Wann ist Hupen erlaubt?

Hallo zusammen,

wann darf man im Straßenverkehr hupen?

Was ist z. B., wenn man den Vordermann an der Ampel durchs Hupen darauf aufmerksam machen möchte, dass grün ist? Ist dann das nett gemeinte Hupen erlaubt oder muss man sich das einfach gefallen lassen, wenn vor einem jemand schläft?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Beste Antwort im Thema

aggressiv: Määääääääääääääääääääääähhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääähhhhhg, Määäääääääääääääääääääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhhg...............

liebevoll freundlich: Mähg, Mähg .

Lange Hupen wirkt immer aggro, kurz hupen freundlich.

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Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint



Ein simples Beispiel:
Wenn dir auf deiner Fahrbahnseite ein Fahrzeug entgegenkommt, weil der Fahrer unaufmerksam und mit seinem Handy beschäftigt ist, stellt diese Situation eine konkrete Gefährdung dar – 1 Minute Dauerton nach §16 ohne Folgen, um den Chaoten nachhaltig zu warnen😁.
Moin.
😁😁😁

Also wenn dir auf deiner Seite einer entgegenkommt und Du kannst noch 1 Minute hupen dann frage ich mich, bei welcher Geschwindigkeit 😕

Gruss TAlFUN

Himmel hilf, das war ein Scherz !!!

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Moin.
😁😁😁

Also wenn dir auf deiner Seite einer entgegenkommt und Du kannst noch 1 Minute hupen dann frage ich mich, bei welcher Geschwindigkeit 😕

Gruss TAlFUN

Himmel hilf, das war ein Scherz !!!

Ich weiss,

beim Bobbycar gibt es nämlich keine Hupe 😉 😁

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint


Himmel hilf, das war ein Scherz !!!

Ich weiss,

beim Bobbycar gibt es nämlich keine Hupe 😉 😁

Gruss TAlFUN

Hat dein Bobbycar keine Hupe? Dann darfst du damit auch nicht auf die Straße 😁

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint


Hat dein Bobbycar keine Hupe? Dann darfst du damit auch nicht auf die Straße 😁

OK,

lasse ich nachrüsten 😉

btt, wie auch immer ändert es nichts an der StVo:

Zitat:

§ 16 StVO

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.

... und dafür muss es nunmal eine Gefährdung geben, Schläfer aufwecken gehört nicht dazu.

Gruss TAlFUN

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Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


... und dafür muss es nunmal eine Gefährdung geben, Schläfer aufwecken gehört nicht dazu.

Gruss TAlFUN

Da wäre ich nicht so sicher. Wenn ich es nicht schaffe meine Heia aufzusuche ohne meine bessere Hälfte aufzuwecke, sehe mich und meine Gesundheit heftig gefährdet 😁

Gute Nacht.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint


Himmel hilf, das war ein Scherz !!!

Ich weiss,

beim Bobbycar gibt es nämlich keine Hupe 😉 😁
 
Gruss TAlFUN

Moin,

hast wohl kein BobbyCar 😁

- Das rote macht " Quiek, Quiek, Quiek......
- das schwarze mit Breitreifen " Quack, Quack, Quaaaaak,..................

Vorsicht, solche Teile laufen zur Zeit über einige Straßen!

schönen Gruß

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