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Wann ist eine Vollabnahme erforderlich?? TÜV ist 1 Jahr abgelaufen...

VW Käfer 1302
Themenstarteram 20. April 2020 um 16:51

Hallo zusammen,

stehe gerade vor der Frage wann eine Vollabnahme erforderlich ist. TÜV ein Jahr abgelaufen, also ich hätte vor genau einem Jahr HU machen müssen. Oder erst nach mehr als zwei Jahren und wenn der Wagen abgemeldet wäre.

Käfer ist noch angemeldet und Versichert.

Beste Grüsse

Trendliner08

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42 Antworten

Ich denke das ist nur die HU "mit erhöhtem Prüfaufwand", also mit 20% Strafgebühr erforderlich. Vollabnahme ist doch beim angemeldeten Fahrzeug nie, oder?

Meines Wissens nur beim abgemeldeten Fahrzeug nach 7 Jahren.

Themenstarteram 20. April 2020 um 17:12

Ja....Danke!

Da war ich mir auch nicht so sicher.

Den Fall hatte ich 2011 mit 8 Monaten Verzug, aber keine Strafgebühr zahlen müssen. Nur gab es zu dieser Zeit noch die "Rückdatierung". Heute nicht mehr.

Ja, die Strafzahlung hat die Rückdatierung abgelöst. Es geht ja nur darum, dass die Prüforganisationen auf ihr Geld kommen und die Rückdatierung war aus technischer Sicht völliger Bullshit.

Themenstarteram 20. April 2020 um 17:35

ok, dann werde ich noch die restliche Arbeit fertig stellen, dann zum TÜV fahren.

Nun, bisher gab es technisch nie Probleme bei der HU. Immer Problemlos Plakette bekommen. Nur diesmal mit den Bremsen. Handbremsseil gerissen, Radbremszylinder fest. Nur die liebe Zeit fehlte mir.

Keine Sorge mit Arbeiten an Bremsen bin ich bewandert, weiss genau wie es gemacht wird, schliesslich ist das ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Die "Lebensvericherung" jeden Autofahrers.

Zitat:

@Trendliner08 schrieb am 20. April 2020 um 18:51:16 Uhr:

stehe gerade vor der Frage wann eine Vollabnahme erforderlich ist.

Beim angemeldeten Fahrzeug nie.

Beim abgemeldeten Fahrzeug nur dann, wenn die Fahrzeugdaten nicht mehr (amtlich) vorhanden sind; also wenn das Fahrzeug sowohl im Register gelöscht ist als auch keine gültigen Papiere mehr vorhanden sind (beim letzten Fall variiert es ggf. von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle...)

Ich finde das immer wieder urwitzig, wie tierisch kompliziert das mit dem TÜV in D zu sein scheint... :D

Das hat sich aber in den letzten Jahren deutlich gebessert.

Früher musste man eine Vollabnahme machen lassen, wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war, auch wenn alle Papiere noch vorhanden waren.

Das ist nun schon lange nicht mehr so, eine Vollabnahme ist jetzt nur noch dann notwendig, wenn die Fahrzeugdaten nicht mehr greifbar sind. Dann geht es ja auch nicht anders, weil irgendwo her müssen die Daten für die neuen Papiere ja kommen.

Ebenfalls ist das TÜV-Monopol in diesem Bereich gefallen, man kann also die Vollabnahme auch bei vielen anderen Prüfern machen lassen.

:D

 

Aber unterm Strich ist es in D einfacher und vor allem billiger.

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. Apr. 2020 um 19:55:06 Uhr:

Ich finde das immer wieder urwitzig, wie tierisch kompliziert das mit dem TÜV in D zu sein scheint... ??

Ich dachte immer in A wäre das alles viel problematischer...?

Also in A hast einfach rund um den Monat der Erstzulassung ein halbes Jahr Zeit, das Fahrzeug überprüfen zu lassen. In jeder x-beliebigen Kfz-Werkstätte, die die Berechtigung dazu hat - und das sind fast alle. Geht auch bei den Autofahrerclubs (ÖAMTC oder ARBÖ), dort ist es weit billiger. (Keine € 40,00 für PKW)

Jährlich - darin sehe ich den einzigen Nachteil gegenüber D. Der aber auch schon wieder hinfällig ist, sobald es ein historisches Kfz ist. Dann sind es zwei Jahre.

