Wann darf ich die Versicherung wechseln?
Hey,
ich bin ein wenig ratlos beim Wechsel der KFZ Versicherung.
Folgende Lage:
Im Juli diesen Jahres schloss ich eine Vollkasko-Versicherung ab. Da mir jetzt aufgefallen ist, dass ich bei einer anderen Versicherung ganze 400 Euro im Jahr sparen kann, möchte ich gerne wechseln. (Ich weiß, dass es blöd war nicht vorher zu vergleichen)
Allerdings muss ich nun die jetzige Versicherung 1 Jahr auslaufen lassen, bevor ich wechseln kann - oder?
Oder kann ich die Kündigung noch vor dem 31. November bei der Versicherung einreichen?
In der Police kann ich leider nur entnehmen, dass der nächste Zahltermin im Juli 2012 ist.....
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?
Beste Antwort im Thema
einreichen kannst du die kuendigung jederzeit (bestaetigung anfordern).
aus der police muesste eigentlich ersichtlich sein, wann die hauptfaelligkeit ist. lt.dir ja juli (ein anruf/email/brief schafft klarheit)
also kannst du zum 31.7. vmtl auch kuendigen (fristgerechter zugang beachten).
beachte bitte auch ( du schriebst vollkasko), dass der kasko part und sein umfang je nach vertrag geregelt ist.
also "billiger" , heisst nicht gleicher umfang des VK schutzes.
aus:
Zitat:
PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?
zuviel erfolgte zahlungen werden erstattet. du zahlst also nicht x monate doppelt (wenn ich das richtig verstanden habe)
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34 Antworten
Ein Schaden, egal in welcher Höhe?
Man kann ja den Schaden von der Versicherung zurück kaufen, ohne
das sich dann die SF Klasse ändert?
Muss ich beim neuen Versicherer dann angeben, dass ich einen Schaden
in 2012 hatte, obwohl ich den Schaden an die Versicherung zurück gezahlt habe?
Zitat:
Original geschrieben von seuterjung
Ein Schaden, egal in welcher Höhe?
Man kann ja den Schaden von der Versicherung zurück kaufen, ohne
das sich dann die SF Klasse ändert?
Muss ich beim neuen Versicherer dann angeben, dass ich einen Schaden
in 2012 hatte, obwohl ich den Schaden an die Versicherung zurück gezahlt habe?
Das wäre der schlechteste Fall, ein Haftpflichtschaden, ich meinte z.B. ein Kaskoschaden.
Der SFR bei der alten Vers. wird bei der SFR Anfrage der neuen Vers. mitgeteilt.
Wenn ein Schaden zurückgezahlt wurde gilt der SFR als nicht belastet.
Ok, Ok.
Mal angenommen, meine neue Partnerin (oder meine Schwester) lässt den Wagen
auf ihren Namen zu (am 21.12.2012), ich bin aber der Versicherungsnehmer.
Würde das gehen, ohne das ich mich strafbar mache (denke da an Versicherungsbetrug)?
Und wie schaut das mit den Beiträgen aus?
Ich habe ja bereits €1070 bezahlt. Wird der Beitrag dann nur bis 21.12.2012 berechnet,
also bekomme ich ca. €450 zurück?
Bei der neuen Versicherung laut Versicherungsvergleich würde ich wieder für ein Jahr
unter €500 zahlen.
Bei der jetzigen wären es ja dann ca. €450 bis Mai 2013.
Dann fehlen mir aber ja noch 7 Monate, die ich wieder neu zahlen müsste.
Zitat:
Original geschrieben von seuterjung
Ok, Ok.
Mal angenommen, meine neue Partnerin (oder meine Schwester) lässt den Wagen
auf ihren Namen zu (am 21.12.2012), ich bin aber der Versicherungsnehmer.
Würde das gehen, ohne das ich mich strafbar mache (denke da an Versicherungsbetrug)?
Nein das geht nicht, da die alte Versicherung die älteren Rechte auf das KFZ hat.
Das bedeutet, sie bestätigt den SFR bei der neuen Vers. (wo Du weiterhin VN) bist nicht.Und wie schaut das mit den Beiträgen aus?
Ich habe ja bereits €1070 bezahlt. Wird der Beitrag dann nur bis 21.12.2012 berechnet,
also bekomme ich ca. €450 zurück?Bei der neuen Versicherung laut Versicherungsvergleich würde ich wieder für ein Jahr
unter €500 zahlen.Bei der jetzigen wären es ja dann ca. €450 bis Mai 2013.
Dann fehlen mir aber ja noch 7 Monate, die ich wieder neu zahlen müsste.
Hör entlich mal auf mit den Beiträgen, die sind ja bis Mai 13 bei der jetzigen Vers. bezahlt.
Eine Beitragsabrechnung bei der alten Vers. findet nur statt, wenn ein anderes KFZ auf Deinen Namen bei einer neuen Vers. versichert wird.
Jo, alles klar.
Drauf geschissen, wechsle ich eben erst zum Vertragsende im Mai 2013.
Vielen Dank für deine Antworten.
Hatte nur gedacht, dass ich einen Teil meiner Beiträge retten kann.
Aber gut, so ist es nun mal.
Danke und einen schönen Tag