Wann ist eine Vollabnahme erforderlich?? TÜV ist 1 Jahr abgelaufen...

VW Käfer 1302

Hallo zusammen,

stehe gerade vor der Frage wann eine Vollabnahme erforderlich ist. TÜV ein Jahr abgelaufen, also ich hätte vor genau einem Jahr HU machen müssen. Oder erst nach mehr als zwei Jahren und wenn der Wagen abgemeldet wäre.
Käfer ist noch angemeldet und Versichert.

Beste Grüsse
Trendliner08

42 Antworten

Dass heißt, Ihr könnt die Untersuchung beliebig lange nicht machen und das gibt keine Probleme???

Bei uns ist das heute auch alles nicht mehr so kompliziert, wie Du das darstellst.

Zitat:

@Trendliner08 schrieb am 21. Apr. 2020 um 03:13:34 Uhr:


Punkte in Flensburg wird's aber wohl nicht geben?? Nur dann wenn man bei einer Verkehrskontrolle auffällig geworden ist..oder?

Wenn Dich keiner erwischt, schonmal nicht. Gibt es nach der Punktereform überhaupt noch Punkte dafür?

Zitat:

@GLI schrieb am 21. April 2020 um 00:13:02 Uhr:



Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. April 2020 um 21:58:30 Uhr:


Jährlich - darin sehe ich den einzigen Nachteil gegenüber D. Der aber auch schon wieder hinfällig ist, sobald es ein historisches Kfz ist. Dann sind es zwei Jahre.

Wenn die Gebühr entsprechend niedriger ist (scheint ja so), finde ich das nicht mal schlecht. Wenn ich sehe, was hier so an Schrott rumfährt...

Die AU ist bei uns auch Bestandteil der Hauptuntersuchung. Man muss die aber nicht zwingend von der Prüforganisation durchführen lassen, sondern kann die auch vorher in der Werkstatt machen lassen. Das mache ich generell so. Denn bei der Prüforganisation gilt die AU schon als durchgefallen, wenn der Fehlerspeicher nicht leer ist (auch wenn die MIL nicht leuchtet).

Ansonsten kann man bei uns auch in den meisten Werkstätten alles komplett machen lassen. Da kommt dann an bestimmten Tagen ein Prüfer hin.

Ergänzend dazu sollte man wissen das eine AU nur 4 Wochen gültig ist und sie dann neu gemacht werden muß wenn in diesem Zeitraum nicht die Nachuntersuchung oder der eigentliche Prüftermin gemacht wurde.
Wobei 4 Wochen auch schon wieder hinfällig ist,ich meine es wären jetzt sogar 6 oder 8 Wochen wo die AU gülitg ist.

Das Problem der durchgefallenen AU ist da aber nichtmal der Tüvprüfer.Der macht was sein Tester ihm sagt und der kann nur was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sind abgasrelevante Fehler eingetragen ist sie nicht bestanden.Beheben und Löschen darf der Prüfer aber nicht und ohne bestandene AU gibt es auch keine Plakette wenn der Rest vom Wagen ok ist.
Werkstätten sind dann da fexibler.Die löschen erstmal den Fehler und versuchen dann die AU.Ist was Aktuelles da muß instandgesetzt werden denn sonst bricht auch deren Tester ab mit nicht bestanden. War es nur ein abgelegter Fehler geht sie dann nach dem löschen durch.

Vari

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 21. April 2020 um 08:02:25 Uhr:



Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 20. April 2020 um 22:14:42 Uhr:


Öm , naja, nebenbei, .... die ASU gab es hier mal. Aber seit etwa gibt 27 Jahren (ca `93) nicht mehr. Das ist nu eine AU.
Sagt ja auch keiner mehr Atü zum Luftdruck 😉

