Wann darf ich die Versicherung wechseln?

Hey,

ich bin ein wenig ratlos beim Wechsel der KFZ Versicherung.
Folgende Lage:

Im Juli diesen Jahres schloss ich eine Vollkasko-Versicherung ab. Da mir jetzt aufgefallen ist, dass ich bei einer anderen Versicherung ganze 400 Euro im Jahr sparen kann, möchte ich gerne wechseln. (Ich weiß, dass es blöd war nicht vorher zu vergleichen)

Allerdings muss ich nun die jetzige Versicherung 1 Jahr auslaufen lassen, bevor ich wechseln kann - oder?

Oder kann ich die Kündigung noch vor dem 31. November bei der Versicherung einreichen?

In der Police kann ich leider nur entnehmen, dass der nächste Zahltermin im Juli 2012 ist.....

Vielen Dank im Voraus für die Antworten 🙂

PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?

Beste Antwort im Thema

einreichen kannst du die kuendigung jederzeit (bestaetigung anfordern).
aus der police muesste eigentlich ersichtlich sein, wann die hauptfaelligkeit ist. lt.dir ja juli (ein anruf/email/brief schafft klarheit)
also kannst du zum 31.7. vmtl auch kuendigen (fristgerechter zugang beachten).

beachte bitte auch ( du schriebst vollkasko), dass der kasko part und sein umfang je nach vertrag geregelt ist.
also "billiger" , heisst nicht gleicher umfang des VK schutzes.

aus:

Zitat:

PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?

zuviel erfolgte zahlungen werden erstattet. du zahlst also nicht x monate doppelt (wenn ich das richtig verstanden habe)

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Du brauchst nicht auf eine Bestätigung zu warten. Ist rechtlich nicht nötig.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Du brauchst nicht auf eine Bestätigung zu warten. Ist rechtlich nicht nötig.

Rechtlich nicht, man darf auch ruhig sein Fahrzeug doppelt versichern.... Da hier aber mit Sicherheit die Kündigung zur Hauptfälligkeit möglich ist und auch zu dann erst angenommen wird und diese in diesem Fall bei der Generali eben nicht am 01.01. ist sondern unterjährig würde ich auch erstmal auf die Bestätigung warten, in der dann stehen wird, zu wann die Kündigung wirksam wird.

Gruß, Jens

ein kleiner tip, der immer gerne vergessen wird zu nennen:
mit einem UMMELDEN (also auto auf deine frau/bruder/etc) umgehst du jedliche kundigungsfrist.

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Falsch!!
Bei den derzeitigen Tarifen ist die Hauptfälligkeit unterjährig, und das ist nun schon seit über einem Jahr so!

Also wir arbeiten im KFZ-Bereich recht viel mit der Generali zusammen und Ablauf/Hauptfälligkeit war und ist auch im Privatkundenbereich immer der 01.01.; aber vielleicht ist das nur der Maklerbonus?

@e90ioldie bzw. alle die unterjährige Hauptfälligkeiten haben
Sollte der Versicherer zum 01.01. die Beiträge erhöhen (z.B. wegen Erhöhung Typ-/Regionalklassen) hast Du zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht zum Vertragsablauf ein Sonderkündigungsrecht und musst die Beitragserhöhung selbstverständlich nicht hinnehmen....

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Falsch!!
Bei den derzeitigen Tarifen ist die Hauptfälligkeit unterjährig, und das ist nun schon seit über einem Jahr so!
Also wir arbeiten im KFZ-Bereich recht viel mit der Generali zusammen und Ablauf/Hauptfälligkeit war und ist auch im Privatkundenbereich immer der 01.01.; aber vielleicht ist das nur der Maklerbonus?

Ich arbeite seit 16 Jahren bei der Volksfürsorge, wir arbeiten ausschließlich mit der Generali zusammen, seit Ende 2011 gibt es diese unterjährige Hauptfälligkeit, die, wie gesagt, auch vom Vermittler beliebig gewählt werden kann, wenn gewünscht auch zum 01.01.... Warum sollte die Fälligkeit ein "Maklerbonus" sein, ist doch kein Bonus....

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Warum sollte die Fälligkeit ein "Maklerbonus" sein, ist doch kein Bonus....

Ein Bonus vielleicht nicht; nichts desto trotz sind bisher lediglich die eher "halbseidenen" Anbieter (z.B. Admiral oder dirct line) mit der unterjährigen Fälligkeit auf den Markt gedrängt und hier drängt sich der Verdacht auf, dass der Kunde übervorteilt werden soll, um eben bei der jährlichen Wechselrallye kein ordentliches Kündigungsrecht zum 01.01. zu haben....

KfZ-Versicherungen waren bisher die einzige Sparte bei der die Hauptfälligkeit fast überall gleich war, ist bei anderen Sparten wie Hausrat oder Haftpflicht ja auch nicht so, da muss jeder Kunde nur mal in den Versicherungsschein gucken zu wann der Vertrag kündbar ist, und so wird es nun beim KfZ eben auch, ist doch eigentlich nur gerecht, finde ich.
Das entzerrt auf jeden Fall diesen Wahnsinn jedes Jahr zum Jahresende, vergleichen kann man doch das ganze Jahr, somit dann auch wechseln wenn man möchte.

