Wann darf auf (Einkaufs-)Parkplatz abgeschleppt werden?
Hallo Zusammen,
in der Umgebung meiner Arbeitsstelle sieht es parktechnisch leider immer etwas düster aus.
Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.
(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)
Nun meine Frage:
Wann darf da abgeschleppt werden:
- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)
- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?
Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.
Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.
Wer kann dazu was sagen?
Danke
Martin
Beste Antwort im Thema
Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...
Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...
Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...
102 Antworten
Was ist denn daran durchgeknallt? Wenn ein Supermarktbesitzer nicht möchte, dass Nicht-Kunden auf seinem Parkplatz parken und irgend welche "Schwarzparker" die entsprechenden Schilder nicht lesen (wollen) ist es sein gutes Recht, diese zu entfernen.
Genauso bei meinem privaten Stellplatz. Natürlich sollte für jeden klar denkenden Menschen ein eindeutiges Schild reichen. Wer zu dämlich ist zu lesen, der darf dann ruhig die Konsequenzen tragen.
Ich würde eher den Zustand vorher als durchgeknallt bezeichnen, als nämlich der Geschädigte (der Parkplatzbesitzer) Schwarzparker entweder dulden oder auf eigenes Risiko entfernen lassen musste.
@johann24
Mafia - durchgeknallte Richter: Sind wir denn in Italien? Nein, da kommt wieder einmal der Stammtisch durch😁
Was ist denn eigentlich daran so schwer, den Anordnungen des Grundstückeigentümers Folge zu leisten? Schon mal darüber nachgedacht, wer auf dem Parkplatz für Schäden irgendwelcher Art (auch nach Ladenschluss) haftbar gemacht werden kann? Wir kennen ja mittlerweile den Trend, die Schuld für eigenes Unvermögen grundsätzlich erst einmal immer woanders zu suchen - nur nicht bei sich selbst😉 Je kürzer ein Kunde anwesend ist, desto kleiner das Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Im Zivilrecht wird das mit der Öffentlichkeit leider durch einige neue Richtersprüche in den letzten Monaten mit dem privaten vorhandenen Parkraum anders umgesetzt (der vorhandene Parkraum ist offen).
Am geltenden Zivilrecht hat sich seither nichts geändert. Die Nutzung von privatem Parkgrund durch widerrechtliches Parken war schon immer unzulässig. Die Gerichte haben hier lediglich die Möglichkeiten der Grundstückseigentümer zur uneingeschränkten Nutzung ihres Eigentums verbessert.
Privatleute dürfen rechtlich gesehen keine Schilder aufstellen, bzw. diese sind strafrechtlich ohne Bedeutung oder die Schilder sind nur für eigene anfallende Haftung von Bedeutung (Schadensmilderung).
Die Abschleppmafia schließt mit Privatleuten einen Vertrag zur Überwachung des vorhandenen Parkraumes. Damit der Autofahrer auch in die Falle geht wird bei diesem Parkraum Schranken und Ketten entfernt. Verbotsschilder lässt man durch Grünzeug überwuchern. Die überwachten Parkplätze werden dann durch die Abschleppmafia mit kleinen Fahrzeugen regelmäßig abgeklappert.
Stammtischparolen? Die Mafia gibt es nicht in Deutschland?
Interesse? Nach Aktivtransport in Hamburg suchen. Klassisches Beispiel für Gangstertum! Durch die neue Rechtslage bekommen solche Gangster immer wieder Rückenwind. Im Bereich Schanzenviertel ist Aktivtransport sehr stark engagiert. Durch das Amtsgericht Hamburg wurde Aktivtransport schon mit reichlich Klagen versorgt. Einige der aufgelaufenen Klagen wird man zukünftig durch die durchgeknallten Richtersprüche legalisieren können.
PS: Der Autofahrer kommt immer für Schäden auf die durch sein Auto verursacht wurden. Egal auf welchem Parkplatz er mit seinem Auto steht.
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Ist ein Supermarkt ein Privatmann? Wieso sollte ich als Privatperson keine Schilder aufstellen dürfen, um meinen Privatgrund kenntlich zu machen?
