Wann darf auf (Einkaufs-)Parkplatz abgeschleppt werden?

Hallo Zusammen,

in der Umgebung meiner Arbeitsstelle sieht es parktechnisch leider immer etwas düster aus.
Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.
(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)

Nun meine Frage:
Wann darf da abgeschleppt werden:
- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)
- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?

Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.
Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.

Wer kann dazu was sagen?

Danke
Martin

Beste Antwort im Thema

Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...

Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...

Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...

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Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Warum dann dieser Thread wenn du keine Gewissensbisse hast?

schlicht und einfach um zu erfahren, wie die rechtliche lage bei Nichtbeschilderung des Parkplatzes ausschaut. 😉

@stadtaffe: ich vergleiche privateigentum nicht mit einem riesigen freien supermarktparkplatz. 😉

Zitat:

@stadtaffe: ich vergleiche privateigentum nicht mit einem riesigen freien supermarktparkplatz.

Also würde es dich stören, interessant 😉

Hast du eigentlich mit dem Marktleister gesprochen oder woher kennst du die 40% Auslastung?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Hast du eigentlich mit dem Marktleister gesprochen oder woher kennst du die 40% Auslastung?

mein bürofenster liegt genau gegenüber des parkplatzes. 😉

Mir bekannt, habe ja den Beitrag gelesen aber deshalb eine 40% Auslastung ermitteln? Hast du nichts zutun? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Mir bekannt, habe ja den Beitrag gelesen aber deshalb eine 40% Auslastung ermitteln? Hast du nichts zutun? 😁

hehe....dazu sag ich mal nix. 😁

nein ist ganz einfach so, dass ich ja wie im eingangspost bereits geschrieben, weiss, dass es nicht die sauberste lösung ist und ich auf keinen fall jemanden im weg stehen will, aber ich muss zwingend dank der hier vorherrschenden platzverhältnisse mein auto irgendwo abstellen. und da bleibt leider als einzige alternative nur der supermarktparkplatz.
ok...ok...ich könnte auf 2 weitere parkplätze von REWE und ALDI ausweichen, aber das verschiebt lediglich die geografische lage meines problems. 😁

daher hab ich mal in der mittagspause die anzahl der stellplätze gezählt und gegen die dort zu hochzeiten stehenden fahrzeuge verglichen und bin zu dem entschluß gekommen, dass ich mit meiner parkerei in der hintersten ecke keinem wirklich einen echten platz wegnehme. 😉

(ist ja nicht so, dass ich mir keine gedanken drum mache und nur aus spaß an der freude da parke...) 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Hast du nichts zutun? 😁

Doch hat er... aufpassen das sei Wägelchen nich abgeschleppt wird😛

na das passt ja...nettes gerichtsurteil:
parkplatzsheriff geht in haft

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


na das passt ja...nettes gerichtsurteil:
parkplatzsheriff geht in haft

schaumal 5 posts weiter oben.... 😁

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Mir bekannt, habe ja den Beitrag gelesen aber deshalb eine 40% Auslastung ermitteln? Hast du nichts zutun? 😁
hehe....dazu sag ich mal nix. 😁

nein ist ganz einfach so, dass ich ja wie im eingangspost bereits geschrieben, weiss, dass es nicht die sauberste lösung ist und ich auf keinen fall jemanden im weg stehen will, aber ich muss zwingend dank der hier vorherrschenden platzverhältnisse mein auto irgendwo abstellen. und da bleibt leider als einzige alternative nur der supermarktparkplatz.
ok...ok...ich könnte auf 2 weitere parkplätze von REWE und ALDI ausweichen, aber das verschiebt lediglich die geografische lage meines problems. 😁

daher hab ich mal in der mittagspause die anzahl der stellplätze gezählt und gegen die dort zu hochzeiten stehenden fahrzeuge verglichen und bin zu dem entschluß gekommen, dass ich mit meiner parkerei in der hintersten ecke keinem wirklich einen echten platz wegnehme. 😉

(ist ja nicht so, dass ich mir keine gedanken drum mache und nur aus spaß an der freude da parke...) 🙂

Ich finds ja schonmal lobenswert das du zumindest das geschehen auf dem Platz beobachtest. Da dürfte es aber einfachkeitshalber besser gehen wenn du mal 5 minuten investierst, die Lage dem Marktleiter erklärst und ihn darum bittest dich hinstellen zu dürfen.. So kann zumindest keiner meckern und du hättest die gewissheit das da dein Wägelchen in Ruhe stehen bleiben kann ohne aufgegabelt zu werden.