Vari

Mei - weiß ich , wie bei Euch was genau heißt? 😁

Ging doch nur darum, daß es bei Euch spezielle Institutionen für die Überprüfungen gibt, mehrere Überprüfungen extra ablaufen, Riesenstreß möglich ist, wenn TÜV abgelaufen ist, Urstreß aufkommt, wenn ein Fahrzeug länger abgemeldet ist und man es wieder zulassen will - bei uns alles ziemlich streßfrei. Das einzig "Lustige", was in Zusammenhang mit längerer Abmeldung heutzutagen aufkommen kann: Fahrzeug wurde schon abgemeldet, bevor der Bestand in die Zulassungsdatenbank aufgenommen wurde. Dann muß es neu angelegt werden, wofür man erst einen finden muß, der dafür zuständig sein will. 😁
Wenn das Ding vor 1980 "geboren" wurde, also noch keine "Standard-FIN" mit 17 Stellen hat, wirds noch einmal interessant, denn dann entscheidet sozusagen das Los, welche Füllzeichen der Sachbearbeiter der kürzeren FIN voranstellt, um auf die 17 Zeichen fürs System zu kommen. Nimmt er nun Leerzeichen und der Prüfer gibt bei der Fahrzeugsuche z. B. Nullen ins System ein, findet er 's natürlich nie, wenn er nicht "kreativ" wird und mehrere Versuche startet... 😰

Aber das ist ja eine andere Geschichte...

Und unsere Betriebsanleitungen sagen großteils Atü... 😛

Hm,Riesenstress verursacht das alles eigentlich nicht.
Man muß nur hinfahren und die machen dann alles nötige.Manchmal kostet es etwas mehr-fertig.

Das kommt aber hier häufig so übel rüber ,das ist richtig. Ursache ist aber dann die "Tüvpanik" vom Fragesteller. Irgendwie hat sich das eingebürgert das man da Angst haben muß.Aber das sind auch alles nur Menschen die ihren Job machen. Ist man freundlich und blafft die nicht an wenn einem was nicht passt dann reden und erklären dir auch was am besten zu machen ist.
Oder anbölken weil es keinen Stempel gibt,ist klar das die dann auch sauer werden.Hätte man sich aber vorher um den Wagen gekümmert wäre alles ok und der Stempel ist nur ein Kostenpunkt auf der Liste im Leben.
Kommst du denen blöd,auch klar,dann würde man sich auch nicht nehmen lassen den nochmal antreten zu lassen wenn es möglich ist. Wer sich also benehmen kann ist klar im Vorteil.
Und fährt man dann Nachmittags hin wenn der schon 10 Untersuchungen hinter sich hat wo jeder meinte er müßte dem Prüfer erklären wie er seinen Job zu machen hat oder das er doch mal nen Auge zudrücken soll,dann ist auch verständlich das deren Lust für den Tag schon im Keller ist.

Ok,vom Gefühl her würde ich sagen die waren vor 25 Jahren alle etwas hochnäsiger unterwegs bei den Prüfeinrichtungen.Da es aber mittlerweile nicht nur eine Organisation gibt und die das auch nun wissen ist auch eine Verbesserung eingetreten. Konkurenz belebt.

Vari

Kann man sich bei Euch eigentlich den Prüfer aussuchen?

Ich fahr da immer zum selben - der kennt mein ganzes "Spielzeug" nun schon seit Jahr(zehnt)en und weiß natürlich somit, daß ich es erhalten will und eigentlich fast nur froh bin, wenn er etwas findet, das ich übersehen habe - kam eigentlich schon seit Ewigkeiten nicht mehr vor, daß ich kein positives Gutachten bekam...

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In grösseren Prüfbuden eher schwer.
Da geht es der Reihe nach wer wann kommt und wer den nächsten Kunden braucht.

Kleine Prüfstellen haben manchmal sogar nur einen Mann der da fest sitzt.Ist der im Urlaub oder Krank übernimmt halt ein anderer.
Kann man also mit etwas Aufmerksamkeit schon beeinflussen wer das dann macht.
Man kann auch anrufen und einen Termin machen bei XX.
Kennt der dich und deinen Wagen dann schon verbessert das auch die Kommunikation nochmal .

Für Eintragungen eher kaum ohne Termin möglich.Zumindest wenn es keine Unterlagen gibt. Mit ABE ist ja kein ding für alle,hinsehen ,abnehmen ,fertig.
Also erstmal den Prüfer finden der darf was man möchte.Hatte ich so mit meinem Motor.Mit dem dann am Tel besprochen um was es geht ,nachdem mein Stammprüfer den angerufen hatte und er mich dann zurückgerufen hat , und dann einen Termin gemacht.Freitag Nachmittags...urgs.....
Der war begeistert und hat alles abgenommen.Sauber und ordentlch verbaut ist auch ein Punkt der hilft.Wenn man manche Konstruktionen im Motorraum sieht was z.b. Weber angeht wird einem ja selber schon schlecht beim hinsehen.Dem natürlich auch.

