumer vor der grünen Ampel und von hinten hupt es, nun ratet mal wer da gehupt hat ? Richtig die POLIZEI hat deftig auf den Knopf gedrückt !
Zitat:
Original geschrieben von Matchpoint
Tut mir leid, aber du schreibst Unsinn!Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
...
Zu dieser Aussage sollte man den § 16 (1) Nr. 2 richtig auslegen.
...Der Paragraph ist eindeutig formuliert und keine Auslegungssache!
Dein Beispiel, Zitat:
Der § 16 StVO schreibt ja auch, wer sich oder andere gefährdet sieht. Dadurch, dass jemand die Grünphase verträumt, kann durchaus eine Gefährdung für Dich oder dem Träumer entstehen, weil der nachfolgende Verkehr nur das Grün der Ampel sieht und nicht die, die davor warten, bis der Träumer aufgewacht ist....ist konstruiert und unlogisch. Hier gilt es u.a. StVO §1 zu beachten, werde ich jetzt nicht zitieren.
Eine grüne Ampel bedeutet nicht automatisch freie Fahrt! Es kann aus verschiedenen Gründen zu Behinderungen kommen - z.B. weil Abbieger erst die Kreuzung räumen müssen, ein Muttchen nicht mehr die Schnellste ist oder gewartet wird, weil sich ein Rettungs- oder Polizeifahrzeug im Einsatz einer Kreuzung nähert (StVO §35 Sonderrechte).
Ja, ich habe auch schon mehrfach Schlafmützen mit der Hupe aufgeweckt, aber immer mit dem Risiko 10 Teuro abdrücken zu müssen, wenn es ein Ordnungshüter mitbekommt und einen schlechten Tag hat.
Mit der Äußerung " Unsinn " sollte man in einem solchen Forum besonders vorsichtig sein.
Der von mir angeführte Fall ist genau vor ein paar Tagen geschehen. Soweit zum § 1 StVO.
Hier stellt sich ja die Frage, darf man in einer solchen Situation die Hupe bebrauchen ?
Ich sage ja. Der § 16 (1) Nr. 2 räumt Ermessen ein. Mit anderen Worten, der jenige, der die Hupe betätigt in einer solchen Situation hat für sich geprüft und für richtig befunden.
Diesen Ermessensspielraum muss er ggf. dem Ordnungshüter plausibel machen und dieser wird dann prüfen, ob seine Entscheidung richtig war. Er wird ebenfalls ermessen ansetzen.
1. Klasse Verwaltungsschule
Abschließend möchte ich Dich bitten das Wort Unsinn nicht bei meinen Beiträgen, am Besten bei keinem, zu gebrauchen. Das kannst Du mir gern in einer PN senden.
Für eine Richtigstellung gibt es weitaus bessere Möglichkeiten. Ist so eine Art respektvoller Umgang miteinander. 😉
Schönes WE
Zitat:
Original geschrieben von dw1566
Letztens steht auf der Abbiegespur so ein Träumer vor der grünen Ampel und von hinten hupt es, nun ratet mal wer da gehupt hat ? Richtig die POLIZEI hat deftig auf den Knopf gedrückt !
Die dürfen ja auch gegen die STVO verstoßen, um ihre Aufgabe wahr zu nehmen. In diesem Fall haben sie eben die Hupe benutzt um zum los fahren auf zu fordern. Effektiver und schneller als irgendwelche Lautsprecher durchsagen.
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Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Die dürfen ja auch gegen die STVO verstoßen, um ihre Aufgabe wahr zu nehmen. In diesem Fall haben sie eben die Hupe benutzt um zum los fahren auf zu fordern. Effektiver und schneller als irgendwelche Lautsprecher durchsagen.Zitat:
Original geschrieben von dw1566
Letztens steht auf der Abbiegespur so ein Träumer vor der grünen Ampel und von hinten hupt es, nun ratet mal wer da gehupt hat ? Richtig die POLIZEI hat deftig auf den Knopf gedrückt !
Die Polizei verstösst nicht gegen die StVO. Wenn sie sich im Einsatz befinden, können sie, wenn erforderlich, Sonderrechte einsetzen. Anderweitig sind sie Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Die Polizei verstösst nicht gegen die StVO. Wenn sie sich im Einsatz befinden, können sie, wenn erforderlich, Sonderrechte einsetzen. Anderweitig sind sie Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.
Im Zweifel haben sie das just in dem Moment vergessen, wenn sie schneller als erlaubt unterwegs sind oder Regelwidrig im Halteverbot parken um Kaffee zu trinken oder den Schnellimbiss zu besuchen.