Ist die Begutachtungsfrist abgelaufen, kümmert es derzeit noch niemanden, so lange man nicht mit abgelaufener Plakette auf öffentlicher Verkehrsfläche fährt (oder steht) und dabei betreten wird. Hat man einen Termin für die Überprüfung, ist es sogar möglich, mit abgelaufener Plakette zur Überprüfung zu fahren. Allerdings höchst empfehlenswert, daß das Fahrzeug dann verkehrs- und betriebssicher ist. :D

Einzig "lästig" wird es, und das auch erst seit Kurzem, wenn die Überprüfung negativ ist. Nun hat man einzig zwei Monate Zeit, das Fahrzeug reparieren zu lassen - wird dies nicht nachweislich erledigt, (die Prüfstellen sind inzwischen alle vernetzt) so wird die Zulassung eingezogen. Wer 's allerdings so weit kommen läßt, ist wohl selber schuld...

Vollabnahme? Hauptuntersuchung? ASU? Alles Dinge, die hier keiner kennt. Geht alles in Einem...

Öm , naja, nebenbei, .... die ASU gab es hier mal. Aber seit etwa gibt 27 Jahren (ca `93) nicht mehr. Das ist nu eine AU.

Sagt ja auch keiner mehr Atü zum Luftdruck ;)

Vari

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. April 2020 um 21:58:30 Uhr:

Jährlich - darin sehe ich den einzigen Nachteil gegenüber D. Der aber auch schon wieder hinfällig ist, sobald es ein historisches Kfz ist. Dann sind es zwei Jahre.

Wenn die Gebühr entsprechend niedriger ist (scheint ja so), finde ich das nicht mal schlecht. Wenn ich sehe, was hier so an Schrott rumfährt...

Die AU ist bei uns auch Bestandteil der Hauptuntersuchung. Man muss die aber nicht zwingend von der Prüforganisation durchführen lassen, sondern kann die auch vorher in der Werkstatt machen lassen. Das mache ich generell so. Denn bei der Prüforganisation gilt die AU schon als durchgefallen, wenn der Fehlerspeicher nicht leer ist (auch wenn die MIL nicht leuchtet).

Ansonsten kann man bei uns auch in den meisten Werkstätten alles komplett machen lassen. Da kommt dann an bestimmten Tagen ein Prüfer hin.

Themenstarteram 21. April 2020 um 1:13

Zitat:

@GLI schrieb am 20. April 2020 um 19:07:27 Uhr:

also mit 20% Strafgebühr erforderlich.

Punkte in Flensburg wird's aber wohl nicht geben?? Nur dann wenn man bei einer Verkehrskontrolle auffällig geworden ist..oder?

Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 20. April 2020 um 22:14:42 Uhr:

Öm , naja, nebenbei, .... die ASU gab es hier mal. Aber seit etwa gibt 27 Jahren (ca `93) nicht mehr. Das ist nu eine AU.

Sagt ja auch keiner mehr Atü zum Luftdruck ;)

Vari

Mei - weiß ich , wie bei Euch was genau heißt? :D

Ging doch nur darum, daß es bei Euch spezielle Institutionen für die Überprüfungen gibt, mehrere Überprüfungen extra ablaufen, Riesenstreß möglich ist, wenn TÜV abgelaufen ist, Urstreß aufkommt, wenn ein Fahrzeug länger abgemeldet ist und man es wieder zulassen will - bei uns alles ziemlich streßfrei. Das einzig "Lustige", was in Zusammenhang mit längerer Abmeldung heutzutagen aufkommen kann: Fahrzeug wurde schon abgemeldet, bevor der Bestand in die Zulassungsdatenbank aufgenommen wurde. Dann muß es neu angelegt werden, wofür man erst einen finden muß, der dafür zuständig sein will. :D

Wenn das Ding vor 1980 "geboren" wurde, also noch keine "Standard-FIN" mit 17 Stellen hat, wirds noch einmal interessant, denn dann entscheidet sozusagen das Los, welche Füllzeichen der Sachbearbeiter der kürzeren FIN voranstellt, um auf die 17 Zeichen fürs System zu kommen. Nimmt er nun Leerzeichen und der Prüfer gibt bei der Fahrzeugsuche z. B. Nullen ins System ein, findet er 's natürlich nie, wenn er nicht "kreativ" wird und mehrere Versuche startet... :eek:

Aber das ist ja eine andere Geschichte...

Und unsere Betriebsanleitungen sagen großteils Atü... :p

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