Gruß, Jens

Die Hauptfälligkeit der KFZ Versicherung konnte (zumindest in den letzten 30 Jahren) schon immer auf einen Termin außer dem 01.01. gelegt werden (z.B. auf Kundenwunsch, da dieser die Jahresprämie in einem bestimmten Monat bezahlen wollte).

Der Außendienst hat aber i.d.R. den 01.01. gewählt, damit der Kunde schon im Januar auf die nächstniedriegen Prozente kommt.
Früher war die SFR Tabelle so gestaltet, dass das Folgejahr eine Herabstufung stattfand (außer natürlich die, die sowieso schon die niedrigste Stufe hatten).
Natürlich das Ganze nur wenn unfallfrei gefahren wurde.

Die heutigen Tabellen sind gezogen worden, so dass z.B. ab SF5 mehr Jahre die gleiche Einstufung enthalten.

Naja, ich finde es schon ein Argument, dass HF zum Jahreswechsel, wenn alle Berechnungsgrundlagen zu diesem Termin angepasst werden (SFR bzw. RGJ, TK, RK)...
@Jens
Die Rabattschlacht ist ja eher ein hausgemachtes Problem der Versicherer, die man ganz gut entschärfen kann, wenn man den Kunden daran erinnert, warum man diesen Anbieter und Tarif gewählt hat. Wenn sich seit Vertragsabschluss nichts geändert hat, gibt es auch keinen Handlungsbedarf.

@ Mimro!
Hallo, das ist ja mal interessant.
Kannst du mir vielleicht auch weiter helfen?
Ich habe ein Fahrzeug (Fiat) bei der AdmiralDirekt.de am 21.05.2012 für
ein Jahr abgeschlossen und für das gesamte Jahr (also bis 21.05.2013) bezahlt.
Ich musste €1070,24 für die zwölf Monate zahlen, da ich leider noch einen PKW (Ford)
bei der selben Versicherung für meine (Ex-) Freundin angemeldet und bezahlt hatte.
Der Ford fällt ab Januar 2013 gott sei dank weg, dieser fuhr auf meine Erstprozente (SF3).
Der Fiat, weil wir beide nicht mehr in der selben Wohnung leben, bekam die SF0, dadurch auch dieser
Mega Beitrag von €1070,24.
Nach telefonat mit der AdmiralDirekt sagten die mir, das mein Beitrag für den Fiat am 01.01.2013
nur noch €840 kosten würde, bei SF4. Spinnen die???
Wenn ich einen Versicherungsvergleich bei Check24 mache, mit gleichen Parametern, komme ich
auf €480!!!
Aber die eigentliche Frage ist: Kann ich bis 30.11.2012 zum 31.12.2012 kündigen oder hab ich keine
Chance, vor dem 21.05.2013 aus dem Vertrag aus zu scheiden?

Meine Berechnung wäre folgende gewesen: €1070:12 Monate = €89 monatlich, da aber nur 7 Monate versichert (mit SF0) : 7 Monate x €89 = €623.
Bedeutet ja eigentlich €1070 - €623 = €447 Guthaben ab Januar.
Und ab Januar 2013 dann mit SF4 den Beitrag bis Mai 2013 berechnen.

Ist ne reine Haftpflicht. Ohne TK oder VK.

Vielen Dank im vorraus

@seuter

Moin,

wenn Dein Vertrag bis 21.05.13 abgeschlossen und auch bezahlt ist, kann zu dem Zeitpunkt regulär gek. werden.

Da die KFZ Versicherungsverträge immer bis 0:00 Uhr laufen, wäre es im anderen Fall dann 01.01.13, wenn zum 31.12.12 0:00 gekündigt wird, wäre das Datum der Kdg falsch und die Kdg würde somit vom Versicherer als falsche Kdg zurückgewiesen.
Am besten man schreibt in der Kdg kein Ablaufdatum rein, sondern einfach zum Ablauf des Vertrages (dann kann man nichts verkehrt machen) mit der Bitte um Bestätigung (worauf ja dann das Datum vermerkt ist).

Am Telefon sagte der von der AdmiralDirekt mir schon,
dass ich bis 20.04.2013 zum 21.05.2013 kündigen kann.
Vorher komme ich nicht aus dem Vertrag raus.
Schade, dachte, es gibt da ne andere möglichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von seuterjung


Am Telefon sagte der von der AdmiralDirekt mir schon,
dass ich bis 20.04.2013 zum 21.05.2013 kündigen kann.
Vorher komme ich nicht aus dem Vertrag raus.
Schade, dachte, es gibt da ne andere möglichkeit.

Ja, gibt es, Fahrzeugwechsel, d.h. das alte KFZ abmelden, ein anderes KFZ mit neuer Versicherung anmelden.

Dann den Verversicherer und Versicherungsscheinnr. bei der neuen Vers. zwecks SFR Übernahme angeben.

Naja, woher nehme ich denn so plötzlich ein neues KFZ???

Zitat:

Original geschrieben von seuterjung


Naja, woher nehme ich denn so plötzlich ein neues KFZ???

Du hattest gefragt und ich Dir geantwortet.

Hatte noch vergessen, dass nach einen Schaden im Anschluß nach der Regulierung innerhalb von 4 Wochen gek. werden kann.

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