Mafia, durchgeknallte Richter, Chikago in Hamburg🙄🙄
In Augsburg gab es auch so einen Irren, der radikal Fremdparker hatte abschleppen lassen. Die Justiz hat lange zugeschaut, aber irgendwann war es Schluss damit. Warum wehren sich denn die Leute im Schanzenviertel nicht? Entweder sind sie im Recht und nicht? Und werden hoffentlich einen nicht-durchgeknallten Richter finden😁
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Privatleute dürfen rechtlich gesehen keine Schilder aufstellen, bzw. diese sind strafrechtlich ohne Bedeutung oder die Schilder sind nur für eigene anfallende Haftung von Bedeutung (Schadensmilderung).
Das Strafrecht bleibt hier komplett außen vor. Wir bewegen uns mit der unzulässigen Nutzung von Privateigentum komplett im Zivilrecht. und da haben die privat aufgestellten Schilder eine hundertprozentige rechtliche Bindung.
@freddi2010
Es handelt sich bei den meisten Autofahrer um ein Geldproblem. Viele Autofahrer haben keine Rechtsschutzversicherung. In Hamburg sind Abschleppgebühren in Höhe von 120 Euro üblich (Amtsgericht Hamburg). Aktivtransport nimmt zwischen 180 und 260 Euro. Und dieser Geldbetrag wird dem Autofahrer abgepresst. Oder Aktivtransport schleppt Fahrzeuge ohne Auftraggeber ab.
Ausstehende Geldforderungen können bei Akitvtransport nur über das Amtsgericht und einem Gerichtsvollzieher eingeklagt werden.
Was schreibe ich so viel? Einige verstehen sowieso nur laufend Bahnhof. Selber nach Aktivtransport in Hamburg suchen und die Berichte von den Geschädigten suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Privatleute dürfen rechtlich gesehen keine Schilder aufstellen, bzw. diese sind strafrechtlich ohne Bedeutung oder die Schilder sind nur für eigene anfallende Haftung von Bedeutung (Schadensmilderung).
Damit widersprichst du dich selber....🙄 Logisch darf ich auf meinem Grund und Boden Schuilder aufstellen die das Parken unter Androhung von Zwangsmaßnahmen verbieten.Du schmeißt hier mal wieder privat und öffentlich durcheinander 🙄.
Bei den privat aufgestellten Schildern geht es meistens nur um eine versicherungstechnische Angelegenheit (Schadensminderung). Als Privatmann habe ich mich (ohne Auto) nie an solchen Schwachsinn gehalten. Irgendwelche Spinner haben sich dann fürchterlich aufgeregt und die Polizei gerufen. Mit denen wurde alles diskutiert. In Hamburg oder München fällt eine Schaufel um, interessiert keinen Menschen.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Bei den privat aufgestellten Schildern geht es meistens nur um eine versicherungstechnische Angelegenheit (Schadensminderung).
Bei privat aufgestellten Schildern geht es auch um Nutzungsvorschriften.
So langsam amüsiert mich dieser Thread!!!!!!!!!!!! Einige verstehen meine Texte nicht oder verstehen laufend nur Bahnhof.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Bei den privat aufgestellten Schildern geht es meistens nur um eine versicherungstechnische Angelegenheit (Schadensminderung). Als Privatmann habe ich mich (ohne Auto) nie an solchen Schwachsinn gehalten. Irgendwelche Spinner haben sich dann fürchterlich aufgeregt und die Polizei gerufen. Mit denen wurde alles diskutiert. In Hamburg oder München fällt eine Schaufel um, interessiert keinen Menschen.
Paß man auf das die Schaufel dich nicht eines Tages wie der Blitz trifft.Ich stufe dich mal als Troll ein und spare mir weiteres.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
So langsam amüsiert mich dieser Thread!!!!!!!!!!!! Einige verstehen meine Texte nicht oder verstehen laufend nur Bahnhof.
Der Einzige der nichts kapiert bist du.
Das Einzige was sich mit dem Urteil geänderrt hat ist das sich der Falschparker zukünftig mit der Rechnung des Abschleppers beschäftigen muß und nicht mehr der Grundstückseigentümer als Auftraggeber der bislang von den Gerichten quasi genötigt wurde unberechtigte Parker zu dulden.
Ich wünsche dir falls du je zu eigenem Grund kommst das deine Stellplätze regelmässig zugeparkt sind.