Vari

Ok - Termin war für mich selbstverständlich.

Bei uns kannst im Zug der Terminvereinbarung (konkret beim ÖAMTC) eben auch den Prüfer aussuchen. Wird beim ARBÖ vermutlich auch so sein. In der Werkstätte - keine Ahnung. Wird vom jeweiligen Wohlwollen abhängen.

Ohne Termin kann man das Fahrzeug (zumindest beim ÖAMTC) einfach morgens hinstellen und es kommt tagsüber dann halt bei irgend einem Prüfer dran, dem ein vereinbarter Termin ausfällt und Du holst das Fahrzeug abends wieder. Dann geht halt irgend jemand dran.

Ich bevorzuge es jedenfalls, bei der Überprüfung dabei zu sein...

Termin muß hier nicht sein.

Hinfahren anmelden und warten. Hatt man viele vor sich dauert es halt. Bei 1-2 Kunden vor einem geht es ja recht fix.
Zum Monatsende ist man direkt dran.Liegt daran das die meisten meinen sie müßten gleich in der ersten Woche des Fällihkeitsmonat vorstellig werden. Zum Monatsende hin geht es bei denen aber dann gemächlicher zu weil die Kunden nicht mehr Schlange stehen.
Gestren war ich z.b. mit der XJR da.Er war am Halle wischen weil keiner da war. Logisch das er dann gleich mein Bike genommen hat. Etwas Gelaber und dann war er auch schon fetig. Der kennt mich aber schon Jahre,Oldtimer und Moppet fährt er auch.Somit hat der nicht nur einen Job als Prüfer sondern auch einen Draht zu alten Autos und Zweirädern.

Vari

Zitat:

@GLI schrieb am 21. April 2020 um 09:19:55 Uhr:


Dass heißt, Ihr könnt die Untersuchung beliebig lange nicht machen und das gibt keine Probleme???

Jein.

Falls eine nicht zeitgerecht erfolgte Untersuchung inzwischen, seit der Vernetzung, keinen "Alarm im System" auslöst, dann rein für die Tatsache, daß die Frist vorbei ist, nicht. So lange das Fahrzeug irgendwo "verborgen" steht, war es bisher absolut egal. Ist ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette lediglich auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt -> Verwaltungsübertretung, Geldstrafe - dabei bleibt es allerdings nur, so lange kein offensichtlicher Mangel gegeben ist. Ist das Fahrzeug legal abgestellt und äußerlich in Ordnung, bleibt es dabei. Fährt man jedoch damit, wird es schon interessanter. Damit ist a) natürlich ein weiterer Tatbestand erfüllt und b) ist das Fahrzeug umgehend einer Überprüfung zuzuführen. Sofern positiv, kein weiterer Ärger. Die Überprüfung ist immer die gleiche, egal, wie lange die Plakette abgelaufen bzw. die letzte Überprüfung her ist. Rein davon abhängig, wie "intensiv" sich der Prüfer an den Prüfkatalog hält.

Der "Klassiker" in diesem Zusammenhang sind sicher Anhänger. Oft ewig nicht genutzt, werden sie vielleicht sogar erst nach Jahren wieder einmal einer Überprüfung zugeführt - wenns auf der Fahrt dorthin nicht auffällt, na dann wird er halt geprüft und wenn alles i. O. ist, kriegt er seine neue Plakette und fertig...

Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 21. April 2020 um 10:19:30 Uhr:



Somit hat der nicht nur einen Job als Prüfer sondern auch einen Draht zu alten Autos und Zweirädern.

Das ist sowieso fast unerläßlich... 😉

Vor vielen Jahren geriet ich einmal an einen offensichtlichen "Altblechhasser" - der drosch den fetten Schraubenzieher so lange ins Bodenblech, bis er doch endlich wo durchkam.

Bald danach prüfte er nicht mehr... 😁

Das ist dann echt Pech wenn man an so einen gerät.