Aber einfach hinstellen, auch wenn noch soviel Platz is, is definitiv nicht o.k.
Bei uns fragen auch öfter mal die Leute obse sich mal für nen Stündchen etc. hinstellen dürfen, da  sind wir die letzten die dagegen etwas sagen. Red doch einfach mal mit dem Marktleiter und ich denk das Problem hat sich in Nullkomma nix und max. 5 Minuten erledigt...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


na das passt ja...nettes gerichtsurteil:
parkplatzsheriff geht in haft
schaumal 5 posts weiter oben.... 😁

die waren auf der anderen seite- aber auch grade gesehen😁

egal, ich finde das urteil guuuut😉

Kann ich mir nicht vorstellen, das der Supermarkt keine Verbotsschilder aufgestellt hat. Sollten tatsächlich Verbotsschilder vorhanden sein und der Betreiber hat einen Vertrag mit einem Abschlepphai abgeschlossen, dann wirst du eines Tages dein blaues Wunder erleben. Der Abschlepphai kontrolliert die Standzeiten der Fahrzeuge. Sehr viele Abschlepphaie haben sich speziell für die Abzockerei kleine Fahrzeuge angeschafft. Mit diesen Fahrzeugen werden die Parkplätze der Vertragspartner abgeklappert. In Hamburg ist es so.

Inzwischen hat der BGH ja den geschädigten Grundstückseigentümern den Rücken gestärkt, was das Abschleppen betrifft.

Mehr dazu im folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

@Drahkke

Genauso ist es. Des weiteren entsteht auch verstärkt der Eindruck das man die Sachbeschädigungen, die beim Abschleppen entstehen, rechtlich legalisieren will. Abschleppsachbeschädigungen sind rechtlich gesehen sehr schwer beweisbar.

Dies gibt den Abschlepphaien rechtlichen Auftrieb. Einige Richter unterstützen mit ihren Richtersprüchen die Mafia in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


Dies gibt den Abschlepphaien rechtlichen Auftrieb. Einige Richter unterstützen mit ihren Richtersprüchen die Mafia in Deutschland.

Nö, endlich gibt es Richter die das Eigentumsrecht eines Grundstücksbesitzer über das Recht des unberechtigten Parkers setzen.

Park einfach nur im Rahmen der Regeln und dir kann das Urteil schnurz sein.

@Sir Donald

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt das Zivilrecht und das Strafrecht. Im Strafrecht steht, wenn der Privatmann die Öffentlichkeit nicht auf seinem Grundstück haben möchte, muss er dafür sorgen das die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat (Hindernis schaffen). Erst wenn dieses Hindernis überwunden wurde, handelt es sich um einen Hausfriedensbruch.
Im Zivilrecht wird das mit der Öffentlichkeit leider durch einige neue Richtersprüche in den letzten Monaten mit dem privaten vorhandenen Parkraum anders umgesetzt (der vorhandene Parkraum ist offen). Die Abschleppmafia profitiert davon.

Vor sehr vielen Jahren hatten die großen Einkaufscenter immer eine Schranke vor dem Parkplatz. Während der Öffnungszeit war die Schranke oben. War die Schranke unten, befanden sich alle dort abgestellten Fahrzeuge widerrechtlich auf dem Grundstück. In der heutigen Zeit gibt es diese Schranken wegen der Vielzahl durchgeknallter Richtersprüche nicht mehr.

Wie gesagt: In Deutschland gibt es neben durchgeknallten Politikern auch immer mehr durchgeknallte Richter. In Deutschland kann man diese Verhalten schon als normal bezeichnen.

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