Allerdings dürfte es schwer fallen dagegen vorzugehen ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Im Zweifel haben sie das just in dem Moment vergessen, wenn sie schneller als erlaubt unterwegs sind oder Regelwidrig im Halteverbot parken um Kaffee zu trinken oder den Schnellimbiss zu besuchen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Die Polizei verstösst nicht gegen die StVO. Wenn sie sich im Einsatz befinden, können sie, wenn erforderlich, Sonderrechte einsetzen. Anderweitig sind sie Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.
Allerdings dürfte es schwer fallen dagegen vorzugehen ...
Da stimme ich Dir vollkommen zu.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Mit der Äußerung " Unsinn " sollte man in einem solchen Forum besonders vorsichtig sein.Für eine Richtigstellung gibt es weitaus bessere Möglichkeiten. Ist so eine Art respektvoller Umgang miteinander. 😉
Schönes WE
Du scheinst, wenn überhaupt, nicht über die 1. Klasse Verwaltungsschule hinausgekommen zu sein. Schlimm ist, dass du den Unsinn, den du hier verbreitest wohl wirklich glaubst.
StVO §16, 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Wo siehst du ein "Gefährdung" für dich oder andere, wenn es an einer gerade grün geschalteten Ampel nicht unverzüglich weitergeht? Es könnte jemand auffahren? So ein Quatsch - siehe StVO §1 - ein unverzügliches Losfahren kann schon aus ber. genannten Gründen verhindert sein. Es genügt nicht, eine konkrete Gefahr für den Verkehr anzunehmen, nur weil ein Kfz-Führer, aus was für Gründen auch immer, eine zwischenzeitlich auf grün geschaltete Ampel beachtet. Deine Auslegung des Paragrafen ist schlichtweg falsch, die Benutzung der Hupe in dieser Situation definitiv verboten!
Vor Rechtsexperten wir dir, graust es mir!
Ihr seid ja wieder nett zueinander.
Wenn vor mir einer an der Ampel "schläft" oder "träumt" tippe ich mal kurz liebevoll die Hupe an, immer bemüht das es nicht aggressiv klingt, nur son kleiner netter Hinweis.
Da brauche ich keinen §§ für.
... gibt es eigentlich auch "schwule" Hupen? Wobei ich mich gleich bei denen entschuldige die nicht Hetero sind, ich will mich darüber nicht lustig machen. Allerdings gibt es hier einen Rettungswagen, der eine dermaßen "schwule" Tonfolge in seinem Signalhorn hat ... ist echt schon "auffällig".
Wobei eigentlich auch noch nicht ein "zärtliches, liebevolles" hupen und ein aggressives hupen definiert wurde, oder doch? 😕
aggressiv: Määääääääääääääääääääääähhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääähhhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhhg...............
liebevoll freundlich: Mähg, Mähg .
Lange Hupen wirkt immer aggro, kurz hupen freundlich.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ihr seid ja wieder nett zueinander.
Wenn vor mir einer an der Ampel "schläft" oder "träumt" tippe ich mal kurz liebevoll die Hupe an, immer bemüht das es nicht aggressiv klingt, nur son kleiner netter Hinweis.Da brauche ich keinen §§ für.
Wer würde das nicht machen?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
aggressiv: Määääääääääääääääääääääähhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääähhhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhhg...............liebevoll freundlich: Mähg, Mähg .
Lange Hupen wirkt immer aggro, kurz hupen freundlich.
Dass ist dann aber das Problem des Vordermannes 😉
Zitat:
Original geschrieben von Matchpoint
Du scheinst, wenn überhaupt, nicht über die 1. Klasse Verwaltungsschule hinausgekommen zu sein. Schlimm ist, dass du den Unsinn, den du hier verbreitest wohl wirklich glaubst.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Mit der Äußerung " Unsinn " sollte man in einem solchen Forum besonders vorsichtig sein.Für eine Richtigstellung gibt es weitaus bessere Möglichkeiten. Ist so eine Art respektvoller Umgang miteinander. 😉
Schönes WE
StVO §16, 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Wo siehst du ein "Gefährdung" für dich oder andere, wenn es an einer gerade grün geschalteten Ampel nicht unverzüglich weitergeht? Es könnte jemand auffahren? So ein Quatsch - siehe StVO §1 - ein unverzügliches Losfahren kann schon aus ber. genannten Gründen verhindert sein. Es genügt nicht, eine konkrete Gefahr für den Verkehr anzunehmen, nur weil ein Kfz-Führer, aus was für Gründen auch immer, eine zwischenzeitlich auf grün geschaltete Ampel beachtet. Deine Auslegung des Paragrafen ist schlichtweg falsch, die Benutzung der Hupe in dieser Situation definitiv verboten!
Vor Rechtsexperten wir dir, graust es mir!
Kannst Du schon über einen Tellerrand schauen. Durch Beleidigungen wirst Du auch nicht besser. Geh wieder in den Sandkasten spielen.Schon schlimm genug, dass Du hier etwas schreibst.