Kann aber auch sein das der am WE keinen Sex hatte und sich dann da abreagiert ........ 😛

Ist aber zu vermeiden wenn man "seinen" Prüfer mal hat. Wobei das aber schwer ist wenn man wirklich nur alle 2 Jahre mal hin muß.
Ich bin da öfter wegen meinem Fuhrpark,und das ja nicht nur für Tüv sondern auch zu Eintragungen.Der Rest der Famile hat auch Fahrzeuge,und somit ist man alle paar Monate mal da mit einem Gerät.

Vari

Naja - leztendlich wars auch seins... 😁 Wie ich hörte, war der so gut wie immer so...

Logisch - mit ausreichend "Material" gibts dann auch oft genug "Gesichtspflege" - gab Zeiten, wo ich zehnmal im Jahr hindackelte... 😉

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. April 2020 um 21:58:30 Uhr:


Vollabnahme? Hauptuntersuchung? ASU? Alles Dinge, die hier keiner kennt. Geht alles in Einem...

Hier ist ja im Grunde auch "alles in einem".

Die Vollabnahme braucht man nur, wenn man ein Fahrzeug erstmalig zulassen will für dass es noch keine (deutschen oder EU) Papiere gibt, also einen Import von außerhalb der EU oder einen Eigenbau. Ich denke, das ist in A nicht anders (nennt man das dort Homologation?).

Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 21. April 2020 um 09:40:31 Uhr:


Ergänzend dazu sollte man wissen das eine AU nur 4 Wochen gültig ist und sie dann neu gemacht werden muß wenn in diesem Zeitraum nicht die Nachuntersuchung oder der eigentliche Prüftermin gemacht wurde.
Wobei 4 Wochen auch schon wieder hinfällig ist,ich meine es wären jetzt sogar 6 oder 8 Wochen wo die AU gülitg ist.

Die AU darf maximal aus dem vorletzten Monat sein.

Also heute (21. April) wäre eine AU vom 01. Februar noch in Ordnung, eine vom 31. Januar nicht mehr.

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. April 2020 um 10:47:06 Uhr:



Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. April 2020 um 21:58:30 Uhr:


Vollabnahme? Hauptuntersuchung? ASU? Alles Dinge, die hier keiner kennt. Geht alles in Einem...

Hier ist ja im Grunde auch "alles in einem".

Die Vollabnahme braucht man nur, wenn man ein Fahrzeug erstmalig zulassen will für dass es noch keine (deutschen oder EU) Papiere gibt, also einen Import von außerhalb der EU oder einen Eigenbau. Ich denke, das ist in A nicht anders (nennt man das dort Homologation?).

So in der Art.

Das will aber keiner. Bei der "Homologation" gehts um die Genehmigung einer Serienfertigung bzw. Typgenehmigung eines Serienfahrzeuges, das in A auf dem Markt angeboten werden soll. Das ist mit Kosten verbunden, die den Wert eines Fahrzeuges jedenfalls übersteigen - das ist das Werkzeug des Herstellers bzw. Generalimporteurs und führt zur Genehmigung "unendlich vieler", gleichartiger Fahrzeuge, die dann auf Grund des Genehmigungsbescheides alle den selben Typenschein (Pendant zu Eurem Kfz-Brief) erhalten.

Die Einzelperson strebt in diesem Fall eine "Einzelgenehmigung" an. Damit wird ein individuelles Fahrzeug genehmigt (oder auch nicht...), ohne daß daraus irgendwelche Rechtsansprüche für eventuell gleichartige Fahrzeuge entstehen können, und darüber eben ein "Einzelgenehmigungsbescheid" erstellt. Kann auch ziemlich aufwändig werden, speziell dann, wenn es zu diesem Fahrzeug keine technischen Datenblätter oder sonstige Unterlagen gibt, auf die zurückgegriffen werden kann.

Sehr "eigenartig" in diesem Zusammenhang ist, daß es diesbezüglich in den Prüfstellen der einzelnen Bundesländer - einzig dort ist dies nämlich möglich - unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, was denn nun möglich bzw. nötig ist und was nicht. Es kann somit durchaus der Fall eintreten, daß man mit ein und dem selben Fahrzeug in einem Bundesland keine Chance hat und in einem anderen anstandslos durchkommt - obwohl die Rechtsgrundlage im Genehmigungsverfahren eigentlich Bundes- und nicht Landesgesetze sind. Der Amtsschimmel wiehert eben von Bundesland zu Bundesland doch unterschiedlich laut... 🙄

Ok, also auch hier mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich 😉

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